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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.11.2018 um 20:32
@Seps13

Einen Versuch mache ich noch, damit Du evtl. das Ganze von einer etwas anderen Seite siehst.

Es gibt sicherlich in Deutschland recht viele Badewannenunfälle. Für die Rechtsmediziner sicherlich ein häufig gesehener Fall. Da es eben recht viele dieser Unfälle gibt, ist die Wahrscheinlichkeit jedoch groß, dass es irgendwann einen Fall gibt, den ein Rechtsmediziner mit seinem Wissen nicht klären kann., weil ihm die mögliche Sturzvariante schlicht und einfach nicht einfällt, weil sie einfach ungewöhnlich ist. Rechtsmediziner sind keine Götter, das darf man nicht vergessen, irgendwann steht ein Rechtsmediziner immer vor einem solchen Fall.

Hätte man in vorliegend wirklich ein NACHWEISBARES Motiv gefunden, würde ich die Sache anders einschätzen. Aber das haben wir hier vorliegend nicht.

Die Verletzungsspuren sind mit einem Badewannenunfall kompatibel, sonst wäre nicht diese Diagnose anfangs gestellt worden. Auch aus den Verletzungen selber kann man offenbar auf keine andere Tat schließen, man hat ja nicht mal ein mögliches Tatwerkzeug noch andere Spuren präsentieren können, zumindest ist in dieser Richtung nichts bekannt geworden. Auch hier gibt es nichts, was einen Unfall schlüssig widerlegen kann.

Nun hat die Verteidigung doch ein mögliches Szenario gefunden was für mich als Ingenieur schlüssig erscheint. Zur echten Beurteilung würde ich natürlich mehr Daten benötigen, ich würde hier mich nie anmaßen, genau zu sagen "das ist sie". Ich halte sie für möglich und auch schlüssig, mehr kann ich da momentan nicht sagen.

Und es gibt hier eben andere Fragen, warum soll der Arztanruf belastend gewesen sein, wenn man der Theorie des Gerichtes folgen würde, warum wird dann nicht der Notruf angerufen. Dabei hätte es wirklich nahegelegen – wie es einige Insider hier bestätigt hatten – den Arzt anzurufen, um ihn zu informieren. Das wirkt für mich vom Gericht hin gebogen.

Genauso ist es mit der Schlafanzughose, für mich ist es keinesfalls überzeugend, dass das Opfer unter der Jogginghose noch die Schafanzughose angehabt hätte, möglich ja, aber eher fern liegend. Es ist eine reine Theorie, für die jeglicher Nachweis fehlt.

Und dahingehend ist das Bekannte stimmig, die Zeitung lag in ihrem Bett, das Bett zurückgeschlagen. Auch der Schlafanzug spricht dafür.

Für mich passt zu viel für einen Unfall, als das es nachgestellt wurde, insbesondere – wie Du selber auch erkannt hast – in dieser sehr kurzen Zeit.

In meinen Augen ist es daher höchst wahrscheinlich, dass hier ein Unschuldiger verurteilt wurde.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.11.2018 um 21:35
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Um 14.57 Uhr wurde zweimal kurz beim Hausarzt vom Anschluss von Frau K. aus angerufen und wieder aufgelegt. In der Tatrekonstruktion des Gerichts ging dieses davon aus, dass MG die Anrufe getätigt hat. Das Gericht ging davon aus, dass er ihr da noch helfen wollte und sie demzufolge noch gelebt hat. Vielleicht war sie aber zu dem Zeitpunkt schon tot? Andererseits - warum sollte er dann beim Hausarzt anrufen?
ich kann mal sagen wie ich es machen würde
wenn man um 14 uhr ankommt,dann setzt man sich erstmal und macht einen kaffee,nachdem man die sachen abgelegt hatte.
dabei kommt dann das gespräch auf die zahlungen ,ausbleibendes gehalt,offenstehende rechnung ,oder anderes .
es kommt zum streit usw. ich lass den tatablauf mal raus
also die dame liegt nun im badezimmer in der wanne.
da ich sie kenne ,kann ich einen normalen ablauf des abend recht schnell darstellen ,wobei man sicherlich einiges vergessen würde,wenn es zu perfekt aussieht ,ist auch nicht gut
was ist also wichtig,
erstmal alles was sie benutzte um ins bad zu gehen ,schuhe ,stock.
dann einen grund um ins bad zu gehen,wäsche ,oder toilettengang, usw.
wenn man nun etwas simulieren will ,zb ein späteres lesen ,fernsehgucken,vorbereitungen um ins bett zu gehen ,dann muss man schon umfangreicher arbeiten.
fersehen muss an ,ein buch muss liegen ,oder die zeitung ,je nachdem wie sie ihren normalen ablauf sonst getätigt hat .
was oft vergessen wird ,ist das licht ,was angeschaltet sein muss ,wenn sie später gegen abend verunfallt sein sollte.
auch die richtigen tabletten vor der nachtruhe, wäre ein hinweis,oder waschutensilien die benutzt werden,zahnbürste zb.
was war mit der kaffeemaschine ,war die angeschaltet ,oder gab es keine.tür abschließen ,fenster schließen usw.
viele kleinigkeiten eben ,darauf müßte man achten.

