danke für die news
@Cjasca ich zitiere aus dem Artikel:
Hussein K. ist des Mordes und der schweren Vergewaltigung an Maria Ladenburger schuldig gesprochen worden. Das Gericht geht davon aus, dass er die Tötung der jungen Frau im Oktober 2016 heimtückisch, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Verdeckung einer Straftat durchgeführt hat. Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Freiburg fällt das höchstmögliche Urteil. Sie stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Sicherungsverwahrung wird unter Vorbehalt gestellt. Nach dem Ende seiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe würde K. dann zum Schutz der Allgemeinheit weiter in Haft bleiben.
damit endet für Hussein K. vermutlich erstmals im Leben sein Durchwurschteln mit Lügen und erfundenen Geschichten.
er kommt für mindestens 15 Jahre hinter Gitter, keine Frau muss sich mehr vor ihm fürchten.
Damit ist auch klar, dass das Gericht ihm nicht abnahm, dass er minderjährig nach Detuschland kam. Das gericht nimmt an, dass Hussein K. aus dem Iran stammt.
Damit wird auch klar, dass die Asylgründe nur vorgeschoben waren.
Der junge Mann wurde in Afghanistan weder von den Taliban verfolgt noch sein Vater von eben diesen ermordet.
er war nicht minderjährig, die entsprechenden Asylbehörden, Jugendamt und Helfer sind allesamt (wohl im guten, wohlwollenden Glauben) seinen Lügen aufgesessen.
Photographer73 schrieb am 12.03.2018:Ich hoffe, er wird nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt und bekommt lebenslänglich und Sicherheitsverwahrung. Von seinem "reuevollen" Bla bla nehm ich ihm kein Wort ab. Und selbst wenn es ehrlich gemeint gewesen wäre, ändert das nix an der Schwere der Tat.
die Sicherheitsverwahrung wird , wenn nötig, nach Verbüßung der Haftzeit angeordnet, die Möglichkeit dafür wurde offen gelassen.