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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

276 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frau, Berlin, Belohnung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 14:42
Zitat von PilcherPilcher schrieb:Ab wann ist es Körperverletzung, ab wann ein Mordversuch ? Sie hätte auf alle Fälle dabei sterben können.
Für Mord reicht es meiner Meinung nicht. Du hast dir aber selbst geantwortet, denn wären es noch 30 Stufen wäre es natürlich ganz eindeutig.

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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 14:42
Zitat von 1Vogel1Vogel schrieb: Thema sollte sein: Islamhörige und deren Respektlosigkeit ggü. anderem Leben.
Bulgarien.. Muslimisch


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 14:44
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Bulgarien.. Muslimisch
Japp. Nationalität ==! Religion


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nodoc Diskussionsleiter
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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 14:48
@1Vogel
Zitat von 1Vogel1Vogel schrieb:Exakt. Man sollte sich also systematisch mit dem Gewaltproblem auseinandersetzen und sich nicht bei einzelnen isolierten Fällen aufhängen.

Politiker finden für diese "Einzelfälle" dann eh immer die passenden Entschuldigung.

Thema sollte sein: Islamhörige und deren Respektlosigkeit ggü. anderem Leben.
Was hält dich davon ab dazu einen eigenen Thread auf zu machen. Thema hier ist: Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten!

Was das jetzt mit Islamhörigkeit zu tun hat? Bis jetzt weiß keiner ob die überhaupt wissen, was Islam ist.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 14:50
Was das jetzt mit dem Islamhörigkeit zu tun hat? Bis jetzt weiß keiner ob die überhaupt wissen, was Islam ist.
Gut. Dann Back to topic.

Kann man auch ausdiskutieren, inwiefern ihr glaubt, ob der Fall ohne den Video Leak von der Polizei mit einer hohen Prio behandelt worden wäre?


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 14:55
Zitat von PilcherPilcher schrieb:Ab wann ist es Körperverletzung, ab wann ein Mordversuch ? Sie hätte auf alle Fälle dabei sterben können.
Wenn kein Vorsatz der Tötungsabsicht festgestellt werden kann dann ist es Körperverletzung. Wäre das Opfer an den Folgen der Körperverletzung gestorben wäre es Totschlag bzw. vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge gewesen.

Der Punkt ist einfach : Um versuchten Mord anklagen zu können müssen klare Beweise vorliegen das der Täter mit dieser Aktion sein Opfer töten wollte. Das ist hier nicht der Fall, denn der Täter hat den Tatort verlassen und sein Opfer war am Leben was der Täter auch klar gesehen hat, denn er schaute sein Opfer ja noch an bevor er abzog.
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Das schlimme ist, dass der Täter auch noch mit einer Bierflasche rumläuft und diese auch noch fallen läßt....Ihr wisst schon wie eine Verteidigung das ausschlachten werde...
Man kann nur hoffen das sein Opfer ihn nicht auch noch beleidigt hat vor der Tat.

"V.....Dich Du H.......", z.B. ist eine Beleidigung und das käme dem Täter zu Gute in der Verhandlung. Letztendlich entscheidet das aber glücklicherweise ein Richter wie das zu bewerten wäre und inwieweit das für´s Strafmaß relevant ist.

Ich denke das kann hier niemand beurteilen da wir ja alle keine Richter sind.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:21
Sollte dieser Vorfall auf versuchten Mord oder Totschlag lauten,dann fress ich einen Besen.
Entweder gefährliche oder schwere Körperverletzung mehr wird da nicht sein.
Und ich sage LEIDER.

( meinem Sohn haben vor 3 Jahren mehrere Jugendliche mehrere Male gegen den Kopf getreten...wäre normalerweise auch versuchter Totschlag...aber die Anklage lautete NUR gefährliche Körperverletzung)


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:23
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:( meinem Sohn haben vor 3 Jahren mehrere Jugendliche mehrere Male gegen den Kopf getreten...wäre normalerweise auch versuchter Totschlag...aber die Anklage lautete NUR gefährliche Körperverletzung)
Bei sowas geht einem doch echt das Messer in der Hose auf.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:29
@DearMRHazzard

Ich glaube so ganz einfach ist die Unterscheidung
Körperverletzung / Mordversuch nicht, schließlich wurden auch
kürzlich "Autoraser" wg. versuchtem Mord angeklagt.