so ,nun komme ich mal zu den anruf ,ich würde den arzt anrufen um ein zeitliches alibi zu haben ,ob er abnimmt oder nicht wäre egal.
wenn er abgenommen hätte ,dann hätte ich gesagt ,der dame gehts nicht so gut ,sie hat sich jetzt etwas hingelegt.
damit erreiche ich auch ,das ich schonmal einen eventuellen notfall vorgewarnt hätte und ein zeitalibi erreiche,
so wie es ja auch jetzt mit 11,5 minuten sehr knapp ist.
dieser anruf reicht aber nicht aus ,da man damit ja nicht die abfahrt ankündigt ,also wäre nach hinten die zeit offen
vielleicht war das der grund des anrufs.
zur sicherheit verschaffe ich mir auf jedenfall kurz nach verlassen des hauses,oder wie hier (anruf aus dem auto) ,auch ein sicheres alibi.
so ist man abgesichert.
eventuell sagt man noch einen nachbarn bescheid.usw.

auf jedenfall sehe ich hier mehr als 11 minuten zeit ,wenn man schon vor 1450 uhr angekommen war.

zu der schlafanzughose unter der jogginghose
sagt für mich nur aus ,das sie die schlafhose im krankenhaus angelassen hatte und die jogginghose drüber gezogen, um es einfacher zu machen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.11.2018 um 21:50
was aber eben bleibt ,ist die beweisführung und die fehlt ,oder ?


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12.11.2018 um 22:32
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Ist das seit dem 23. Oktober so geblieben ? Wurde das gestellt oder war Frau K. wirklich im Bett ?
Was meint ihr ?

Danke für die Info.
Wenn er sie getötet hat, könnte er sie sogar im Bett liegend auf den Hinterkopf geschlagen haben. Dann haben sie eventuell auch gar keinen Kaffee getrunken und er hat sogar in der Küche ein bisschen was arrangiert. Dann muss er aber viel mehr Zeit zur Verfügung gehabt haben. Es könnte aber ebensogut die Situation vom 23.10 sein und er lügt.

