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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2022 um 22:31
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Nach meiner Theorie gab es diesen Streit nicht.
Nur, dass es eben nur eine Theorie ist, wie Du schon selbst schreibst. Beide angenommene Motive haben sich nicht untermauern lassen. Bezüglich der Unterschlagung wurde das Verfahren eingestellt und ein Streit hat sich nicht beweisen lassen.
Das Wichtigste ist immer das Motiv, aber dann müssen dazu auch Indizien oder Beweise noch dazu kommen. Der Fall MG lebt jedoch nur von Vermutungen und der Überheblichkeit eines bzw. zweier Gerichte, die Feststellungen trafen, für die es keine Beweise, nein, nicht einmal Indizien gab.
MG hatte schlicht keinen Grund, der alten Frau etwas anzutun.
Wenn es eine Tat gewesen wäre, dann hätte es hier einer großen Planung und Routine bedurft. So viel steht fest!

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2022 um 22:48
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Was ist eigentlich mit dem Stock? Der wirkt auch drapiert ....
Die Position des Stocks lässt sich noch einigermaßen erklären, wenn man mal annimmt, dass er an der Badewanne angelehnt war und umgekippt ist. Ob er dann exakt so fallen würde, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Was sich m.E. offensichtlich ganz und gar nicht mit einem Sturz in die Wanne erklärt, ist die Lage der Hausschuhe.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2022 um 22:59
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Wichtigste ist immer das Motiv, aber dann müssen dazu auch Indizien oder Beweise noch dazu kommen
Ein Motiv ist nicht in jedem Fall erkennbar...und das muss es auch gar nicht sein.

Wenn andere Indizien für den Tatnachweis ausreichen, geht das in Ordnung.

Letztendlich kann nur der Täter Auskunft über sein Motiv geben...in den Kopf schauen kann man schließlich niemandem.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2022 um 02:39
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Was ist Spekulation daran, wenn mehrere Zeugen das Gegenteil aussagen, nämlich, dass sie keine Wäsche einweichte?
Wie wird man eigentlich Zeuge, dass eine Person etwas bestimmtes *nie* tut? Geht doch eigentlich nur, wenn man die Person 24/7 beobachtet?


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04.09.2022 um 03:02
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ein Motiv ist nicht in jedem Fall erkennbar...und das muss es auch gar nicht sein.

Wenn andere Indizien für den Tatnachweis ausreichen, geht das in Ordnung.

Letztendlich kann nur der Täter Auskunft über sein Motiv geben...in den Kopf schauen kann man schließlich niemandem.
Ach. Selbst ein Motiv muss nicht da sein, um wegen Mordes (!) verurteilt zu werden? Dazu keine Beweise, nur Vermutungen? Nicht einmal den Beweis, dass überhaupt eine "Tat" stattgefunden hat?


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04.09.2022 um 03:21
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Bezüglich der Unterschlagung wurde das Verfahren eingestellt und ein Streit hat sich nicht beweisen lassen.
Das Wichtigste ist immer das Motiv, aber dann müssen dazu auch Indizien oder Beweise noch dazu kommen.
Das fehlende Geld i.H.v. 54.500,-- € in Verbindung mit dem Zeitraum des Verschwindens (ab Tod des Ehemannes in gerade mal 17 Monaten), dem Zeitpunkt des Todes von Frau K. (als nämlich kaum noch etwas davon übrig war, keine tausend Euro), der Empfehlung des Hausmeisters ein Schließfach einzurichten, seiner zugehörigen Vollmacht, seinen regelmäßigen Bargeldabhebungen für Frau K., dem Schmuck in seinem Besitz und seiner prekären finanziellen Situation (sechsstellige Schulden und permanent mit bis zu 5.000 Euro auf Anschlag im Kontokorrent) ist für mich sehr wohl ein - gewichtiges! - Indiz.

Dadurch, dass sich diesbezüglich (bislang) nichts nachweisen ließ, wurde es eben nicht zu einem Beweis, es bleibt aber ein Indiz.

Außerdem hat er sich einen Kredit erschwindelt indem er sich kurzzeitig 12.000 Euro von einem Bekannten ausgeliehen hat. Für sich gesehen vielleicht keine große Sache, aber es passt ins o.g. Bild.

8.000 Euro hat er einem Freund zurück gegeben ganz kurz bevor Frau K. verstarb. Für die Herkunft dieses Geldes hatte er Erklärungen, aber keine Belege. Das Gericht hat sich damit begnügt.