Es reicht denke ich schon dass man den Tod des Opfers bewusst in Kauf nimmt,
weil es offensichtlich ist, dass bei so einer Aktion jemand zu Tode kommen kann.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:31
@1Vogel
Zitat von 1Vogel1Vogel schrieb:Kann man auch ausdiskutieren, inwiefern ihr glaubt, ob der Fall ohne den Video Leak von der Polizei mit einer hohen Prio behandelt worden wäre?
Gut, dass es in diesem Fall das besagte Video gibt.

Und leider sehr schade, dass viele Straftäter (insbesondere Schläger oder andere aggressiv bzw. rücksichtslos handelnde Personen) ohne einen Videobeweis gar nicht erst gefasst werden können oder freigesprochen werden bzw. die Urteile mangels Beweismaterial zu gering ausfallen.

Vielleicht wird durch dieses Video, dass von millionen Menschen angesehen wurde, dem ein oder anderen Deppen mal klar vor Augen geführt, das durch immer mehr (teilweise kaum sichtbar) Cams in öffentlichen Bereichen eine Straftat aufgezeichnet wird und die Identifizierung von Tätern ermöglicht wird. Vielleicht, so hoffe ich zumindest, besinnt sich dann jemand, der wenigstens noch halbwegs bei Verstand ist, innezuhalten in seinem Tun, bevor er zuschlägt, zutritt oder was auch immer.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:33
@1Vogel
Ja aber man muss sich ja zurückhalten um schlimmeres zu vermeiden.
Ich jedenfalls habe hier ein Kind das immer noch schwer darunter zu leiden hat.
Und so geht das allen Opfern.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:43
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Ich glaube so ganz einfach ist die Unterscheidung
Körperverletzung / Mordversuch nicht, schließlich wurden auch
kürzlich "Autoraser" wg. versuchtem Mord angeklagt.
Nun kenne ich den Fall nicht den Du da beschreibst, aber wenn Du von "Autoraser" sprichst gibt da noch ein zusätzliches Detail das man einbeziehen muss, welches hier in diesem Fall jedoch fehlt - Eine Tatwaffe.

Ein Auto kann als eine Tatwaffe angesehen werden wenn jemand sein Auto dafür verwendet hat um mit Hilfe seines Autos anderen Schaden zufügen zu wollen.

Rennt jemand frontal, fahrlässig oder absichtlich, auf eine andere Person zu und rennt diese dabei über den Haufen und das Opfer verletzt sich dabei dann ist das Körperverletzung.

Setzt sich jemand in sein (ein) Auto und fährt damit frontal auf eine andere Person zu, dann ist das ein Mordversuch denn man muss davon ausgehen das wenn ein Mensch mit einem Auto zusammenprallt und der Führer dieses Autos gezielt auf sein Opfer zugefahren ist, dann liegt hier sicherlich gezielte Tötungsabsicht vor weil hier ein Hilfsmittel (eine Tatwaffe) eingesetzt wurde um eine andere Person körperlich zu schädigen, und somit folgt dann keine Anklage mehr wegen Körperverletzung sondern wegen versuchten Mordes.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:48
@egaht schrieb:
Zitat von egahtegaht schrieb:das liesst sich als wäre ausschliesslich eine körperverletzung eine
strafbare handlung.
ergo wäre laut herrn steltner eine unterlassene hilfeleistung keine
strafbares verhalten.
herr steltner, sie haben ihren beruf verfehlt.
ich plädiere für ihre absetzung wegen unfähigkeit.
Genau lesen und reflektieren, evtl. selbst ein wenig Recherche zu betreiben sind schon schätzenswerte Tätigkeiten, besonders im öffentlichen Austausch. Leider heutzutage offensichtlich zu viel verlangt von einigen. Natürlich liegt hier sehr wahrscheinlich unterlassene Hilfeleistung vor, dieser Tatbestand ist allerdings nicht genug für einen Haftbefehl und U-Haft. Hier noch einmal der Staatsanwalt:
Unterlassene Hilfeleistung begründet keinen Haftbefehl

"Es müsste ein expliziter Tat- oder Hilfebeitrag ersichtlich sein. Das war nicht der Fall und ist somit nicht ausreichend für einen Haftbefehl", sagte Steltner dem rbb. Wenn, dann habe sich der Festgenommene der unterlassenenen Hilfeleistung schuldig gemacht. "Aber das ist eben kein ausreichender Straftatbestand" um eine Untersuchungshaft zu begründen, stellt Steltner klar.
http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/12/berlin-neukoelln-hermannstrasse-ermittlung-festnahme-ubahn-attacke.html (Archiv-Version vom 14.12.2016)

Aber klar, der Staatsanwalt ist natürlich unfähig, wahrscheinlich von der Lügenpresse gesteuert und mindestens von der Bundesregierung direkt instruiert. Sofort absetzen. Irgendwie ist es schon wirklich deprimierend wenn man egal was die bekannten Fakten oder die Rechtslage hergibt einfach dieselbe Platte abgespielt wird. Zu toppen war das in diesem Thread nur noch durch die 'islamhörigen' bei bulgarischen Straftätern.