Wenn es ein Unfall war, ist alles möglich. Wobei meine Frage bestehen bleibt: Geht ihr ins Bett, wenn ihr allein zu Hause seid und lasst ihr den Wohnungs- oder Haustürschlüssel außen stecken?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.11.2018 um 22:41
Minnimaus123 schrieb:
Ist das seit dem 23. Oktober so geblieben ? Wurde das gestellt oder war Frau K. wirklich im Bett ?
Was meint ihr ?
Guter Einwand.
Der Dame muss es vor der Einlieferung ins KH ja ziemlich schlecht gegangen sein, wahrscheinlich war sie schon sehr geschwächt und kam kaum noch aus dem Bett.
Die Fahrt ins KH könnte ja ebenfalls durch den Hausmeister erfolgt sein, zumindest muss er am 23.10. ebenfalls in der Wohnung gewesen sein, da das LG II München ja angenommen hat, dass die 8000€ an diesem Tag entwendet wurden.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wobei meine Frage bestehen bleibt: Geht ihr ins Bett, wenn ihr allein zu Hause seid und lasst ihr den Wohnungs- oder Haustürschlüssel außen stecken?
Nein. Bei einer alten Frau ja noch unwahrscheinlicher.
Aber es wurde ja behauptet, er hätte das bewusst gemacht, damit der PD rein kann, wenn sie schläft. Da mussten ja schon alle Alarmglocken läuten bei der Polizei.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.11.2018 um 22:50
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Also kann man wohl ausschließen, dass sie sich bei einem anderen häuslichen Unfall kurz nach 15.00 Uhr den Hinterkopf stieß, eine Hirnblutung erlitt und nachfolgend deswegen in die Wanne fiel
Wobei sie ja gar nicht unbedingt eine Hirnblutung erlitten haben müsste, das hätte nur eine passende Kausalkette ergeben.
Sie kann auch theoretisch zweimal völlig unabhängig voneinander, aus unterschiedlichen Gründen verunfallt sein. Einmal gestolpert mit Aufschlag - wo auch immer- und Kontusion am Hinterkopf (mit zwei Hämatomen!?) und dann später der Sturz in die Wanne (keine Drehung erforderlich) als Unfall aus innerer Ursache.
Wäre nur ein ungewöhnlicher Zufall, gleich zwei häusliche Unfälle in so kurzer Zeit.

@JosefK1914-2
Du gehst von seiner Unschuld aus, so wie ich von seiner Schuld ausgehe. Letztlich sind das Bauchgefühlentscheidungen, aufgrund derer man dann eine Hypothese entwickelt und an der man seine Argumentation ausrichtet. Ich stimme da wohl im Wesentlichen mit der Gerichtsentscheidung überein, mit Ausnahme der zeitlichen Einschränkungen durch die Anrufe. Für mich ist nicht zwingend, dass der Hausarztanruf in Rettungsabsicht erfolgte und sie da noch lebte.

Frage an dich:
Was ist deiner Meinung nach passiert? Ist sie eher zweimal verunfallt oder nur einmal und dann so wie in der Simulation gefallen? Was wollte sie dann hinter der Tür mit dem Rücken zur Wand? Ist sie bewusstlos geworden oder gestolpert?
Die Schuhe hat sie deiner Meinung nach angehabt und beim Sturz in die Wanne verloren.
Müsste man mal eine kleine Testreihe machen, ob die eher dran bleiben oder nicht...
Zitat von zweiterzweiter schrieb:so ,nun komme ich mal zu den anruf ,ich würde den arzt anrufen um ein zeitliches alibi zu haben ,ob er abnimmt oder nicht wäre egal.
wenn er abgenommen hätte ,dann hätte ich gesagt ,der dame gehts nicht so gut ,sie hat sich jetzt etwas hingelegt.
Gar nicht schlecht die Überlegung.


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12.11.2018 um 23:07
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:erfolgt sein, zumindest muss er am 23.10. ebenfalls in der Wohnung gewesen sein, da das LG II München ja angenommen hat, dass die 8000€ an diesem Tag entwendet wurden.
Das konnte so aber gar nicht bewiesen werden. Deswegen wurde der Anklagepunkt geändert.muss man so ein Detail nicht beweisen?

Es sollte eigentlich niemand so lange weggrsperrt werden, weil man glaubt etwas zu wissen. Dann doch lieber im Zweifel für den Angeklagten.


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13.11.2018 um 00:41
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Du gehst von seiner Unschuld aus, so wie ich von seiner Schuld ausgehe. Letztlich sind das Bauchgefühlentscheidungen, aufgrund derer man dann eine Hypothese entwickelt und an der man seine Argumentation ausrichtet.
Sehe ich hier weniger. Allein die Tatsache, dass angeblich der Verurteilte mit einem nicht näher bestimmbaren Gegenstand zweimal auf den Kopf des Opfers geschlagen haben soll und dann dem Gutachter nicht aufgefallen sein soll, dass es kein Badewannenunfall gewesen sein soll, ich schon kaum fassbar. Klar könnte er da bei der Wahl des Tatwerkzeugs und bei der Ausführung der zwei Schläge ungemein Glück gehabt haben. Aber dieses "Glück" setzt sich weiter fort, so hat das Opfer ganz zufällig die Schlafanzughose unter den Jogginganzug gezogen, so dass sie die Hose sich doch in seinem Beisein entledigen konnte.

