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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 12:32
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und das tat er eineinhalb Jahre lang ohne dass es der Dame auffiel?
Kannst du es ausschließen bzw. was glaubst du denn, ist mit dem Geld passiert?

Für 54.000 Euro muss ne alte Frau lange stricken...und die lösen sich so mir nix, dir nix innerhalb von anderthalb Jahren in Wohlgefallen auf?

Das sind über 2.800 Euro im Monat, die das Opfer zusätzlich zu seinem monatlichen Einkommen hätte ausgeben müssen.

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HansB ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 12:32
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Andere Möglichkeit: Er hat auf den Blankoschecks Summe X eingetragen, ihr einen geringeren Betrag ausgehändigt und sich den Rest in die Tasche gesteckt?
Dann hätte sie es auf den Kontoauszügen gesehen, daher meine Frage nach der Demenz.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man liest manchmal, dass diese Sache „widerlegt“ wurde. Das ist sachlich falsch. Das Verfahren wegen Verdachts der Unterschlagung wurde lediglich nicht weiter verfolgt.
Da ist doch was faul.

Da untersucht man es in dem Verfahren gar nicht mehr? Das hätte doch super als Motiv gepasst.
So verhindert man doch nur, dass die Sache aufgeklärt werden kann.

Und das bedeutet für mich: Es gibt hierüber nichts zu diskutieren. Wenn jemandem die Möglichkeit genommen wird, das aufzuklären, dann bedeutet das für mich: Die Unterschlagung lag nicht vor.

Ich muss mich da wohl mal einlesen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 12:44
Zitat von HansBHansB schrieb:Da untersucht man es in dem Verfahren gar nicht mehr? Das hätte doch super als Motiv gepasst.
Mit „Motiv“ meinst du sicher die Straftat, die durch die Tötung von Frau K. verdeckt werden sollte, also das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer anderen Straftat“.

Als zu verdeckende Straftaten kommen hier in Betracht sowohl Unterschlagung wie auch Körperverletzung. Im zweiten Verfahren hat sich das Gericht entscheidend auf die Körperverletzung, die es als erwiesen ansah (Hämatome), gestützt, so dass es auf die Frage, ob zusätzlich noch eine erwiesene Unterschlagung vorliegt, am Ende nicht mehr ankam.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 12:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Über Geld wurde jedenfalls nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus gesprochen, denn MG selber gab an, dass Frau K. abrechnen wollte.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das sind über 2.800 Euro im Monat, die das Opfer zusätzlich zu seinem monatlichen Einkommen hätte ausgeben müssen.

Also für normale Lebenshaltungskosten einer einzelnen älteren Frau, die vermutlich keine großen Reisen unternahm, ist das definitiv sehr viel. Das Geld ist nunmal weg, es wurde von Genditzki abgehoben, weil der das Abheben für Kortüm übernahm.
Auch das mit dem angeblich geschenkten Schmuck und den Pelzmänteln im Zusammenhang mit dem Schließfach für Wertsachen, zu dem er ebenfalls Zugang hatte, ist ja auffällig.

Eine Unterschlagung konnte ihm nur nicht nachgewiesen werden. Für einen Streit um Geld reicht aber auch ein viel geringerer Betrag aus. Und wenn nur 10 € in der Kassette fehlten, wäre es plausibel, dass Kortüm deswegen ungehalten wurde und Genditzki in Rage geriet und zuschlug. Die Kassette als sich anbietendes Objekt des Streitthemas stand sogar noch offen herum und konnte dann konsequenterweise nicht mehr weggeräumt werden, da die Beteiligten nach dem Schlag auf den Hinterkopf der Frau andere Probleme hatten.

Daraus hätte sich ein deutlich einleuchtenderes Motiv für einen Streit ergeben.


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03.10.2020 um 13:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Über Geld wurde jedenfalls nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus gesprochen, denn MG selber gab an, dass Frau K. abrechnen wollte.
Damit war aber anscheinend die Abrechnung von Einkäufen gemeint.

Herr G. hatte 42,00 Euro ausgelegt und bekam 100,00 Euro, weil er Frau K. ja auch aus dem Krankenhaus abgeholt hatte.

Das ist im Urteil auf Seite 10 nachzulesen.


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03.10.2020 um 13:06
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Für 54.000 Euro muss ne alte Frau lange stricken...und die lösen sich so mir nix, dir nix innerhalb von anderthalb Jahren in Wohlgefallen auf?

