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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

05.08.2017 um 13:57
@eldec
Die Entscheidung liegt immer im Ermessen des Gerichts. Bei Jugendsachen wird in der Regel argumentiert, dass nicht zuviel "Strafe" sein soll, da ja die Idee des Jugendstrafrechts Erziehung und nicht Bestrafung ist, und die Jugendlichen finanziell in der Regel noch weniger leistungsfähig als die meisten Erwachsenen sind, und daher nicht so schwer belasted werden sollen.

Natürlich darf man auch nicht vergessen, dass solche Entscheidungen oft nach dem Motto verlaufen: wo nichts ist, ist auch nichts zu holen, bzw. man fasse einem nackten Mann in die Tasche. In vielen Fällen bleibt der Staat eh auf den Kosten sitzen.

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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.08.2017 um 10:04
Kann man Insolvenz beantragen um die Zahlung zu vermeiden oder zu minimieren?
Machen diese Schulden eine Resozialisierung nicht schwieriger? Falls die Zahlung erst beim ersten Job anfängt?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.08.2017 um 11:05
@ninano
Machen diese Schulden eine Resozialisierung nicht schwieriger? Falls die Zahlung erst beim ersten Job anfängt?
Die Schmerzengeldforderungen stammen ja sicher aus dem Adhäsionsverfahren der Nebenklage (Hinterbliebene), es handelt sich also um zivilrechtliche Ansprüche. Das hat mit dem Strafprozess selbst nichts zu tun, wo "erzogen", "bestraft" oder "resozialisiert" werden soll. Das Schmerzengeld im Zivilprozess hat auch nichts mit der Höhe der Strafe der Angeklagten zu tun, sondern ergibt sich rein aus dem Schaden, der den Hinterbliebenen entstanden ist.
Aber das können dir Juristen sicher noch besser erklären.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

08.08.2017 um 03:23
@otternase

Ich möchte noch einen Gedanken loswerden zur Verurteilung von Xenia. Da wird ja schon wieder gemault, die 5 Jahre seien zu milde. Aber mich würde mal interessieren, wie man ihre Verurteilung juristisch begründet. Es gibt einen belastbaren Beweis, nämlich das Video, in dem Xenia das Opfer anspricht und in den Hausflur lockt. Klassische Beihilfe. Wenn der Plan eine Vergewaltigung seitens Sebastian F. war, dann Beihilfe zu einer Sexualstraftat.

Aber ist denn die anschließende Tötung des Opfers überhaupt aufgeklärt worden? Wer hat das Opfer so schwer verletzt? Konnte Xenia denn eine unmittelbare Beteiligung an der Vergewaltigung und an den zum Tode führenden Verletzungen nachgewiesen, also konkret zugeordnet werden? Aus ihren Einlassungen vor Gericht, denen ja ansonsten viel Glauben geschenkt wurde, kann ich das nicht erkennen.

Soweit ich es einschätzen kann, ist das gesamte Nachtatgeschehen - so bizarr das bei der entwürdigenden Art der Leichenbeseitigung auch klingen mag - komplett nicht justiziabel. Also welche strafbaren Handlungen konnte man Xenia denn belegbar nachweisen und konkret zuordnen? Für 5 Jahre Jugendstrafe!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

