Kunstraub in Dresden
05.01.2021 um 18:29Anzeige
Ventil schrieb:und dann sind wir wieder beim ARD Experiment "Feinde"...Du schreibst, was ich dachte.
Ventil schrieb:Feinde".........
leider hat die Polizei bei der Festsetzung der Schuldigen Fehler gemacht, gibt daher auch keinen Grund die Festnahme des
Karlssohn schrieb:Leider bislang noch nicht.Alle Tatverdächtigen sind deutsche Staatsbürger und wohl auch hier geboren. Zumindest die beiden Zwillinge, von denen bis jetzt einer gefasst ist, sind in Deutschland geboren. Da dürfte es keine Sprachschwierigkeiten geben, möglicherweise können die besser Deutsch als Arabisch. Was aber auch sehr wahrscheinlich, wenn nicht sogar sicher ist: Die werden ihren Verwandten nicht verpfeifen.
Eventuell müssen die Inhaftierten intensiver befragt werden und wenn es Sprachschwierigkeiten gibt, durch Amtshilfe von Kollegen aus der Türkei.
umma schrieb:Zurück zum Thema:NATÜRLICH müssen bestehende Gesetze respektiert werden. Dazu sind sie gemacht!Ohne den Respekt gäbe es Chaos. Heilfroh bin ich, dass ich da keine Richterin bin. Auf jeden Fall bin ich dafür, dass geltende Strafmaß voll auszuschöpfen.Nun ja, es wird hier fast dogmatisch behauptet, dass ein Verdächtiger sich einfach hinstellen kann und gar nichts sagt.
Ventil schrieb:leider hat die Polizei bei der Festsetzung der Schuldigen Fehler gemacht, gibt daher auch keinen Grund die Festnahme des einen Zwillings zu feiern...das war nur das Ausbügeln eines Versagens...Meine Befürchtung ist, dass es mindestens eine, wenn nicht mehrere undichte Stellen bei den Ermittlungsbehörden gibt und deshalb der Gesuchte immer wieder entwischen kann.
Karlssohn schrieb:So wird es zwar häufig gehandhabt, aber selbst weite Teile der Richterschaft sind der Auffassung, dass man bei entsprechenden Indizien, Zeugenaussagen, Spuren etc. durchaus konkreter und intensiver befragen darf und soll.Ich bin vollkommen deiner Ansicht.
umma schrieb:Um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen:@umma
Wenn Folter verboten ist, dann darf sie auch nicht angewandt werden. Rechtsstaat.
frauZimt schrieb:vor allem darf auch nicht mit Folter/Schmerzzufügung gedroht werden.Das eine bedingt das andere.
umma schrieb:Das eine bedingt das andere.Nicht wertlos, sondern sehr wirkungsvoll, wenn der Bedrohte fürchtet,
Eine solche Drohung wäre ja wertlos.
frauZimt schrieb:dass ihm Schmerzen angetan werden KÖNNTEN.Aber er weiß doch, dass es bei uns verboten ist.
umma schrieb:Das eine bedingt das andere.Ich würde sagen nutzlos, weil darauf basierende Aussagen dann ja nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Außerdem macht sich die Polizei dadurch strafbar und gefährdet das rechtsstaatliche Verfahren gegen den/die Verdächtigen.
Eine solche Drohung wäre ja wertlos.
KalterFall schrieb:Ich würde sagen nutzlos, weil darauf basierende Aussagen dann ja nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Außerdem macht sich die Polizei dadurch strafbar und gefährdet das rechtsstaatliche Verfahren gegen den/die Verdächtigen.Na ja, aber es ist zum Beispiel erlaubt, dem dringend Tatverdächtigen klar zu machen, dass man ihm den Diebstahl nachweisen wird und er dann für die nächsten 100 Jahre arbeiten gehen muss, um den Schaden zu begleichen. Geld ist für die meisten Menschen das Liebste was sie haben - was natürlich für Diebe ganz besonders gilt. Es dürfen schon Bilder im Kopf des Tatverdächtigen entstehen.
Karlssohn schrieb:er dann für die nächsten 100 Jahre arbeiten gehen muss, um den Schaden zu begleichen.Oder sich eben im Sozialsystem einzurichten. Mit einem P-Konto ist auch Nichts pfändbar, was unter der montären Schallmauer liegt. Ich denke viele Diebe wissen das und werden der dieser "Bedrohung" mit einem Grinsen begegnen.
Karlssohn schrieb:Geld ist für die meisten Menschen das Liebste was sie habenNa also - so allgemein gesagt ist das aber eine sehr gewagte Behauptung, da wüsste ich schon gern, woran du das fest machst. Auf mich trifft sie jedenfalls nicht zu.
Tritonus schrieb:Na also - so allgemein gesagt ist das aber eine sehr gewagte Behauptung, da wüsste ich schon gern, woran du das fest machst. Auf mich trifft sie jedenfalls nicht zu.Du bist vermutlich die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
strellnikoff schrieb:Oder sich eben im Sozialsystem einzurichten. Mit einem P-Konto ist auch Nichts pfändbar, was unter der montären Schallmauer liegt. Ich denke viele Diebe wissen das und werden der dieser "Bedrohung" mit einem Grinsen begegnen.Da Diebstahl generell nicht öffentlich betrieben wird, kann man das ja als Nebenjob weiterbetreiben.Ja, aber es wäre ja ein Leichtes die gerichtlichen Auflagen so zu gestalten, dass alles abgearbeitet werden muss: und wenn nicht im Gefängnis, dann in einem "volkseigenen Betrieb"
Karlssohn schrieb:a, aber es wäre ja ein Leichtes die gerichtlichen Auflagen so zu gestalten, dass alles abgearbeitet werden muss: und wenn nicht im Gefängnis, dann in einem "volkseigenen Betrieb"An sich sollte sowas nicht möglich sein in einem Rechtsstaat. Volkseigene Betriebe sind schon gut 30 Jahre Geschichte in dem Land hier.