Und dann hinterlässt das Schleifen vom Wohnzimmer bis ins Bad keinerlei Spuren?

Die Zahl dieser Zufälle, welche da zusammen gekommen sein müssen, ist schon enorm.

Das sehe nicht mehr als Bauchentscheidung an, dass ist vollkommen unwahrscheinlich.

Auf der anderen Seite ist es nur die Wahrscheinlichkeit, dass der Gutachter sich die Unfallmöglichkeit einfach nicht vorstellen konnte und der Fall nur dadurch ins Rollen gekommen sein könnte, weil es einer der wenigen Unfälle unter den vielen anderen war, den er sich nicht erklären konnte. Ich rechne eben mit dem Faktor Mensch.

An diesem Punkt muss man die Wahrscheinlichkeit dann eben auch richtig anwenden können. Man darf hier nicht den Fehler begehen zu behaupten, dass der Gutachter sich sagen wir mal 1 von 1000 Fällen irrt. Irgendwann in einer Kette von solchen Untersuchungen trifft diese Fall dann einfach ein.

Auf der anderen Seite müsste er zwei Schläge so führen, dass sie mit einem Badewannenunfall kompatibel sind. Schon bei einem wäre es ein großer Zufall, bei Zweien erhöht er sich weiter. Und dann kommt die Sache mit dem Schlafanzug hinzu und dann das Fehlen von Spuren des Angriffs im Wohnzimmer. Nein, wenn ich beides gegenüber stelle, ist für mich das Urteil in keiner Wiese nachvollziehbar, hier liegt ein grober Fehler vor.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Was ist deiner Meinung nach passiert? Ist sie eher zweimal verunfallt oder nur einmal und dann so wie in der Simulation gefallen?
Das habe ich schon dargestellt. Wenn man durch einen ungünstigen Sturz erst weiter oberhalb z.B. am Badewannenrand auftritt, kann es durchaus sein, dass auf dem Boden eine erneuter Aufprall erfolgt. Durch die noch erfolgende Drehung erneut wieder auf den Hinterkopf. Aber wie gesagt, dass sind ganz grobe Schätzungen von mir, aber vorstellen kann ich das durchaus.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb: Was wollte sie dann hinter der Tür mit dem Rücken zur Wand? Ist sie bewusstlos geworden oder gestolpert?
Warum soll sie hinter der Tür gestanden haben? Wie gesagt, ich bezweifle, ob es überhaupt weiter Sinn macht, mit Dir darüber zu diskutieren. Du gehst von eher weltfremden Annahme aus, dass der Pflegedienst nichts verändert hat.

Man könnte z.B. mal annehmen, dass sie gerade die Tür geschlossen hatte um dann das Wasser zuzudrehen, nur mal so als Beispiel.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Die Schuhe hat sie deiner Meinung nach angehabt und beim Sturz in die Wanne verloren.
Müsste man mal eine kleine Testreihe machen, ob die eher dran bleiben oder nicht...
Da bin ich mir sogar ziemlich sicher, weil ich weiß, wie rasch man diese Pantoffeln verliert. Beuge mal Dein rechtes Bein mit einer solchen Pantoffel. Du wirst Dich wundern, wie schnell Du ein solches Teil verlierst. Man kann in die schnell herein schlüpfen, entsprechend schnell kommt man aus ihnen heraus.


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13.11.2018 um 06:06
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Bei dem Eintreten hat die Pflegekraft ihn in Laufrichtung "katapultiert". Der Abstand zur Wanne ist noch halbwegs richtig, eine seitliche Komponente hat die Pflegekraft kaum ausgeübt.
Die Frau lag tot in der Wanne. Um zu schauen, ob noch Leben in ihr ist, muss die Pk nicht wüten wie ein Berserker und das Bad auf den Kopf stellen.
Dann lässt man auch ALLES schön so, wie man es vorgefunden hat weil man weiß, dass bei solchen "Unfällen" die Polizei kommen und sich dafür interessieren wird.

