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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

10.04.2017 um 22:44
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie sind gesetzlich geregelt. Wenn eine Eigen- oder Fremdgefähdung vorliegt, wird sie angeordnet. Warum die Fremdgefährdung von niemandem wahrgenommen wurde, erschließt sich mir nicht wirklich. Vielleicht ist der Angeklagte ein guter Schauspieler?
Hier dürften andere Fälle gemeint sein, z.B. Wahnvorstellungen, wo z.B. jemand wegen Wahnvorstellungen meint, dass er durch andere in großer Gefahr ist und daher diese gefährdet. Solche Fälle sind meist eindeutig.

Gewaltphantasien ist etwas anderes, bei denen steht nicht fest, ob die wirklich ausgelebt werden. Daher dürften die kaum ein ausreichender Grund zur psychatrischen Unterbringung liefern.

Nach der Tat sieht die Sache natürlich anders aus, ich denke, dass daher Sicherungsverwahrung angeordnet wird.

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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

10.04.2017 um 23:03
Nein, es geht nicht um Wahnvorstellungen.

Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

http://www.mengerskirchen.de/buergerservice-rathaus-und-politik/dienstleistung-von-a-z/347-psychiatrische-einrichtung-geschlossen-unterbringung.html

Das ist alles gesetzlich geregelt. Ich kenne mich in dem Bereich ganz gut aus. Es geht nicht um die Wahnvorstellung eines Patienten, dass er andere Menschen gefährdet. Es geht um diagnostizierte Gefährdung anderer.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

10.04.2017 um 23:44
Naja, hier dürften jedoch extrem hohe Hürden erstmal existieren. Gewaltphantasieen bewirken erstmal keine  Gefährdung anderer. Da müssen schon noch zusätzliche eindeutige Dinge dazum kommen, welche offensichtlich nicht gesehen  wurden. Erst hinterher weiß man es natürlich alles immer besser.

Du könntest ja mal ein paar Fallbeispiele leifern, wo eine solche Unterbringung beschlossen wurde.


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11.04.2017 um 07:26
@JamesRockford
Einweisungen nach dem Psychisch-Krankengesetz (des jeweiligen Landes) setzen in der Regel voraus: schwere. psychische Erkrankung, akute Eigen- oder Fremdgefahr aufgrund der Erkrankung -jeweils festzustellen durch Gutachten eines unabhangigen Facharzt (bei kurzeren Unterbringungen bis zu 6 Wochen genügt Attest des sozialpsychiatrischen Dienstes), Antrag des sozialpsychiatrischen Dienstes und richterliche Entscheidung nach Anhörung des Betroffenen unter Beruecksichtigung der Verhältnismäßigkeit .

Sind zu Recht sehr hohe Hürden, längerfristige Unterbringungen  danach äußerst selten.  Sobald sich der Betrofffene in der Klinik gut benimmt wird man die Unterbringung aufheben mussen, weil Gefährdung nicht mehr akut.

Ich weiß nicht, ob das bei S. überhaupt mal beantragt wurde. Es dürfte wohl an den fettgedruckten Voraussetzungen gefehlt haben. Der Gutachter sagte ja er ist gestört aber einsichtsfahig. 


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

18.04.2017 um 12:27
Mordprozess Yangjie Li Mutter von Sebastian F. verhandlungsunfähig – Quelle: http://www.mz-web.de/26724188 ©2017
Die Mutter des Hauptangeklagten im Yangjie-Li-Prozess ist auch in den kommenden Monaten verhandlungsunfähig. Das hat ein Amtsarzt bestätigt.
[...]
Als Grund für die Verhandlungsunfähigkeit wird seitens des Amtsarztes das traumatische Erleben der Ereignisse rund um die Ermordung und Aufklärung des Mordes an der chinesischen Studentin Yangjie Li angegeben.
[...]
Vor dem Landgericht in Dessau hatte es am Montag ein Problem gegeben. Einige Prozessbeteiligte konnten die Datei mit dem amtsärztlichen Attest nicht öffnen. Das technische Problem soll mit der Polizei im Laufe der Woche geklärt werden, so die Richterin.
Das will ich nicht weiter kommentieren, nur als Info zum Prozessverlauf.