08.08.2017 um 08:48
@Hammurapi
ich kenne die Urteilsbegründung nicht im Original, nur aus der Presse, daher fürchte ich, diese Fragen nicht wirklich beantworten zu können, nur Vermutungen dazu anstellen zu können.
Diese Vermutungen sind
1) der Tateinleitungsbeitrag der Xenia I war grundlegend und für die Tat und den Taterfolg unbedingt erforderlich. Ohne ihren Beitrag wäre es weder zur Vergewaltigung noch zum Mord gekommen, denn alleine hätte der Sebastian F die Tat nicht begehen können und eine andere Tathelferin hätte er auch nicht finden können.
2) die Xenia I hatte die Möglichkeit, die Polizei oder sonstwie Hilfe zu rufen, spätestens als die Tat durch massive Gewalteinwirkung auf das Opfer eskalierte (falls dies nicht der originale Plan war). Sie hat den Tod des Opfers also bewusst gebilligt.
3) Aus meiner persönlichen Sicht der wichtigste Punkt aber ist der folgende (ob dieser bei dem Urteil allerdings Eingang fand, weiss ich nicht, denn er würde eigentlich für einen weit höheren Tatbeitrag der Xenia I sprechen und damit eine Verurteilung wegen Mordes begründen):
- am Opfer wurden DNA Spuren der Xenia I an Hand- und Fussgelenken gefunden! Es spricht daher die Spurenlage dafür, dass die Xenia I das Opfer während der Vergewaltigung festgehalten hat! Damit dürfte die unmittelbare Beteiligung der Xenia I an der Vergewaltigung bewiesen sein. (und ich denke, dies ist auch in das Urteil eingeflossen)
- das Opfer hatte ausgerissene Haare der Xenia I in der Hand! Es spricht also die Spurenlage dafür, dass sich das Opfer gegen Xenia I gewehrt hat, daher also, dass Xenia I mindestens daran beteiligt war, das Opfer mit Gewalt zu überwältigen! Und dies ist noch die für Xenia I günstige Interpretation der Spur, nämlich dass diese vor oder bei der Vergewaltigung entstanden ist. Die Logik spricht eher dafür (dies liess sich aber nicht nachweisen), dass diese Spur erst nach der Vergewaltigung entstanden ist, dh. das Opfer der Xenia I erst im Abwehrkampf gegen den Mord die Haare ausgerissen hat, womit Xenia I tatbeteiligt beim Mord wäre!
- in den Stiefeln, die der Mörder getragen hat, wurden frische Spuren der Xenia I gefunden, tatsächlich muss nach Spurenlage sie (und nicht er) die Stiefel zuletzt getragen haben!
4) Die von Xenia I in ihrem Teil"geständnis" behauptete Version der Entsorgung der Leiche allein durch den Angeklagten ist widerlegt worden. Wie es tatsächlich abgelaufen ist, ist unbekannt, aber sicher ist, dass zwei Personen daran beteiligt waren.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

08.08.2017 um 09:26
Vom rechtsstaatlichen Aspekt ist das Urteil schon nachvollziehbar.

Die Idee des Jugendstrafrechts, dass die Strafe auch mögliche positive Entwicklungen von jungen Menschen in der Zukunft fördern soll, finde ich in so einem Fall allerdings rein persönlich zweifelhaft. Ich halte es für ausgeschlossen, dass solche Personen in Zukunft wertvolle Mitglieder der Gesellschaft werden. Es gibt eben auch Wege, von denen es kein Zurück gibt, für das Opfer ohnehin nicht.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

08.08.2017 um 09:58
@sacredheart
Ich halte es nicht grundsätzlich für ausgeschlossen, dass solche Personen wie die Xenia I sich soweit weiterentwicklen, dass sie integrierte Mitglieder der Gesellschaft werden können. Aber dafür müsste man den Weg kennen, wie man sie zu solchen machen kann.

Wie wird aus einer willigen Helferin und einer feigen Mittäterin wieder eine "normale Mutti"? Ich habe das Gefühl, dass sich die Justiz mit Anwendung des Jugendstrafrechts diese Frage zu einfach macht. Das Jugendstrafrecht geht einfach davon aus, dass es schon gelingen wird, in der Zeit der Jugendstrafe die Person soweit zu reformieren, eine positive Entwicklung zu erreichen, dass man sie bedenkenlos wieder in die Gesellschaft entlassen kann. Die Möglichkeit eines Scheiterns dieses Versuches wird dabei nicht wirklich betrachtet.