Reanimation, ergibt auch keinen Sinn, wenn man sieht, dass die Frau schon länger tot ist. Ausserdem weißt du doch gar nicht, ob sie eine Reanimation gewollt hätte. Vllt. hatte sie das sogar per Patientenverfügung ausgeschlossen, was wirklich viele alte Menschen machen.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Da bin ich mir sogar ziemlich sicher, weil ich weiß, wie rasch man diese Pantoffeln verliert. Beuge mal Dein rechtes Bein mit einer solchen Pantoffel. Du wirst Dich wundern, wie schnell Du ein solches Teil verlierst. Man kann in die schnell herein schlüpfen, entsprechend schnell kommt man aus ihnen heraus.
Auch hier kommt es darauf an um welche Art von Pantoffel es sich handelt und wie er passt. Die Frau war gehbehindert. Ich glaube nicht, dass sie mit ausgelatschten Tretern unterwegs war. So sehen die Pantoffeln auf den Fotos auch nicht aus.

Du gehst zu sehr von deinen eigenen Gewohnheiten aus, wie mir scheint.


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13.11.2018 um 06:24
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Ist das seit dem 23. Oktober so geblieben ? Wurde das gestellt oder war Frau K. wirklich im Bett ?
Was meint ihr ?
Wer sollte ihr Bett denn gemacht haben als sie im Krankenhaus war? Hatte sie eine Reinigungskraft? Das kann schon noch so wie sie die Wohnung verlassen hat.
Zum Licht kann man auch nichts sagen, ohne die Lichtverhältnisse in der Wohnung zu kennen. Manche Leute haben in Herbst und Winter den ganzen Tag Licht an. Büros z.B. ja auch. Wie war das Wetter an dem Tag?


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13.11.2018 um 06:57
bei der kopfverletzung sehe ich es so
es ist sehr unwahrscheinlich das sie 2 mal auf die gleiche stelle fällt,aber auch bei schlägen,
wäre es nur bei 2 kurzen schlägen hintereinander möglich ,ohne den winkel zu wechseln und ohne das sich der kopf bewegt.

könnten die verletzungen nicht dadurch entstanden sein,das man den kopf in die wanne drückt ?
also das es ein druckpunkt ist ?das würde aus meiner sicht mehr sinn machen, weil die verletzung mehr flächig aussieht.

was auch fehlt ,wäre ein alibi in der zeit zuvor.
er hatte ja sicherlich zugang zu der wohnung,theoretisch könnte da auch etwas vorbereitet worden sein.
aber das wird man wohl alles nicht mehr verfolgen können,man hat ja nur noch ein paar fotos.
zuviel zeit vergangen .


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13.11.2018 um 07:11
Zitat von zweiterzweiter schrieb:könnten die verletzungen nicht dadurch entstanden sein,das man den kopf in die wanne drückt ?
also das es ein druckpunkt ist ?das würde aus meiner sicht mehr sinn machen, weil die verletzung mehr flächig aussieht.
Hab ich auch schon gedacht. Aber, man weiß ja nicht womit er zugeschlagen hat. Wenn das ein größeres Teil war, wie ein großes Buch, oder sowas?

Wenn es Anlass zum Streit ums Geld gab, dann hat er den Streit auch kommen sehen und konnte sich vorbereiten.

Das mit den 8.000, finde ich immer noch seltsam. Hatte er die plötzlich, in einer Summe, im Lotto gewonnen? Wenn man sich bei einem Freund Geld leiht? Warum zahlt man das dann nicht peu a`peu zurück, so wie man halt Geld hat? Man spart doch nicht erst die volle Summe an?
Gerade vor Freunden will man sich doch wieder " ehrlich machen" ?
Wie waren denn die Familieneinkünfte? Was verdient man denn als Hausmeister? War da Luft um Schulden von 8.000 Euro zurückzuzahlen?


