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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

24.08.2022 um 10:33
Zitat von PalioPalio schrieb:Was mich stört, sind Empörungswellen über Willkürjustiz und Unrechtsstaat und die Befürchtungen, dass jeder mal in so eine "unglückliche Lage" kommen könnte, nur weil er einem anderen Menschen hilft. Das ist Unsinn, hier wie auch in anderen Fällen (z. B. Darsow, Toth).
Genau, dass es „jeden“ treffen könne, ist genau so ein Märchen, wie „jeder“, der als Zeuge aussagt, befürchten muss, zum Beschuldigten oder Angeklagten zu werden, weil auf Teufel komm raus ein Schuldiger gesucht wird.

Bei den hier diskutierten Fällen ist doch nun deutlich geworden, dass jemand deshalb Beschuldigter oder Angeklagter ist, weil auf ihn eben eine Reihe belastender Momente hindeuten, und zwar nur auf ihn, auf andere gerade nicht.

Der Fall Genditzki ist insofern eine Besonderheit, als eben nur Tod Unfall oder Tod durch Fremdeinwirkung in Betracht kommen, und wenn es Fremdeinwirkung war, kann es nur MG gewesen sein, die Tatbeteiligung eines anderen scheidet aus. Nach dem, was die Indizien zum Fall und die damalige Gutachtenlage hergaben, ist es keineswegs zu beanstanden, wenn damals Anklage erhoben wurde. Es hilft nicht weiter, diese Indizien ständig zu ignorieren, dadurch verschwinden sie nicht.
Zitat von LentoLento schrieb:Und wenn Du heute schon glaubst, dass G nicht mehr verurteilt wird, dann greifst Du trotzdem diesen Menschen konkret an.
Das ist kein „Angriff“, das ist eine mit Fakten unterlegte Meinungsäußerung. Andere äußern Meinung gänzlich ohne Fakten.

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24.08.2022 um 10:43
@Palio

Ich glaube Du bist Laienrichter oder so etwas. Geht man dort so vor, dass man die einzelnen Gutachten sich vornimmt und dann jeweils sich das passende raussucht was zur aktuellen Ansicht passt, obgleich die erstmal gar nichts miteinander zu tun haben, Du im einen Gutachten das liest, was sich der eine Gutachter vorstellt, Du im anderen das liest, was der andere sich vorstellt? Geht man so vor und mixt man das? Das genau machst Du jedenfalls. Du mischst unterschiedliche Vorstellung zusammen, Bewegungsabläufe, die aus unterschiedlichen Überlegungen stammen und baust Dir ein 3. Gutachten ohne jegliche Expertise. Geht man so auch in der Realität vor? Ich persönlich hoffe es jedenfalls nicht, denn dann wäre es mit der Justiz in D wirklich ganz schlecht bestellt.

Wie gesagt, ich Denke gerade für Dich sollte gelten "Warte ab".


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24.08.2022 um 10:44
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich glaube ja, dass bei der persönlichen Beurteilung auch ein bisschen Sympathie oder Antipathie mitschwingen. Genditzki wirkt insgesamt deutlich netter, altruistischer, harmloser als Mazurek. Mit dem Opfer empfindet man vielleicht auch weniger spontanes Mitleid als mit einem kleinen Kind, das in einer Kiste ersticken musste, um an Geld heranzukommen.
Das ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Aber entscheidend in diesen Fällen ist eben immer noch gewesen, dass bei Toth, Mazurek usw. die Indizien eine weitaus eindeutigere Sprache sprechen, als hier. Hier ist eben, soweit man sehen kann, kein belastbares Indiz vorhanden, das dafür spricht, dass Genditzky Geld der Dame veruntreut oder gestohlen hat und deshalb sie schliesslich umgebracht hat. Das ist und bleibt der Unterschied zu den anderen Fällen.