Interessanter dürfte die Ankündigung hier sein:
Erst in der kommenden Woche soll das Gutachten über Xenia I. vorgestellt werden.



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18.04.2017 um 14:24
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb am 10.04.2017:Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb am 10.04.2017:Das ist alles gesetzlich geregelt. Ich kenne mich in dem Bereich ganz gut aus. Es geht nicht um die Wahnvorstellung eines Patienten, dass er andere Menschen gefährdet. Es geht um diagnostizierte Gefährdung anderer.
Ich kann mich dem anschließen…

Es bleibt abzuwarten auf psychologische Gutachten, in Bezug der beiden Protagonisten.

Grausame Folterung und Ermordung einer weiblichen unschuldigen Person, welche durch puren Zufall zum Opfer ausgewählt wurde, aufgrund einer sexuellen Mordlust der Täter.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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18.04.2017 um 14:26
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb am 11.04.2017:Ich weiß nicht, ob das bei S. überhaupt mal beantragt wurde. Es dürfte wohl an den fettgedruckten Voraussetzungen gefehlt haben. Der Gutachter sagte ja er ist gestört aber einsichtsfahig. 
Das ist der entscheidende Punkt…einsichtsfähig. 

Gestört zu sein, bedeutet therapiefähig zu sein… 

Es geht für mich in erster Linie um die Opfer…sie konnten sich nicht wehren, sie waren den Gelüsten der/den Tätern gnadenlos ausgesetzt. 

Die Täter erhalten Chancen in allen Bereichen, sich zu rehabilitieren.


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18.04.2017 um 16:05
@Mauro
Es ging in den vorherigen Beiträgen um eine Einweisung VOR der Tat. Niemand konnte vorher eine solche Tat erahnen. Wie der Vorschreiber auch sagte, es schien auch, dass er einsichtsfähig WAR.  Hier wurde jedoch den Psychologen/Psychiatern ein Versagen vorgeworfen.

Jetzt sieht die Beurteilung natürlich anders aus (hinterher weiß man es immer besser). ich denke, dass es nach der Strafhaft nun eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wahrscheinlich ist. Da muss man aber das Urteil abwarten.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

18.04.2017 um 19:32
1) @SCMP77
Wir kennen die genauen Vorwürfe, Taten usw. aus dem Vorfeld dieser Tat nicht, aber bei 40 Verfahren über viele Jahre verteilt, parallel zu und nach Therapie, bei solchen Taten wie Körperverletzung und Brandstiftung, kann ich der Aussage "es schien auch, dass er einsichtsfähig WAR." nicht folgen.

2) der MDR berichtet auch zum Prozesstag:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/dessau-prozess-verhandlungstag-100.html (Archiv-Version vom 04.09.2017)
Die Mutter des Angeklagten wird nicht als Zeugin vor Gericht erscheinen. Dabei hatten sich die Verfahrensbeteiligten im Mordprozess um die getötete chinesische Studentin von ihrer Aussage aufschlussreiche Informationen erwartet. Schließlich soll die Kriminalbeamtin nach dem Auffinden der Leiche mehr als 40 Mal mit ihrem Sohn telefoniert haben bis er als Tatverdächtiger festgenommen worden ist.

Was da beredet wurde, bleibt geheim. Die Mutter des 21-Jährigen ist nach Auffassung des Amtsarztes auf längere Sicht nicht vernehmungsfähig. "Nach dem zurückliegenden traumatischen Erlebnis liegt eine andauernde emotionale Belastung vor", heißt es zur Begründung.
Ich selbst möchte dazu keine Stellungnahme abgeben, nur soviel: das, was unter dem Text an Leserkommentaren steht, ist noch extrem handzahm verglichen mit dem, was man hier in Dessau "auf der Straße" dazu hört. Und ich habe Verständnis für diese Reaktion der Bevölkerung.

