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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

103 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Altenstadt, Tabbo ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 11:47
Zitat von claude1991claude1991 schrieb:Er wurde freigesprochen und ist unschuldig.
Er wurde freigesprochen. Aber ganz und gar nicht wegen erwiesener Unschuld.

Hier Ausschnitte aus dem sehr aufschlussreichen Artikel der Frankfurter Neuen Presse über die Urteilsverkündung:
Mit einem überraschenden und für das Gericht und die Staatsanwaltschaft unbefriedigenden Freispruch endet der Prozess gegen den Angeklagten aus Altenstadt. Er stand wegen des vermeintlichen Totschlages seiner Fast-Schwiegermutter Vebronia Tabbo im Mai 2013 vor Gericht.

Bevor Richter Peter Graßmück am 18. Verhandlungstag sein Urteil verkünden konnte, erinnerte er zum Abschluss der Beweisaufnahme noch einmal an die Gründe, die die Große Strafkammer vor fast zwei Wochen veranlasste hatte, den Angeklagten nach einem Dreivierteljahr überraschend aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Beweisaufnahme und vor allem das letzte Gutachten der Gerichtsmedizinerin Gabriele Lasczkowski zu der genauen Todesursache, durch das nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Tod der 47-jährigen Altenstädterin nicht möglicherweise schon durch Strangulierung erfolgt sein konnte, habe die Kammer veranlasst, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass ihm die Tat nicht mit der benötigten 95-prozentigen Sicherheit nachgewiesen werde könne. Und nach dem juristischen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ musste die Kammer deshalb so entscheiden. Am gestrigen Verhandlungstag wiederholte die Gerichtsmedizinerin das Ergebnis ihrer Untersuchungen noch einmal eingehend. Sie führte dabei aus, dass der Tod eines Menschen nach dem Strangulieren in Etappen zum Tode führe und sich bis zu einer Stunde hinziehen könne, wobei der Körper in dieser Zeit immer noch Reflexe wie Schnappatmung oder Gliederzittern zeigen könne.

„Doch trotz derartiger Zeichen ist das Leben dann nicht mehr rückholbar“, so die Sachverständige. Weil keine weiteren Anträge gestellt wurden, schloss Richter Graßmück die Beweisaufnahme und erteilte Staatsanwalt Matthias Pleuser das Wort für dessen Plädoyer. Ausführlich ging der auf Details ein, die während der Verhandlung zutage getreten waren.

Seiner Ansicht nach liege ein Tatgeschehen in mehreren Akten vor. Zuerst sei Vebronia Tabbo wahrscheinlich von ihrem Ehemann Abdoullah bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend von den beiden angeklagten Brüdern in den Wald geschafft worden. Dort, weil ihr Körper möglicherweise noch einmal reflexhaft gezuckt habe, wurde mit einem Ast auf sie eingeschlagen.

Unklar sei nun, ob sie zu diesem Zeitpunkt schon tot war oder sich nach der Strangulierung noch im Todeskampf befand. Unklar sei weiterhin, ob und wer von den Brüdern die Schläge gegen ihren Kopf ausgeführt habe. Weil an dem Ast keine eindeutigen Täterspuren, an dem Leichnam aber auch nur die Hautschuppen der beiden Brüder zu finden waren, könne nicht eindeutig gesagt werden, wer die Schläge ausgeführt hat.

Für Staatsanwalt Pleuser ist es aber eindeutig bewiesen, dass der Tod der Frau von einem Familienangehörigen herbeigeführt wurde. Dafür spreche das Lügengebilde, das sich die Familie nach dem Tod der Mutter aufgebaut habe. So seien bei den angegebenen Zeitabläufen erhebliche Differenzen aufgetreten. Sie deuteten darauf hin, dass man im Nachhinein versuchte, den Kreis der Verdächtigen nach außen, und zwar außerhalb der Familie, zu verlagern. Für die Familie stellte sich, so Pleuser, die Frage, wem sollte die Solidarität gelten, dem Opfer, also der Mutter, oder den Tätern, also dem Vater und den beiden Brüdern.