Das ist aber eher ein Grundproblem des Jugendstrafrechts. Es wäre nicht verkehrt, einmal darüber nachzudenken, das Jugendstrafrecht soweit zu ändern, dass es bei schwereren Verbrechen keine kürzeren Haftstrafen als das Erwachsenenstrafrecht vorsieht, sondern "nur" frühere Zeitpunkte für mögliche Haftentlassung, Umwandlung in Bewährungsstrafe o.ä. bei Vorliegen einer positiven Änderung des Betroffenen. Also mit anderen Worten, die Möglichkeit des Erfolgs erzieherischen Einwirkens auf den Jugendlichen nicht bereits bei der Strafbemessung "einpreist", sondern vielmehr erst durch spätere Prüfung auf Nachweis hin berücksichtigt.
Aber das wäre eine sehr tiefgreifende Änderung unseres Rechtssystems. Ich glaube zwar, dass sich eine Bevölkerungsmehrheit für eine solche Änderung finden liesse, aber ich sehe keinen politischen Willen, eine solche Änderung einzuleiten...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

08.08.2017 um 11:36
nachdem Verteidigung und Nebenklage bereits entsprechende Schritte angekündigt hatten, hat nun auch die Staatsanwaltschaft Revision angekündigt:

Mordprozess Yangjie Li Auch Staatsanwaltschaft kündigt Revision an – Quelle: http://www.mz-web.de/28133798 ©2017
Nach dem Urteil im Mordprozess Yangjie Li hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das hat am Dienstag die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg bestätigt.

Sie werde, sobald das schriftliche Urteil vorliegt, innerhalb eines Monats entscheiden, ob die Revision am Bundesgerichtshof tatsächlich durchgeführt werde, so ein Sprecher.



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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

11.08.2017 um 13:24
Angekündigt wurde es ja schon, jetzt ist es offiziell, alle Seiten haben Revisionsanträge eingereicht:

Mordfall Yangjie Li Revisionsantrag von allen Seiten – Quelle: http://www.mz-web.de/28151774 ©2017

es kann aber dauern, bis wir nun etwas Neues hören werden:
Wie schnell der Bundesgerichtshof über die Revisionsanträge entscheidet, ist offen. Experten rechnen damit, dass das nicht mehr in diesem Jahr passiert. Der Bundesgerichtshof führt dabei kein eigenes Beweisverfahren durch, sondern überprüft das Urteil nur auf mögliche Rechtsfehler.

Wird der Revision statt gegeben, liegt es im Ermessen, wo die Neuauflange des Prozesses stattfindet. Es kann eine andere Kammer des Landgerichts Dessau sein, es kann aber auch zum Landgericht nach Halle oder Magdeburg verwiesen werden.



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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

11.08.2017 um 15:22
@otternase

Wenn alle Seiten die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfen lassen, dann ist wohl niemand so richtig mit dem Verfahren und dessen Ausgang zufrieden. Die jeweiligen Revisionsgründe würden mich interessieren. Soweit ich das aus diesen medial doch recht gut dokumentierten Berichten nur oberflächlich abschätzen kann, waren zumindest keine offensichtlichen Anfechtungssgründe produziert worden. Auch Dank der Nebenklage wurden ja zahlreiche Anträge gestellt und somit ins Verfahren eingebracht.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

11.08.2017 um 16:20
@Hammurapi
es erstaunt mich nicht, dass keine Seite mit dem Urteil zufrieden ist:

Das Gericht hat das Urteil ja im Kern offenbar auf zwei "Glaubensfragen" aufgebaut, offenbar weniger auf der Spurenlage als auf der Frage, welchen Aussagen es Glauben geschenkt hat und welchen nicht. Das Gericht hat entschieden, die Aussage der Zeugin Cindy H für ungläaubwürdig zu halten, und das Gericht hat entschieden, die Teile des Teil"geständnisses" der Xenia I für glaubwürdig zu halten, die nicht eindeutig falsifiziert werden konnten, auch wenn sie in einem Missverhältnis zu Logik und Spurenlage stehen.

Diese Entscheidung belastet den Sebatian F stark, weshalb dessen Verteidigung mit dieser Entscheidung unzufrieden ist.
Diese Entscheidung entlastet Xenia I stark, weshalb Staatsanwaltschaft und Nebenklage unzufrieden sind.
Aber wenn man diese Entscheidung zugrundelegt, ist, wie Du selbst weiter oben ausgeführt hattest, die Strafe für Xenia I wiederum ziemlich hoch ausgefallen, weshalb deren Verteidigung unzufrieden ist.