Was angeblich fehlendes Geld angeht, fällt mir dazu auch eine Anekdote aus meiner Erfahrung ein: das Leben einer sehr betagten Dame endete eines Tages friedlich, und die Erben begannen schnellstmöglich sich ihren erhofften Reichtum auszurechnen, um dann erschrocken festzustellen, dass dieser um einige zehntausend DM geringer ausfiel als erwartet. Was anscheinend niemand in der Familie wusste war nämlich, dass die Verstorbene Dame zu Lebzeiten sehr grosszügig war, ohne das an die grosse Glocke zu hängen, und keinem Bittsteller finanzielle Zuwendungen verweigerte, in bar. Peinlich für die zwei oder drei Familienmitglieder, die ohne das Wissen ihrer Verwandten, davon heftig profitiert hatten. Leider hatten aber auch durchaus familienfremde Personen, diese Spendenfreudigkeit ausgenutzt. Jedenfalls waren die Konten an ihrem Todestag weitaus weniger gefüllt, als erwartet.

In diesem Fall hier wissen wir nicht viel über die Praktiken der Verstorbenen in dieser Hinsicht.


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24.08.2022 um 10:53
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Nochmal @Lento: Irgendwohin muss die stattliche Summe von 54.500 Euro innerhalb von 19 Monaten gegangen sein.
Das sehe ich genauso.

Und gerade, dass sie mit Geld umzugehen wusste, macht es ja noch unwahrscheinlicher, dass sie in etwas mehr als anderthalb Jahren 54.000 Euro verbraten hat.

Zumal nicht festgestellt werden konnte, wofür überhaupt.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Und Frau K. verstarb, als nur noch 790 Euro auf dem Konto waren, von einstmals über 55.000 Euro.
Ja, der Zeitpunkt ihres Todes hat dann auch noch mal ein Geschmäckle.


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24.08.2022 um 11:03
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich habe irgendwie das Gefühl, dass manchem der Gedanke, dass MG unschuldig ist, irgendwie unerträglich ist.
Kann ich für mich verneinen.

Wüsste auch nicht, warum - ich kenne Herrn Genditzki nicht persönlich und habe somit nichts gegen ihn.

Die Frage, wohin 54.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 19 Monaten verschwunden sind, wird man sich aber hoffentlich noch stellen und hier auch diskutieren dürfen.


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24.08.2022 um 11:09
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Frage, wohin 54.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 19 Monaten verschwunden sind, wird man sich aber hoffentlich noch stellen und hier auch diskutieren dürfen.
Natürlich, aber genau diese Diskussion kommt etwas zu kurz: man stellt fest, dass sie verschwunden sind und schliesst dann ganz schnell, dass MG sie genommen haben muss. Aber welche Indizien sprechen denn dafür? Gab es in MGs Leben in den anderthalb Jahren offensichtliche Zeichen, dass er reicher wurde und dass dieser zugewonnene Reichtum auf diese 54000 Euros zurückzuführen ist? Mir scheint das nicht so, denn das hätten Polizei und Staatsanwaltschaft garantiert sehr fröhlich vor Gericht dargestellt.

Das Geld mag weg sein, aber wohin es ist, ist keineswegs klar.


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24.08.2022 um 11:11
@Rick_Blaine

Die Frage, wo das Geld der alten Dame abgeblieben ist und aus welchen Gründen MG damit zu tun haben könnte und was ihm dabei ggf. nachgewiesen werden kann, wäre ja erst zu prüfen, wenn ein Unfallszenario ausgeschlossen werden kann. Diese Frage gibt die weitere Untersuchungsrichtung vor bzw. das ist der Scheideweg.