Die Familie habe letztere gewählt. Juristisch sei sie nicht zu belangen, moralisch aber bleibe ihr Handeln verwerflich. „Deshalb bleibt auch das Blut Ihrer Schwiegermutter an Ihren Händen kleben“, sprach der Staatsanwalt am Ende seines Plädoyers den Angeklagten direkt an. Für ihn sei es aber kein Freispruch erster Klasse und auch keiner zweiter Klasse, sondern ein Freispruch, der nach seinen Maßstäben ganz tief unten in der Rangliste anzusiedeln sei.

Das Gericht schloss sich in seiner Urteilsbegründung weitgehend den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Die Familie der Getöteten und die beiden Brüder hätten alles unternommen, um den Verdacht auf unschuldige Dritte, wie beispielsweise den Besitzer des Asia-Grills, zu lenken. Dafür hätten sie viele Nebelkerzen gezündet, die Medien missbraucht und Zeugen beeinflusst.

Und obwohl es viele Ungereimtheiten im Verfahren gegeben und auch viele aus Sicht der Täter „glückliche“ Umstände, wie beispielsweise der Dauerregen am Tattag, der fast alle Spuren am Tatort weggeschwemmt habe, müsse das Gericht trotzdem nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ vorgehen. „Fest steht aber, dass Sie und Ihr Bruder die halbtote und bewusstlose Frau wie Abfall im Wald abgelegt haben. Fest steht auch, dass einer von Ihnen noch mit dem Ast auf sie eingeschlagen hat.“

Doch wer das war und ob das Opfer zu dem Zeitpunkt schon tot war, kann nicht mehr bewiesen werden“, wandte sich Richter Graßmück direkt an den Angeklagten. Weil der Täter nach den Erkenntnissen des Gerichts aus dem Familienkreis stammt, sei der Angeklagte deshalb auch kein Justizopfer, sondern Tatbeteiligter. Wegen des Freispruchs erhält der Angeklagte für seine Untersuchungshaft nun eine Entschädigung.


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26.02.2016 um 12:29
Zitat von DornenroseDornenrose schrieb:Hier die Wahrheit heraus zu filtern, ist für uns, nicht machbar. Nicht mit diesen Informationen.
Und ihr werdet - selbst falls Claude1991 sich dazu äußern sollte - kein vollständiges Bild erhalten. Ihr werdet weder die Ermittlungsergebnisse kennen, die Zeugenbefragung noch den Inhalt der gerichtlichen Beweisaufnahme.
Es ist schon verständlich, dass "Detektivarbeit" eine spannende Sache ist. Aber auf einem schwachen Faktengebäude wird es nur ein Herumraten bleiben. Allein schon der Umstand, dass hier niemand irgendwelche Schlussfolgerungen z.B. durch erneute Zeugenbefragung oder durch erneute Bewertung von Beweismitteln verifizieren kann, reduziert das Ganze zu einem Rätselraten.

Das soll keinen davon abhalten, das weiter zu betreiben - aber es wird inhaltlich zu nichts führen.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Er wurde freigesprochen. Aber ganz und gar nicht wegen erwiesener Unschuld.
Das spielt auch keine Rolle.
Es gibt keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse. Freispruch ist Freispruch, der damals Angeklagte hat die Tat in den Augen der Gesellschaft nicht begangen.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 12:36
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es ist schon verständlich, dass "Detektivarbeit" eine spannende Sache ist. Aber auf einem schwachen Faktengebäude wird es nur ein Herumraten bleiben. Allein schon der Umstand, dass hier niemand irgendwelche Schlussfolgerungen z.B. durch erneute Zeugenbefragung oder durch erneute Bewertung von Beweismitteln verifizieren kann, reduziert das Ganze zu einem Rätselraten.
Das betrifft so gut wie jeden Fall unter Kriminalfälle - dazu ist dieses Forum da
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Die Familie habe letztere gewählt. Juristisch sei sie nicht zu belangen, moralisch aber bleibe ihr Handeln verwerflich. „Deshalb bleibt auch das Blut Ihrer Schwiegermutter an Ihren Händen kleben“, sprach der Staatsanwalt am Ende seines Plädoyers den Angeklagten direkt an. Für ihn sei es aber kein Freispruch erster Klasse und auch keiner zweiter Klasse, sondern ein Freispruch, der nach seinen Maßstäben ganz tief unten in der Rangliste anzusiedeln sei.
Für mich ist Freispruch nicht gleich Freispruch
Der Freispruch ist der Abschluss eines Strafverfahrens, wenn dem Angeklagten die vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden kann oder wenn die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist oder andere Rechtsgründe einem Schuldspruch entgegenstehen.
Quelle: Wikipedia: Freispruch

