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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:35
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:möglich wäre es sicherlich, aber wie wahrscheinlich lässt man sich von jemanden der einen derart betrogen hat noch abholen? Sie hätte sehr wütend sein müssen, dass er ihr Vertrauen derart mißbrauchte. Ich weiß nicht, ob man sich von so jemanden noch vom Krankenhaus abholen lassen würde?
Sie hatte sonst niemanden und wird als starrsinnig beschrieben. Vielleicht hat er sonst immer mit ihr umzugehen gewusst, aber dieses Mal nicht.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:36
Er sagt: "Es gibt die Annahme, dass Frau Kortüm waschen wollte. Sie hatte eine Durchfallerkrankung gehabt und dementsprechend auch verschmutzte Wäsche." Beim Urteil wurde das ignoriert. Dem Profiler scheint zudem der Zeitkorridor von wenigen Minuten für die Tat völlig unmöglich: "Er muss in elfeinhalb Minuten so viel gemacht haben, das ist – realistisch betrachtet – sehr knapp bemessen", so Petermann.
https://www.stern.de/tv/unschuldig-lebenslaenglich--der-angebliche-badewannenmord-von-rottach-egern-8432978.html (Archiv-Version vom 10.11.2018)

die Zeitspanne von 11 Minuten wurde so auch vom Gericht bestätigt. Hat man das nie überprüft, ob er das in der Zeit alles hätte bewerkstelligen können? Alleine das Ertränken soll 5 Minuten gedauert haben.

Ich kann mir das alles nicht so recht vorstellen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:41
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die Übertragung von 50000 Euro bleiben ja, egal ob sie das an dem Tag entdeckt hätte oder bereits wusste. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass das nicht im Sinne der Frau war. Das muss noch nicht unbedingt ein Mordmotiv ergeben, aber es zeigt jedenfalls dass der Mann nicht der aufopferungsvolle Pfleger war als den ihn die Verteidigung hinstellen will.
Nein, das zeigt es nicht. Das zeigt eher eine schlampig geführte Ermittlung. Was mit dem Geld erfolgt ist, weiß hier niemand, Fakt ist, der doch sehr schwere Vorwurf hatte sich schon vom Eröffnungsbeschluss bis zur Zulassung der Anklage in Luft aufgelöst.

Durchaus möglich, dass damals auch Kapitalanlagen getätigt wurden. Die Zinsen waren damals auf Rekordniveau, das Geld dann nur auf einem Konto zu belassen, wäre unsinnig gewesen.

Wie gesagt, den Vorwurf musste die StA fallen lassen, dass macht sie nicht aus Jux einfach mal so.

Wie gesagt, man kann hier auch schon von Anfang an schwere Ermittlungsfehler sehen.

Und dann konnte die StA das Gericht auch nicht mal mehr von den veruntreuten 8000€ überzeugen, obgleich sie das im Plädoyer zumindest im ersten Verfahren noch versucht hatte und entsprechend das Gericht hätte in seine Überlegungen diesen Vorwurf auch mit einbeziehen müssen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:43
@falstaff
er hat sie auf den Hinterkopf geschlagen oder sie geschubst, ihre Hose ausgezogen, Schlafanzugshose an. Sie ins Badezimmer geschliffen, Wasser in die Badewanne eingelassen, sie in die Badewanne hieven, dann gewartet bis genügend Wasser eingelassen war um sie ertränken zu können, anschließend den Tatort inszenieren, Licht anmachen, Bett , Schlüssel, Anrufe beim Hausarzt. Ziemlich viel, für diese knappe Zeit.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:44
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:er hat sie auf den Hinterkopf geschlagen oder sie geschubst, ihre Hose ausgezogen, Schlafanzugshose an. Sie ins Badezimmer geschliffen, Wasser in die Badewanne eingelassen, sie in die Badewanne hieven, dann gewartet bis genügend Wasser eingelassen war um sie ertränken zu können, anschließend den Tatort inszenieren, Licht anmachen, Bett , Schlüssel, Anrufe beim Hausarzt. Ziemlich viel, für diese knappe Zeit.
Moment - sie kann das Wasser ja selbst eingelassen haben, weil sie Wäsche waschen wollte. Selbst die Verteidigung nimmt das ja an..


