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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 22:14
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Du machst denselben Fehler wie die Verteidigung und verstehst das Gutachten völlig falsch. Der Rechtsmediziner beschreibt die Art der Verletzungen und wie sie entstanden sein könnten. Da kann er durchaus ein Reihenfolge angeben je nach Wahrscheinlichkeit. Wenn er ursprünglich vom Tatort noch keine genauen Fotos oder genaue Positionierung gehabt hat, kann er durchaus einen Unfall erstgereiht haben. Nach Besichtigung des Tatorts und der Fotos hat er allerdings festgestellt, dass die Verletzungen so nicht möglich waren, damit wurde die stumpfe Gewalt erstgereiht.
Das bedeutet dann aber auch, dass die Einblutungen nicht unbedingt von Schlägen herrühren müssen. Darum ging es mir eigentlich auch. Wäre es offensichtlich gewesen, dann hätte der Gutachter das sicherlich bereits ohne Tatortbegehung oder den Hinweis darauf, dass jemand tatverdächtig wird, feststellen müssen.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Da muss ich Dir ausnahmsweise mal widersprechen. Diese alten Armaturen hatten keinen Perlator, da schoss schon recht viel Wasser raus. Die gleiche Armatur hatten meine Schwiegereltern. Ich denke, dass ausnahmsweise das das Gericht bzw. ein Gutachter überprüft haben.
ok danke, für den Hinweis.
Ich habe hier eher ein gemütliches Modell. Es dauert etwas länger bis die Badewanne gefüllt ist.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Aber wie Du sagst, der Mann muss ein Genie sein, dass der das alles so auf die Reihe bekommen hat, dass mit der umgeschlagenen Decke, mit der Zeitung, und dann noch alle Spuren zu beseitigen, die er vermutlich beim Schleifen der Frau verursacht hat.
genau so ist es. Dass er so einen kühnen Kopf bewahren konnte, finde ich schon bemerkenswert. Das hat schon etwas von psychopathischen Zügen, dass man so abgeklärt reagiert und an solche Nebensächlichkeiten denkt, wie Licht anschalten, Schlüssel stecken lassen, Hausarzt anrufen. Der Mord war ja nicht geplant gewesen, sondern hat sich aus dem Zustand ergeben, dass er Frau K. niederschlug und die Tat vertuschen wollte, also musste er den Rest noch recht zügig improvisieren.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Abgesehen davon, könnte bereits der Anruf beim HA als Alibianruf gedient haben und die Patientin schon längst tot gewesen sein (zB kurz nach Eintreffen in der Wohnung).
Das hat das Gericht anders gesehen. Wahrscheinlich gibt es dafür auch eine Begründung. Schade, dass das Urteil nicht veröffentlicht wurde, so könnte man sich ein besseres Bild machen.

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13.11.2018 um 22:22
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Das bedeutet dann aber auch, dass die Einblutungen nicht unbedingt von Schlägen herrühren müssen. Darum ging es mir eigentlich auch.
Hat der Gutachter auch nie behauptet.
Ich meine mich zu erinnern, dass auch in der Urteilsbegründung des BGH stand, dass die Körperverletzung durch Schläge eines stumpfen Gegenstandes oder (von ihm versursachten) Sturz gegen Tisch oder ähnliches hätte verursacht werden können. Nur das Szenario in der Badewanne ist, so wie es von der Verteidigung beschrieben wird, unplausibel.
MaryPoppins schrieb:
Abgesehen davon, könnte bereits der Anruf beim HA als Alibianruf gedient haben und die Patientin schon längst tot gewesen sein (zB kurz nach Eintreffen in der Wohnung).

Das hat das Gericht anders gesehen. Wahrscheinlich gibt es dafür auch eine Begründung.
Das Gericht hat das nicht anders gesehen, sondern das Gericht nimmt an, dass diese Anrufe in erster Panik als Notruf erfolgten.


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13.11.2018 um 22:36
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nein, das zeigt es nicht. Das zeigt eher eine schlampig geführte Ermittlung. Was mit dem Geld erfolgt ist, weiß hier niemand, Fakt ist, der doch sehr schwere Vorwurf hatte sich schon vom Eröffnungsbeschluss bis zur Zulassung der Anklage in Luft aufgelöst
Wieso ist soll hier eine schlampig geführte Ermittlung vorliegen, wenn die einzige Zeugin tot ist, die vielleicht bekunden könnte, dass jemand, dem sie Kontovollmacht gegeben hat, sich an ihrem Geld selbst bedient hat und den sie dann zur Rückzahlung des Geldes aufgefordert und damit in die Enge getrieben hat?