Über die Entscheidung selbst will ich nichts sagen, ich fand sie etwas fragwürdig, aber ich bin nicht jemand, der dazu berufen ist, darüber zu urteilen. Aber jedenfalls verstehe ich angesichts dessen sehr gut, dass niemand mit dem Urteil zufrieden ist.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

11.08.2017 um 16:56
Zitat von otternaseotternase schrieb:Das Gericht hat das Urteil ja im Kern offenbar auf zwei "Glaubensfragen" aufgebaut, offenbar weniger auf der Spurenlage als auf der Frage, welchen Aussagen es Glauben geschenkt hat und welchen nicht. Das Gericht hat entschieden, die Aussage der Zeugin Cindy H für ungläaubwürdig zu halten, und das Gericht hat entschieden, die Teile des Teil"geständnisses" der Xenia I für glaubwürdig zu halten, die nicht eindeutig falsifiziert werden konnten, auch wenn sie in einem Missverhältnis zu Logik und Spurenlage stehen.
So etwas ist - ohne die schriftliche Urteilsbegründung zu kennen - reinste Spekulation.

Das Gericht wird nun diese erstellen und den der StA, Angeklagten und Nebenklägern zur Verfügung stellen.

Daraus wird dann im einzelnen hervorgehen, durch welche Indizien das Gericht die Aussage der Angeklagten bestätigt sieht und welche sie evtl. als Schutzbehauptungen o.ä. ansieht. Das Gericht hatte ja in seiner mündlichen Urteilsbegründung klar geäußert, dass die Spurenlage in einigen Punkten nicht mit den Aussagen der Angeklagten übereinstimmen, sieht die Gründe hierfür wohl aber anders als die StA und Nebenklage.

Es ist eben so, dass man nicht in den Kopf eines Menschen reinsehen kann und die Gründe für die Behauptung von Unwahrheiten zu ermitteln. Das Gericht darf hier nicht von vornherein diese zu Lasten der Angeklagten auslegen sondern muss die Ursachen hierzu erforschen. U.U. muss es dabei auch den Grundsatz "Im Zweifel für die Angeklagte" berücksichtigen.

Bzgl. des Mordvorwurfs dürfte die Aussagen von Cindy H. kaum eine Rolle spielen.
Zitat von otternaseotternase schrieb:es erstaunt mich nicht, dass keine Seite mit dem Urteil zufrieden ist:
Vielleicht weil es versucht hat, alle Seiten zu berücksichtigen?

Ob nach dem Erhalt der Urteilsbegründung noch überhaupt Revision eingelegt wird - und evtl. von wem, wird man sehen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

12.08.2017 um 02:08
@SCMP77
@otternase

An harten Sachbeweisen war die Decke ja auch sehr dünn. Das Video, ja. Und ein paar DNA-Spuren, die aber interpretationsfähig in mehrere Richtungen sind. Bei gemeinschaftlichen Taten ist es immer schwer, den genauen Tathergang zu belegen und den beteiligten Angeklagten konkret zuzuordnen. Den Aussagen der Angeklagten mal mehr und mal weniger Glauben zu schenken, erscheint mir auch wenig hilfreich.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.08.2017 um 11:45
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:So etwas ist - ohne die schriftliche Urteilsbegründung zu kennen - reinste Spekulation.
es entspricht exakt dem, was die Presse über die verlesene Urteilsbegründung übereinstimmend berichtet hat.
Natürlich ist das, was man in der Presse liest, immer irgendwie gefiltert, aber für den Moment haben wir nichts besseres. Und reine Spekulation ist es sicher nicht, höchstens eine verkürzte bzw. simplifizierte Wiedergabe!
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Bzgl. des Mordvorwurfs dürfte die Aussagen von Cindy H. kaum eine Rolle spielen.
direkt nicht, indirekt aber doch ganz massiv:

1) die Cindy H hat berichtet, dass sie durch eine Einladung der Xenia I in die Falle gelockt wurde! Mit anderen Worten, der Tatablauf im Fall Cindy H und im Fall Yangjie Li weist dort hinsichtlich des tateinleitenden Beitrags der Xenia I eine ganz auffällige Parallele auf!
Das hätte doch vermutlich einen Einfluss auf das Strafmaß haben müssen, oder etwa nicht? Ersttat oder Wiederholungstat ist doch ein Unterschied!

