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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

1.677 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendliche, Hessen, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 00:00
@AryaStark
Ich verstehe nicht, wo das zynisch sein soll.
Nur weil WIR denken dass wir den Mann (nach Sicht der Fotos) scheußlich finden heißt das doch lange nicht, dass er ihr keine anderen gezeigt haben könnte.

Natürlich können sich junge Mädchen durch einen älteren (immer noch halbwegs jungen) Mann angezogen fühlen.

Allgemein verstehe ich noch immer nicht was sich hier vorangestellt wird.
Man gehe von Folgendem aus:
Die beiden treffen sich verabredet.
Er ist nicht annähernd der Typ den sie erwartet hat. Würde sie einsteigen? Der normale Hausverstand sagt nein.
Und dann einfach so ins Auto gezerrt? Na ich weiß ja nicht.
Bei der PK wurden oftmals die großen Social Networks erwähnt.
Ich halte sie für klug genug sich darüber mit ihm verbunden zu haben!


Und klar, natürlich wird die Beschreibung stimmen und sie wird ein sehr zuverlässiges Mädchen gewesen sein.
Aber machen wir uns doch nichts vor, es wär Fortnite und es waren Chats.
Ich hoffe sehr, dass dieser Post nicht falsch verstanden wird!
Der Typ soll die komplette Härte der Justiz erfahren, besser spät als nie!

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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 00:23
Nochmals als Denkanstoß und Auszug aus den Regeln!

Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln

Veröffentlichung von persönlichen Informationen (Klarname, Adresse, etc.) in Schrift und Bild.

Wilde Spekulationen, sowie Ferndiagnosen, ohne dafür sprechende Indizien und Anhaltspunkte.

Einbringen und Diskutieren von Personendaten und Einschätzungen, die auf Erkenntnissen basieren, die durch das Stalken von Facebook oder anderen Personenseiten sozialer Netzwerke gewonnen wurden.

Wenn das nicht funktionieren sollte, müssen wir den Thread schließen.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 00:31
Zitat von nskandalnskandal schrieb:Er ist nicht annähernd der Typ den sie erwartet hat. Würde sie einsteigen? Der normale Hausverstand sagt nein.
Spielfreunde müssen nicht immer an einer Beziehung interessiert sein, deswegen könnte das Aussehen völlig egal sein.
Ayleen könnte ihn ebenso " nur als Freund", rein freundschaftlich gesehen haben. Was spräche dann dagegen freiwillig einzusteigen?


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 00:36
@Nabelschnur
Da hast du vollkommen recht!
Dagegen sprechen würde natürlich nichts!
Vll habe ich da zu engstirnig gedacht!
Aber ich kann mir vorstellen dass man mit 14 eher ein Date als ein Treffen mit einem Zocker- Kollegen verheimlicht.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 00:41
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Spielfreunde müssen nicht immer an einer Beziehung interessiert sein, deswegen könnte das Aussehen völlig egal sein.
Ayleen könnte ihn ebenso " nur als Freund", rein freundschaftlich gesehen haben. Was spräche dann dagegen freiwillig einzusteigen?
Es ist mMn sogar wahrscheinlicher, dass sie in ihm einen reinen Freund gesehen hat.

Gegen das Einsteigen spricht ein wenig, dass das so ein Klassiker ist, den sogar ich schon als Kind gehört habe. Steige zu keinem Fremden ins Auto. Nicht nur, weil der selber gefährlich sein könnte, sondern auch, weil man ja nicht weiß, wie er fährt. Und für eine Fahrt, die 300 km entfernt führt, fehlt mir jedes Vorstellungsvermögen. Da würde ich vom Glauben abfallen, wenn sich das herausstellt. Ausschließen kann man es natürlich nicht.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 00:44
Guten Morgen,

aus meiner Sicht werden die Ermittlungen wahrscheinlich ergeben, dass die Geschädigte zunächst freiwillig mit dem Tatverdächtigen die Reise angetreten hat. Vermutlich war sie mit ihm verabredet.
Alles andere ist zwar möglich, aber aufgrund der bisherigen Erkenntnisse unwahrscheinlicher.

