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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

240 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 1997, Mallorca ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 13:59
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Grundsätzlich halt ich das für eine Unsinnige Meinung. Und ist eigentlich nicht der Mühe Wert darüber zu diskutieren.
Wieso sollte man nicht darüber diskutieren sollen? So abwegig ist das nicht.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:27
Zitat von robixrobix schrieb:ob vllt genau solche dokumente gestohlen wurden, und warum und für wen das grund für einen mord gewesen sein könnte
ist selbstverständlich interessant.
Würde obiges vorliegen, gilt immer noch:
Zitat von robixrobix schrieb:die erbfolge liegt vor, so oder so, mit oder ohne testament.
Weiter ist das reine Spekulation.
Aber wenn Dokumente bezüglich der Erblassung das Tatmotiv waren, müsste dem Täter die Erblassung bekannt gewesen sein. Das heisst er müsste aus der Erblassung gestrichen worden sein. Und hätte so vom Vermögen nichts geerbt. Dafür Morde begangen. Denke diese Meinung löst sich im Unsinn selber auf.

Nun ist es aber so, dass offensichtlich gar kein Testament vorliegt. Ist halt so, auch wenn man das nicht glauben mag.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:31
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Selbst als kleiner Knirps hätte er RA Hans von Rotenhan beauftragen können ihm Geld auszuhändigen. Und Rotenhan hätte folge leisten müssen.
So ein Quatsch.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:35
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Liegt kein Testament vor gilt die gesetzliche Erbfolge. Auch für das Ungeborene Kind. In dem Moment wo es lebend auf die Welt kommt ist es zu gleiche Teilen Erbberechtigt gemäss der gesetzlichen Vorgabe.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Das Vermögen gehört zu 100% dem Kind. Selbst als kleiner Knirps hätte er RA Hans von Rotenhan beauftragen können ihm Geld auszuhändigen. Und Rotenhan hätte folge leisten müssen.

Liegt ein Testament vor ist geregelt wer erbt. Und was nicht geregelt ist, da tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Vorausgesetzt, die Vaterschaft ist eindeutig erwiesen. Stirbt der Mann, bevor die Vaterschaft geklärt ist, müsste man dann wohl DNA-Proben haben, um das Erbrecht des Kindes zu sichern.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Nun ist es aber so, dass offensichtlich gar kein Testament vorliegt. Ist halt so, auch wenn man das nicht glauben mag.
Es war wohl offensichtlich so, dass man keines vorfand. Dass es ganz sicher keines gab, könnte ebenso
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:reine Spekulation.
sein.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:35
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Aber wenn Dokumente bezüglich der Erblassung das Tatmotiv waren, müsste dem Täter die Erblassung bekannt gewesen sein. Das heisst er müsste aus der Erblassung gestrichen worden sein. Und hätte so vom Vermögen nichts geerbt. Dafür Morde begangen. Denke diese Meinung löst sich im Unsinn selber auf.
Weil?


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:41
Zitat von StefanXXXStefanXXX schrieb:Wieso sollte man nicht darüber diskutieren sollen? So abwegig ist das nicht.
Warum sollen Täter einfach Geld liegen lassen? So fern sie überhaupt Geld mitgenommen haben.
Erkläre mir erstmal, warum du das nicht für abwegig haltest.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:44
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Weil?
Da fragst du noch. Also sowas!! Bitte studiere doch mal.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:49
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Warum sollen Täter einfach Geld liegen lassen? So fern sie überhaupt Geld mitgenommen haben.
Es ist nicht genau bekannt wo und wie viel Geld überall im Haus war. MM ging offenbar relativ unbesorgt mit dem Geld um. Niemand weiß ob und wenn ja wie viel Geld evtl. noch außerhalb des Tresors da war.

Klar kann man jetzt sagen aber dann nimmt man das Geld aus dem Tresor doch auch noch mit. Das kann ich aber bei praktisch jeder anderen Mordtheorie auch sagen.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:50
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Da fragst du noch. Also sowas!! Bitte studiere doch mal.
Ja klar. Deine Erkenntnis
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:müsste dem Täter die Erblassung bekannt gewesen sein. Das heisst er müsste aus der Erblassung gestrichen worden sein.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Und hätte so vom Vermögen nichts geerbt.
wäre doch ein klassisches Tatmotiv?

