Badewannenunfall von Rottach-Egern
13.11.2018 um 20:30Anzeige
Andante schrieb:Für mich bleibt aber schon die Frage, wieso MG so viel Geld brauchte: die geliehenen 8.000 vom Freund, dazu womöglich nicht unerhebliche Entnahmen zum Eigenverbrauch vom Konto der Verstorbenen.das hätte man überprüfen müssen, was man sicherlich auch getan hat. Es kam dabei wahrscheinlich nichts Belastendes heraus. Grundsätzlich ist erstmal niemand verdächtig, der Geld zurückzahlt. Hoffe ich zumindest.
Andante schrieb:Hat Frau K. MG die Kontovollmacht also (nur) erteilt, damit er für sie genau umrissene Geschäfte erledigt, ihr zB Taschengeld von der Bank holt, Überweisungen vornimmt, die sie vorher bestimmt hat etc., und benutzt er die Kontovollmacht dann dazu, sich selbst unbefugt Geld zu überweisen, kann das strafrechtlich eine veruntreuende Unterschlagung sein und darüber hinaus zivilrechtliche Schadenserstzansprüche auf Rückzahlung des unterschlagenen Geldes begründen.Danke für Info.
Die Anklageschrift ging davon aus, dass Frau Kortüm am 28. Oktober 2008 die Unterschlagung festgestellt und Genditzki deswegen beschuldigt habe. Im Verlauf der Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass aus dem Vermögen der Kortüm kein Geld fehlte; das Geld für die Rückzahlung stammte aus nachvollziehbaren, völlig legalen Quellenso steht es bei Wikipedia: Manfred Genditzki
Ein psychologisches Gutachten weist Genditzki als friedfertig aus.
Minnimaus123 schrieb:Deshalb, so meine Vermutung, haben die das Motiv geändert und natürlich vor dem Hintergrund das Herr G. nachweisen konnte, dass er die 8.000 EUR aus eigenem Geld gezahlt hat.Dass er die Summe von seinem eigenen Geld zurückgezahlt hat, steht nirgendwo. Er kann es sich auch bloß anderswo geliehen haben, weil der Freund nicht mehr warten wollte.
Der Hausmeister wurde beschuldigt, Geld unterschlagen zu haben, während Lieselotte G. in einer Klinik war. Als sie zurück kam, habe er sie getötet, um den Diebstahl zu vertuschen. Das Motiv Habgier konnte eindeutig widerlegt werden,https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.justiz-irrtum-profiler-rollt-den-badewannen-mord-von-rottach-wieder-auf.6f32dc4e-d5ba-4b68-92de-081209297545.html
Venice2009 schrieb:Außerdem verstehe ich nicht so ganz, wann Frau K. nun die Unterschlagung der 50.000 Euro festgestellt haben will. Sie war mehrere Tage im Krankenhaus gewesen. MG brachte sie nachhause und sie hat in seiner Anwesenheit ihre Geldkassette und ihre Bankauszüge überprüft?Die Verstorbene war geistig noch fit, zudem war sie selbstständige Kauffrau mit eigenem Geschäft gewesen. Dass so jemand sich um seine Geldangelegenheiten kümmert und da schnell durchblickt, ist wohl anzunehmen.
Venice2009 schrieb:sie war einige Tage im Krankenhaus gewesen und wurde von MG abgeholt und nachhause gebracht. Zuhause hat sie dann sogleich in seiner Anwesenheit ihre Kontoauszüge überprüft? Mich verwundert der Zeitpunkt des Entdeckens der angeblichen Unterschlagung.Es kann sich genauso gut auch um einen schwelenden Streit gehandelt haben, der eskalierte nachdem die Dame im Anschluss an ihren Krankenhausaufenthalt wieder einigermaßen bei Kräften war.
Venice2009 schrieb:Überall steht geschrieben, dass das Motiv Habgier widerlegt wurde, daher verstehe ich nicht so recht, dass daran auch weiterhin festgehalten wird.Das ist richtig bezogen auf die 8.000 EUR. So verstehe ich das.
falstaff schrieb:Es kann sich genauso gut auch um einen schwelenden Streit gehandelt haben, der eskalierte nachdem die Dame nach ihrem letzten Krankenhausaufenthalt wieder einigermaßen bei Kräften war.Wie du schon schreibst es könnte sein, aber genauso könnte es auch anders gewesen sein. Und hier stellt sich eben die Frage, ist das ausreichend um jemanden lebenslang ins Gefängnis zu stecken?