2) es gibt eine für mich ganz wesentliche Auffälligkeit, der leider das Gericht, aber auch keine andere Prozesspartei nachgegangen ist:

- einvernehmlicher Sex des Sebastian F mit anderen Frauen, zB. der als Zeugin aufgetretenen Studentin aus Köthen: keinerlei Gewaltausübung
versus
- Sex zwischen Sebastian F und Xenia I: laut ihrer Aussage und gemäß eines Handyvideos, welches sichergestellt wurde, Gewaltausübung

- von Sebastian F an Cindy H alleine begangene Vergewaltigung: weder bei noch nach der Tat laut Zeugenaussage Gewaltausübung durch Sebastian F über den Zwang der Vergewaltigung hinaus
versus
- von Sebastian F und Xenia I gemeinsam begangene Vergewaltigung an Yangjie Li: massive Gewaltausübung bis zum Tod des Opfers!

Das deutet gemeinsam doch ganz stark auf einen Zusammenhang zwischen "Xenia I" und "Gewalt" hin. Welcher Natur dieser Zusammenhang ist, wurde meiner Ansicht nach nicht hinreichend untersucht. In diesem Kontext bedenkenswert jedenfalls ist, dass Xenia I in ihrem Vorstrafenregister eine Verurteilung wegen massiver, konkreter Gewaltandrohung hat.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Vielleicht weil es versucht hat, alle Seiten zu berücksichtigen?
das ist sicher bedenekenswert und richig: dass keine Seite zufrieden ist, ist nicht zwingend ein Zeichen für ein schlechtes Urteil, im Gegenteil, ein Urteil, mit dem keine Seite zufrieden ist, kann auch Anzeichen für ein faires, richtiges Urteil sein, welches alle Seiten berücksichtigt hat.
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Bei gemeinschaftlichen Taten ist es immer schwer, den genauen Tathergang zu belegen und den beteiligten Angeklagten konkret zuzuordnen.
ja, das ist leider so. Sehe ich persönlich auch als Schwäche unseres Rechtssystem (jetzt bitte keine Belehrungen über unser System, ich weiss, dass mein Wunsch nicht systemkonform ist, bitte auch keine Diskussion darüber, das bitte einfach mal als eine Einzelstimme stehenlassen):
bei gemeinschaftlich begangenen Straftaten sollte meiner Meinung nach die Beweislast für die Zuordnung einzelner Tatanteile zu einzelnen Tatbeteiligten nicht bei der Anklage liegen, sondern es sollte vielmehr jeder Tatanteil allen einwandfrei als an der Tat beteiligten identifizierten Mittätern zugerechnet werden, solange nicht der Beweis gelingt, dass ein Mittäter keinen Anteil an einem bestimmten Tataspekt hatte. Frei nach dem Volksmund "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen"
Ich denke dabei nicht mal so konkret an diese Tat hier, sondern eher an die Tatsache, dass es gerade in den letzten Jahren eine Zunahme von Straftaten gab, die aus dem Schutz der Gruppe begangen wurden, mit der kalkulierten Absicht, eine Strafverfolgung zu behindern! Die gesellschaftlichen Veränderungen, die Deutschlanbd momentan durchmacht, machen eine solche Änderung meiner Meinung nach erforderlich, um die Gesellschaft zu schützen und widerstandsfähig zu machen vor solchen Herausforderungen!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.08.2017 um 11:47
mit den hier zum Thema Schmerzensgeld aufgetauchten Fragen hat sich auch die MZ nochmal beschäftigt:

Urteil im Yangjie-Li-Prozess Werden die 60.000 Euro Schmerzensgeld je gezahlt? – Quelle: http://www.mz-web.de/28154022 ©2017


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.08.2017 um 12:08
@otternase

Das sind nachdenkenswerte Beobachtungen zu Xenia. Auch mit den von Dir schon einmal genannten forensischen Indizien.