Der Tatverdächtige musste keine komplizierte Strecke fahren, im wesentlichen geht es schnurstracks auf der A5. Ob er in Hessen dann an der ihm wohlbekannten Abfahrt erst mal nach links in Richtung seiner Wohnung oder gleich nach rechts in Richtung des Fundorts gefahren ist, ist eine interessante Frage. Beides halte ich für denkbar. In jedem Fall ist die Lage dann vermutlich entweder bei ihm zuhause oder am Fundort (was ich für ein bisschen wahrscheinlicher halte) für die Geschädigte endgültig ernst geworden.
Die Begründung für den Haftbefehl ist dreiteilig: Entziehung Minderjähriger, sexuelle Nötigung und Mord in Verdeckungsabsicht. Für Ersteres und Letzteres wird man nicht lange nachdenken müssen, das interessante Delikt ist in der Mitte, denn woher will man das wissen? Aus dem öffentlich bekannten Geschehen kann man sich das zwar naheliegend denken und zusammenreimen, aber es muss da objektive Anzeichen geben, die offenbar nicht veröffentlicht wurden. Interessant ist auch, dass "nur" von sexueller Nötigung, nicht aber von Vergewaltigung (ggf. versuchter) die Rede ist. Man würde ja ernsthafterweise bei den bekannten Fakten ja eher vom Schlimmsten ausgehen müssen. Da darf man gespannt sein, was demnächst noch an Ermittlungsergebnissen hervortreten wird.
Nach der finalen Tat (der Tötung zur Verdeckung) wird der Leichnam wohl entweder zum See gefahren worden sein (bei Verbleib der gefundenen Gegenstände in der Wohnung) oder am See in den See verbracht worden sein (bei Einsammlung der gefundenen Gegenstände, um diese zu behalten oder später zu entsorgen).

Dass der Tatverdächtige relativ schnell vernommen wurde, deutet tatsächlich nicht darauf hin, dass er besonders achtsam in der Verschleierung seiner Handlungen war. Entweder er hatte keinen wirklichen Tatplan oder er ist dazu gar nicht fähig.

Zu befürchten ist, dass er demnächst oder im Gerichtsverfahren mit einer abenteuerlichen Ausrede (Schutzbehauptung) für die Geschehnisse kommt. Es ist zu hoffen, dass dies nicht geschieht und zuvor die Ermittlungen umfassende Ergebnisse zutage fördern, die letztendlich wasserdicht sein werden. Dafür gibt es berechtigten Anlass. Dass ein Vermisstenfall so schnell vor der Lösung steht (im Falle von Tötungsdelikten), ist ja schon mal ein gutes Zeichen aus Ermittlersicht.

Ob man die Tat (oder eine andere vergleichbare) hätte verhindern können, wage ich zu bezweifeln. Man kann ja jemanden nicht rund um die Uhr bewachen oder ewig verwahren (letzteres noch eher). Auch da wird man noch erfahren, was da in der Vergangenheit des Tatverdächtigen noch so alles los war. Die bisherigen Erkenntnisse sind da wohl nur die oberste Spitze des Eisbergs. Auch der Hinweis mit der Beobachtung wegen Eigentumsdelikten und der scheinbaren Tätigkeit im Wachgewerbe lassen noch das ein oder andere befürchten.

Präventiv wird es interessant sein, wie und warum der Kontakt zustande kam und was die Geschädigte dazu veranlasst hat, sich mit dem Tatverdächtigen einzulassen.
Eine Sache ist in der Pressekonferenz schon gesagt worden: bei Treffen immer gute Freunde informieren, am besten mitnehmen. Blind Dates sind gefährlich. Übrigens auch für ältere Semester.

Letztendlich kann aber auch alles ganz anders gewesen sein.
Aber ich will hier nicht die mögliche Einlassung des Tatverdächtigen (vermutlich über dessen künftigen Verteidiger) vorwegnehmen.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 00:57
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:aus meiner Sicht werden die Ermittlungen wahrscheinlich ergeben, dass die Geschädigte zunächst freiwillig mit dem Tatverdächtigen die Reise angetreten hat. Vermutlich war sie mit ihm verabredet.
Alles andere ist zwar möglich, aber aufgrund der bisherigen Erkenntnisse unwahrscheinlicher.
Also ich halte den Teil deiner Version für wesentlich unwahrscheinlich.

Denn Ayleen musste sich doch bewusst sein, dass ihre Eltern bei einer so knappen Zeitvorgabe (200 m entfernt Pullover abgeben) noch auf der Autobahn Panik schieben würden, und letztendlich haben sie ihre Tochter ja auch äußerst schnell als vermisst gemeldet. Ich gehe auch davon aus, dass sie das Handy hätte abschalten müssen, denn die werden pausenlos angerufen haben.