Ich fahre auch jeden Tag U8. Ich sehe auch jeden Tag die Heroindealer und Crystal-Schnüffler am Moritzplatz, die sinnlosen Gewalttaten von denen man immer wieder hört (übrigens aus allen Ethnien und Gesellschaftsschichten bis hin zum betrunknen gut-situierten Gymnasiasten) geben wir auch zu Denken. Der Innere Friede in der Stadt ist in Gefahr. Wir sollten dem aber mit den Mitteln des Rechtsstaates und der Politik begegnen und nicht mit zielloser Angst, Hetze und unreflektierten, geiferndem Geblöke.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 15:59
Wenn dieser U-Bahn-Kriminelle hier in diesem Fall noch Kampfsportler gewesen sein sollte dann kann man ihn noch aufgrund seiner Sportart die er ausübt und ggf. auch beherrscht (muss ein Sachverständiger beurteilen) besonders belangen, denn dieser Typ wäre im Kampfsport ausgebildet gewesen und er hätte seine Fähigkeiten und sein Wissen angewandt um einer anderen Person körperlichen Schaden zuzufügen.

Das könnte man ggf. als "Waffe" werten die hier als Hilfsmittel eingesetzt worden sein könnte und man könnte seine Tat dadurch möglicherweise anders bewerten.

Ich glaube aber nicht das dieser Typ Kampfsportler ist. Der hatte Alkohol getrunken, war Teil einer Gruppe (was auch enorm wichtig ist in der Beurteilung des Tathergangs) und wollte, aus welchen Gründen auch immer, das die Frau die Treppen runterfällt. Dafür hat er sein Bein und Fuss benutzt, und das nicht gerade professionell aussehend wie man es von einem Kampfsportler erwarten würde.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 16:10
Also bei aller Emotionen -selbst wenn der Täter nur möglichen 5 Jahre kriegt ist er doch bestens bedient. Ich meine, der Frau geht es wieder gut, sie kriegt paar tausend Euro von einem Unternehmer und schließlich gehen Leute "lebenslang" für 15 Jahre....


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 16:23
Zitat von VanillaSkyeVanillaSkye schrieb:Aber klar, der Staatsanwalt ist natürlich unfähig, wahrscheinlich von der Lügenpresse gesteuert und mindestens von der Bundesregierung direkt instruiert. Sofort absetzen. Irgendwie ist es schon wirklich deprimierend wenn man egal was die bekannten Fakten oder die Rechtslage hergibt einfach dieselbe Platte abgespielt wird. Zu toppen war das in diesem Thread nur noch durch die 'islamhörigen' bei bulgarischen Straftätern.
Dazu kann ich nur sagen ,dass wir auch eine total frauenfeindliche Staatsanwaltschaft erlebt haben, die offensichtlich "blind" ist , nicht mal den eigenen Kindern gegen ihre gewalttätigen Väter helfen.

Am Montag bei "Hart aber Fair" hat die SPD-Politikerin Leni Breymaier eingefordert, dass die häusliche Gewalt dazu gehöre, denn das sind diese Familientäter von morgen und wo sie Recht hat, hat sie Recht .
Als Gewerkschaftlerin wird sie auch Kenntnisse gewonnen haben , dass Gewalt an Frauen und Kinder in vielen Fällen auch etwas mit versäumter Bildung zu tun hat.

Man sollte nicht so kurzsichtig sein. Es ist zum Tagesthema geworden....


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 16:31
Wohin möchtest du sie denn abschieben wenn es Deutsche sind? Auf eine Strafgefangeneninsel?
Wenn ich mir das hier so ansehe, mal ganz unter uns: warum eigentlich nicht?
Wer Dschungel will, soll Dschungel kriegen.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 17:11
@DearMRHazzard
Der hatte Alkohol getrunken, war Teil einer Gruppe (was auch enor wichtig ist in der Beurteilung des Tathergangs) und wollte aus welchen Gründen auch immer das die Frau die Treppen runterfällt.
Jaja, schon klar, es ist enooorm wichtig, ob der Typ alkoholisiert war bzw. unter anderem Drogeneinfluss stand oder sich vor der Gruppe nur als brutaler Macker aufspielen wollte, um damit entweder sein schwaches Selbstwertgefühl aufzuwerten oder seine Rolle als Brutalo zu bestätigen. Der Bedauernswerte war halt nur eingeschränkt zurechnungsfähig. Eine Runde Verständnis für den Typ und Strafmilderung.