Es ist nicht einfach, aus solchen Momentaufnahmen, die wir als Öffentlichkeit haben, die richtigen Schlüsse zu ziehen, aber zumindest sind diese Beobachtungen und Schlussfolgerungen plausibel. Man fragt sich, ob die psychologischen Gutachter und die Staatsanwaltschaft hier genau hingeschaut haben, und was sie eventuell gefunden haben, was gegen diese Schlussfolgerungen spricht.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.08.2017 um 13:59
@Rick_Blaine
@otternase

Nehmen wir mal an, die Verteidigung von Sebastian hätte im Verfahren erklärt, dass Sebastian F. die Vergewaltigung an Yangie Li einräumt, allerdings mit der anschließenden Tötung nichts zu tun hätte, das wäre allein Xenias Angelegenheit gewesen. Hierbei wäre auch eine differenzierte Motivbeschreibung und Benennung der vorgetragenen Vortaten möglich gewesen. Vielleicht hätte das Gericht in diesem Fall nicht so stark auf den Tatanteil des schweigenden Sebastian F. gewichtet?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.08.2017 um 14:38
@Hammurapi
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Vielleicht hätte das Gericht in diesem Fall nicht so stark auf den Tatanteil des schweigenden Sebastian F. gewichtet?
sicherlich.

Aber meine ursprüngliche Vermutung, dass es gemeinsame Verteidigungsstrategie sein könnte, die Schuld allein auf einem Tatbeteiligten (Sebastian F) abzuladen, der aufgrund der Vergewaltigung sowieso als aktiver Täter überführt ist, um den anderen Tatbeteiligten (Xenia I), deren Anteil schwerer nachzuweisen ist, möglichst maximal zu entlasten, glaube ich inzwischen selbst nicht mehr so recht, da hat @Rick_Blaine gute Gegenargumente geliefert.

Vielmehr würde ich davon ausgehen, dass Sebastian F schweigt und es zulässt, dass die volle Schuld an dieser Tat alleine auf ihn abgeladen wird, nicht in Absprache mit seiner Verteidigung, sondern aufgrund eines Zwanges, einer Erpressung durch Xenia I.

Von der aktuellen Gesamtsituation ausgehend: wenn Xenia I behaupten würde, die Mutter des Sebastian F habe von der Tat gewusst und ihn aktiv bedeckt (ganz egal ob dem so war oder nicht), und dazu vielleicht noch ein paar noch so schwache, aber bislang unbekannte Indizien nachliefern würde, dann würde in der Öffentlichkeit, deren Mehrheit von der Schuld der Mutter sowieso überzeugt ist, das gierig aufgenommen, aber auch eine Strafverfolgung der Mutter würde mit Sicherheit unvermeidbar sein.
Ganz egal, ob an diesem Vorwurf dann etwas dran ist, und ganz egal, wie ein Verfahren gegen die Mutter am Ende ausgeht, sie würde am Ende fix und fertig sein. Ich erinnere mich da an den Fall des Dienstgruppenleiters in Dessau zur Zeit des Feuertodes von Oury Jalloh, dem beständig Vorsatz und damit Mord vorgeworfen wurde. Er wurde schlussendlich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt, aber die Belastung dieses Prozesses hat ihn weit mehr gestraft, bereits zur Urteilsverkündung sieben Jahre nach dem Vorfall war er nur noch ein von bösartigem Krebs zerfressenes Häufchen Elend. Und so würde es wohl auch der Mutter hier ergehen!
Die Mutter ist gleichzeitig nach übereinstimmenden Aussagen der Zeugen, auch zB. des Stiefvaters, die einzige Person, die Sebastian F uneingeschränkt respektiert. Und damit eben auch die einzige Person, die er unter Hinnahme eigener Nachteile zu schützen willens ist!