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13.11.2018 um 07:24
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das mit den 8.000, finde ich immer noch seltsam. Hatte er die plötzlich, in einer Summe, im Lotto gewonnen? W
Er konnte nachweisen woher der Betrag stammte. Wieso ihm weiterhin einen Strick daraus drehen wollen? Ob er sein Geld komplett, in Teilen oder gar nicht zurück zahlt ist doch irrelevant, wenn er beweisen konnte, es sei sein eigenes Geld gewesen.


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13.11.2018 um 07:27
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Dann lässt man auch ALLES schön so, wie man es vorgefunden hat weil man weiß, dass bei solchen "Unfällen" die Polizei kommen und sich dafür interessieren wird.
Wenn Du dieser Ansicht bist, muss der Pflegedienst übersinnliche Fähigkeiten besitzen. Sagen wir mal die Badezimmertür war geschlossen, wie kann man da den Tod feststellen?

Ich habe das schon ausreichend ausgeführt, bis man erst erkennt, dass die Frau tot ist, ist Eile angesagt, da kommt es auf jede Sekunde an.

Beschreibe mir doch mal den Vorgang, wie man den Tod festgestellt haben könnte.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Auch hier kommt es darauf an um welche Art von Pantoffel es sich handelt und wie er passt. Die Frau war gehbehindert. Ich glaube nicht, dass sie mit ausgelatschten Tretern unterwegs war. So sehen die Pantoffeln auf den Fotos auch nicht aus.
Es handelt sich um ganz schlichte Filzpantoffeln, welche vom Prinzip her wenig elastisch sind. Und das ist auch der wahrscheinliche Grund, warum die gerne getragen werden, man kommt sehr rasch rein. Aus denen kommt man auch schnell wieder raus.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wie waren denn die Familieneinkünfte? Was verdient man denn als Hausmeister?
Das wird man schon vor Gericht geklärt haben, sonst hätte das Gericht nicht ein Motiv aus den Fingern saugen müssen, was ohne jeglichen Hinweis war. Darüber haben sogar wirklich zwei Gerichte geschaut und haben nichts besseres gefunden.
Zitat von zweiterzweiter schrieb:wäre es nur bei 2 kurzen schlägen hintereinander möglich ,ohne den winkel zu wechseln und ohne das sich der Kopf bewegt.
Nur wenn man nicht zugeschlagen hätte. Die physikalische Vorstellungskraft sollte einem eigentlich sagen, dass das schlicht und einfach nicht möglich ist.


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13.11.2018 um 07:37
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich habe das schon ausreichend ausgeführt, bis man erst erkennt, dass die Frau tot ist, ist Eile angesagt, da kommt es auf jede Sekunde an.
Wenn DU das so sagst :) Du hast keinen blassen Schimmer, beharrst auf deinen Fantasien... Wieviel Tote hast du denn schon aufgefunden? Und wieviel Personen davon waren verunfallt?
Es ist nicht nötig, im Bad zu randalieren und Schuhe durch die Gegend zu schmeissen, um den Tod der Frau festzustellen.
Und? Hatte sie eine Patientenverfügung, oder nicht?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Er konnte nachweisen woher der Betrag stammte. Wieso ihm weiterhin einen Strick daraus drehen wollen? Ob er sein Geld komplett, in Teilen oder gar nicht zurück zahlt ist doch irrelevant, wenn er beweisen konnte, es sei sein eigenes Geld gewesen.
Wenn das Geld aus den fehlenden 50.000 stammte, sehe ich das anders. Die Seniorin könnte das Geld zurückgefordert haben, das wäre selbst bei einem Geschenk möglich, wenn es irgendeine Verfehlung seitens des Beschenkten gab.


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13.11.2018 um 07:42
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich habe das schon ausreichend ausgeführt, bis man erst erkennt, dass die Frau tot ist, ist Eile angesagt, da kommt es auf jede Sekunde an.

Beschreibe mir doch mal den Vorgang, wie man den Tod festgestellt haben könnte.
Eine Frau die kopfunter in der Badewanne liegt kann bereits ein Laie von Weitem als offensichtlich tot erkennen. Ein Pflegedienst sowieso, weil die an solche Situationen gewohnt sind. Mir scheint es jedenfalls wesentlich realistischer dass der Pflegedienst in einem solchen Falle routiniert den Amtsarzt verständig und nicht wie ein aufgescheuchtes Huhn durch das Bad hüpft.