Das wird den Opfern, die das Pech haben solche Typen in die Hände zu fallen und denen ein erheblicher Schaden zugefügt wird, ganz sicher enooorm helfen, um ihr Trauma zu verarbeiten: "Achso, der Typ, der mich die Treppe runter getreten hat war alkoholisiert und stand unter Gruppendruck. Na, dann....ist das ja nicht ganz so schlimm."

Mir ist durchaus bewusst, dass in der Rechtsprechung Taten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden evtl. anders bewertet werden. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies - wenn überhaupt - allerhöchstens nur einen ganz geringen Einfluss auf die Strafhöhe haben sollte. Wer sich zuschüttet oder sonstwie bedröhnt, weiß ja in der Regel, dass er dadurch evtl. enthemmt wird bzw. sich evtl. nicht mehr so unter Kontrolle hat, wie in nüchternem Zustand.

Wenn durch MICH jemand zu Schaden käme, weil ich zu viel Alkohol intus hatte, dann würde ich mich selbst DOPPELT dafür verurteilen! Erstens wegen des Alkohols und zweitens wegen der Tat.
Aber ich trinke ohnehin selten Alkohol und wenn, dann in Maßen und zudem bin ich ein friedlicher Mensch, der jeglicher Aggressivität abgeneigt ist. Ich würde auch alkoholisiert niemals ein derartig rücksichtsloses und aggressives Verhalten zeigen, wie es manche an Tag legen, die etwas oder gar unmäßig getrunken haben.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 17:23
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Also bei aller Emotionen -selbst wenn der Täter nur möglichen 5 Jahre kriegt ist er doch bestens bedient. Ich meine, der Frau geht es wieder gut, sie kriegt paar tausend Euro von einem Unternehmer und schließlich gehen Leute "lebenslang" für 15 Jahre....
Ich denke nicht das das hier jemand beurteilen kann wie es der Frau geht. Ganz besonders die psychischen Folgen unter die ein Opfer einer solch feigen Tat leiden kann sind nicht zu unterschätzen.
Zitat von buntervogelbuntervogel schrieb:Jaja, schon klar, es ist enooorm wichtig, ob der Typ alkoholisiert war bzw. unter anderem Drogeneinfluss stand oder sich vor der Gruppe nur als brutaler Macker aufspielen wollte, um damit entweder sein schwaches Selbstwertgefühl aufzuwerten oder seine Rolle als Brutalo zu bestätigen. Der Bedauernswerte war halt nur eingeschränkt zurechnungsfähig. Eine Runde Verständnis für den Typ und Strafmilderung.
In dem Fall geht es weniger darum die Tat des Täters zu verharmlosen sondern darum die Ursachen und Hintergründe der Tat einzuschätzen und zu bewerten.

Eine wichtige Frage ist nämlich : Hätte der Täter das auch getan wenn er NICHT getrunken hätte und/oder wenn er NICHT Teil, oder gar Anführer, einer Gruppe gewesen wäre ? Hier kommen dann Aspekte hinzu wie mögliche Alkoholsucht oder auch die Auswirkungen der menschlichen Gruppendynamik die diese Tat begünstigt haben. Durchaus möglich das es ohne Alkohol und ohne Gruppendynamik nie zu dieser Straftat gekommen wäre. Das sind alles Dinge die in einem Strafprozess beleuchtet werden müssen.

Hier muss von A bis Z ein vollständiges Tat-/ und Täterbild gezeichnet werden. Was wir sehen sind bislang nur die Aufnahmen der Überwachungskamera was die Tat selbst zeigt. Die Hintergründe, das was wir nicht sehen, sind aber bei der späteren Urteilsfindung ebenso wichtig.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

14.12.2016 um 17:24
@Suinx

Ich wollte ja gerade aufschreien und Dir so richtig den Kopf waschen, bis mir klar wurde, dass das Ironie war :-).

Das Opfer einer solchen Tat muss womöglich Therapieeinheiten selbst bezahlen, denn nicht jede Krankenkasse übernimmt das. Das Opfer traut sich vielleicht abends gar nicht mehr vor die Tür und nimmt deswegen möglicherweise an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Das Opfer fährt vielleicht ab der Tat Taxi, kann diese Kosten aber nicht einmal steuerlich geltend machen.

Wir sprechen viel zu wenig über die Opfer.


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