Natürlich läßt sich ohne diese Zeugin ein solcher Sachverhalt kaum beweisen. Was man feststellen könnte, wäre, wann welche Beträge mittels dieser Kontovollmacht bar oder per Überweisung an MG geflossen sind. Das reicht aber nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.11.2018 um 22:45
Auszug aus dem BGH Urteil:
Der Angeklagte, der Vollmacht für die Konten der Frau K. hatte, habe über 50.000 € von einem Konto des Opfers abgehoben und zu einem überwiegenden Teil vereinnahmt. Darüber hinaus habe er Schmuck und zwei Pelzmäntel erhalten oder an sich genommen.
Für mich hört sich das danach an, als ob der genaue Geldfluss, zumindest bei den fast 50.000€ geklärt ist, denn das waren ja Barschecks. Auch der Schmuck und die 2 Pelzmäntel dürften nachweislich den Besitzer gewechselt haben.
Das was man NICHT nachweisen konnte, ist, ob diese Zahlungen bzw. Schenkungen tatsächlich Frau K.s Wille war. Fraglich wäre, ob es noch andere Freunde/Wegbegleiter gegeben hätte, die dazu etwas wissen und als Zeugen hätten aussagen können


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13.11.2018 um 22:51
@MaryPoppins

Ich denke, sie wird ihn für seine Hilfe, was ja auch wirklich in Ordnung ist, schon bezahlt haben. Aber mit so viel Geld und Wertsachen? Es kommt darauf an, in welchem Zeitraum das Ganze geflossen ist.


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13.11.2018 um 22:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, sie wird ihn für seine Hilfe, was ja auch wirklich in Ordnung ist, schon bezahlt haben. Aber mit so viel Geld und Wertsachen? Es kommt darauf an, in welchem Zeitraum das Ganze geflossen ist.
Also bei Geld allein, kann ich mir das ja noch irgendwie vorstellen, aber bei Schmuck und Pelzen sind alte Damen echt eigen. Das sind ja oft Geschenke vom verstorbenen Mann oder Familienerbstücke, so was geben die nicht her.


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13.11.2018 um 22:58
ich hatte hier bereits angeführt, dass auch ich jemanden kenne, dem ungefähr eine ähnliche Summe, und zwar freiwillig, zugute kam.

Man muss bedenken, dass ältere Menschen froh darüber sind, wenn sich jemand mit ihnen unterhält, sich Zeit für sie nimmt, ihnen hilft, sich einfach kümmert. Das stellen einige dann durch solche großzügigen Geschenke sicher, dass es auch dabei bleibt.
Ich finde es nicht ungewöhnlich, dass sie ihm, insbesondere dann, wenn es sowieso keine nahen Verwandten gab, solch eine Summe zukommen ließ. Ich gehe einmal davon aus, dass es sich auf die Jahre verteilte.


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13.11.2018 um 23:06
Irgendwer hier schrieb, MG habe ausgesagt, dass sie und er -MG- abgerechnet hätten, nachdem er sie aus dem Krankenhaus abgeholt hatte.

Wenn das stimmt, zeigt es für mich eins: ihr war es wichtig, ihre Geldangelegenheiten zu regeln (trotz angeschlagener Gesundheit), sie wollte sie schnell regeln, und sie achtete auf ihr Geld. Als Kauffrau wird sie auch darauf geachtet haben, dass Leistung und Gegenleistung stimmen und nicht außer Verhältnis stehen. Es fällt mir schwer, sie als großzügige selbstlose Schenkerin anzusehen.


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13.11.2018 um 23:22
@Andante
Er wird die 50000 nicht in einer Summe unterschlagen haben. Daher ist es schon fraglich, weshalb es ihr genau an dem Tag aufgefallen sein soll. Sie war zuvor 5 Tage im Krankenhaus gewesen und er wird ihr mit Sicherheit nicht erzählt haben, dass er sich an ihrem Geld bediente.