Und an dieser Stelle - Unfall ja oder nein - wird es im wieder aufgenommenen Verfahre losgehen, das ist die alles entscheidende Vorfrage, die als erstes zu klären ist. Kann Unfall nicht zur Überzeugung des Gerichts ausgeschlossen werden, wird Freispruch erfolgen, die Geldfrage und andere hier aufgelistete Indizien für ein Mordmotiv würden nicht weiter behandelt werden müssen. Erst wenn Unfall ausgeschlossen werden kann, müssen alle diese Punkte natürlich genau beleuchtet werden.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich glaube ja, dass bei der persönlichen Beurteilung auch ein bisschen Sympathie oder Antipathie mitschwingen. Genditzki wirkt insgesamt deutlich netter, altruistischer, harmloser als Mazurek. Mit dem Opfer empfindet man vielleicht auch weniger spontanes Mitleid als mit einem kleinen Kind, das in einer Kiste ersticken musste, um an Geld heranzukommen.
Das ist wohl so. Mitleid mit einem getöteten kleinen Kind, das, wie es immer heißt „sein ganzes Leben noch vor sich gehabt hätte“, ist spontan sicher etwas ausgeprägter vorhanden als beim Tod eines alten Menschen. Aber gottlob macht das Gesetz da keinen Unterschied. Bei einem Tod, der durch merkwürdige Umstände begleitet wurde, wird eben ermittlungsmäßig hingesehen, egal wie alt der oder die Tote war.


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24.08.2022 um 11:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Frage, wo das Geld der alten Dame abgeblieben ist und aus welchen Gründen MG damit zu tun haben könnte und was ihm dabei ggf. nachgewiesen werden kann, wäre ja erst zu prüfen, wenn ein Unfallszenario ausgeschlossen werden kann. Diese Frage gibt die weitere Untersuchungsrichtung vor bzw. das ist der Scheideweg.
Das ist ja alles schon passiert. Lange bevor sich das Gericht mit der Frage beschäftigt, muss ja die Polizei diese Entscheidung treffen: und sie hat sich dazu entschieden, den Unfall auszuschliessen. Sie hat wegen Mordes ermittelt und auch die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass ein solcher hier vorliegt - und anfangs eben ein Mord zur Verdeckung der Unterschlagung oder des Diebstahls. An diesem Punkt hätte man dann ermitteln müssen -und man hat sich vermutlich dahingehend schon bemüht - dass nicht nur das Geld verschwunden ist, sondern wohin. Nur, wie man im Verfahren dann gesehen hat, hat die Polizei keine sonderlich überzeugenden Ergebnisse dieser Ermittlungen bringen können.

In der Wiederaufnahme wird natürlich diese Einschätzung der Dinge erneut kritisch beleuchtet.


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24.08.2022 um 11:47
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Frage, wohin 54.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 19 Monaten verschwunden sind, wird man sich aber hoffentlich noch stellen und hier auch diskutieren dürfen.
Das darf man sicherlich, aber es ist unredlich, zu unterstellen, dass Herr Genditzki sie sich angeeignet hat.

Er ist doch eigentlich ins Gefängnis gekommen wie die Jungfrau zum Kind.
Frau Kortüms Leiche wird gefunden. Der Gerichtsmediziner geht von Unfall aus. Die Polizei kommt mit Herrn Genditzki in Kontakt und findet diesen seltsam. Komische Käuze gibt es aber viele. Nun wird der Gerichtsmediziner auf die Frage gehoben, ob es nicht auch ein Fall von Fremdverschulden gewesen sein kann. Klar. Plötzlich liegt auf der Hand, dass es kein Unfall war. Und dann wird um den komischen Kauz Genditzki ein Tötungsdelikt konstruiert, weil wer soll es denn sonst gewesen sein. Dann geht das Motiv flöten. Egal, suchen wir uns ein neues. Weil man ja weiß, Genditzki war es. Was auch immer. Und dann wird alles, was gegen ihn zu interpretieren ist, gegen ihn interpretiert.

