Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz
20.05.2019 um 06:30Anzeige
Polishgirl schrieb:Im übrigen erlebte ich gerade die Mitglieder der Zeugen Jehovas weit weniger missionarischoffenbar gibt es dann auch in diesen Gemeinden starke regionale Unterschiede!
jada schrieb:Ich nicht. Sondern der/die AutorIn des Spiegelartikels von 1990. In dem Artikel wurde es als Fakt dargestellt. Es ist zumindest nicht als Meinung gekennzeichnet.okay, Du hast es wiedergegeben, nicht erdacht. Dass die Eltern fromm und konservativ waren, dürfte auch außer Frage stehen. Dass sie nicht gerade begeistert waren von einem Schwiegersohn, der quasi routinemäßig ihre Tochter betrügt, dafür sollte jeder volles Verständnis haben.
Der Fall ist aber auch Beleg für die Eigendynamik und Eigenart verschworener Gemeinschaften. Sie reißen mit. Sie lassen nicht mehr los: Sie haben ein Feindbild. Einer verschworenen Gemeinschaft zu entrinnen, die über einen einflußreichen, wortgewaltigen Sprecher in einer Redaktion verfügt, ist von einem bestimmten Punkt an nicht mehr möglich....
So verdienstvoll Borns Kritik an dem ersten Urteil gegen Bruno Zwahlen ist: Er hat die Grenzen, die auch "engagiertem" Journalismus gesetzt sind, überschritten. Er hat einem Menschen die Freiheit erkämpft, indem er zwei andere vernichtete.so gilt angesichts des Artikel von 1990 auch dem Spiegel selbst der Vorwurf, sich dort verrannt zu haben!
Denn Zwahlen mußte nicht freigesprochen werden wegen erwiesener Unschuld, sondern mangels Beweises. Ihm kamen all die Fehler zugute, die bis zum und im ersten Prozeß passiert waren (zusätzlich von Vorteil für ihn waren natürlich auch die Jahre, die inzwischen vergangen waren). Er hat faustdickes Glück gehabt.Es war nicht erwiesene Unschuld, es war nicht der Verdacht gegen die Eltern, es waren die Fehler der Polizei und Justiz zu Beginn der Untersuchung und im ersten Prozess, die BZ zum Freispruch verholfen haben.
otternase schrieb:Es war nicht erwiesene Unschuld, es war nicht der Verdacht gegen die Eltern, es waren die Fehler der Polizei und Justiz zu Beginn der Untersuchung und im ersten Prozess, die BZ zum Freispruch verholfen haben.Wäre es nicht so gewesen das der Hauptkommisar Blum, der damaligen KAPO Bern, ein langjähriger Freund der Familie E. gewesen war und dem zufolge auf E.s hörte wonach nur BZ in Frage käme ... dann wäre was auch richtig gewesen wäre, auch gegen die Eltern ermittelt worden weil die auch Zutritt zur Wohnung vom BZ und der CZ hatten und somit als Täter in Frage kamen.
jada schrieb:Was haltet ihr von der Klage gegen den Sattler?Ich denke, dass bei einem polarisierenden Geschehen die Wahrheit und Dichtung sehr eng beieinander liegen. Da werden auch viele ihren Teil beitragen wollen, jeder will was wissen und was sagen.
23. Oktober 1994: Vor Strafamtsgericht Bern beginnt der sogenannte Sattler-Prozess, angestrengt durch Staatsanwalt M***. Eine Zeugin hatte im zweiten Prozess ausgesagt, ein Sattler habe ihr folgendes erzählt: Z. sei am Tag des Verschwindens seiner Frau ins Geschäft gekommen und habe sich erkundigt, wie man Blutflecken aus einer Matratze entferne («Chunnt doch dä Cheib [..?.]»). Blutflecken auf der Matratze spielten im Prozess eine wichtige Rolle. Der Sattler sagt im zweiten Prozess, weder sei Z. zu ihm gekommen noch habe er der Zeugin derartiges erzählt. M*** will den diametralen Widerspruch nicht hinnehmen und erhebt Strafanzeige wegen falschen Zeugnisses. Am 15. August 1995 wird der Sattler freigesprochen
Nikto schrieb:Wäre es nicht so gewesen das der Hauptkommisar Blum, der damaligen KAPO Bern, ein langjähriger Freund der Familie E. gewesen war und dem zufolge auf E.s hörte wonach nur BZ in Frage käme ... dann wäre was auch richtig gewesen wäre, auch gegen die Eltern ermittelt worden weil die auch Zutritt zur Wohnung vom BZ und der CZ hatten und somit als Täter in Frage kamen.Richtig. Es wurde zu keiner Zeit in - wie es so schön heißt - alle Richtungen ermittelt. Dazu gehören neben B.Z. die Eltern E. sowie das mögliche weitere Umfeld von C.Z., denn davon weiß man auch nichts.