3) der MDR beschäftigt sich auch mit der Frage Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/jugendstrafrecht-mordprozess-dessau-100.html (Archiv-Version vom 08.08.2017)


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Mauro ehemaliges Mitglied

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18.04.2017 um 20:07
Zitat von otternaseotternase schrieb:2) der MDR berichtet auch zum Prozesstag:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/dessau-prozess-verhandlungstag-100.html (Archiv-Version vom 04.09.2017)
Die Mutter des Angeklagten wird nicht als Zeugin vor Gericht erscheinen. Dabei hatten sich die Verfahrensbeteiligten im Mordprozess um die getötete chinesische Studentin von ihrer Aussage aufschlussreiche Informationen erwartet. Schließlich soll die Kriminalbeamtin nach dem Auffinden der Leiche mehr als 40 Mal mit ihrem Sohn telefoniert haben bis er als Tatverdächtiger festgenommen worden ist.

Was da beredet wurde, bleibt geheim. Die Mutter des 21-Jährigen ist nach Auffassung des Amtsarztes auf längere Sicht nicht vernehmungsfähig. "Nach dem zurückliegenden traumatischen Erlebnis liegt eine andauernde emotionale Belastung vor", heißt es zur Begründung.
Ich selbst möchte dazu keine Stellungnahme abgeben, nur soviel: das, was unter dem Text an Leserkommentaren steht, ist noch extrem handzahm verglichen mit dem, was man hier in Dessau "auf der Straße" dazu hört. Und ich habe Verständnis für diese Reaktion der Bevölkerung.
Ich habe ebenso Verständnis für die Reaktion der Bevölkerung… 

Natürlich ist der Täter „einsichtig“, er wünscht eine milde Strafe und sein Anwalt wird ihn zu dieser Aussage ermutigt haben. 

Was denn sonst? 

Die Mutter wird nicht als Zeugin vor Gericht erscheinen, klare Ansage, sie ist bis auf weiteres nicht vernehmungsfähig….nachvollziehbar.


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18.04.2017 um 22:09
@otternase
Also bist Du der nicht, dass die Psychologen/Psychiater im Vorfeld erkennen müssen, dass er garantiert seine Gewaltfantasien umsetzen würden?

Darum ging es vorher. Aktuell scheint die ganze Diskussion aus dem eigentlichen Zusammenhang gerissen zu werden.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

18.04.2017 um 22:34
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Also bist Du der Meinung nicht, dass die Psychologen/Psychiater im Vorfeld erkennen müssen, dass er garantiert seine Gewaltfantasien umsetzen würden?
(ich hoffe, die Ergänzung des Wortes entspricht dem von Dir intendiertem Sinn? Sonst verstehe ich den Sinn des Satzes nämlich nicht, ich will daher mal antworten auf die Frage, so wie ich sie verstehe)

Wir wissen nicht hinreichend viel zur kriminellen Vorgeschichte, um dies abschliessend zu beurteilen, aber wenn wir mal das, was in der Presse stand für bare Münze nehmen, dann sehe ich es folgendermassen:

- wenn ein Mensch, egal ob Jugendlicher oder Erwachsener, 40 Straftaten über mehrere Jahre verteilt überführt wird und es sich dabei um so schwere und gewaltaffine Straftaten wie Brandstiftung, Körperverletzung, Sachbeschädigung handelt, dann braucht es gar keines Psychiaters oder Psychologen, um diese Person als Gefahr für die Gesellschaft einzuschätzen. Und daher sollten rechtzeitig, weit früher als nach 40 Taten auch entsprechende Massnahmen zum Schutz der Gesellschaft vor dieser Person eingeleitet werden. Die "Three-Strikes-Rules" sind in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten wiederum deutlich übers Ziel hinausgeschossen, aber grundsätzlich halte ich das für eine richtige Stossrichtung, man sollte es nur nicht so sehr übertreiben.
- wenn eine Person aufgrund solcher Taten in psychotherapeutischer Behandlung ist, dann sollte der behandelnde Arzt beständig den Behandlungserfolg prüfen und bei Zweifeln an einem Behandlungserfolg auch die zuständigen Stellen wie zB. Polizei, Justiz, Jugendamt usw. informiert halten. Der Schutz der Gesellschaft vor Personen, die bereits durch Gewaltdelikte auffällig geworden sind, wiegt meiner Ansicht nach höher als der Schutz der Daten dieser Patienten.
Wenn eine Person trotz psychotherapeutischer Behandlung weiterhin und wiederholt Straftaten verübt, dann kann am mangelnden Erfolg der Behandlung kein Zweifel bestehen und das Ziel der Behandlung des Täters muss zurücktreten hinter das Ziel des Schutzes der Gesellschaft vor dem Täter.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