Frau Kortüm war weder Herrn Genditzki noch einer anderen Person Rechenschaft über den Verbleib ihres Geldes schuldig. Wenn man den Verdacht hat, dass Herr Genditzki es sich angeeignet hat, dann muss man ermitteln und es ihm nachweisen. Kann man das nicht, ist er als unschuldig anzusehen. Man kann doch nicht sagen: Hier ist ein komischer Kauz, und wir glauben, dass er die alte Frau umgebracht hat. Wir haben auch einige Ideen, was das Motiv gewesen sein könnte. Wir werfen einfach mal alles in die Luft, was gegen ihn sprechen könnte, irgendwas davon wird ihm schon auf die Füße fallen.
So geht das aber nicht. Man kann ein Urteil nicht auf der Mutmaßung aufbauen, dass Manfred Genditzki der einzige Kontakt von Frau Kortüm war und alles, was ihr und ihrem Geld widerfahren ist, darum zwangsläufig ihm anzulasten sein muss. Es geht hier nicht um einen Kreativwettbewerb, wie es dazu gekommen sein könnte, dass Frau Kortüm am Ende tot in der Wanne lag und Herr Genditzki ist verantwortlich. Man muss ermitteln und Ergebnisse beibringen, die über bloße Annahmen nach dem Motto: "Er war es, denn wer soll es sonst gewesen sein" hinausgehen. Findet man diese Ergebnisse nicht, dann kann man ihn nicht verurteilen.


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24.08.2022 um 11:56
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Frau Kortüm war weder Herrn Genditzki noch einer anderen Person Rechenschaft über den Verbleib ihres Geldes schuldig. Wenn man den Verdacht hat, dass Herr Genditzki es sich angeeignet hat, dann muss man ermitteln und es ihm nachweisen. Kann man das nicht, ist er als unschuldig anzusehen.
Ja, ist doch alles gut...keiner hat das Gegenteil behauptet. :)
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Man kann doch nicht sagen: Hier ist ein komischer Kauz, und wir glauben, dass er die alte Frau umgebracht hat.
Nein, das kann man nicht, und ich würde jetzt mal sagen, das hat auch niemand getan.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:So geht das aber nicht. Man kann ein Urteil nicht auf der Mutmaßung aufbauen, dass Manfred Genditzki der einzige Kontakt von Frau Kortüm war und alles, was ihr und ihrem Geld widerfahren ist, darum zwangsläufig ihm anzulasten sein muss.
Dass wir hier nicht vor Gericht sind, sondern in einem Diskussionsforum, hast du aber schon noch auf dem Schirm? ;)


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24.08.2022 um 12:01
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dass wir hier nicht vor Gericht sind, sondern in einem Diskussionsforum, hast du aber schon noch auf dem Schirm?
Ja, durchaus. Aber es stimmt mich bedenklich, dass zahlreiche Mitdiskutanten offensichtlich genau diese Sichtweise an den Tag legen.


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24.08.2022 um 12:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Frage, wo das Geld der alten Dame abgeblieben ist und aus welchen Gründen MG damit zu tun haben könnte und was ihm dabei ggf. nachgewiesen werden kann, wäre ja erst zu prüfen, wenn ein Unfallszenario ausgeschlossen werden kann. Diese Frage gibt die weitere Untersuchungsrichtung vor bzw. das ist der Scheideweg.

Und an dieser Stelle - Unfall ja oder nein - wird es im wieder aufgenommenen Verfahre losgehen, das ist die alles entscheidende Vorfrage, die als erstes zu klären ist. Kann Unfall nicht zur Überzeugung des Gerichts ausgeschlossen werden, wird Freispruch erfolgen, die Geldfrage und andere hier aufgelistete Indizien für ein Mordmotiv würden nicht weiter behandelt werden müssen. Erst wenn Unfall ausgeschlossen werden kann, müssen alle diese Punkte natürlich genau beleuchtet werden.
Die Gutachten widersprechen sich ja eklatant. Was man schlussendlich gerichtsseitig annehmen wird ist das eine, was tatsächlich passiert ist womöglich etwas ganz anderes. Egal wie das Gericht nun entscheiden wird, schuldig oder unschuldig, es kann sich jeweils täuschen. Außer es taucht noch etwas hieb- und stichfestes auf. Man darf nicht davon ausgehen, dass jedes rechtskräftige Urteil der Weisheit und Wahrheit letzter Schluss ist.

Wenn sich Mord nicht nachweisen lässt soll er ein freier Mann bleiben. Da sind wir uns sicher alle einig. Und ich persönlich gehe davon aus, dass es so kommt. Wenn einzelne ihn dennoch für einen (möglichen) Täter halten, dann ist das eben so.


