Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt
gestern um 11:15Eben. Das ist haargenau richtig. Die @schluesselbund-These vom "Knirps, der den RA beauftragen kann, Geld auszuhändigen" ist und bleibt ein Irrtum.lyacara schrieb:Ja das Kind ist rechtsfähig und kann Erbe des Vermögens werden aber es kann nicht als Kind über das Geld verfügen sondern es wird bis zum 18. Geburtstag von der Mutter verwaltet, da es als Kind zwar rechtsfähig aber eben laut Gesetz noch nicht geschäftsfähig ist.
schluesselbund schrieb:Das Vermögen gehört zu 100% dem Kind. Selbst als kleiner Knirps hätte er RA Hans von Rotenhan beauftragen können ihm Geld auszuhändigen. Und Rotenhan hätte folge leisten müssen.
Ich denke auch eher an Auftragsmörder, denen die Örtlichkeiten und Gegebenheiten (Hunde auf dem Grundstück) mitgeteilt wurden, welche aber die Tiere selbst nicht kannten.Crimewatcher schrieb:Für mich ist beispielsweise das (mögliche) Betäuben der Hunde ein Zeichen von Orts- bzw. Gegebenheitskenntnis - ich kann nur Betäubungsmittel mitbringen ( in ausreichender Menge), wenn ich weiß, dass Tiere da sind und ich sie zeitweise ausschalten müsste... aufgrund der bekannten Schilderungen dann vermutlich eine eher oder ganz unbekannte Person, da es ja heißt, die Hunde reagierten bei Bekannten freundlich (hatte ich hier gelesen). Was denkt ihr?
Der Ehemann der getöteten Tierpflegerin CL (dieser ist mittlerweile auch schon verstorben) gab gegenüber der Presse damals an, dass er fest davon überzeugt sei, dass MM die Täter gekannt haben muss.
Wie sicher ist denn, dass die Hunde angeschlagen haben? Und wie sicher ist es, dass die Hunde nicht angeschlagen haben? Wenn die Hunde sicher nicht angeschlagen haben, war das Gewitter egal.