Das sind über 2.800 Euro im Monat, die das Opfer zusätzlich zu seinem monatlichen Einkommen hätte ausgeben müssen.
eben gerade deshalb, weil sich 54.000 nicht einfach in Luft auflösen, sollte es doch Gründe geben, warum man den Verbleib offenbar nicht aufklären wollte.. - seitens der Ermittler wohlgemerkt!


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03.10.2020 um 13:10
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:sollte es doch Gründe geben, warum man den Verbleib offenbar nicht aufklären wollte.. - seitens der Ermittler wohlgemerkt!
Welche Gründe sollten das sein?

Ein Motiv hat sich doch auch so herauskristallisiert.

Und man scheint ja wohl zumindest ermittelt zu haben, dass Frau K. das Geld nicht selber ausgegeben hat?


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HansB ehemaliges Mitglied

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03.10.2020 um 13:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Mit „Motiv“ meinst du sicher die Straftat, die durch die Tötung von Frau K. verdeckt werden sollte, also das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer anderen Straftat“.
Dann spielt das keine Rolle.

Trotzdem sehr seltsam.

Die Beruufung des ersten Urteils war ja erfolgreich.
Das zweite Gericht muss alles neu untersuchen.
Die Anklage wusste doch gar nciht, ob das neue Gericht es genauso sieht.
Hat die Anklage hier die Unterschlagung dann wieder thematisiert?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 13:24
@Cassandra71

wenn man diesen Zeitraum von eineinhalb Jahren erwähnt, dann ist wohl davon auszugehen dass die Summe sich eben nicht in Luft aufgelöst hatte sondern die Dame hätte das abnehmen und abheben des Guthabens bemerken müssen. Schließlich führte sie ja auch über kleinere Summen Buch. Anders würde das Geld in einer Summe heimlich abgehoben, dann wäre wohl der Hausmeister in Erklärungsnot und eine Einstellung der Ermittlungen hier nicht mehr nachvollziehbar..


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03.10.2020 um 14:51
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und man scheint ja wohl zumindest ermittelt zu haben, dass Frau K. das Geld nicht selber ausgegeben hat?
Es gibt Menschen, die haben kein Vertrauen zu Banken. Sie horten das Geld in einem Versteck zu Hause.
Ihr Mann war genau 1 1/2 Jahre vorher gestorben.
Das Abheben began nach seinem Tod. Das Opfer hatte darüber dann erst die Oberherrschft darüber. Das ist auffällig.
So was kann ich mir auch vorstellen.
Das Opfer wurde rasch eingeäschert, wie, wer und wann löste die Wohnung auf? Wurde überhaupt ausreichend gesucht?
Die Angst war verständlich. 2008 war da ein ganz entscheidendes Jahr. Einige Banken mussten sich unter den staatlichen Rettungsschirm begeben. Ohne ihn, einige Menschen hätten ihr Erspartes verloren.


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03.10.2020 um 16:17
Er hat doch nachgewiesen, dass er seine Schulden mit eigenem Geld bezahlt hat.

Die Unterschlagung stand nicht mehr im Raum.

Das unterstellte Motiv in der 2. Verurteilung ist ein gänzlich anderes.


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03.10.2020 um 17:05
Zitat von HansBHansB schrieb:Es gibt Menschen, die haben kein Vertrauen zu Banken. Sie horten das Geld in einem Versteck zu Hause.

Sie hatte sich auf Anraten des Hausmeisters im Jahr 2008 ein Bankschließfach zugelegt, wo neben Wertsachen auch Bargeld aufbewahrt wurde. Genditzki hatte eine Zugangsberechtigung zu diesem Schließfach und das war zum Schluss leer.
Über den Umweg mit dem Schließfach könnte er an das Geld gekommen sein. Er wurde ja auch verdächtigt, Schmuck entwendet zu haben und an den wäre er auch auf diesem Weg gekommen.

Ausgegeben hat sie die 54.500 € in der kurzen Zeit wohl kaum.


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03.10.2020 um 17:31
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Er hat doch nachgewiesen, dass er seine Schulden mit eigenem Geld bezahlt hat.
Nein, belegt lediglich, dass G. kurz vor dem Tod der alten Dame bei einem Freund Schulden in Höhe von 8.000 € zurückgezahlt hat.

Die Vermutung (und Anklage) der StA, dass es sich bei diesen 8.000 € um das Geld aus der Geldkassette von Frau K. gehandelt hat, wurde wie gesagt nicht weiter verfolgt, weil DIESER Anklagepunkt später vom Gericht auf Antrag der StA nach § 154 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 StPO vorläufig eingestellt wurde, da die deswegen zu erwartende Strafe neben der Strafe wege des weiteren Anklagepunktes Mord nicht mehr beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre.