Das dies jedoch nie geschah, ist mMn der eigentliche Justizskandal.
T68 schrieb:Es wurde zu keiner Zeit in - wie es so schön heißt - alle Richtungen ermittelt. Dazu gehören neben B.Z. die Eltern E.Richtig! Genau das war das Problem. Blum mag sich die Eltern einfach nicht als Täter vorgestellt haben können oder er wollte sie auch schützen, aber schlussendlich hat eigentlich nur die Nicht-Ermittlung gegen die Eltern zu Verdächtigungen gegen die Eltern geführt. Die Tattheorie, die Born aufgestellt hat, ist eher seltsam, ich kann sie nicht wirklich ernstnehmen, gerade der Versuch, auch noch die Sichtung der CZ durch die Zeugin mit einzubauen, macht die Theorie total verschroben und unglaubwürdig. ABER: wenn gegen jemanden nicht ermittelt wird, dann können auch keine ihn entlastenden Momente aufgedeckt werden. Und das bietet Nährboden für bösartige Gerüchte. Und so sind die Eltern E am Ende auch zu Opfern von Fehlern der Ermittler und der Polizei geworden!
T68 schrieb:sowie das mögliche weitere Umfeld von C.Z., denn davon weiß man auch nichts.ganz richtig. Es wurde durchweg so getan, als kämen nur der Ehemann oder die Eltern als Täter in Frage. Tatsächlich könnte es auch ein Dritttäter gewesen sein, jemand, den CZ kannte und unbedarft in die Wohnung liess oder jemand, der CZ irgendwo anders (zB. an der Tramhaltestelle oder in der Stadt) traf und der sie ausserhalb der Wohnung tötete und dann in die Wohnung brachte, um den Verdacht auf den Ehemann zu lenken. Zum Beispiel ein Nachbar oder ein Freund.
T68 schrieb:Irgendwo meine ich gelesen zu haben (finde es aber nicht wieder), dass B.Z. seiner Frau das "Töffi" startete, als diese ihre (vermutlich) letzte Fahrt damit antrat. Das erweckt für mich den Eindruck, als habe das Töffi Startschwierigkeiten gehabt. Dann wäre es doch auch möglich gewesen, dass es nach ihren Besorgungen nicht mehr ansprang und sie jemanden anrief, der sie nach Hause bringen konnte. Denn irgendwie muss sie ja nach Hause gekommen sein - vorausgesetzt, das Töffi wurde (vom Täter) anschließend nicht noch einmal in die Stadt gefahren. Kehrsatz hat nicht sehr viele Einwohner und das Risiko gesehen zu werden, wenn man es zurückfährt, wäre zu groß.1) ja, es war auch Gegenstand der Gerichtsverhandlung, dass BZ das Töffi startete, was die Eltern beobachtet hatten, was aber auch BZ bestätigte.
otternase schrieb:Und daher halte ich einen Dritttäter keineswegs für ausgeschlossen. Es ist definitiv ein Fehler der Ermittler und der Justiz gewesen, zwingend von einem Täter im Haus lebend auszugehen. Zugang kann sich eben auch ein Dritttäter verschafft haben bzw. könnte einem solchen gewährt worden sein.Ein Dritttäter kann sicherlich nicht völlig ausgeschlossen werden, aber die naheliegendste Version ist es nun mal nicht.
meienberg schrieb:Ausserdem müsste man auch anhand der Zeiten, wann war BZ im Haus und wie lange war er fort, mal schauen, ob so ein Szenario überhaupt realistisch ist. So lange war BZ ja auch nie ausser Haus an diesem Vormittag.gemäß Born "Mord..." verliess BZ das Haus um etwa 8:15 (er hat im coop einige Einkäufe getätigt, dann beim Getränkehändler Pfandflaschen abgegeben und Getränke gekauft, danach ist er zum Zivilschutzamt gefahren). Seine Ankunft im Zivilschutzamt ist für 8:45 Uhr bekannt. Daher dürfte 8:15 also wohl eher der spätestmögliche Abfahrtszeitpunkt aus seiner Wohnung gewesen sein
meienberg schrieb:Und wann genau soll CZ mit ihrem Mofa abgefahren sein?CZ hat das Haus laut Aussage von BZ vor ihm verlassen.