Freispruch muss nicht gleich Unschuldig bedeuten


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 12:38
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das spielt auch keine Rolle.
Es gibt keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse. Freispruch ist Freispruch, der damals Angeklagte hat die Tat in den Augen der Gesellschaft nicht begangen
Naja, ganz so würde ich das nicht sehen.

Rechtlich ist sicher richtig, das er mit dem Freispruch als unschuldig vor dem Gesetz gilt.

In den "Augen der Gesellschaft" aber gerade macht es sicher einen Unterschied ob der Freispruch wegen erwiesener Unschuld erfolgte oder ob man nur dem Angeklagten die Tat nicht sicher nachweisen konnte und deshalb keine Verurteilung möglich ist.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 12:45
Zitat von DornenroseDornenrose schrieb:Das betrifft so gut wie jeden Fall unter Kriminalfälle
Sicherlich. Und wie gesagt, ich will niemanden von irgend etwas abhalten.
Zitat von DornenroseDornenrose schrieb:Für mich ist Freispruch nicht gleich Freispruch
Das kannst Du natürlich für Dich definieren, wie Du lustig bist. Aber in unserer Gesellschaft gilt eben "Im Zweifel für den Angeklagten".
Zitat von DornenroseDornenrose schrieb:Freispruch muss nicht gleich Unschuldig bedeuten
Für Dich nicht. Aber im Rechtssystem schon.
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:In den "Augen der Gesellschaft" aber gerade macht es sicher einen Unterschied ob der Freispruch wegen erwiesener Unschuld erfolgte oder ob man nur dem Angeklagten die Tat nicht sicher nachweisen konnte und deshalb keine Verurteilung möglich ist.
Das ist aber ein Fehler. Und man sollte sich sehr gut überlegen, ob man diese Meinung sich zu eigen macht.
Das Problem an dieser Sichtweise ist, dass dann in vielen Fällen an einem Tatverdächtigen "was hängen bleibt". Man kann noch so unschuldig sein, wenn der Beweis der Unschuld nicht gelingt, bleibt ein Makel zurück.
Das ist kein erstrebenswerter Zustand.


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26.02.2016 um 12:50
@stupormundi
@Dornenrose
Im Grunde läuft alles auf eine Entscheidung hinaus:

Was ist mir lieber: Unschuldig Verurteilte oder freigesprochene Schuldige. Wir haben uns - zu recht wie ich finde - für die zweite Option entschieden.
Das bedeutet, dass Täter eher entkommen. Aber es bedeutet auch, dass Unschuldige eher nicht für etwas bestraft werden, dass sie nicht begangen haben.
Aus meiner Sicht ist es viel schlimmer, wenn man als Unschuldiger sich ohnmächtig der Gewalt des Staates ausgesetzt sieht, als wenn eine Genugtuung (und ggf. eine Prävention) fehl schlägt.

Der Punkt ist einfach, man kann nicht beides haben.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 12:50
Lest doch mal die Berichte von Dr. Vögel und dann kennt ihr mal die Sicht der Zeitungen sowie ihre.

Mein Mann wurde Wochen vor dem Freispruch aus der Untersuchungshaft entlassen, aufgrund eines neu erstellten medizinischen Gutachten.

Man hält nicht jemanden 10 Monate in Haft und dann taucht ein neues Gutachten auf und er wird sofort ( innerhalb weniger Stunden) freigelassen.

Ich selbst habe das Gutachten bis heute nicht gelesen und kenne den genauen Inhalt nicht, aber da muss schon entlastendes stehen das man jemand frei lässt.

Das neue Gutachten wurde in Urteilsverkündung nicht erwähnt, fragt sich nur warum. Das Gericht hat viele Monate den Prozess geführt dann kommt 1 Gutachten und die lassen ihn frei.

