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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
HansB ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 21:06
Zitat von PalioPalio schrieb:G. sagte bei der Polizei, dass er nie und nimmer 54.500 € abgehoben habe.
Wenn er das gesagt hat, dann hat er sich über die Summe keine Gedanken gemacht.
Wenn das viele Einzelabhebungen waren dann verliert man den Überblick.
Das sagt mir, er hat das nie zusammengezählt.
Das spricht so weder für noch gegen eine Unterschlagung.
Ich glaube sogar, dass spricht dagegen.
Wenn er es unterschlagen hat, dann weiß man, das so ein Negieren Unsinn ist.
Denn es ist genau nachvolltziehabr, dass er den Betrag abgehoben hat.
Für mich ist das mehr ein Erstaunen über diesen Betrag.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 21:17
@HansB
Die einzelnen Konto Bewegungen sollten sich nachweisen lassen.


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03.10.2020 um 21:20
Zitat von WattWatt schrieb:Die einzelnen Konto Bewegungen sollten sich nachweisen lassen.
Ja sicher können sie nachgewiesen werden. Die entscheidende Frage ist aber, ob das abgehobene Geld danach auch in voller Höhe bei Frau K. angekommen ist.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 21:20
Ohne die verschwundenen 54.000 Euro wäre G. niemals angeklagt und verurteilt worden. Das ist meine Überzeugung. Und das darf nicht sein.

Im Grunde genommen hätte man ihn doch auch auf dem Ausschlusswege deshalb verurteilen können:

Wenn nur er es gewesen sein kann, weil nur er die Möglichkeit dazu hatte und keine andere vernünftige Erklärung ersichtlich ist, wo das Geld abgeblieben ist. Frau K. war eine gepflegte und ordentliche Dame, die wird das Geld nicht in Spielbanken oder Bordellen verprasst haben...


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HansB ehemaliges Mitglied

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03.10.2020 um 21:20
Zitat von WattWatt schrieb:Die einzelnen Konto Bewegungen sollten sich nachweisen lassen.
Genau. Daher ist ein Negieren Unsinn.

Er hat sich da nie Gedanken gemacht, wieviel er da in Summe abhob, wieviel das Opfer verbrauchen konnte.

Das zeigt mir eine gewisse Naivität, ihm war nie klar, dass diese Vollmachten ihm irgendwann zum Verhängnis werden konnten.


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03.10.2020 um 21:28
@Andante
Es ist nicht bei ihr angekommen.


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03.10.2020 um 21:35
Zitat von WattWatt schrieb:Es ist nicht bei ihr angekommen.
Irgendwas wird schon angekommen sein, sie musste ja ihren Lebensunterhalt bestreiten und wohl auch Miete zahlen, wozu sie allerdings (auch) ihre laufende monatliche Rente hatte. Die 54.500 € scheinen Ersparnisse gewesen zu sein, und wenn sie die innerhalb von 1 1/2 Jahren vollständig verbraucht haben sollte, stellt sich die Frage, wo der Gegenwert verblieben ist.

Es wurde schon angemerkt, dass sie große teure Reisen kaum gemacht haben dürfte, in der Wohnung wurden auch keine großen Reichtümer festgestellt, was die Einrichtung oder ihre Kleidung betraf, und Bargeld wurde nicht gefunden.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 21:48
Zitat von HansBHansB schrieb:Was es in der Anklage steht, welche Vorwürfe erledigt sind, dazu erwarte ich eine Dokumentation.
Wo ist die zu finden wenn nicht im Urteil?
Ein Urteil hat nicht in erster Linie Dokumentationsfunktion. Daher sind in ihm weder die volle Anklageschrift noch die vollen Sachverständigengutachten noch die vollen Schriftsätze der Verteidiger enthalten. Ansonsten wäre ein Urteil viele hunderte oder tausende oder zehntausende von Seiten lang

Dokumentiert wird sowas in den Prozessakten, die durchaus mal viele hundert Bände umfassen, etwa in umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen. In den Akten ist alles komplett drin. Einsichtsrecht in die Akten hat die Öffentlichkeit aber im Regelfall nicht, so ein Einsichtsrecht haben nur die Prozessbeteiligten bzw. Leute, die ein berechtigtes Interesse geltend machen können..


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HansB ehemaliges Mitglied

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03.10.2020 um 21:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein Urteil hat nicht in erster Linie Dokumentationsfunktion. Daher sind in ihm weder die volle Anklageschrift noch die vollen Sachverständigengutachten noch die vollen Schriftsätze der Verteidiger enthalten. Ansonsten wäre ein Urteil viele hunderte oder tausende oder zehntausende von Seiten lang
Die ganzen Schriften sicher nicht.
Aber die Anklage in den wichtigen Punkten.
Und dazu gehört für mich auch der Vorwurf der Unterschlagung


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03.10.2020 um 22:14
Zitat von HansBHansB schrieb:Aber die Anklage in den wichtigen Punkten.
Wozu? Das Gericht ist ja an die Anklageschrift nicht gebunden, und der aktuelle Standpunkt der Anklage ergibt sich sowieso erst aus dem Schlussplädoyer des Staatsanwalts, der sich natürlich nach dem Verlauf bzw. dem Ergebnis der Hauptverhandlung richtet. Im ersten Prozess beispielsweise war in der Anklageschrift offenbar als einer der Tatvorwürfe zunächst noch die Unterschlagung der 8.000 € aus der Geldkassette enthalten. Aber bereits vor dem Schlussplädoyer war diese Sache vorläufig eingestellt und spielte damit am Ende als Anklagepunkt sowieso keine Rolle mehr.