Übrigens hat sogar die Verteidigung das Spurenbild als gegeben hingenommen. Und wenn der geringste Verdacht bestanden hätte dass der Rettungsdienst den Tatort wesentlich - wenn auch unabsichtlich - manipuliert hätte, wäre das doch ein Fest für die Verteidigung gewesen...


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13.11.2018 um 07:44
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das mit den 8.000, finde ich immer noch seltsam. Hatte er die plötzlich, in einer Summe, im Lotto gewonnen? Wenn man sich bei einem Freund Geld leiht? Warum zahlt man das dann nicht peu a`peu zurück, so wie man halt Geld hat? Man spart doch nicht erst die volle Summe an?
Gerade vor Freunden will man sich doch wieder " ehrlich machen" ?
Wie waren denn die Familieneinkünfte? Was verdient man denn als Hausmeister? War da Luft um Schulden von 8.000 Euro zurückzuzahlen?
Angeblich wurde die Polizei ja durch ein Überweisung von 8000€ einige Tage nach dem Tod der Dame auf den Hausmeister aufmerksam.
Die Konten des Hausmeisters konnten doch zu diesem Zeitpunkt von der Polizei noch gar nicht überprüft werden. Das einzige Konto, auf das Ermittler Zugang bekommen, ist das der Toten.
Es kann nur so sein, dass die Überweisung von 8000€ von seinem auf IHR Konto ging. Dass er später beweisen konnte, dass das Geld von ihr nur „geliehen“ war, um Schulden bei einem Freund zu begleichen und er ihr die Schulden als er flüssig war, wieder zurückzahlte. Zumindest wurde das Verfahren ja vorersts eingestellt.
Bleibt natürlich dennoch ein Geschmäckle, weil das Geld ja aus der Gelddose am 23.10. entwendet worden sein könnte, um Schulden beim Freund zu begleichen und dann nach der Tat 8000€ von Bekannten oder aus dem Verkauf von Schmuck zurücküberwiesen wurden, um kein Motiv zu bieten.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich habe das schon ausreichend ausgeführt, bis man erst erkennt, dass die Frau tot ist, ist Eile angesagt, da kommt es auf jede Sekunde an.
Die Dame war krank und alt. Da fängt kein Mensch zu rennen an. Die PD-Mitarbeiter haben zuvor oft lange im Pflegeheim oder im Krankenhaus gearbeitet.


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13.11.2018 um 07:47
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn das Geld aus den fehlenden 50.000 stammte, sehe ich das anders. Die Seniorin könnte das Geld zurückgefordert haben, das wäre selbst bei einem Geschenk möglich, wenn es irgendeine Verfehlung seitens des Beschenkten gab.
Wie du schon schreibst, sie könnte, es könnte aber auch anders gewesen sein. Daher ist es vor Gericht wichtig, dass man die Anschuldigungen beweisen kann. Ansonsten könnte man jeden vor Gericht bringen und schuldig sprechen aufgrund von reinen Verdächtigungen.


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13.11.2018 um 07:47
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Angeblich wurde die Polizei ja durch ein Überweisung von 8000€ einige Tage nach dem Tod der Dame auf den Hausmeister aufmerksam.
Ich bin verwirrt. Er hat das Geld an die tote Dame überwiesen oder, wurde das nach dem Tod festgestellt und die Überweisung war noch zu Lebzeiten?


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13.11.2018 um 07:47
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Hab ich auch schon gedacht. Aber, man weiß ja nicht womit er zugeschlagen hat. Wenn das ein größeres Teil war, wie ein großes Buch, oder sowas?
theoretisch hat man bei einen festen buch ,einen punkt,ich meine der gegenstand müßte sich der kopfform etwas anpassen ,das wäre aus meiner sicht mit einen (zwei)handschlag am ehersten möglich.
aber wie sich das genau verteilt vom druck ,keine ahnung,da brauch man wohl mehr fachwissen oder versuche


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