Nochmal aus der Pressemitteilung:
Es liegen keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung vor.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/6154781Das ist Behördendeutsch für Suizid. Glaubt ihr, die EB wären so dämlich, es zu ignorieren, wenn die Garage nur von außen abschließbar wäre und sie abgeschlossen gewesen wäre? Wenn die Garage von außen und innen abschließbar ist, und offen war, ändert es nichts. Wenn sie von außen und innen abschließbar ist, und geschlossen war, ändert es ebenfalls nichts, dann hat er sie halt vor dem Suizid von innen verschlossen. Die Auffindesituation wird zu einem Suizid gepasst haben. Auch den kann man natürlich fingieren, aber auch das Verhalten im Vorfeld des Verschwindens (Abschalten beider Handys, letzte Ortung) passt zu einem Suizid.
Wie interpretiert ihr eigentlich diesen Teil aus der Pressemitteilung?
Im Rahmen der damaligen Ermittlungen waren die Beamten bereits der Frage nachgegangen, ob der Vermisste möglicherweise eine Garage angemietet hatte. Auf ein mögliches Mietverhältnis ergaben sich jedoch keine Hinweise.
Sowas wird doch nicht standardmäßig bei Vermisstenfällen gemacht, bei denen jemand spurlos mit dem Auto verschwindet, oder? Worauf ich hinaus will: Es hat wohl schon irgendwelche Hinweise gegeben, dass Herr K. eine Garage angemietet haben könnte - aber auf diese spezielle kamen sie nicht. Ich vermute, dass er zuvor schon häufiger Garagen angemietet hatte, diese aber gekündigt hatte um jeweils zu einer neuen zu wechseln. Der Fundort wird eine derjenigen gewesen sein, die er zuvor mal genutzt hatte, und zu der er noch Zugang hatte, ohne dass noch ein offizielles Mietverhältnis bestand. Schlamperei/Behördenversagen wäre natürlich auch denkbar, vielleicht hat man die Anmietung schlicht nicht zuordnen können/übersehen.