Für mich ist das fehlende Geld der Schlüssel zur Lösung des Falles. Ich spreche dabei nicht von 8.000 sondern von 54.500 Euro.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wenn es eine Tat gewesen wäre, dann hätte es hier einer großen Planung und Routine bedurft. So viel steht fest!
So what? Es wäre nicht der erste geplante Mord und damit keineswegs exotisch. Das steht auch fest.


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04.09.2022 um 06:55
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Wie wird man eigentlich Zeuge, dass eine Person etwas bestimmtes *nie* tut? Geht doch eigentlich nur, wenn man die Person 24/7 beobachtet?
genau so ist es.

Es gibt Eheleute die ganz plötzlich von dem Treiben des anderen Ehepartners überrascht werden, und es ihm auch nie zugetraut hätten. Diese leben auch noch zusammen.
Daher empfinde ich die Zeugenaussagen, für mich nicht wirklich als überzeugend.

Für mich entstand der Eindruck, dass Frau K. unter keinen Umständen Hilfe bei der Köperhygiene wollte. Das bestätigte ja auch nochmal die Aussage der Krankenschwester im Krankenhaus. Die Dame war ja nicht dumm gewesen, hätte sie irgendetwas Richtung Badewannennutzung geäußert, dann hätte man ihr jemanden geschickt, der ihr dabei behilflich ist. Genauso, wie man es bei den Medikamenten gemacht hat, die sie, wie nannte es das Gericht, aus Sturheit nicht regelmäßig einnahm. Daraufhin kamen ja auch die beiden Damen vom Pflegedienst um dafür zu Sorgen, dass sie diese nahm.


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04.09.2022 um 07:00
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Das fehlende Geld i.H.v. 54.500,-- € in Verbindung mit dem Zeitraum des Verschwindens (ab Tod des Ehemannes in gerade mal 17 Monaten), dem Zeitpunkt des Todes von Frau
Fakt ist nun einmal dass man eine Unterschlagung beweisen muss. Dass konnte man nicht. Dann kann man doch nicht behaupten, er hätte das Geld trotzdem unterschlagen.

Hier wird immer wieder darauf verwiesen, dass nur Frau K. und er Zugang zu dem Konto hatten. Im Urteil steht, dass Frau K. sich immer Notizen am Rand der Kontoauszüge gemacht hat. Also war ihr der Geldschwund ja bewusst gewesen. Wenn sie ihm das Geld nun freiwillig gab?


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04.09.2022 um 07:07
Im Übrigen war das Vermögen der K. wohl wesentlich höher gewesen. Über 200.000, stand im Urteil. Der Geldschwund fand somit also auch schon zu Lebezeiten des Ehemannes statt.
Die beiden besaßen einen Schuhladen, da wären 57.000 Euro ja nun wirklich sehr wenig gewesen, was sie angespart hätten.


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04.09.2022 um 07:51
@Andante
cc) Sturz in die Wanne
Der Sachverständige Prof. Dr. führte aus, es sei unwahrscheinlich bis ausgeschlossen,
dass die beiden Kopfschwartenhämatome bei einem Sturz in die Wanne, der wie oben unter
E. IV. 2. b) bb) ausgeführt lediglich in einer eng begrenzten Ausgangslage - Frau
steht mit Gesicht zum Wannenrand auf der rechten Seite der Wanne und hat den Kopf
schräg nach links Richtung Armatur gewandt - wahrscheinlich ist, entstanden seien.
Die Kopfschwartenunterblutungen seien im Scheitelhinterhauptsbereich in der Mitte und im
seitlichen hinteren Scheitelbereich rechts relativ hoch lokalisiert. Wenn man einen Sturz aus
dem Stand mit Aufschlagen auf dem Boden zugrunde lege, dann spreche die Lokalisation
der beiden Hämatome gegen eine Entstehung durch einen Sturz.
Die von ihm vorgenommene Sturzrekonstruktion vom 17.11.2008 habe keine realistische
Möglichkeit erbracht, wie die zwei am Hinterkopf gelegenen Verletzungen durch einen Sturz
nach vorn in die Wanne erklärt werden können, auch nicht im Zusammenhang mit einem
Anschlagen an Gegenstände während des Sturzes.
Quelle:
https://www.allmystery.de/dateien/hxo1lgzftp28_15-03-12_Gerichtsurteil_II_Manfred_Gendi.pdf

Laut der neuen Simulation muss es ja doch eine Möglichkeit geben, genauso gestürzt zu sein. Obwohl dieses ja letztlich vom Sachverständigen K. so gut wie ausgeschlossen wurde, ohne sich dabei extrem verrenken zu müssen.