Ihr kennt nicht alle Details sowie alle sichten der prozessbeobachter. Durch 2 Reporter wurden über 6 Zeitungen vertreten, witzig ist auch das wenn mal ein Prozesstag länger ging über die Mittagspause hinaus sind die Reporter einfach gegangen.

Ich rechne mit keiner Aufklärung mehr, viel zu viele Spuren sind einfach nicht mehr nachweisbar die bei solch einem Delikt viel zu wichtig gewesen wären.

Meine Mutter hatte einen starken glauben, derjenige der Kindern seine Mutter auf solch eine Art und weise nimmt bekommt schon seine Strafe.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 13:29
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Was ist mir lieber: Unschuldig Verurteilte oder freigesprochene Schuldige. Wir haben uns - zu recht wie ich finde - für die zweite Option entschieden.
Das bedeutet, dass Täter eher entkommen. Aber es bedeutet auch, dass Unschuldige eher nicht für etwas bestraft werden, dass sie nicht begangen haben.
Aus meiner Sicht ist es viel schlimmer, wenn man als Unschuldiger sich ohnmächtig der Gewalt des Staates ausgesetzt sieht, als wenn eine Genugtuung (und ggf. eine Prävention) fehl schlägt.
Zu dem letzten Satz muss ich einfach was sagen.

Was du sagst, stimmt zwar, aber nur bezogen auf jemanden, der als Unschuldiger fälschlicherweise einer Tat bezichtigt wird, die er nicht begangen hat. Es berücksichtigt aber nicht die Opfer des Verbrechens, die ja nun ebenso Unschuldige sind (und wir haben keine Unschuldigen "erster" und "zweiter" Klasse).

Denn die fühlen sich im Fall eines "Freispruchs aus Mangel an Beweisen" oft *gerade* ohnmächtig der Gewalt des Staates ausgesetzt.

Weil für sie die Botschaft aus solchen Entscheidungen oft genug unterm Strich lautet:
"Du, das Opfer, bist mir, dem Staat, egal. Du kannst beraubt, betrogen, bestohlen, verletzt, gedemütigt, ... werden und es ist mir egal. Mir ist nur wichtig, dass der Täter nicht zu seinem Nachteil behandelt wird."

Und ihnen geht es nicht einfach nur um sowas Simples wie "Genugtuung" (Rache) - manche Verbrechen, wie Mord, oder solche, in denen das Opfer an den körperlichen oder seelischen Folgen sein Leben lang zu leiden hat, kann man ohnehin nicht wieder gutmachen.

Da geht es um das gesamte Weltbild; um die Botschaft, die der Staat sowohl den Straftätern als auch den Nicht Straffälligen sendet. Der Staat nimmt das Justiz- und Gewaltmonopol für sich in Anspruch, und an sich zu Recht. (Wäre schlimm, wenn jeder nach seinem Gusto Hinterhof- und Heckenjustiz betreiben würde). Im Gegenzug sollen Polizei und Justiz die Bürger schützen und das Gesetz durchsetzen.

Aber der Glaube daran, dass dieser Deal funktioniert und eingehalten wird, wird von solchen Entscheidungen seitens der Justiz massiv ins Wanken gebracht. Nicht nur bei den Opfern selbst, sondern auch bei vielen, die diese Enscheidungen mitbekommen.

Das wollte ich nur ergänzend anfügen, da dein Satz "Aus meiner Sicht ist es viel schlimmer, wenn man als Unschuldiger sich ohnmächtig der Gewalt des Staates ausgesetzt sieht, als wenn eine Genugtuung (und ggf. eine Prävention) fehl schlägt." eben nicht berückstichtigt, dass das genau das ist, was mit den Opfern geschieht. Die haben im Grunde nur die Entscheidung zwischen Flut und Hochwasser.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 13:36
Zitat von CottingleyCottingley schrieb: Es berücksichtigt aber nicht die Opfer des Verbrechens, die ja nun ebenso Unschuldige sind
Stimmt.
Aber man muss sich halt entscheiden - und leider ist es keine Entscheidung zwischen "gut" und "schlecht", sondern zwischen "schlecht" und "etwas weniger schlecht".
Zitat von CottingleyCottingley schrieb: eben nicht berückstichtigt, dass das genau das ist, was mit den Opfern geschieht
Das berücksichtige ich schon. Und vielleicht stört Dich das "viel" - hier lasse ich auch gerne mit mir reden und mache aus einem "viel schlimmer" ein "schlimmer".