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24.08.2022 um 12:24
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Frage, wohin 54.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 19 Monaten verschwunden sind, wird man sich aber hoffentlich noch stellen und hier auch diskutieren dürfen.
Ja und Nein. Es kann sein, dass es sich hier um einen Ordnungswidrigkeit oder Straftat handelt (Steuerhinterziehung), die dann nicht verfolgbar ist, wenn sie im Rahmen eines Tötungsdeliktes erkannt wird.

Dieser "Geldschwund" tritt häufiger bei älteren Menschen auf, die in der Lage von Frau Kortüm sich befinden und in einer nicht unbedingt altersgerechten Wohnung noch so lang wie möglich blreiben wollen. Die Kosten, welche dadurch anfallen, sind nicht gerade gering, man kann sie sich diese Dienstleistung legal verschaffen oder eben auch anders. Ob das hier in diesem Fall wirklich zutrifft, ist Spekulation. Jedenfalls müsste sie in einem Tötungsdeliktverfahren offen bleiben, also "Verbleib nicht geklärt".


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24.08.2022 um 12:50
@hopkirk
Ich stimme dir da voll und ganz zu. Vorallem weil es einfach keine Regelhaftigkeit gibt, wie sich Menschen in Ausnahmesituationen verhalten. Ich komme da gerne nochmal auf das Beispiel mit meiner besten Freundin zurück, die Anfang Juni ihren Bruder tot aufgefunden hat. Sie hat ihn tot im Badezimmer seiner Wohnung gefunden und den Rettungsdienst alarmiert mit den Worten:" Ich muss einen Todesfall melden. Mein Bruder liegt leblos im Badezimmer." Daraufhin fragte der Rettungsdienst sie, ob sie versucht habe ihn wiederzubeleben. Sie verneinte mit den Worten: " Der ist definitiv tot, da ist nichts mehr zu machen." Dann ist sie zu ihrer im Auto wartenden Mutter gegangen und sagte zu ihr: "Wie wir uns da gedacht haben, er liegt im Badezimmer."

Meine beste Freundin ist am Boden zerstört und hatte ein sehr enges Verhältnis zu ihrem Bruder. Er ist eines natürlichen Todes gestorben. Aber was ist, wenn man nun ein Hämatom an seinem Kopf gefunden hätte ? Dann wäre das Verhalten meiner Freundin plötzlich hoch verdächtig. Dann würde man auch die Frage stellen: Woher wusste sie, dass er tot im Badezimmer liegt? Wieso hat sie nicht versucht ihn wiederzubeleben?

Als dann die Polizei da war, wurde sie natürlich auch gefragt, wann sie ihn zuletzt gesehen hatte. Sie erklärte dann wahrheitsgemäß, dass das zwei Tage vorher, am Samstag gewesen sei. Sie war bei ihm und hat sich danach direkt mit mir getroffen und ich habe das Wochenende bei ihr übernachtet. Bei der Befragung durch die Polizei hat sie mich als Alibi benannt und meine Daten für Rückfragen angegeben ohne, dass sie danach gefragt wurde.

Auch das wäre höchst verdächtig, wenn man Hämatome am Kopf oder Körper ihres Bruders gefunden hätte. Wie dieses Beispiel zeigt, ist Verhalten nur im Kontext verdächtig und nicht per se.

Auch die 54.000 Euro, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten "verschwunden" sind, sind nicht per se verdächtig. Ich selbst bin das beste Beispiel. Mein Lebensgefährte hat im September eine Hohe Erbschaft erhalten. Wir haben natürlich einige Dinge angeschafft und den größten Teil festangelegt. Dennoch blieb eine Summe von ca. 30.000 Euro auf dem Girokonto stehen. Jetzt, fast 11 Monate später, sind davon noch ca. 1000 Euro vorhanden. Es ist halt einfach mit "draufgegangen". Dann haben sich hier mal Rechnungen ergeben, dort musste mal ne kleinere Anschaffung gemacht werden, dann hat man mal 5 grade sein lassen bei der Freizeitgestaltung und zack schrumpft es dahin. Ist nicht lebensfern sondern realitätsnah.