Und dazu mussten die Dokumente zur Erblassung (Testament) verschwinden.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 14:56
ausserdem wäre ein mord wegen dem erbe auch denkbar, weils zeitlich pressiert.
kann eben nicht warten, bis die endlich sterben..

unverständlicherweise lag soviel geld rum..
vllt haben die täter die richtig tollen scheine (US-dollar vielleicht, wegen DM + nummern und baldige währungsreform..) ja vollständig eingesteckt..
ob der noch paar 1000 mark in peseten in der hosentasche hatte.. war vllt egal..

vorstellbar wäre ja auch, dass jemand der das geld regelmäßig nicht auf die bank bringt
sowas wie diamanten lagert..
sehr handlich, sehr wertvoll, sehr zeitlos .. passen in unmengen in schließfächer..


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 15:10
wurden ja auch franken gefunden im tresors "francos": schweizer franken
cash für "nicht digitale" reisen ? kuriere ?

hatte er evtl nummernkonten in der schweiz ?

wenn das wirklich so läuft, dass die identität nie geprüft wird (vom konteninhaber), sondern die angemessene höhe der einlagen für eine eröffnung zählt und man im folgenden einen nummerncode braucht, um was abzuheben..
wären die reinen zugangsinformationen ausreichend gewesen für die täter.

ob das "richtige geld", das vermögen, wirklich in dieser finca lag ?
wenn es da mal brennt, ist alles weg.. auch der diamant ..


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 15:54
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Warum sollen Täter einfach Geld liegen lassen? So fern sie überhaupt Geld mitgenommen haben.
Erkläre mir erstmal, warum du das nicht für abwegig haltest.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Grundsätzlich halt ich das für eine Unsinnige Meinung. Und ist eigentlich nicht der Mühe Wert darüber zu diskutieren.
Dass Täter bei einem Überfall Geld am Tatort zurücklassen, wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich, kommt in der Kriminalitätsrealität aber überraschend oft vor. Psychologischer Druck, logistische Fehler und taktische Entscheidungen, aber auch Zeitmangel sind die Hauptgründe für dieses Verhalten. Darüber hinaus waren die Hunde narkotisiert, aber, wann wurden sie wieder wach? Die Täter hatten nicht ewig Zeit...

@schluesselbund
Im Übrigen hat dich niemand gezwungen hier mit zu diskutieren, wenn du dies alles für unsinnig hältst.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Ist das nicht unüblich?
Braucht man für eine Exhumierung nicht einen wichtigen Grund?
Ja, so ist es! Es ist total unüblich und man benötigt einen wichtigen Grund dafür (auch in Mallorca). Ich denke, der Anwalt von DR hat hier aber entsprechende Gründe nennen können.
Zitat von robixrobix schrieb:ob das "richtige geld", das vermögen, wirklich in dieser finca lag ?
wenn es da mal brennt, ist alles weg.. auch der diamant ..
Eigentlich hätte ich erwartet, dass er sein Geld in die Schweiz geschafft hätte, aber dies hätten die Ermittler wohl herausgefunden...


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 21:50
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Wäre es nicht auch darauf angekommen, wer zuerst starb in der Nacht?

Version 1:

Der Lebensgefährte (Manfred Meisel) stirbt zuerst, dann ist der Sohn der Alleinerbe und bekommt den gesamten Nachlass des Vaters, die Mutter (Daiana, nicht mit Meisel verheiratet) erbt VORERST nichts.

Nun stirbt kurz darauf der Sohn als Alleinerbe. Da der Sohn ledig und kinderlos ist, erbt NUN die Mutter 50% des gesamten Vermögens und die anderen 50% erben die Angehörigen des Vaters.


Version 2:

Wäre der SOHN ZUERST gestorben, dann hätten die Eltern je zu 50% geerbt. Wäre der Lebensgefährte (Manfred Meisel) kurz danach gestorben, wäre das gesamte Vermögen aber NUR unter den Nachkommen des Lebensgefährten (Manfred Meisel) aufgeteilt worden. Die überlebende unverheiratete Partnerin hätte dann KEIN GESETZLICHES ERBRECHT gehabt.
Wenn sich nicht klären läßt, wer von mehreren Personen zuerst verstorben ist (z.B. auch bei einem Verkehrsunfall, Flugzeugabsturz usw.), wird angenommen, daß alle Personen gleichzeitig gestorben sind (in gemeinsamer Gefahr umgekommen). Das könnte ggf. für manche Erbschleicher auch eine böse Überraschung bedeuten:
Verschollenheitsgesetz
§ 11
Kann nicht bewiesen werden, daß von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, daß sie gleichzeitig gestorben sind.
Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/__11.html


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um 22:37
Zitat von soomasooma schrieb:So ein Quatsch.
Wie gesagt, bevor du solchen Schmarren behauptest informiere dich.