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13.11.2018 um 23:36
@Venice2009

Es ist eben alles Spekulation. Eine Unterschlagung muss ihr ja da nicht glasklar aufgefallen sein, sie kann im Zuge der Abrechnung auch nur erwähnt haben, dass sie demnächst die Kontoauszüge genauer prüfen will oder dergleichen, was MG, wenn er tatsächlich seine Kontovollmacht missbraucht hätte, wahrscheinlich in erhebliche Unruhe versetzt hätte. Sie wird als starrsinnig beschrieben, er hatte vielleicht das Gefühl, dass er mit Ausreden aus der Sache nicht herauskäme.


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14.11.2018 um 00:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso ist soll hier eine schlampig geführte Ermittlung vorliegen, wenn die einzige Zeugin tot ist, die vielleicht bekunden könnte, dass jemand, dem sie Kontovollmacht gegeben hat, sich an ihrem Geld selbst bedient hat und den sie dann zur Rückzahlung des Geldes aufgefordert und damit in die Enge getrieben hat?
Dir dürfte schon klar sein, dass man 50000€ nicht so einfach erklären kann, dass die einfach nur geschenkt o.ä. wurden, besonders wenn die StA darin ein Mordmotv sieht.

Da das dann auch im Zusammenhang mit einem möglichen Mord gesehen wird, wird schon bei einem nicht ausgeräumten Verdacht der Unterschlagung, diese dann natürlich dem Gericht auch in der Anklage präsentiert. Das Gericht wird sich dann im großen Zusammenhang ein Bild machen können. Bei einem Zuviel an solchen Vorkommnissen, wird dies das Gericht schnell als weltfremd ansehen, dass das Opfer angeblich wirklich so großzügig gewesen sein soll, wenn hier nur das Wort des Angeklagten dagegen stehen sollte.

Da von der StA die 50000 € nicht mal zur Anklage gebracht hat, ist davon mit höchster Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Verwendung nachvollziehbar war und auch nicht erkennbar war, dass der Zahlungsverkehr nicht im Sinne des Opfers war.

Dass das doch erst spät geklärt wurde, muss man davon ausgehen, dass vorher die Ermittler oder StA nicht ausreichend recherchiert haben. Das nenne ich eben schlampige Ermittlung.


Übrig blieb ein offenbar in den Augen der StA nicht geklärter Betrag von 8000€. Im Gegensatz zur StA konnten 2 Gerichte hier kein mögliches Motiv für einem Mord dahinter sehen, das damit begründet werden konnte. Man muss daher davon ausgehen, dass der Angeklagte den beiden Gerichten ausreichend erklären konnte und zwar - wie gesagt - so stichhaltig, dass trotz Mordvorwurf die zwei Gerichte keine Möglichkeit gesehen hatten, es als mögliches Motiv anzusehen.

Stattdessen konnten sie nur ein für mich wenig überzeugendes Motiv fantasieren, für das es keinerlei Hinweise gibt. Mit einem nicht ausreichend ausgeräumten Verdacht hätte ein Gericht andere Möglichkeiten in diesem Zusammenhang gehabt.

Wie wäre es, wenn man sich diesbzgl. mal wieder etwas an die Unschuldsvermutung hält? Es konnte nicht nachgewiesen werden und auch die Ermittlungen wegen den 8000€ wurden eingestellt. Was das in einem Rechtsstaat bedeutet, dürftest Du sicherlich wissen.


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14.11.2018 um 01:04
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das restliche Wasser ist ja in seiner Abwesenheit nachgelaufen.
Wenn das Wasser die ganze Zeit bis zum Auffinden in den Überlauf weitergeflossen ist, müsste ja wesentlich mehr Wasser aus dem Hahn geflossen sein, wenn er offen war, seit MG sie am Nachmittag in der Wanne ertränkte, als wenn er offen war ab dem Zeitpunkt, als sie selbst gegen Abend vor ihrem Sturz Wasser in die Wanne lassen wollte. Ließe sich das mithilfe eines Wasserzählers einigermaßen nachvollziehen?
So wie ich die Artikel verstanden habe, hätte ein Mord am Nachmittag stattgefunden, da für spätere Zeiten der Tatverdächtige sichere Alibis hat. Ein Unfall wäre zu einem späteren Zeitpunkt angedacht gewesen eben wegen des eingeschalteten Lichts.