Woher also das Geld stammt, mit dem G. die Schulden bei dem Freund bezahlt hat, ist nicht abschließend geklärt.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1.
wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2.
darüber hinaus, wenn....

(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.




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HansB ehemaliges Mitglied

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03.10.2020 um 17:34
@Palio
Passt nicht.
Das Abheben begann schon 2007. Da muss sie das Geld zwischengelagert haben. Und da konnte es auch noch nach ihrem Tod gewesen sein.

Wann wurde das Fach genau eingerichtet?

Daher bleibt meine Frage, wie schnell wurde die Wohnung aufgelöst, wie gut wurde gesucht?


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HansB ehemaliges Mitglied

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03.10.2020 um 17:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Woher also das Geld stammt, mit dem G. die Schulden bei dem Freund bezahlt hat, ist nicht abschließend geklärt.
wird sein, weil es die Anklage verhindert hat.

Aber Du hast meine Fragen nicht beantwortet:
Zitat von HansBHansB schrieb:Die Beruufung des ersten Urteils war ja erfolgreich.
Das zweite Gericht muss alles neu untersuchen.
Die Anklage wusste doch gar nciht, ob das neue Gericht es genauso sieht.
Hat die Anklage hier die Unterschlagung dann wieder thematisiert?
Noch zusätzlich:
Die Verteidigung sollte sich duch auf das neue Motiv auch vorbereiten können.
Das war der Grund für den 2. Prozess.
Es stand in den Sternen, ob die Anklage mit dem ausgewechselten Motiv durchkam.
Wenn die Anklage immer noch an die Unterschlagung glaubte, ist es Leichsinn, das nicht erneut als Motiv zu bringen.
Einzige Möglickkeit: Die Anklage wusste, dass sie die Unterschlagung nicht beweisen konnte.


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03.10.2020 um 18:58
Zitat von HansBHansB schrieb:Die Verteidigung sollte sich duch auf das neue Motiv auch vorbereiten können.
Das war der Grund für den 2. Prozess.
Genau, der BGH hat im 1. Urteil zu Recht bemängelt (und ein Urteil aus München nicht passieren lassen, das für alle, die meinen, Urteile aus München seien sakrosankt), dass die Verurteilung wegen Mordes aufgrund einer Verdeckungstat „Körperverletzung“ erfolgt ist und nicht aufgrund einer Verdeckungstat „Unterschlagung“. Die StA hatte damals noch wegen der weiteren Mordmerkmale Habgier und Heimtücke angeklagt. Im Schlussplädoyer hatte der Staatsanwalt zwar auch eine Verdeckungstat „Körperverletzung“ erwähnt. Der Angeklagte habe aber nicht damit rechnen müssen, so ganz richtig der BGH, dass später das Gericht wegen DIESER Verdeckungstat verurteile, und sich nicht angemessen darauf vorbereiten bzw. sich nicht angemessen
dagegen verteidigen können.

https://openjur.de/u/225878.html

Da Anklageschriften nicht veröffentlicht werden, weiß ich nicht, worauf die Anklage im 2. Prozess alles gestützt wurde. Die Sache mit den 8.000 € blieb vermutlich vorläufig eingestellt und spielte dort keine Rolle. Ob wegen Unterschlagung von weiteren 54.500 € angeklagt wurde, weiß ich nicht. Als Verdeckungstat für den Mord wird diesmal von Anfang an die Körperverletzung dabei gewesen sein, vielleicht auch noch Heimtücke, aber wie gesagt, ob bei dieser Anklage eine Verdeckungstat „54.500 €“ noch eine Rolle spielte, wissen nur die, die die Anklageschrift gelesen haben bzw. beim Schlussplädoyer der StA zugehört haben.
Verurteilt wurde dann, soweit ich weiß, (wiederum) wegen der Verdeckungstat „Körperverletzung“.


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HansB ehemaliges Mitglied

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03.10.2020 um 19:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da Anklageschriften nicht veröffentlicht werden, weiß ich nicht, worauf die Anklage im 2. Prozess alles gestützt wurde.
Was ist, wenn die Anklage zugelassen wurde?

Wie ist das dann? Kann einfach die Anklage geändert werden ohne dass es im Urteil erscheint.
Das könnte ich nicht verstehen. Das muss doch dokumentiert sein.

In welchen Fällen ist das dann möglich?