Traust du, nach den Eindrücken, die die PK von dem Mädchen gab, ihr eine solche gewisse Kaltschnäuzigkeit zu, die selbst bei einem "harmlosen" Ausgang (sie hätte ja wieder zurück an ihren Wohnort kommen müssen) sich mindestens bis zum nächsten Tag oder bis spät in die Nacht hingezogen hätte, während ihre Eltern vor Angst daheim um ihre Tochter zittern? Und was hätte sie ihnen erzählt? Sorry, aber das ist für mich wirklich viel unwahrscheinlicher.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:00
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Interessant ist auch, dass "nur" von sexueller Nötigung, nicht aber von Vergewaltigung (ggf. versuchter) die Rede ist.
Bei der Obduktion hat man vermutlich festgestellt, dass sie noch keinen sexuellen Kontakt hatte.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:02
Hier spricht der Kriminologe Christian Pfeiffer mit der Moderatorin des Nachrichtensenders "Welt" online.
Youtube: VERDÄCHTIGER IM FALL AYLEEN: "Er wird nie wieder in Freiheit sein!" I WELT Interview
VERDÄCHTIGER IM FALL AYLEEN: "Er wird nie wieder in Freiheit sein!" I WELT Interview
Externer Inhalt
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Quelle: Welt online


Und ein weiterer Bericht "So beschreiben Nachbarn den mutmaßlichen Mörder von Ayleen"

https://www.focus.de/panorama/welt/er-ist-ein-seltsamer-typ-so-beschreiben-nachbarn-den-mutmasslichen-moerder-von-ayleen-14_id_128235244.html

Quelle: Focus


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:05
Hab eben einen Artikel in der FAZ entdeckt, der sich mit dem hohen Strafmaß für den TV im Alter von 14 Jahren befasst und die rechtlichen Möglichkeiten beleuchtet, die im Nachgang zum Maßregelvollzug überhaupt möglich gewesen wären.

Um Artikel werden auch die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuchs genannt. Ich hab diese mal aufgeführt, um plastisch werden zu lassen, wie die damaligen Prognosen waren. Wie im Artikel in der FAZ betont wird, sind immer sehr hohe Hürden zu nehmen:
Er verbrachte zehn Jahre im Maßregelvollzug und stand weitere fünf Jahre unter ­Führungsaufsicht. Dass ein 14 Jahre alter Jugendlicher nach Paragraph 63 Straf­gesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus, also im Maßregelvollzug, untergebracht wird, ist ausgesprochen selten.
Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/warum-der-fall-ayleen-a-aussergewoehnlich-ist-18216879.html

Wenn man sich nun die Rechtslage für eine psychiatrische Unterbringung (siehe § 63) und die genauere Erläuterung dazu (siehe § 20) anschaut, bekommt man schon ein ungefähres Bild von dem Menschen, dem Ayleen begegnet ist. Der Autor in der FAZ weist immer auch darauf hin, dass die gesetzlichen Möglichkeiten in diesem Fall bis zum Ende ausgespielt worden seien.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__63.html#:~:text=Hat%20jemand%20eine%20rechtswidrige%20Tat,ihm%20infolge%20seines%20Zustandes%20erhebliche
Strafgesetzbuch (StGB)

Es müssen entweder Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit vorhanden sein. Diese werden folgendermaßen definiert:

§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html
Strafgesetzbuch (StGB)


§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__21.html


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:15
Hallo zusammen,

Bzgl. der Fragestellung weshalb A. zum TV ins Auto gestiegen sein könnte und ggbfs. längere Zeit arglos war:

Zunächst war ja immer von einem 18-jährigen TV die Rede. Ich schätze, das hatten die Ermittler zunächst aus den Chatprotokollen so rekonstruiert. Demnach könnte er ihr dieses falsche - für eine 14-jährige ein pauschal interessanteres Alter als 29 - genannt haben. Und eben vielleicht auch falsche Fotos von einem 18-jährigen, mit dem sie sich dann wohl auch treffen wollte.

Als dann der TV und nicht der erwartete 18-jährige am Treffpunkt war, hätte er ihr eine Story à la: "Du, ich bin der Bruder vom xy. Er muss heute leider länger arbeiten, aber er will Dich unbedingt endlich treffen und er redet seit Wochen nur noch von Dir. Da hab ich ihm angeboten, dass ich Dich abhole, dann sind wir genau rechtzeitig da, wenn er Dienstschluss hat"