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04.09.2022 um 08:30
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Wie wird man eigentlich Zeuge, dass eine Person etwas bestimmtes *nie* tut?
100% Sicherheit bekommst du nirgendwo.

Mit deinem Argument kannst du dir dann auch Zeugenaussagen sparen.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Ach. Selbst ein Motiv muss nicht da sein, um wegen Mordes (!) verurteilt zu werden?
Wer hat das behauptet? Die meisten Täter haben natürlich ein Motiv, es ist für das Gericht aber nicht in jedem Fall erkennbar....allerdings steht das für sich genommen einer Verurteilung nicht im Weg.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Dazu keine Beweise, nur Vermutungen? Nicht einmal den Beweis, dass überhaupt eine "Tat" stattgefunden hat?
Auch hier wieder: Wer hat das behauptet? Selbstverständlich muss nachgewiesen werden, dass eine Tat stattgefunden hat, um jemanden zu verurteilen.

Es wäre nett, wenn du meine Beiträge in Zukunft richtig lesen bzw. nicht verdrehen würdest.


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04.09.2022 um 08:33
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Auch hier wieder: Wer behauptet das? Selbstverständlich muss nachgewiesen werden, dass eine Tat stattgefunden hat, um jemanden zu verurteilen.
durch was wurde die Tat eigentlich nachgewiesen? Die Frage ist ernstgemeint.

Denn es gibt ja letztlich nichts, bis auf einige Indizien, Zeugenaussagen und ein Gutachten, was darauf hinweist. Dieses wird ja letztlich, durch das WAV nun auch in Frage gestellt.

Halten wir nochmal fest, es gibt kein Motiv, es gibt kein Tatwerkzeug, es gibt keine Kampf- Schleif- DNA-Spuren. Aufgrund dieser Tatsachen wurde MG aber trotzdem verurteilt.


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04.09.2022 um 08:40
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:durch was wurde die Tat eigentlich nachgewiesen? Die Frage ist ernstgemeint.
Das kann ich kaum glauben.

Wir kauen dieses Thema doch nun seit etlichen Seiten durch, was ist denn immer noch unklar?
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Denn es gibt ja letztlich nichts, bis auf einige Indizien, Zeugenaussagen und ein Gutachten, was darauf hinweist.
Ist das nichts?

Was muss es denn deiner Meinung nach noch geben, um jemanden einer Tat zu überführen?


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04.09.2022 um 08:56
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ist das nichts?
wenig, um jemanden lebenslang einzusperren, nach meiner Meinung. Das wäre eher ein klarer Fall für, im Zweifel für den Angeklagten gewesen.
Denn wenn nun auch das erste Gutachten widerlegt wird, welches ein Sturzgeschehen so gut wie ausgeschlossen hat, dann gibt es ja nur noch Deutungen und Zeugenaussagen. Und diese beziehen sich konkret ja auch nur darauf, dass eine Badewannennutzung ausgeschlossen wurde. Es hat ja niemand bestätigt, dass Herr G. irgendwie gewalttätig ggü. Frau K. geworden ist o. ä. Im Gegenteil, er schien das alles ja immer mitgemacht zu haben, ist immer zu ihr hingefahren und scheint kein schlechtes Wort über sie verloren zu haben
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:as muss es denn deiner Meinung nach noch geben, um jemanden einer Tat zu überführen?
Beweise.


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04.09.2022 um 12:20
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Fakt ist nun einmal dass man eine Unterschlagung beweisen muss. Dass konnte man nicht. Dann kann man doch nicht behaupten, er hätte das Geld trotzdem unterschlagen.
Lies nochmal genau: Ich habe nicht behauptet, dass er das Geld unterschlagen hat, sondern, dass das Fehlen ein Indiz darstellt.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Die beiden besaßen einen Schuhladen, da wären 57.000 Euro ja nun wirklich sehr wenig gewesen, was sie angespart hätten.
Das ist hochgradig spekulativ und kann den Schwund trotzdem nicht erklären.


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04.09.2022 um 12:38
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:wenig, um jemanden lebenslang einzusperren, nach meiner Meinung. Das wäre eher ein klarer Fall für, im Zweifel für den Angeklagten gewesen.
Beweise
Ich möchte an dieser Stelle den nachfolgenden Paragrafen einbringen:

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150500/2020/39-freiebeweiswuerdigung-3.pdf (Archiv-Version vom 19.09.2021)
Gesetzestext: § 261 StPO lautet: „Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.“
II. Grundsatz: Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten –
allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht. ... Dabei ist die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen die „ureigenste Aufgabe“ des Richters.