Der Punkt ist einfach, dass eine Wahrheitsfindung fehlerbehaftet ist und wir uns entscheiden müssen, wer unter den Fehlern eher zu leiden hat.
Ideal wäre es natürlich, wenn wir eine allwissende Instanz befragen könnten - dann gäbe es eine Chance auf Gerechtigkeit. Ohne eine solche Instanz können wir nur versuchen, möglichst wenig Ungerechtigkeit zu verursachen.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 13:42
@Cottingley
Das mag die subjektive Einschätzung mancher Opfer sein, objektiv ist sie aber falsch.

Allein der Prozess und die Ermittlungen in der Sache zeigt, dass dem Staat Opfer keineswegs egal sind.

Und die Ansicht solcher Opfer läuft auch darauf hinaus, das man u.U. NEUES Unrecht begeht.

Das muss in einem Rechtsstaat eben möglichst vermieden werden.


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26.02.2016 um 14:17
@kleinundgrün
Da sind wir uns einig.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 14:46
hier ein Teil aus dem Bericht der FNP,

Ein großes Puzzle

Deshalb konzentrierten sich seine Untersuchungen auf die Hose und das T-Shirt der Frau. Dabei wurden über 200 DNA-Spuren gefunden, wovon nur zwei an den beiden Socken fremden Personen zuzuordnen waren. Zu dem Angeklagten habe keine der Spuren gepasst, allerdings zu dessen 20-jährigem Bruder, der sich erst seit kurzem in Deutschland aufhält und in dieser Zeit bei dem Angeklagten gewohnt hatte. Die zweite Spur gehört einer noch nicht identifizierten Person. Da es sich jeweils nur um eine Hautschuppe handele, könne diese auch rein zufällig durch Dritte an die Socken gelangt sein. Da etwa beim Zupacken zum Tragen des Körpers in der Regel 5000 bis 6000 Schuppen haften blieben, sei davon auszugehen, dass der oder die Täter Handschuhe trugen.

Auf den Hinweis des Vorsitzenden Richters Peter Graßmück, dass auch an dem Schuh der Toten ebenfalls eine DNA-Spur des Bruders des Angeklagten gefunden wurde, machte der Experte deutlich, dass diese Spur von anderen überlagert gewesen sei und deshalb der letzte Beweis fehle, dass er mit dem Schuh tatsächlich unmittelbar Kontakt hatte. Die Spur hätte auch durch eine dritte Person übertragen worden sein können. Doch das Gericht ließ nicht locker. „Sie sind nur ein Baustein in unserem großen Puzzle zur Auffindung des Täters“, so Richter Graßmück.

Manche Dinge sollte man einfach mal besser lesen selbst der Reporter der FNP hat da mal richtig zugehört.

Und das ist einer der wichtigsten Indizien gewesen und wie man sieht ist der nach hinten losgegangen.. Viele Dinge die völlig plausibel waren wie man oben lesen kann wurden in der Überschrift so dargestellt das nur die Überschriften hängen geblieben sind und nicht der tatsächliche Inhalt.


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26.02.2016 um 14:52
Und ich füge noch einmal hinzu Spuren meiner Geschwister und mir waren auch am Körper meiner Mutter nur wurde das nie erwähnt weil es ja eine "LOGISCHE ERKLÄRUNG" dafür gibt.


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Ingrid1 Diskussionsleiter
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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 16:56
@claude1991

Könntest Du bitte noch den Link zu dem Artikel in der FNP reinstellen? Danke Dir!