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14.11.2018 um 06:23
Zitat von NudelkugelNudelkugel schrieb: Ließe sich das mithilfe eines Wasserzählers einigermaßen nachvollziehen?
Meinst du die Wasseruhr? Man müsste da wohl über den sonstigen Jahresverbrauch gehen, dann könnte man "vermuten", wenn im Oktober z.B. der sonstige Jahresverbrauch längst überschritten ist. Ein Indiz oder gar Beweis wird es kaum sein weil seitens der Verteidigung bestimmt käme, das die Frau eben plötzlich einen Drang verspürte täglich Wäsche in der Wanne zu waschen, oder so ähnlich.

Es gibt ja keine Zeitangaben an der Wasseruhr.


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14.11.2018 um 06:33
mann kann den fall ja mal anders betrachten.

geht mal davon aus,das alles normal lief.
was würde die alte dame wohl tun ,wie wäre der weitere tagesablauf ?
abwasch, umziehen ,leute anrufen ,wäsche machen,essen machen,tv gucken ,nachbarn bescheid geben ?
was würde sie wohl als nächstes tun und wie würde dann die wohnung aussehen .
oder würde man erst die wäsche machen wollen .
kommt natürlich auch drauf an, wie fit sie zu der zeit war.
aber so wie es aussieht ,wäre sie ja wohl direkt ins bad und dann verunfallt ,oder ?
oder welche wenigen punkte gibt es ,die auf einen späteren unfall hinweisen ?

was mir immer als erstes ins auge fällt ist die geldkassette,die würde sie doch als erstes wegstellen,bevor irgend etwas anderes gemacht wird,oder ?
Zitat von NudelkugelNudelkugel schrieb:Wenn das Wasser die ganze Zeit bis zum Auffinden in den Überlauf weitergeflossen ist, müsste ja wesentlich mehr Wasser aus dem Hahn geflossen sein,
was mir dazu einfällt
bei einigen wannen,wasserhähnen ist es so ,
das wenn man den wasserhahn voll aufdreht ,der überfluss zu gering ableitet und die wanne trotzdem überläuft,daher dreht man ihn nicht ganz auf ,wenn man vorhat die wanne einige zeit unbeaufsichtig zu lassen.


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14.11.2018 um 06:52
Die Frage wäre, was genau denn abgrechnet worden ist.

Mal ehrlich. Da schenkt die großzüge alte Dame Zehntausende? Für eine Tafel Schokolade und ein Päckchen Binden, etwa 3 Euro, nimmt er den Kassenzettel mit?
Musste er, auch so kleine, Einkäufe abrechnen?

Eine Vollmacht bedeutet ja nicht " Bedien dich an meinem Geld, wie du magst" sondern " Handle für mich, in Vertretung,wenn ich nicht kann"

Jetzt bringe ich auch mal einen Schwank aus meinem Leben :)
Meine Kinder bekamen als sie etwa 13/14 Jahre waren, Vollmacht über mein Konto. Es gibt keinen Geldautomaten in unserem kleinen Kaff aber eine kleine Bank mit wenigen Stunden Öffnungszeiten.
So konnten sie in meinem AUFTRAG Geld abheben, wenn ich es selbst nicht schaffte. Der Teufel wäre los gewesen, wenn es jemand gewagt hätte, ohne mein Wissen, auch nur 10 Euro abzuheben. Bei einem Vertrauensbruch kommt es doch nicht auf die Summe an.
Wenn es der Dame egal war, was haben die dann abgerechnet? Wissen wir, was er dazu sagte?

Vllt. wollte sie einfach mal einen Blick in ihre Auszüge werfen und er hat sie schon länger vertröstet?


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14.11.2018 um 06:57
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:genau so ist es. Dass er so einen kühnen Kopf bewahren konnte, finde ich schon bemerkenswert. Das hat schon etwas von psychopathischen Zügen, dass man so abgeklärt reagiert und an solche Nebensächlichkeiten denkt, wie Licht anschalten, Schlüssel stecken lassen, Hausarzt anrufen.
Ich verstehe nicht, warum man davon ausgeht dass alle diese Faktoren auf eine akribische Präparation des Tatortes zurückzuführen sind. Kann das Licht nicht auch einfach so angeschaltet gewesen sein? Kann der Schlüssel nicht in Panik im Schlüsselloch vergessen worden sein? Und hat nicht gerade der Anruf beim Hausarzt einige hier stutzig gemacht?


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14.11.2018 um 06:58
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie wäre es, wenn man sich diesbzgl. mal wieder etwas an die Unschuldsvermutung hält?
Wenn man die Situation alleine betrachtet (ohne Geld) hört sich das was Herr G. sagt durchaus plausibel für mich an. 