Und wie hier schon vielfach festgestellt wurde: Frau Kortüm hat sehr genau ihre Finanzen im Blick gehabt. Sie hätte es bemerkt, wenn Herr Genditzki sie da betrogen hätte. Und sie hätte ihm dann garantiert nicht mehr vertraut.


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24.08.2022 um 12:59
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:An diesem Punkt hätte man dann ermitteln müssen -und man hat sich vermutlich dahingehend schon bemüht - dass nicht nur das Geld verschwunden ist, sondern wohin. Nur, wie man im Verfahren dann gesehen hat, hat die Polizei keine sonderlich überzeugenden Ergebnisse dieser Ermittlungen bringen können.
Da wäre dann wieder das - vom BGH anerkannte - Ausschlusskriterium. Wenn positiv nicht zu ermitteln ist wohin das Geld geflossen ist, bleiben am Ende halt immer weniger Möglichkeiten, wo es geblieben sein kann. Und irgendwann ist dann ein bestimmter Schluss möglich bzw. zulässig.

Die Lebensumstände der alten Dame wurden im Urteil dargestellt. Sie hatte wenige Kontakte, kaum Besuche, unternahm keine teuren Reisen, hatte offenbar kein eigenes Auto, keine teure Wohnungseinrichtung, keine wertvollen Bilder, Schmuckgegenstände. Irgendwelche Rechnungen, Quittungen oder sonstigen Belege, woraus hätte hervorgehen können, wohin das Geld geflossen ist, gab es in ihrer Buchführung nicht.

Wofür also hätte sie das Geld ausgegeben und sich im hohen Alter buchstäblich „arm gemacht“? MG, der jeden Tag bei ihr war, hätte da vielleicht bei der Aufklärung etwas weiterhelfen können, niemand war in ihren letzten Jahren so oft bei ihr wie er. Aber selbstverständlich war er zu einer solchen Hilfe bei der Klärung bzw. zu entsprechenden Angaben nicht verpflichtet.


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24.08.2022 um 13:17
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es mag nicht offen gesagt werden, aber im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich ein paar Jahre lang angehenden Krankenpflegern und -pflegerinnen die juristischen Aspekte ihrer Arbeit zu erklären, und ein Dauerthema, gerade im Zusammenhang mit ambulanter Pflege, war durchaus die Angst, in der Ausübung des Berufs einmal strafrechtlich belangt zu werden, obwohl man nichts getan hatte.
Das kann ich nur bestätigen. Ich weiß von meiner Mama, die jahrelang als Altenpflegerin gearbeitet hat, dass das immer ein schmaler Grad ist. Sie hat sich auch, nachdem sie in Frührente war, um einige ihrer früheren Patienten privat gekümmert. Und da stand immer die Problematik im Raum, und vor allem auch die Unsicherheit, ob sie ihr zugedachte Geschenke annehmen darf, kann oder sollte. Sie hatte immer die Befürchtung, dass im Falle des Todes ihres Schützlings sie von etwaigen entfernten Verwandten oder Nachlasspflegern einer Unterschlagung oder der "Erbschleicherei" bezichtigt werden könnte, obwohl es dafür nie einen Grund gab. Eine ehemalige Patientin wollte ihr mal etwas wertvolles schenken, dass sie aus den o.g. Gründen abgelehnt hat.

Ich kann mir vorstellen, dass Herr Genditzki in einem ähnlichen Konflikt war und daher die Sachen ohne Aufforderung zur Polizei gebracht hat. Außerdem gab es ja wohl auch noch weitläufige Verwandtschaft von Frau Kortüm ( Eine Schwester und einen Neffen), zu denen kein gutes Verhältnis bestand. Da hätte ich an Gedintzkis Stelle auch Angst, dass diese mir etwas unterstellen könnten.