Frage an KI Google
Ein Paar lebt im Konkubinat Nun verstirbt der Vater. Später wird ein Kind leben geboren. Es wird ein Anwald beauftrag die Interessen des Kindes zu wahren. Somit hätte er schon als kleiner Knirps das Recht gehabt sein Geld zu verlangen.

Antwort:
Ja, das ist juristisch völlig korrekt. Ein Kind, das zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters bereits gezeugt, aber noch nicht geboren war (ein sogenannter Nasciturus), gilt im Erbrecht rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zeugung als rechts- und erbfähig – vorausgesetzt, es kommt danach lebend zur Welt.
Quelle: Google


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um 22:52
Zitat von robixrobix schrieb:claudia angetroffen, gefesselt, auf boden gelegt, ins haupthaus [anmerkung: geht nur wenn bewachung, weil füsse nicht gefesselt]
Sie hat sich ja auch noch irgendwann gewehrt, vielleicht in dem Moment, als die 2. Person ins Wohnhaus ist, um Manfred M. zu holen. Man hat ja DNA unter ihrem Fingernagel gefunden.

Warum so einen Aufwand? Erst wird sie gefesselt, dann holt man Manfred M. dazu, ihn fesselt man nicht (warum?) und dann erschießt man beide nacheinander. Sollte Manfred M. ihren Tod mit ansehen oder was sollte dieser Ablauf?

Doch ein persönliches Motiv?


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um 22:56
Zitat von robixrobix schrieb:junge 2 schüsse schläfe
Wenn das so war, ist es äußerst brutal und das bei einem Kind. Das verstehe ich überhaupt nicht...


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um 23:08
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Vorausgesetzt, die Vaterschaft ist eindeutig erwiesen. Stirbt der Mann, bevor die Vaterschaft geklärt ist, müsste man dann wohl DNA-Proben haben, um das Erbrecht des Kindes zu sichern.
Wenn die Mutter den Namen des Vaters nennt, und die Vaterschaft nicht angezweifelt wird braucht es keinen DNA Test.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Der deutsche RA Hans von Rotenhan wurde vom damaligen deutschen Konsul auf Mallorca, Michael Göllner, beauftragt, die Interessen des ungeborenen Kindes der Lebensgefährtin Daiana Ritter zu vertreten.
Hier liegt ein kleiner Schönheitsfehler vor. Das Interesse des Ungeborenen Kindes kann eigentlich nicht vertreten werden. Warum? Weil eine Vertretung erst dann vorgegeben ist wenn das Kind lebend auf die Welt kommt. Wird es Tod geboren hat es kein gesetzlichen Anspruch auf das Erbe.
Wie wir wissen wurde das Kind leben geboren. Und hat somit einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Da nun vom deutschen Konsul auf Mallorca eine Vertretung bestellt wurde, dürfte die Vaterschaft mit Sicherheit festgestellt worden sein. Und somit war das Kind Erbberechtig.


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um 23:31
Zitat von robixrobix schrieb:ausserdem wäre ein mord wegen dem erbe auch denkbar, weils zeitlich pressiert.
kann eben nicht warten, bis die endlich sterben..
Klar sowas solls geben. Mindestens in gedanklicher Form. Nur dann nimmt es auch das Geld mit.
Zitat von StefanXXXStefanXXX schrieb:Klar kann man jetzt sagen aber dann nimmt man das Geld aus dem Tresor doch auch noch mit. Das kann ich aber bei praktisch jeder anderen Mordtheorie auch sagen.
Ob mit oder ohne Mordtheorie, oder was auch immer, wenn schon angedacht wird es könnte Geld mitgenommen worden sein, so sagt doch die Logik schon, dass da alles was so rum liegt und erreichbar ist auch mitgenommen worden wäre. Was Spricht dagegen? Oder es wurde nichts mitgenommen, weil Geld nicht das Interesse des / der Täter war. Und ich glaube das war auch so.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 23:37
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:Im Übrigen hat dich niemand gezwungen hier mit zu diskutieren, wenn du dies alles für unsinnig hältst.
Dich auch nicht. Und schon gar nicht das du mir antwortest. Und dein Meinung einstellst ohne Quellenangabe.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 23:38
Es müssen ja riesige Summen Bargeld zuhause gelagert worden sein.
Wenn Manfred M. das so beim Bierkönig gehandhabt hat, dann auch beim Verkauf der Papageien?


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