Es hätte ein Unfall sein können aber hätte es das wirklich, bei näherer Betrachtung ?

Wie kommt es deiner Meinung nach dazu, dass zwei verschiedene Kammern Herrn G. schuldig gesprochen haben ?

Was mich zweifeln läßt ist, dass zwei verschiedene Gerichte, trotz des Motiv's abgelehntes Kaffekränzchen (und da bin ich ganz bei dir, finde ich sehr dürftig)  zu dem gleichen Urteil gelangt sind, nämlich Mord.

Vielleicht bin ich naiv aber ich kann mir nicht vorstellen dass irgendein Staatsanwalt, Gerichtsmediziner, Kripo oder 2 verschiedene Gerichte Herrn Genditzki etwas anhängen wollen, wovon sie nicht selbst überzeugt sind.

Deshalb nehme ich an, dass im Urteil noch Details und Erklärungen stehen die wir nicht kennen.

Beruht das Urteil ausschließlich auf der Auffindesituation ?


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14.11.2018 um 07:33
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:dazu hatte das viele Geld auf sein Konto zu überweisen. Oder es war im Einvernehmen mit ihr geschehen. Dafür müsste man genau wissen, wann und wie häufig und in welchem Zeitraum die Abbuchungen erfolgt sind.
Das habe ich auch schon öfters hier angemerkt.
Daher war auch meine Frage, ob jemand weiß, ob er für seine jahrelangen Dienste entlohnt wurde. Bekam er eine Art regelmäßigiges Gehalt?
Oder könnten die 50.000 damit im Zusammenhang stehen?
Sicher würde aber vor Gericht geklärt, was es damit auf sich hatte.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Meine Aussage ist ja, dass es ihr durchaus vorher aufgefallen sein kann aber dass sie nicht die Kraft und den Willen hatte, etwas dagegen zu unternehmen. Nachdem sie im Krankenhaus einigermaßen wiederhergestellt wurde, könnten die Kraft und der Wille zurückgekehrt sein. Auch kommt es vor dass Menschen in etwas einwilligen, was sie später bereuhen - letzteres kommt gerade bei älteren Menschen häufig vor (Zeitungsabos, Bankprodukte, etc.)
Dass sie vorher die Kraft nicht hatte, glaube ich dann, wenn ich wüsste, dass das ganze Geld erst in dem Zeitraum als sie im KH war überwiesen würde.
Ich hatte aber eher den Eindruck, dass das schon vorher geschah. Dass sie ihre Meinung änderte, kann trotzdem sein. Es kann ja sein, dass sie noch mehr Fürsorge von ihm verlangte oder sonst das Geld zurück haben wollte. Dadurch könnte der Streit entfacht worden sein.

Sie schien ja schon so eine Art Geldquelle für ihn gewesen zu sein.
Warum sollte er sie umbringen?
Einfach mal so im Streit? Habgier war nicht das ausschlaggebende Motiv, bzw ja anscheinend gar kein Motiv im Urteil. Es wird auch nichts von einem Testament erwähnt, dass er aus ihrem Tod Profit schlägt.
Er hätte somit seine eigene Geldquelle, von der er nach allem, was wir bislang wissen, legal Geld bezog, vernichtet.

Das einzige, was ich mir vorstellen könnte wäre, dass sie ihm gedroht hat, z.B. zu sagen, er habe sie bestohlen und irgendwas drehen werde, wenn er jetzt zu seiner Mutter fährt, statt sich um sie zu kümmern. Oder so in etwa. Dann stimmt das im Urteil genannte Motiv nicht so ganz. Welches mir eh sehr flach vorkommt.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Sie hatte sonst niemanden und wird als starrsinnig beschrieben. Vielleicht hat er sonst immer mit ihr umzugehen gewusst, aber dieses Mal nicht.
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Deshalb nehme ich an, dass im Urteil noch Details und Erklärungen stehen die wir nicht kennen.
Meine Rede. Wie ich schon schrieb, würden sich dann möglicherweise noch einige Meinungen ändern. Und ich meine endlich festigen.