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04.09.2022 um 13:08
Und ich möchte hinzufügen, dass die StPO insgesamt 4 zugelassene Beweismittel kennt:

- Sachverständige (die medizinische Befunde erheben, DNA-Analysen fertigen, Schriftgutachten etc.)
- richterlicher Augenschein
- Urkunden
- Zeugen.

Hinzu kommt in gewissem Rahmen noch die Einlassung des Angeklagten.

Das Gericht bedient sich zur Aufklärung des Sachverhalts, so vorhanden, aller zugelassenen Beweismittel plus der Einlassung des Angeklagten. Und wie @emz schrieb, würdigt es alle erhobenen Beweise und die vorhandene Einlassung des Angeklagten in einer Gesamtschau und kommt dann zu einem wie auch immer gearteten Ergebnis.

Wenn nun jemand wie hier @DieTatii sagt, dass ihm „die Beweise“ fehlen, kann damit zweierlei gemeint sein: Entweder will er/sie sagen, dass nicht alle zugelassenen Beweismittel ausgeschöpft wurden. Dann ist die Frage, welche (zielführenden!) Beweise und ihm zugänglichen bzw. zur Verfügung stehenden Beweismittel das Gericht noch hätte ausschöpfen können, sollen, müssen. Oder er/sie will damit sagen, dass die Würdigung der bereits erhobenen und im Urteil dargestellten Beweise durch das Gericht unzutreffend war. Dann sollte er/sie konkret darstellen, an welcher Stelle und warum die Beweiswürdigung durch das Gericht falsch war.

Aber pauschal und platt zu sagen, dass „Beweise fehlen“, ist Unsinn. Es wurden Beweise erhoben, und eine Beweiswürdigung hat stattgefunden. Steht alles im Urteil.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2022 um 13:33
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Im Übrigen war das Vermögen der K. wohl wesentlich höher gewesen. Über 200.000, stand im Urteil. Der Geldschwund fand somit also auch schon zu Lebezeiten des Ehemannes statt.
Die beiden besaßen einen Schuhladen, da wären 57.000 Euro ja nun wirklich sehr wenig gewesen, was sie angespart hätten.
Ja, es gingen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, 150.000 bis 200.000 Euro für die Pflege des Ehemannes drauf.

Dieser Geldschwund scheint also belegt zu sein...im Gegensatz zum Geldschwund seit dem Tod des Ehemannes.


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04.09.2022 um 13:41
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Das ist hochgradig spekulativ und kann den Schwund trotzdem nicht erklären.
Lieselotte , die früher als Geschäftsfrau Inhaberin eines Schuhladens war, führte
Buch über ihre finanziellen Verhältnisse und kontrollierte ihren Geld- und Kontenbestand
durch die ihr per Post übersandten Kontoauszüge, die sie mit handschriftlichen Notizen
Quelle: https://www.allmystery.de/dateien/hxo1lgzftp28_15-03-12_Gerichtsurteil_II_Manfred_Gendi.pdf

alle Kontoauszüge waren wohl mit hanschriftlichen Notizen versehen. Leider steht nichts dazu im Urteil, welche Notizen das waren. Außerdem wurde auch eine Summe von über 200.000 Euro erwähnt, die sich auf dem Konto zu Lebzeiten des Mannes auf den Konto befunden haben soll. Wie der Kontostand davor gewesen ist, kann man aus dem Urteil ja leider auch nicht erkennen. Die Summe hatte letztlich auch "nur" MG angeführt. Allerdings hat das Gericht, dieses auch nicht ausgeschlossen. Es wird lediglich nur kurz im Urteil erwähnt.

Was mir auch aufgefallen ist, die genau Beschreibung des Badezimmers. Es fehlt nur die Trockenvorrichtung für die Wäsche über der Badewanne. Die habe ich im Urteil irgendwie nicht finden können, obwohl diese ja auf den Fotos abgebildet ist.


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04.09.2022 um 13:43
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:.im Gegensatz zum Geldschwund seit dem Tod des Ehemannes.
das wundert mich ja eben, weil im Urteil ja steht, dass sich auf jedem Kontoauszug handschriftliche Notizen und Berechnungen befunden haben.


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