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24.08.2022 um 13:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wofür also hätte sie das Geld ausgegeben und sich im hohen Alter buchstäblich „arm gemacht“? MG, der jeden Tag bei ihr war, hätte da vielleicht bei der Aufklärung etwas weiterhelfen können, niemand war in ihren letzten Jahren so oft bei ihr wie er.
Er war auch ihr Fahrer und persönlicher Diener. Er hätte sie dorthin gefahren, wo sie neue Dinge von größerem Wert hätte kaufen wollen und er hätte die Dinge in ihrer Wohnung aufgebaut oder zumindest gesehen. Er hätte als ihr engster Vertrauter auch erfahren, wenn sie andere Kontakte gehabt hätte, die evtl. von ihr beschenkt wurden.

Er wusste jedoch nicht, wo das Geld geblieben sein könnte. Er war sogar der Meinung, dass er niemals so viel Geld abgehoben hätte. Das kann aber nicht sein, weil das Geld nunmal weg war und er der Bankbeauftragte war. Wenn einer weiß, wo das Geld geblieben ist, dann er.

Zur Erinnerung: Der Schmuck aus dem Bankschließfach war auch weg. Bei MG befand sich Schmuck von Frau Kortüm. Wenn sie jemandem etwas schenkte, dann ihm. Wenn einer sich bereicherte, dann auch er.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Da hätte ich an Gedintzkis Stelle auch Angst, dass diese mir etwas unterstellen könnten.
Oder die Angst, dass die anderen einem das Vermögen vor der Nase wegschnappen, obwohl man selbst alles für die alte Dame getan hat, während die anderen sich nicht um sie kümmerten.


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24.08.2022 um 13:25
Zitat von LentoLento schrieb:Dieser "Geldschwund" tritt häufiger bei älteren Menschen auf, die in der Lage von Frau Kortüm sich befinden und in einer nicht unbedingt altersgerechten Wohnung noch so lang wie möglich blreiben wollen. Die Kosten, welche dadurch anfallen, sind nicht gerade gering, man kann sie sich diese Dienstleistung legal verschaffen oder eben auch anders. Ob das hier in diesem Fall wirklich zutrifft, ist Spekulation. Jedenfalls müsste sie in einem Tötungsdeliktverfahren offen bleiben, also "Verbleib nicht geklärt".
Was meinst Du jetzt genau? Das sie noch andere Helfer hatte, die sie weit besser bezahlt hat als den Hausmeister?

Mit Frau K. ist es so, dass sie sich nicht mehr wehren kann. Da lässt sich freilich zwangloser spekulieren ....


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24.08.2022 um 13:29
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn einer weiß, wo das Geld geblieben ist, dann er.
Das sehe ich auch so.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Vorallem weil es einfach keine Regelhaftigkeit gibt, wie sich Menschen in Ausnahmesituationen verhalten. Ich komme da gerne nochmal auf das Beispiel mit meiner besten Freundin zurück,
Sicher gibt es da keine Regelhaftigkeit. Aber man kann eben auch nicht, wie es hier teilweise gemacht wird, seine eigenen Erfahrungen oder Beispielsfälle einfach auf andere Fälle übertragen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich im konkreten Fall das ereignet haben muss, was man aus anderen Fällen weiß. Deshalb bringt es ziemlich wenig, rein abstrakt ohne Bezug um konkreten Fall zu postulieren, dass mancher alte Mensch nun mal merkwürdig mit Geld umgeht, dass sich ein Mensch, den man kennt, in dieser Situation so und so verhalten hat etc. Solche Allgemeinplätze helfen selten weiter.


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24.08.2022 um 13:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Deshalb bringt es ziemlich wenig, rein abstrakt ohne Bezug um konkreten Fall zu postulieren, dass mancher alte Mensch nun mal merkwürdig mit Geld umgeht, dass sich ein Mensch, den man kennt, in dieser Situation so und so verhalten hat etc. Solche Allgemeinplätze helfen selten weiter.
Genau. Deswegen meine ich ja auch, dass MGs Verhalten eben nicht per se verdächtig ist, sondern nur wenn von einem Tötungsdelikt ausgegangen wird.


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