18.04.2017 um 23:32
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Also bist Du der nicht, dass die Psychologen/Psychiater im Vorfeld erkennen müssen, dass er garantiert seine Gewaltfantasien umsetzen würden?
Naja, seine Gewaltfantasien hat er mehrfach umgesetzt. Körperverletzung, Sachbeschädigung und Brandstiftung  z.B. zähle ich dazu. Das sind ja keine Bubenstreiche.
Zitat von otternaseotternase schrieb:wenn ein Mensch, egal ob Jugendlicher oder Erwachsener, 40 Straftaten über mehrere Jahre verteilt überführt wird und es sich dabei um so schwere und gewaltaffine Straftaten wie Brandstiftung, Körperverletzung, Sachbeschädigung handelt, dann braucht es gar keines Psychiaters oder Psychologen, um diese Person als Gefahr für die Gesellschaft einzuschätzen.
Wie @otternase schrieb: 40 überführte Straftaten. 

Ich vermute zwischen 14 und 20 verübt, das kann man noch im Kopf rechnen, wieviele Straftaten das rein rechnerisch pro Jahr waren.

@all

Dass die Mutter nicht vor Gericht erscheint und auch der Amtsarzt eine PTBS diagnistiziert hat, spielt für mich eigentlich keine Rolle. Sie hätte für mein Dafürhalten sowieso ihr Zeugnisverweigungsrecht in Anspruch genommen. Das ist ihr gutes Recht. 


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

18.04.2017 um 23:51
@JamesRockford
1)
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Wie @otternase schrieb: 40 überführte Straftaten.
...wenn die Info aus der Presse dazu korrekt ist, muss man einschränkend dazu sagen, weil diese Info nicht offiziell ist.

2)
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Dass die Mutter nicht vor Gericht erscheint und auch der Amtsarzt eine PTBS diagnistiziert hat, spielt für mich eigentlich keine Rolle. Sie hätte für mein Dafürhalten sowieso ihr Zeugnisverweigungsrecht in Anspruch genommen. Das ist ihr gutes Recht.
sehe ich im Grund natürlich auch so, allerdings ist es schwer verständlich, wenn jemand einerseits verhandlungsunfähig ist, aber gleichzeitig in Sozialen Medien sich öffentlich zu dem Fall äussert und dort weiterhin Werbung für die Gartenkneipe macht. Beides jeweils für sich ist OK, aber die Kombination ist fragwürdig...

Hier (in Dessau) sprechen viele vom "Dessauer Filz" und bemängeln, dass die Untersuchung nicht von einem zufällig ausgewählten Amtsarzt aus einem anderen Ort vorgenommen wurde. Ich sehe das ebenfalls als kritisch, nicht unbedingt, weil ich ein anderes Ergebnis davon erwarten würde, also Filz unterstelle, sondern weil damit ein Angriffspunkt der öffentlichen Meinung gegen die Zeugin und auch gegen das Gericht hätte vermieden werden können.
Das ist leider immer wieder ein Problem der Dessauer Polizei und Justiz, dass man Dinge unbedingt erstmal vor Ort selbst machen will und so Verdächtigungen auf sich zieht, statt bewusst proaktiv unabhängige Dritte hinzuziehen, um sich vor dem Vorwurf von Filz und Vorteilsnahme zu schützen! Das war ja auch in diesem Fall eine Fehlentscheidung der Dessauer Polizei: statt sofort Experten von anderen Dienststellen zur Unterstützung anzufordern, hat man erstmal selbst rumgewurschtelt, dabei -natürlich und unvermeidbar- auch Fehler gemacht, die aber aufgrunddessen alle in Verdächtigungen und schweren Vorwürfen der Vertuschung usw. gegen Polizisten mündeten.


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19.04.2017 um 00:10
@otternase

Ich verstehe Dich sehr gut. Wahrscheinlich gehe ich davon aus, dass aus der Zeugenvernehmung sowieso nichts rausgekommen wäre. Ich hätte mich wahrscheinlich nur aufgeregt.