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03.10.2020 um 19:23
Damit, dass Anklageschriften nicht veröffentlicht werden, meine ich, dass die StA sie nicht veröffentlicht. Natürlich bekommt der Angeklagte bzw. sein Verteidiger vor Prozessbeginn die Anklageschrift, das Gericht bekommt sie auch, und sie wird zu Beginn der Hauptverhandlung in voller Länge verlesen, so dass auch die anwesenden Zuschauer mitbekommen, weshalb angeklagt wird.

Das Schlussplädoyer der StA muss nicht immer der anfänglichen Anklageschrift entsprechen, denn natürlich kann die StA, wie auch die Verteidigung, je nach Prozessverlauf - und je nachdem, was ggf. der BGH meint - ihre Ansichten und Anträge ändern etc. Das Gericht kann seine Ansichten auch ändern, muss aber eben wegen des rechtlichen Gehörs allen Prozessbeteiligten Gelegenheit geben, sich darauf einzustellen.

Hier war der Prozess ja noch nicht rechtskräftig beendet, es gab keine „neue“ Anklage und strenggenommen auch keinen „neuen“ Prozess. Das erste Urteil war vom BGH halt aufgehoben und Verfahren ans Landgericht München zurückverwiesen wurden, nur halt an eine andere Strafkammer. Inwieweit jetzt die StA Änderungen an der Anklageschrift vorgenommen hat und sich am Ende im Schlussplädoyer positioniert hat, weiß ich nicht, ich war beim Prozess nicht dabei.

Ohnehin ist ja das Gericht nicht verpflichtet, im Sinne von Anklage oder Verteidigung zu entscheiden, sondern aufgrund des Ergebnisses der gesamten Hauptverhandlung.


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03.10.2020 um 19:47
Zitat von HansBHansB schrieb:Passt nicht.
Das Abheben begann schon 2007. Da muss sie das Geld zwischengelagert haben. Und da konnte es auch noch nach ihrem Tod gewesen sein.
Wann wurde das Fach genau eingerichtet?
Daher bleibt meine Frage, wie schnell wurde die Wohnung aufgelöst, wie gut wurde gesucht?
Wann wieviel abgehoben wurde, wissen wir gar nicht. Nur dass im März 2007 noch rd. 55.000 € auf den Konten waren und im Monat ihres Todes 10/2008 noch 790 €.
Die Abhebungen größerer Beträge können auch erst 2008 begonnen haben.
Das Bankschließfach wurde nunmal ausgerechnet in diesem Zeitraum gemietet, Genditzki war ein paar Mal dran und es war leer.

Wieviel abgehoben wurde, wissen wir auch nicht, ob nun größere Beträge oder viele kleinere.

G. könnte zum Beispiel regelmäßig zu viel Bargeld zum Verbrauch abgehoben haben und ihr das Geld auch gebracht haben, sie kontrollierte ja die Kontoauszüge. Dann blieb immer reichlich Bargeld in der Wohnung übrig und er empfahl ihr zwischendurch, mal wieder eine größere Summe ins Schließfach zu bringen und zweigte bei der Gelegenheit etwas ab oder plünderte das Schließfach einmal komplett.

In der Wohnung wird sie die ca. 50.000 € nicht aufbewahrt haben, sie hatte wegen des Risikos ja extra ein Bankschließfach genommen.

G. sagte bei der Polizei, dass er nie und nimmer 54.500 € abgehoben habe. Dann verweigerte er weitere Angaben. Aber wer sollte es sonst abgehoben haben, wenn er das immer für die alte Dame erledigte?

Also der Verdacht liegt ja nun wirklich nahe, dass G. als Geldbotenbeauftragter bei der Minimierung des Guthabens beteiligt war. Beweisen konnte man es allerdings nicht.


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HansB ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 20:48
@Palio
Alles mit viel Spekulationen verbunden.
Was nun sicher ist: Sie hat den Banken nicht mehr getraut.
Wir wissen nur, dieses überzeugende Motiv für einen Streit wurde fallen gelassen.
Dieser Zusammenhang mit der Miete des Schließfaches wäre aufgefallen.
Es ist dann ein deutliches Indiz der Unterschlagung, dazu muss das erst zutreffen.
Das hätte man dann nicht eingestellt. Es hätte zu gut zum Mord gepasst.

Außerdem: Solche Beträge sind für einen Hausmeister sehr hoch.
Bei den heutigen Mitteln (Geldwäschegesetzte o.ä.) ist das nicht mehr zu verheimlichen.

@Andante
Ich habe nicht danach gefragt, was zu urteilen ist.
Ich habe gefragt, was wo zu dokumentieren ist.
Was es in der Anklage steht, welche Vorwürfe erledigt sind, dazu erwarte ich eine Dokumentation.
Wo ist die zu finden wenn nicht im Urteil?


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