Grundsätzlich ist bei jedem Prozess, egal ob Straf-, Zivil- oder sozial-, verwaltungs- oder finanzrechtlicher Art, nicht der Stand zu Anfang entscheidend, sondern der am Ende, also wenn - ggf. nach Beweisaufnahme - die Beteiligten ihre das Beweisergebnis berücksichtigenden Schlussänträge gestellt haben, die Verhandlung zu Ende ist und das Gericht sich zur abschließenden Beratung über alles zurückzieht.


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04.10.2020 um 07:24
Zitat von PalioPalio schrieb:G. sagte bei der Polizei, dass er nie und nimmer 54.500 € abgehoben habe. Dann verweigerte er weitere Angaben. Aber wer sollte es sonst abgehoben haben, wenn er das immer für die alte Dame erledigte?
Ja, der Verdacht liegt einfach nahe.

Frau K. kam anscheinend selber nicht mehr zur Bank und hatte sonst kaum Kontakte. Unter ihren spärlichen Kontakten muss auch nicht zwangsläufig jemand gewesen sein, dem sie einen Scheck anvertraut hätte.

Und es wurde ja letztendlich auch nicht geklärt, aus welchen Mitteln Herr G. den Betrag i.H.v. 8.000 Euro zurückgezahlt hat.


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04.10.2020 um 07:33
Zitat von HansBHansB schrieb:Alles mit viel Spekulationen verbunden.
Damit meinst du jetzt wessen Spekulationen?
Was nun sicher ist: Sie hat den Banken nicht mehr getraut.
Warum sollte sie größere Mengen Bargeld in der Wohnung horten, wenn sie ein Bankschließfach hatte, in dem sie auch ihren Schmuck aufbewahrte?

Das passt doch überhaupt nicht.
Zitat von HansBHansB schrieb:Außerdem: Solche Beträge sind für einen Hausmeister sehr hoch.
Auch 8.000 Euro sind für einen verschuldeten Hausmeister viel Geld...und da wirft sich durchaus die Frage auf, woher er diesen Betrag plötzlich hatte.


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04.10.2020 um 07:43
Zitat von HansBHansB schrieb:Wenn er das gesagt hat, dann hat er sich über die Summe keine Gedanken gemacht.
Oder er hat schlicht und ergreifend gelogen...das wäre nicht seine einzige Lüge in diesem Verfahren gewesen.
Zitat von HansBHansB schrieb:Wenn er es unterschlagen hat, dann weiß man, das so ein Negieren Unsinn ist.
Aus einer Lüge in einem Strafverfahren entsteht dem Angeklagten ja kein Nachteil, und eine Unterschlagung muss bewiesen werden.

Der reine Umstand, dass das Geld durch Herrn G. abgehoben wurde, wird dafür jedenfalls nicht ausreichen.
Zitat von HansBHansB schrieb:Das zeigt mir eine gewisse Naivität, ihm war nie klar, dass diese Vollmachten ihm irgendwann zum Verhängnis werden konnten.
Er hatte keine Vollmacht, sondern lediglich die von Frau K. unterschriebenen Schecks.


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04.10.2020 um 09:48
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Auch 8.000 Euro sind für einen verschuldeten Hausmeister viel Geld...und da wirft sich durchaus die Frage auf, woher er diesen Betrag plötzlich hatte.
Laut Urteil hatte er weit über 140.000 € Bankschulden. Sollte er daher von der Bank keine weiteren Kredite mehr bekommen haben, hätte er Freunde anpumpen müssen, und die wollen natürlich auch irgendwann ihr Geld zurück. Unter solchen Umständen stellt es schon eine Riesenversuchung dar, wenn man die Möglichkeit hat, schnell irgendwie an Bargeld (eines anderen) zu kommen. In der Tat wurden die angeblich völlig legalen anderweitigen Quellen, die ihm ermöglicht hätten, die 8.000 € zurückzuzahlen, bis heute nicht benannt.


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04.10.2020 um 10:24
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ja, der Verdacht liegt einfach nahe.