Ich bin daher überzeugt, dass Xenia I den Sebastian F mit der Drohung erpresst, die Mutter von Sebastian F zu beschuldigen (völlig unabhängig von der Frage, ob diese sich wirklich etwas zuschulden hat kommen lassen oder nicht), und dass dies der Grund für sein Schweigen ist und der Grund dafür ist, dass er bereitwillig die gesamte Schuld der Tat auf sich abladen lässt und keine entlastenden Fakten vorträgt!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.08.2017 um 15:34
anknüpfend an meinen Beitrag hier Beitrag von otternase (Seite 54) möchte ich noch etwas ausführen zu dem Tod des gemeinsamen Kindes des Paares ein halbes Jahr vor diesem Mord:

wie ausgeführt, hatte Xenia I ein massives Interesse an der Fortführung der Beziehung zu Sebastian F, welches von seiner Seite aus guten Gründen nicht so erwidert wurde (er hätte und hat ja tatsächlich "bessere Fänge" bei Frauen machen können)

Ich nehme daher an, dass Xenia I versucht hat, durch ein gemeinsames Kind ihn näher an sich zu binden.
Daher dürfte sie bewusst und absichtlich bei der Verhütung geschlampt haben, um von ihm schwanger zu werden.
Als das Kind dann aber geboren war, musste Xenia I erkennen, dass Sebastian F dadurch sich nicht im Geringsten mehr zu ihr hingezogen fühlte, vielmehr im Gegenteil das Kind ablehnte und ihr Vorwürfe machte!
Also hat Xenia I das Kind, welches ja den ihm zugedachten Zweck nicht zu erfüllen vermochte und nur Arbeit machte, passiv durch Vernachlässigung oder sogar aktiv durch entsprechende Einwirkung auf das Kind getötet! Quasi fortgeschafft, was ihr nicht nutzte.

Alles natürlich Spekulation, passt allerdings ganz hervorragend in das Gesamtbild und die vorhandene Spurenlage!

Insbesondere würde es sich decken mit dem Eindruck, den Xenia I auf mich hinterlassen hat:
absolut egozentrisch, unfähig Mitleid mit irgendjemandem ausser sich selbst zu empfinden, für ihre eigenen Interessen und ihren eigenen Vorteil zu allem bereit, extremes self-entitlement; vermutlich basierend auf ihrer sozial-schwachen Herkunft und entsprechend geringem Selbstwertgefühl, welches sie ausgleicht durch die Selbstüberzeugung, die Welt rundum habe sie übervorteilt und sei ihr nun etwas schuldig...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

14.08.2017 um 00:08
Zitat von otternaseotternase schrieb:es entspricht exakt dem, was die Presse über die verlesene Urteilsbegründung übereinstimmend berichtet hat.
Natürlich ist das, was man in der Presse liest, immer irgendwie gefiltert, aber für den Moment haben wir nichts besseres. Und reine Spekulation ist es sicher nicht, höchstens eine verkürzte bzw. simplifizierte Wiedergabe!
Es handelt sich hierbei rein um die sogenannte mündliche urteilsbegründung, die nur sehr grob dei Gründe des Urteils skiziert.

Erst die schriftliche Urteilsbbegründung bringen die Begündungen, aus denen hervorgeht, warum das Gericht den einzelnen Punkte der StA/Nebenklage/verteidigung entsprochen/abgeleht/modifiziert hat und begründet dann natürlich auch seien die globale Sicht. Die mündliche Urteilsbefründung geht hier niemals in dieser Art auf jeden Punkt einzeln ein. Die schriftliche Urteilsbegründung - und nur auf diese kommt es letztendlich an und dient der Grundlage einer evtl. Revision - ist da deitlich ausführlicher. Ohne diese zu kennen, sind eben solche Schlussfolgerungen, dass alles angeblich nur eine reine Frage des "Glaubens" gewesen sein soll, reinste Spekulation.


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