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 17:11
@Ingrid1

Leider hab ich das in meinen Unterlagen gehabt, hab es irgendwann mal gespeichert, hätte auch gern die Überschrift um manches besser zu verdeutlichen zu können.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 17:17
@claude1991

Was denkst du denn, was geschehen ist, wer sie getötet hat und warum? Sie wurde ja vor den Schlägen scheinbar gewürgt, und zwar so stark, dass sie allein daran schon gestorben wäre. Dieses Würgen wurde ja scheinbar dem Ehemann nachgewiesen (beim Würgen mit bloßen Händen setzt sich Täter-DNA eindeutig und tief am Hals des Erwürgten ins Gewebe, ich gehe davon aus, dass man an den entsprechenden Stellen die DNA des Ehemanns fand, sonst hätte man ihn ja nicht beschuldigt, sie gewürgt zu haben, oder?). Ich frage mich halt, was denn da nun wirklich geschehen ist/sein soll. Wie erklärst du dir das alles logisch?


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Ingrid1 Diskussionsleiter
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26.02.2016 um 17:25
@claude1991

Verstehe. Ich finde den Artikel im Archiv der FNP nämlich nicht.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 17:40
@Comtesse

Dem Ehemann/ meinem Vater wurde nichts nachgewiesen nur weil zu den Zeitpunkt mein Mann geschlafen hat und er es nicht gewesen sein kann war es angeblich mein Vater. Angeblich hätte das mein Vater am helllichten Tag gemacht mit in einer offenen Toreinfahr auf der Hauptstraße und das verladen ins Auto soll dort auch stattgefunden haben. Wunderlich nur das ein Mehrfamilienhaus direkten Einblick auf das Gelände hatte. Kein Zeuge nix nur Vermutungen anhand von KEINEN Indizien in diesem Punkt.

Als unser Anwalt beantragt hatte die Abdrücke der Würgemale mit den Händen meines Vater und des Rest zu vergleichen war das nicht möglich laut Gericht. Hauptsache man konnte sagen große Hände und gekürzte Nägel, Quatsch als ob heutzutage sowas nicht genauer bestimmt werden.

Bei manchen Dingen fehlen mir echt die Worte man kann heutzutage auf den Punkt Leute orten, Massenscreenings für die fehlenden DNA Spuren veranlassen aber bei diesem mord warum auch immer nicht.

Man kann doch nicht am helllichten Tag während der Hauptverkehrszeit jemand würgen, bewusstlos in ein Auto tragen und keiner sieht es auf der Hauptstraße.

Alles Vermutungen und keine Nachweise, so wie ich das kenne eher umgekehrt anhand von nachweisen entwickelt man ein Szenario nicht umgekehrt.


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Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo

26.02.2016 um 17:55
@claude1991
Gibt es irgendwo einen Link, wo man die Anklagebegründungen und Urteilsbegründung für den Freispruch lesen kann (also nicht das, was der Reporter geschrieben hat, sondern das echte Urteil so wie es der Richter begründet hat und der Staatsanwalt die Anklageerhebung)? Sorry, falls es hier schon verlinkt wurde, ich habe momentan nicht so viel Zeit und überlese dadurch schon mal was. Ich würde mir nur gern mal selbst ein neutrales Bild machen von dem, was es wirklich an Indizien gab.


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26.02.2016 um 18:03
@Comtesse

Das schriftliche Urteil wurde uns bis heute nicht zugestellt und ist nicht veröffentlicht worden.

Anklage wurde auch nicht veröffentlicht und mündlich nur eine halbe Seite vielleicht verlesen und die besteht aus gut 12 Seiten. Damals dürfte ich die mit mir Anwalt nur durchlesen.

Deshalb sag ich ja zu meisten hier der Prozess ging 18 Verhandlungstage von morgens bis spätnachmittag. Und in der Presse steht eine Seite, da steht von 11 zeugen jeweils ein Satz. Inhaltlich halt sehr dünn.

Aber wie gesagt Berichte auf der Homepage von Frau Dr. Vögel sind da wirklich genauer geschrieben. Ich meine sie war dabei und uch saß draußen und durfte nicht teilnehmen bis Ende und dann kommt man und sagt sie war mein Sprachrohr, einfach nur Mist!

Ich selbst habe nur Gutachten gelesen und mich davon überzeugen lassen und nicht durch die Zeitungen

Der Reporter ist tausend mal zu mir gekommen und wollte mit mir reden jedes Mal hab ich ihn weggeschickt und trotzdem meint er mit mir geredet zu haben in der Zeitung.


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