Die Zeugin selbst hat diesen Weg gewählt. Dann muss sie für meine Begriffe auch mit einem gewissen Grübeln der Bevölkerung leben.  
Zitat von otternaseotternase schrieb:Das ist leider immer wieder ein Problem der Dessauer Polizei und Justiz, dass man Dinge unbedingt erstmal vor Ort selbst machen will und so Verdächtigungen auf sich zieht, statt bewusst proaktiv unabhängige Dritte hinzuziehen, um sich vor dem Vorwurf von Filz und Vorteilsnahme zu schützen! Das war ja auch in diesem Fall eine Fehlentscheidung der Dessauer Polizei: statt sofort Experten von anderen Dienststellen zur Unterstützung anzufordern, hat man erstmal selbst rumgewurschtelt, dabei -natürlich und unvermeidbar- auch Fehler gemacht, die aber aufgrunddessen alle in Verdächtigungen und schweren Vorwürfen der Vertuschung usw. gegen Polizisten mündeten.
Man kann sehr gut zu seinen Fehlern stehen, wenn man sich diese selbst eingestehen. Wenn das nicht passiert, weckt man ein Unverständnis in der Bevölkerung. Das müsste jedem Beteiligten klar sein. 'Schwamm drüber' wird es sicherlich in Dessau nicht geben.

 


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

19.04.2017 um 00:26
@JamesRockford
zum ersten Punkt: fully d'accord

zum zweiten Punkt:
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:'Schwamm drüber' wird es sicherlich in Dessau nicht geben.
Ja, eine solche 'never-ending-story' befürchte ich auch.

Dabei hat man in Dessau bereits Erfahrung mit sowas und hätte es besser wissen müssen, aber offenbar haben Polizei und Justiz bislang nicht daraus gelernt: der Fall Oury Jalloh hat sich ja aufgrund eben des oben angesprochenen Versäumnisses zu einer solchen never-ending-story mit den wildesten Verschwörungstheorien entwickelt. Persönlich denke ich, dass im Verfahren 2012 und der Verurteilung des damaligen Dienstgruppenleiters wegen fahrlässiger Tötung die Wahrheit ans Licht gekommen ist und ein gerechtes Urteil gefällt wurde. Das Problem war nur, dass es acht Jahre brauchte, um dieses Ergebnis zu erzielen, weil in Polizei und Justiz zuvor zuviele Fehler gemacht wurden, eben unter anderem der Fehler, nicht rechtzeitig externe Ermittler hinzuzuziehen. Und so geht die Geschichte heute immer weiter, jedes Jahr gibt es größere Demos und immer wieder Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Polizei, dieses Jahr unter anderem auch einen Brandanschlag auf das Justizgebäude in diesem Kontext und natürlich lautstark vorgetragen wilde Verschwörungstheorien vom vorsätzlichen Mord. Hätte man alles vermeiden können, wenn man damals sofort eine externe Untersuchung eingeleitet hätte, den schuldigen Dienstgruppenleiter sofort entfernt hätte und er zu seinem fahrlässigen Verhalten gestanden hätte!

Oder, um den Richter Steinhoff am Ende des ersten Prozesses damals 2008 zu zitieren:
„(Polizisten haben) "bedenkenlos und grottendämlich" falsch und unvollständig ausgesagt, sie haben dem Land Sachsen-Anhalt "aufs Übelste geschadet". Steinhoffs abschließende Worte könnten deutlicher nicht sein: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen."“



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19.04.2017 um 00:33
@otternase

Man muss zu seinen Fehlern stehen und nicht wie ein kleines Kind, welches beim Zündeln aus Versehen den Papierkorb angezündet hat, und in der Folge das Hochbett in Flammen steht, einfach wegrennen.

Ansonsten regt sich der ein oder andere wahnsinnig auf, wenn er ein Knöllchen bekommt, weil er 5 Minuten im Parkverbot gestanden hat, um schnell ein paar Brötchen zu kaufen. 


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19.04.2017 um 08:57
@otternase
@JamesRockford

Dass Unterbringungen/Haft bei den vorherigen Taten notwendig waren, steht außer Frage.

Wie @otternase es aber schon richtig ausgedrückt hat, dass wir hierzu keinerlei ausreichende Information besitzen. Die Quantität sagt nichts über die Qualität aus.