meienberg schrieb:Und wie lange hat man bis zu dieser Tramstation, wo das Mofa gefunden wurde?es sind laut Google Maps 4,4km Wegstrecke, für Radfahrer zeigt Google 16 Minuten Fahrweg an, für ein Töffi dürfte es noch etwas weniger Zeit sein
meienberg schrieb:Und was passiert dann? Geht sie noch nach Bern oder wird sie bereits zu diesem Zeitpunkt von einem Automobilisten mitgenommen?da kann man sich viele Versionen ausdenken.
Und wie wären dann die Zeiten? Der Automobilist fährt ja vermutlich nicht gerade wieder zum Haus des Opfers zurück - oder? Oder wie stellst Du Dir das vor? Und wie wäre es dabei mit den Zeiten?
otternase schrieb:eine andere Frage: wie genau kann man eigentlich bei einer tiefgefrorenen Leiche feststellen, wie lange sie vor dem Gefrieren schon tot war? Was wir wissen ist, dass BZ nach Rückankunft seiner Freundin aus Ecuador nicht mehr in seiner Wohnung übernachtet hat! Da stand das Haus also nächtelang leer. Wäre es denkbar, dass CZ zwar am Samstag getötet, aber erst am Dienstag an den Auffindeort gebracht wurde? Durch wen auch immer...Ich kann da auch nur das sagen, was im Netz zu finden ist.
otternase schrieb:eine andere Frage: wie genau kann man eigentlich bei einer tiefgefrorenen Leiche feststellen, wie lange sie vor dem Gefrieren schon tot war?Prinzipiell haben wir ja folgende Verfahren:
otternase schrieb:Und daher halte ich einen Dritttäter keineswegs für ausgeschlossen. Es ist definitiv ein Fehler der Ermittler und der Justiz gewesen, zwingend von einem Täter im Haus lebend auszugehen.Ausschließen kann man einen unbekannten Täter nicht. Dieser müsste die Gelegenheit gehabt haben, in das Haus zu gelangen.
meienberg schrieb:Ein Dritttäter musste doch immer damit rechnen, dass der Ehemann nach Hause kommt. Das gesamte Szenario mit Tiefkühltruhe ausräumen, Tiefkühltruhen-Inhalt in sein Auto entsorgen, Spuren beseitigen im Haus, Leiche so präparieren, wie sie in der Truhe gefunden wurde. Das braucht Zeit und ist, wenn der Ehemann nach Hause kommt und er erwischt wird, das dümmste Szenario für ihn.Das gleiche Problem hatte der ehemals Verdächtige aber auch. Der Schwiegervater hatte Zugang (Werkstatt) zu dem Haus der Juniors.
meienberg schrieb:Temperaturmessung fällt schon mal weg. Ob Leichenflecken und Totenstarre nach Einfrierung überhaupt noch feststellbar wären, ist eine andere Frage. Also es wird vermutlich auf die Fäulnisprozesse und die entomologischen Hinweise hinauslaufen. Nur dürfte hier die Zeitspanne vermutlich auch nur sehr grob eingeschätzt werden können. Also beispielsweise wo man sagen würde: 4-10 Tage. Müsste man einen Rechtsmediziner fragen.Vielleicht ist es möglich Rückschlüssen zu ziehen, wenn man betrachtet, wie sehr das Eis in der Tiefkühltruhe (durch die Körpertemperatur) angetaut war.
So sollen Ermittler künftig DNA-Spuren von Verdächtigen auch analysieren können, um deren Aussehen zu ermitteln - also etwa Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter. Sie erhalten damit ein vollständigeres Bild des möglichen Täters. Nach bisheriger Rechtslage dürfen DNA-Spuren nur auf Abstammung und Geschlecht von Verdächtigen geprüft werden.https://www.welt.de/newsticker/news1/article193546749/Polizei-Bundeskabinett-bringt-Reform-der-Strafprozessordnung-auf-den-Weg.html
otternase schrieb:aber schlussendlich hat eigentlich nur die Nicht-Ermittlung gegen die Eltern zu Verdächtigungen gegen die Eltern geführt.Das stimmt so nicht ganz. Es gibt einiges das Verdächtigungen ausgelöst hat, wie zb. sad PE und AE bei der Spurensicherung im Hause BZ/CZ zugegen waren!!! Man muss sich das mal vorstellen, Personen die als Tatverdächtig gelten sollten, da sie ja jederzeit Zutritt zum Tatort hatten, begleiten die Spurensicherung bei ihrem Rundgang und der Spurensicherung im Tathaus selber ...