Venice2009 schrieb:Wie du schon schreibst es könnte sein, aber genauso könnte es auch anders gewesen sein. Und hier stellt sich eben die Frage, ist das ausreichend um jemanden lebenslang ins Gefängnis zu stecken?Die Übertragung von 50000 Euro bleiben ja, egal ob sie das an dem Tag entdeckt hätte oder bereits wusste. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass das nicht im Sinne der Frau war. Das muss noch nicht unbedingt ein Mordmotiv ergeben, aber es zeigt jedenfalls dass der Mann nicht der aufopferungsvolle Pfleger war als den ihn die Verteidigung hinstellen will.
Äußerlich hatte die Tote keine Verletzungen, allerdings nahm die Kriminalpolizeit die Ermittlungen auf, da sich unter der Kopfhaut zwei Hämatome fanden. "Der Gerichtsmediziner, der die Leiche obduziert hat, ist zunächst von einem Sturz in die Badewanne ausgegangen", sagt die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick, die Manfred Genditzki vertritt. Danach habe die Polizei den Gerichtsmediziner zu einer Tatortbesichtigung geladen. "Ich vermute, dass sie ihm da gesagt haben, dass Herr Genditzki verdächtig ist. Danach hat er seine Meinung radikal geändert und die Kopfschwartenhämatome, die er zunächst für völlig unauffällig hielt, waren plötzlich Ausfluss stumpfer Gewalt. Und deswegen ist Herr Genditzki verurteilt worden."https://www.stern.de/tv/unschuldig-lebenslaenglich--der-angebliche-badewannenmord-von-rottach-egern-8432978.html (Archiv-Version vom 10.11.2018)
falstaff schrieb:Die Übertragung von 50000 Euro bleiben ja, egal ob sie das an dem Tag entdeckt hätte oder bereits wussteer kannte sie seit 10 Jahren, pflegte zuvor ihren Mann. Wenn er tatsächlich so eine große Summe ohne ihr Wissen unterschlagen hätte, verstehe ich nicht, dass ihr das nie zuvor aufgefallen ist. Dass er überhaupt die Möglichkeit dazu hatte das viele Geld auf sein Konto zu überweisen. Oder es war im Einvernehmen mit ihr geschehen. Dafür müsste man genau wissen, wann und wie häufig und in welchem Zeitraum die Abbuchungen erfolgt sind.
Venice2009 schrieb:Wenn er tatsächlich so eine große Summe ohne ihr Wissen unterschlagen hat, verstehe ich nicht, dass ihr das nie vorher aufgefallen istMeine Aussage ist ja, dass es ihr durchaus vorher aufgefallen sein kann aber dass sie nicht die Kraft und den Willen hatte, etwas dagegen zu unternehmen. Nachdem sie im Krankenhaus einigermaßen wiederhergestellt wurde, könnten die Kraft und der Wille zurückgekehrt sein. Auch kommt es vor dass Menschen in etwas einwilligen, was sie später bereuhen - letzteres kommt gerade bei älteren Menschen häufig vor (Zeitungsabos, Bankprodukte, etc.)
Venice2009 schrieb:sie war einige Tage im Krankenhaus gewesen und wurde von MG abgeholt und nachhause gebracht. Zuhause hat sie dann sogleich in seiner Anwesenheit ihre Kontoauszüge überprüft?MG hat ja selbst ausgesagt, dass sie "abgerechnet" haben (klingt jetzt irgendwie doppeldeutig). Also Geld war jedenfalls Thema.
falstaff schrieb:Das sind natürlich alles Spekulationen - ich will damit nur zeigen, dass man nicht zwangsläufig annehmen muss dass sie das Leck im Konto erst am Tage ihres Ablebens entdeckte.möglich wäre es sicherlich, aber wie wahrscheinlich lässt man sich von jemanden der einen derart betrogen hat noch abholen? Sie hätte sehr wütend sein müssen, dass er ihr Vertrauen derart mißbrauchte. Ich weiß nicht, ob man sich von so jemanden noch vom Krankenhaus abholen lassen würde?
Venice2009 schrieb:möglich wäre es sicherlich, aber wie wahrscheinlich lässt man sich von jemanden der einen derart betrogen hat noch aus dem Krankenhaus abholen? Sie hätte sehr wütend sein müssen, dass er ihr Vertrauen derart mißbrauchte. Ich weiß nicht, ob man sich von so jemanden noch vom Krankenhaus abholen lassen würde?Ältere Menschen haben häufig nicht mehr den Luxus, sich die Leute auswählen zu können die sich um sie kümmern. Weiterhin haben sie häufig nicht mehr die Kraft, sich gegen Angriffe auf Psyche, Körper und Bankkonto adäquat zur Wehr zu setzen. Beides wird gerne von Pflegepersonal ausgenutzt, insbesondere von ungeschulten und privaten Pflegern.