Mich persönlich erschreckt, wie schnell jemand verurteilt werden kann.
Sei dahin gestellt, ob er es war oder nicht.
Ich denke, dass von Beginn an vieles schieflief, steht außer Frage? ( schnelles Einäschern der Leiche, Entsorgen der Wäsche etc)
Und er wäre nicht der einzige, der unschuldig sitzt. Wenn es so ist, ist das doch schrecklich.


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14.11.2018 um 07:45
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Beruht das Urteil ausschließlich auf der Auffindesituation ?
Was bekannt wurde, ja, außer die Sache mit dem Schlüssel, der außen gesteckt haben soll.

Da Geld war in den Urteilen kein Thema mehr. Schon die 50000€ und der vermeindliche Diebstahl von anderen Sachen waren kein Teil der Anklage mehr.

Wie gesagt, als Motiv musste eine Theorie herhalten, für den es keinen einzigen Hinweis gibt.

Wie ich schon aufführte, die entlastenden Dinge würden entweder als konstruiert angesehen oder z.B. bei der Schlafanzughose wischte man das entlastende Moment vom Tisch, in dem das Gericht die These ohne jeglichen Hinweis aufstellte, dass das Opfer die Schlafanzughose schon Im Krankenhaus unter der Jogginghose angezogen hat.

Das wirkt alles auf mich viel zu gewollt.
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Wie kommt es deiner Meinung nach dazu, dass zwei verschiedene Kammern Herrn G. schuldig gesprochen haben ?
Der Schlüssel dazu liegt in den Gutachten, da die Gerichte keine fachliche Expertise besitzen, gibt es so gut wie kein Gericht, dass sich gegen die Ansicht der Gutachter ausspricht. Von der Theorie ist das in Ordnung, aber die Gutachter entscheiden hier auch nur nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. und nur bezgl. dem Fachbereich zu dem sie das Wissen mitbringen.

Wo ich Probleme habe, ist die Tatsache, dass es nur Rechtsmediziner waren, die sämtliche Bewegungsabläufe durch zudenken haben, welche eigentlich mehr mit Physik etwas zu tun haben, wozu sie eigentlich - zumindest von der Ausbildung her - nur rudimentäres Wissen mitbringen. Sie mögen dann durch die Erfahrung von den Standard-Unfällen dann sich noch Wissen angeeignet haben, aber meine Kritik ist nach wie vor, man hätte einen Gutachter eines anderen Fachbereichs einschalten müssen, als zwei Gutachter des gleichen Fachbereichs. Die Überlegungen bzgl. eines möglichen Bewegungsverlaufs sind für Mediziner fachfremd! Da kann von diesen alles scheinbar überzeugend und wissenschaftlich korrekt sein, trotzdem kann es falsch sein, weil es sich eben nicht um den 0815-Fall handelt, mit denen sie es normalerweise zu tun haben. Zeichen für einen nicht 0815-Fall gibt es, hier muss man berücksichtigen, dass der erste Mediziner die Verletzungen mit einem Badewannentod vereinbar hielt. Und wie man den Medien entnehmen konnte, soll nur das aus der Wanne heraushängende Bein angeblich bei einem Unfall nicht möglich sein. Man hat offenbar nur ein einziges Merkmal erkannt, was mit einer Unfallsituation nicht konform sein soll.

In solchen Fällen steht dann auch die Verteidigung auf verlorenem Posten, man erwartet von ihnen aber ebenfalls Dinge, von dem sie aber ebenfalls keinen fachliche Expertise besitzen, in dieser Konstellation von vornherein zum scheitern verurteilt.

Das zwei Gerichte daher zum gleichen Ergebnis kommen, ist daher nicht verwunderlich. Man darf aber auch nicht vergessen, auch zwei Gerichte sind zur Auffassung gekommen, dass die Veruntreuung der 8000€ nicht nachgewiesen werden konnte und man aus meiner Sicht hier doch mal in dieser Sicht hier endlich mal an die Unschuldsvermutung halten sollte.


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14.11.2018 um 07:53
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Dass sie vorher die Kraft nicht hatte, glaube ich dann, wenn ich wüsste, dass das ganze Geld erst in dem Zeitraum als sie im KH war überwiesen würde.
Warum denn? Der kann doch jahrelang immer mal wieder kleinere Summen abgezwackt haben und ihr kann es irgendwann einmal aufgefallen sein, ohne dass sie ihn direkt konfrontierte. Ich verstehe nicht warum man da in irgendeiner Weise einen direkten zeitlichen Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt benötigt?


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