In diesem Zusammenhang können natürlich auch entsprechende Behandlungen als Auflage bestimmt werden, ob das erfolgte entzieht sich unserer Kenntnis, ist aber wohl nicht anzunehmen, denn der Abbruch einer solchen Behandlung hätte dann die entsprechenden Konsequenzen gehabt, was aber vorliegend nicht bekannt ist.

Wir sind hier aber weit vom ursprünglichen Thema abgedriftet, entsprechende Strafen/Auflagen auf Grund von Taten waren nie Inhalt der Diskussion.

Vorliegend ging es um einen Warnung der Psychologen/Psychiater an die entsprechenden Organe des Staates bzw. um die eine (nicht als Folge einer Tat orientierte) Unterbringung in der Psychiatrie.

Es wurde gemeint, dass die Psychologen/Psychiater eine entsprechende Warnung an den Staat hätten geben müssen, aber wie gesagt, der spricht – außer in ganz besonderen Fällen – die ärztliche Schweigepflicht entgegen,

Das die angeblichen 40 anderen Taten (zu dessen Schwere uns jede Information fehlt) entsprechend geahndet werden müssen, steht außer Frage. Aber offenbar waren diese nicht so gelagert, dass diese einen notwendigen Hinweis gaben, dass einen forensische Unterbringung erforderlich gewesen wäre, für die glücklicherweise die Hürde in unserem Staat auch recht hoch ist.

Jetzt, wo eine entsprechende Tat vorliegt, werden sicherlich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

19.04.2017 um 09:28
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:(zu dessen Schwere uns jede Information fehlt)
so ganz stimmt das nicht: die Vorwürfe sind bekannt, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Körperverletzung. Ich denke, dass das alles aus einer Kategorie ist, welche speziell in Kombination auch bei jeweils minderschweren Fällen Alarmglocken schrillen lassen müssten (dh. ab einer gewissen Quantität sollte die Frage nach der Qualität nicht mehr relevant sein). Ich meine, dass es schon untersucht werden müsste, warum das nicht geschah.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

19.04.2017 um 09:31
Die MZ berichtet heute nochmal ausführlicher zum gestrigen Verhandlungstag:

Mordfall Yangjie Li Mutter von Sebastian F. wird mehrere Monate nicht aussagen können – Quelle: http://www.mz-web.de/26727902 ©2017
Richterin Uda Schmidt fasste das Gutachten so zusammen: „Die Verhandlungsunfähigkeit der Mutter des Angeklagten Sebastian F. wird voraussichtlich für mehrere Monate fortbestehen.“

Von ärztlicher Seite werde das traumatische Erleben der Ereignisse rund um die Ermordung und dessen Aufklärung als Hauptgrund angeführt. Das mache ein Erscheinen vor Gericht und eine Aussage bis auf weiteres unmöglich.
[...]
Das Interesse des Landgerichts an einer Befragung ergibt sich aus dem nahezu täglichen Kontakt, den die Mutter mit ihrem Sohn pflegte. Telefon-Protokolle belegten, dass sowohl vor als auch nach dem Mord ausführliche Gespräche geführt worden sind.

Auch kurz bevor Sebastian F. zur Polizei ging, hatte er sich nach Aussage seines Stiefvaters mit Ramona S. besprochen.
Aufschlussreiches könnte die Zeugin vermutlich auch beitragen, um die Entwicklung ihres Sohnes besser verstehen zu können.

Eine Zeit lang befand er sich in psychiatrischer Behandlung und erhielt auch entsprechende Medikamente. Zuletzt hatte ihm der forensische Psychiater eine außergewöhnliche Gefühlskälte und eine kombinierte Persönlichkeitsstörung bescheinigt.
als Randinfo:
Einzelheiten des Gutachtens konnten nicht zu Gehör gebracht werden. Der Grund: Die digitale Datei, die das Attest und die weiteren Erklärungen speichert, blieb einem Teil der Verfahrensbeteiligten versperrt und so auf ihren Computern unlesbar.
Ist ja nicht wirklich relevant, aber ausgesprochen peinlich, dass auch hier wieder eine Panne bei der Justiz geschehen ist...


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