jada schrieb:Ausschließen kann man einen unbekannten Täter nicht. Dieser müsste die Gelegenheit gehabt haben, in das Haus zu gelangen.CZ hatte sicher Haustürschlüssel bei sich, wenn sie in die Stadt fuhr, die könnte ihr Mörder problemlos benutzt haben. Ausserdem könnte sie auch selbst ihrem Mörder die Tür geöffnet haben.
jada schrieb:Das gleiche Problem hatte der ehemals Verdächtige aber auch. Der Schwiegervater hatte Zugang (Werkstatt) zu dem Haus der Juniors.richtig. Im Grunde muss man das bei jeder Version betrachten:
Polishgirl schrieb:Es ist eher auszuschliessen, dass CZ mehrere Tage tot war, bevor sie in die Tiefkühltruhe verbracht wurde. Ende Juli 1985 war es in Bern teilweise bis über 32 Grad warm. Im Durchschnitt war der Juli und August bis zu 3 Grad wärmer als normal. Es ist also anzunehmen, dass der Verwesungsprozess mit entsprechender Geruchsentwicklung recht schnell eingesetzt hätte.Danke für den Hinweis. Ist natürlich noch abhängig davon, wo und wie die Leiche gelagert worden wäre, aber bei diesen Randbedingungen wäre Sa bis Di schon nicht sehr wahrscheinlich.
Nikto schrieb:Es gibt einiges das Verdächtigungen ausgelöst hatdas hatte ich hier schon aufgeführt:
Born stellt sich vor, daß ein solches Handgemenge am Samstag morgen, dem 27. Juli, im Haus der Eltern stattgefunden haben könnte - zu einem Zeitpunkt, als Bruno Zwahlen im Dorf Besorgungen machte. Christine, von den Eltern zu einer Aussprache über die Untreue ihres Gatten geladen, wäre demnach zunächst nicht Richtung Bern, sondern heimlich um zwei Ecken zum Haus ihrer Eltern gefahren.diese Version ist schon allein deshalb völlig widersinnig, weil die Eltern ab 9:30 Uhr durch Einkauf bei Apotheke und Migros ein Alibi haben und erst nach BZ wieder nach Kehrsatz zurückkehrten. Wenn CZ noch um 9 Uhr auf dem Töffi gesehen wurde, ist das zeitlich total unmöglich.
Doch Chrigi, so Borns Hypothese, hält die von den Eltern gesammelten Beweise für wenig stichhaltig. Kurz nach neun fährt sie wieder weg, Richtung Stadt. Auf dem Weg wird sie von einer Zeugin, einer langjährigen Bekannten, erkannt. (Die Aussage war im Prozeß als unglaubhaft unberücksichtigt geblieben.) Im Hause Etter bricht inzwischen Panik aus; der Bruch zwischen Eltern und Tochter, ihr Wegzug aus dem Nachbarhaus, scheint unvermeidlich, wenn Chrigi nun Bruno alles erzählt.
Da fällt den Etters ein letzter Trumpf ein: Bei einer ihrer heimlichen "Schnüffelgänge" (Born) im Haus der Jungen stieß Paul Etter auf Aufzeichnungen Brunos, die einen Seitensprung beweisen könnten. Alice Etter fährt daraufhin Richtung Bern, um Christine zurückzuholen, während Paul Etter aus dem Tagebuch des Schwiegersohns die verräterischen Seiten beschafft.
Doch Christine, widerstrebend zurückgekehrt, reagiert auf die Enthüllungen anders als erwartet: Sie ist wütend über die Belästigungen der Eltern, sie beleidigt sie und wiederholt, was sie früher schon einer Nachbarin gesagt hatte: "Mein Leben gehört Bruno."
Paul Etter gerät in Wut und schlägt auf seine Tochter ein. Sie stürzt und bleibt wie tot liegen. Beim ungeschickten Versuch der Eltern, die heftige Blutung am Kopf zu stillen, erstickt Christine.