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:45
@falstaff
das wurde vom Gericht so aber nicht geglaubt.

Also wird man sich wohl kaum den einen Teil herauspicken der gut passen würde und den anderen Teil unberücksichtigt lassen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:50
Anruf Hausarzt, das Gericht geht davon aus, dass sie zu dem Zeitpunkt noch lebte =Startschuss

Ins Bad verbracht und in Wanne gehievt = 3 min

Wasser einlassen bis Füllstand für Kopf untertauchen erreicht= 2 Min

Untertauchen = 4 min

Gehstock holen, Schuhe hinlegen, Licht an = 1 Min

Haus verlassen, Schlüssel reinstecken, zum Auto, Nummer wählen = 1 min

Ist knapp.

Aber - viel mehr Zeit, wenn sie zum Zeitpunkt des Hausarztanrufs bereits tot war.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Moment - sie kann das Wasser ja selbst eingelassen haben, weil sie Wäsche waschen wollte. Selbst die Verteidigung nimmt das ja an..
Ach ja...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:53
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wasser einlassen bis Füllstand für Kopf untertauchen erreicht= 2 Min
das bezweifel ich aber mal, dass das so schnell ging. Eine Badewanne komplett zu füllen dauert ungefähr 12 Minuten. Sie musste sicherlich zur Hälfte gefüllt werden, damit er sie unter Wasser drücken konnte, also dauert das schon so ungefähr 5-6 Minuten.


https://www.badewannen-blog.de/wie-lange-dauert-es-bis-das-badewasser-eingelassen-ist/ (Archiv-Version vom 22.09.2017)
assen in Deine Wanne also 150 Liter, dann sind das in diesem Beispiel 150 mal 5 Sekunden sind 750 Sekunden. Sind umgerechnet in Minuten etwa 12,5 Minuten. 2 Minuten abziehen, damit Ihr auch noch reinpasst und Ihr könnt euch eine Eieruhr stellen.



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:55
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das bezweifel ich aber mal, dass das so schnell ging.
Ich hab das getestet. Eigentlich 2,5 Min, dann ist das Gesicht unter Wasser, nur der Hinterkopf guckt noch raus.


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13.11.2018 um 21:55
@Seps13
siehe oben, habe es extra gegoogelt. Bei mir dauert es aber auch länger.


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13.11.2018 um 21:56
Das restliche Wasser ist ja in seiner Abwesenheit nachgelaufen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 21:57
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das restliche Wasser ist ja in seiner Abwesenheit nachgelaufen.
deswegen gehe ich auch von einer halbvollen Wanne aus. Er musste sie beim Ertränken unter Wasser drücken. Und das geht schlecht, wenn nicht genügend Wasser vorhanden ist.


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13.11.2018 um 21:58
Der Wasserstand ist nach 2 Minuten ausreichend. Mit Stoppuhr.


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13.11.2018 um 21:58
Sie wird sich nicht mehr gewehrt haben.