Frau K. kam anscheinend selber nicht mehr zur Bank und hatte sonst kaum Kontakte.
Meine Vermutung dazu, wie er gedacht und was er mit dem Geld gemacht haben könnte:

Frau K. war hochbetagt und vermögend. MG wusste das. Er war ihre engste Bezugsperson und hat sich immer gut und verlässlich um sie gekümmert, ihren Lebensabend angenehm gemacht und dabei geduldig ihre Eigenarten ertragen. Es spricht einiges dafür, ihn auch als Erben zu berücksichtigen. Bestimmt hat sie so etwas auch schon mal angedeutet.
Wenn sie nun aber plötzlich verstirbt, ohne rechtzeitig ein entsprechendes Testament zu machen, dann wäre das Geld weg. Ihr gesamtes Vermögen würden dann andere bekommen, Menschen, zu denen sie kein so gutes Verhältnis hatte, die nicht bis zum Schluss alles für sie getan haben. Warum da nicht das Geld aus dem Schließfach einfach selbst verwahren, nur für diesen Fall? Wenn sie es braucht oder nachzählen will, könnte er es zurück ins Schließfach bringen, wenn sie stirbt, hätte er das moralisch gerechtfertigte Erbe sicher.

So könnte er gedacht haben und ich könnte das sogar verstehen. Das Geld hätte er dann nicht ausgegeben, er musste es ja zu Lebzeiten zur Verfügung stellen können.
Diese Gedanken passen auch gut zu seiner wiederholten Bemerkung bei der Polizei, dass er kein Erbschleicher sei.

Er erwähnte bei einer seiner Aussagen noch, dass die Pflege ihres verstorbenen Mannes viel Geld verschlungen habe. Das könnte die zurecht gelegte Erklärung für die künftigen Erben gewesen sein, warum das ganze Geld weg ist.

Ich bin mir sicher, dass er nicht vorhatte, LK umzubringen, er wollte sie nur beerben.


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HansB ehemaliges Mitglied

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04.10.2020 um 11:54
@Palio

Sehr interssant.
Sie passt, wenn die hohen Abhebungen nach der Eröffnung des Schließfaches waren.
Das wäre ein echter Beweis und das Urteil wäre anders.
Das glaube ich nicht.
Andere Theorie:
Eine undokumentierte Übereinkunft mit dem Opfer wegen der Erbschaftsteuer/Einkommensteuer.
Dazu würden hohe frühere Abhebungen passen.
Das fällt einem aber auf die Füße wenn ein unklarer Unfall passiert und deshalb genau gerechnet wird.


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HansB ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.10.2020 um 12:20
Hier nioch ein entzsprechen der Artikel, dass es in dieser Branche sehr häufig ist.

https://www.t-online.de/gesundheit/id_85231946/schwarzarbeit-in-der-pflege-forscher-fordert-hinschauen.html

Auch verständlich.
Denn ohne soche Bezahlungen würden sich die Betroffenen die Pflege zuhause nicht leisten können.

Und Bargeldübergabe ist dazu typisch.


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HansB ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.10.2020 um 13:59
Und wenn es so war, das war der Stand der:

1. Sie hatte ihr Vermögen aufgebraucht
2. Sie hatte mit Schmuck noch gezahlt
3. Die offene Geldkasstte zeigt einen "Kassensturz".
4. Eine große Veränderrung hat vor der Tür gestanden.

Und dann gibt es DNA-Spuren am Drehkopf, Armatur und Badewannengriff.

Hier der Ausschnitt aus dem Urteil, hab's auf der Hausmeiser-Seite gefunden:
Gemäß dem im Selbstleseverfahren eingeführten DNA-Gutachten des Instituts für
Rechtsmedizin der Universität München vom 16.12.2008 fanden sich am Badewannengriff,
am Duschregler, an der Oberkante sowie der Vorderseite des Drehknopfes des
Wasserablaufs ausschließlich DNA-Muster, die mit denen der Frau übereinstimmten
und sich daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Frau zuordnen ließen, was
zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt für eine Nutzung der
Wanne durch sie spricht, und zudem nichts über den Zeitpunkt besagt.
Kein Wäscheeinweichen, keine Tat eines Dritten, etwas anderes, traurig.

Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.


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04.10.2020 um 14:08
was meinst du denn @HansB ?

was ist passiert?

stehe auf dem Schlauch...


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04.10.2020 um 14:11
Zitat von HansBHansB schrieb:Gemäß dem im Selbstleseverfahren eingeführten DNA-Gutachten des Instituts für
Rechtsmedizin der Universität München vom 16.12.2008 fanden sich am Badewannengriff,
am Duschregler, an der Oberkante sowie der Vorderseite des Drehknopfes des
Wasserablaufs ausschließlich DNA-Muster, die mit denen der Frau übereinstimmten
und sich daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Frau zuordnen ließen, was
zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt für eine Nutzung der
Wanne durch sie spricht, und zudem nichts über den Zeitpunkt besagt.
Dieses Zitat befindet sich auf S. 95 des Urteils.

Auch ansonsten wurden am Körper von K. keine DNA-Spuren von G. gefunden. Das schließe aber ihn als Täter nicht aus.

Gegen eine Gewalthandlung, so geht es weiter, spricht auch nicht, dass keinerlei Kampfspuren oder Spuren von Gewaltanwendung gefunden wurden. Denn G. habe Frau K. mit einem ersten Schlag auf den Kopf bewusstlos geschlagen.

Es gibt keine Spuren, die auf G. hindeuten.


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