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13.11.2018 um 21:59
@Seps13
bei deinem Wasserhahn. Ich wette da wird es Unterschiede geben. Ihrer schien noch ein alter gewesen zu sein, zum Aufdrehen. Ich denke nicht, dass es auch so schnell ging.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 22:02
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Erst als seitens der Ermittler konkret nachgefragt worden ist, schien der Gutachter in den Kopfverletzungen etwas anderes gesehen zu haben. Das finde ich merkwürdig. Denn entweder deuten Kopfverletzungen auf Schläge hin oder eben nicht. Und das tun sie nicht erst, wenn konkret danach gefragt wird.
Du machst denselben Fehler wie die Verteidigung und verstehst das Gutachten völlig falsch. Der Rechtsmediziner beschreibt die Art der Verletzungen und wie sie entstanden sein könnten. Da kann er durchaus ein Reihenfolge angeben je nach Wahrscheinlichkeit. Wenn er ursprünglich vom Tatort noch keine genauen Fotos oder genaue Positionierung gehabt hat, kann er durchaus einen Unfall erstgereiht haben. Nach Besichtigung des Tatorts und der Fotos hat er allerdings festgestellt, dass die Verletzungen so nicht möglich waren, damit wurde die stumpfe Gewalt erstgereiht.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Überall steht geschrieben, dass das Motiv Habgier widerlegt wurde, daher verstehe ich nicht so recht, dass daran auch weiterhin festgehalten wird.
Meines Wissens war das Motiv Habgier nie Thema. Das Motiv Habgier ist dann gegeben, wenn erst der Tod der alten Dame ihm den finanziellen Gewinn bringt, also zB wenn ein Testament oder eine Lebensversicherung zu seinem Gunsten ausgeschrieben ist, oder er jemanden für einen Diebstahl umbringen muss. Anfangs war das Tatmotiv „zur Verdeckung einer anderen Straftat“.
Es wäre bedeutend besser gewesen, das LG II hätte die Urteilsbegründung gleich auf mehrere vorliegende Mordmerkmale formuliert (so kenn ich das auch von anderen Fällen), also zB Mordmerkmal Habgier, Verdeckung einer anderen Straftat (hier hätte man die Körperverletzung und die frühere Veruntreuung heranziehen können) und Mordmotiv Heimtücke. Auf je mehr Füssen eine Urteilsbegründung steht, desto schwerer ist es, diese anzufechten. Dazu hätte man aber einige Vermögensflüsse genauer ermitteln müssen, was natürlich auch Zeit und Geld kostet. Da es bei der Dame keine Erben zu geben scheint (nicht mal der fürsorgliche Hausmeister wurde bedacht...), war die Ausermittlung des Vermögensverbleibs der Frau K. wohl nicht so wichtig und die Verfahren wurden (alle?) vorerst eingestellt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 22:02
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:as bezweifel ich aber mal, dass das so schnell ging. Eine Badewanne komplett zu füllen dauert ungefähr 12 Minuten.
Da muss ich Dir ausnahmsweise mal widersprechen. Diese alten Armaturen hatten keinen Perlator, da schoss schon recht viel Wasser raus. Die gleiche Armatur hatten meine Schwiegereltern. Ich denke, dass das ausnahmsweise das das Gericht bzw. ein Gutachter überprüft haben.

Aber wie Du sagst, der Mann muss ein Genie sein, dass der das alles so auf die Reihe bekommen hat, dass mit der umgeschlagenen Decke, mit der Zeitung, und dann noch alle Spuren zu beseitigen, die er vermutlich beim Schleifen der Frau verursacht hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 22:05
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:bei deinem Wasserhahn
Vielleicht kam bei ihr sogar mehr raus und es ging noch schneller? Auf jeden Fall sind 2 Minuten eine Richtschnur. Abweichungen von einer halben Minute möglich. Ändert nicht großartig was.

Was mich wundert, ist aber gerade, dass sie von dem in die Wanne wuppen keine weiteren Blessuren davongetragen hat. Es wird ja wohl eher noch kein Wasser drin gewesen sein. Da muss er sehr vorsichtig gewesen sein. Bei einem Sturz wären allerdings ebenfalls mehr Verletzungen zu erwarten.


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13.11.2018 um 22:05
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:die Zeitspanne von 11 Minuten wurde so auch vom Gericht bestätigt. Hat man das nie überprüft, ob er das in der Zeit alles hätte bewerkstelligen können? Alleine das Ertränken soll 5 Minuten gedauert haben.
Wie ich schonmal geschrieben habe, geht ein tief Bewusstloser unter, man braucht da nicht 5min warten.
Abgesehen davon, könnte bereits der Anruf beim HA als Alibianruf gedient haben und die Patientin schon längst tot gewesen sein (zB kurz nach Eintreffen in der Wohnung).


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13.11.2018 um 22:07
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Abgesehen davon, könnte bereits der Anruf beim HA als Alibianruf gedient haben und die Patientin schon längst tot gewesen sein (
Davon gehe ich mittlerweile auch eher aus. @zweiter hatte da eine gute Begründung für die Anrufe gebracht.


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