Die Story hätte er sogar noch über den Chataccount "verifizieren" können. Wenn sie die Person, die sie im Chat geglaubt hatte, kennen zu lernen, mochte, dann könnte sie eine solche Erklärung zunächst gerne angenommen haben, weil sie xy auch kennen lernen wollte.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:17
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Zunächst war ja immer von einem 18-jährigen TV die Rede, ich schätze, das hatten die Ermittler zunächst aus den Chatprotokollen so konstruiert. Demnach könnte er ihr dieses falsche - für eine 14-jährige ein pauschal interessanteres Alter als 29 - genannt haben. Und eben vielleicht auch falsche Fotos von einem 18-jährigen, mit dem sie sich dann wohl auch treffen wollte.
Das finde ich tatsächlich einen guten Punkt. So könnte die falsch kursierende Altersangabe entstanden sein.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:21
Zitat von chipiechipie schrieb:Wenn man sich nun die Rechtslage für eine psychiatrische Unterbringung (siehe § 63) und die genauere Erläuterung dazu (siehe § 20) anschaut, bekommt man schon ein ungefähres Bild von dem Menschen, dem Ayleen begegnet ist. Der Autor in der FAZ weist immer auch darauf hin, dass die gesetzlichen Möglichkeiten in diesem Fall bis zum Ende ausgespielt worden seien.
Ich habe die Gesetze gestern auch durchgelesen, worauf die Einweisung eines Minderjährigen in die Psychiatrie fußt. Weil ich einfach 10 Jahre für ein damaliges Kind für extrem lange halte.
Nun kann man es sich ja aussuchen, ob beim TV der § 20 StGB oder § 21 zum Tragen kam.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:21
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Als dann der TV und nicht der erwartete 18-jährige am Treffpunkt war, hätte er ihr eine Story à la: "Du, ich bin der Bruder vom xy. Er muss heute leider länger arbeiten, aber er will Dich unbedingt endlich treffen und er redet seit Wochen nur noch von Dir. Da hab ich ihm angeboten, dass ich Dich abhole, dann sind wir genau rechtzeitig da, wenn er Dienstschluss hat"
Auch diese Variante setzt voraus, dass Ayleen in voller Kenntnis, dass ihr Ausflug mehrere Stunden dauern würde (alleine 6 Stunden für die Hin- und Rückfahrt), keinerlei Vorkehrungen traf, um ihre Eltern wenigstens anfänglich zu beruhigen (ich übernachte bei einer Freundin).


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:29
Zitat von StrongbowStrongbow schrieb:Auch diese Variante setzt voraus, dass Ayleen in voller Kenntnis, dass ihr Ausflug mehrere Stunden dauern würde (alleine 6 Stunden für die Hin- und Rückfahrt), keinerlei Vorkehrungen traf, um ihre Eltern wenigstens anfänglich zu beruhigen (ich übernachte bei einer Freundin).
Darauf habe ich natürlich keine abschließende Antwort, aber: es war Schuljahresende (und eine Woche vor Ferienbeginn wahrscheinlich schon Notenschluss) und Sommer und damit länger hell. Wenn sie an einem solchen Tag beispielsweise eh bis 22h draußen sein durfte und Übernachtungen bei Freundinnen kurzfristig kein Problem waren, hat sie evtl. keinen Zeitdruck verspürt, ihre Eltern unmittelbar vorzuwarnen.

Aber wir kennen die Gepflogenheiten natürlich gar nicht. Denkbar ist für mich auch, dass sie den zeitlichen Rahmen und die Länge der Strecke nicht antizipieren konnte, und deshalb nicht Bescheid gesagt hat. Wenn es nur hieß "Wir fahren an einen See, der ist etwas weiter weg, aber bis 22h bist Du wieder daheim" war das für sie vielleicht anfangs ausreichend.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:30
Zitat von chipiechipie schrieb:Er verbrachte zehn Jahre im Maßregelvollzug und stand weitere fünf Jahre unter ­Führungsaufsicht. Dass ein 14 Jahre alter Jugendlicher nach Paragraph 63 Straf­gesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus, also im Maßregelvollzug, untergebracht wird, ist ausgesprochen selten.

Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/warum-der-fall-ayleen-a-aussergewoehnlich-ist-18216879.html
Ein sehr interessanter Artikel.

Und er enthält eine Bemerkung, die mir zu denken gibt. Dort steht
Der mutmaßliche Täter beging sein erstes Verbrechen, schon kurz nachdem er selbst strafmündig geworden war, nämlich im Alter von 14 Jahren.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/warum-der-fall-ayleen-a-aussergewoehnlich-ist-18216879.html

Wenn die FAZ richtig recherchiert hat, und nicht nur eine Vermutung hingeschrieben hat, dann hätte sich die lange therapeutische Maßnahme erst nach nach Einweisung in den Therapieort ergeben. Oder der Übergriff auf die 11-Jährige hätte derart brutal vonstatten gehen müssen, dass man hier eine solch lange Therapie als notwendig erachtete. Und es müssten ja während dieser 10 Jahre sich bei den Überprüfungen ständig Faktoren ergeben haben, die eine weitere Unterbringung über die komplette Jugend bis 24 notwendig erschienen ließen.

Mein Laienverstand sagt mir in diesem Fall, dass das ein außergewöhnlich heftiger Fall gewesen sein muss. Und da stellt sich dann tatsächlich die Frage, ob man nicht bei so einer Heftigkeit von einer dauerhaften Überwachung hätte Gebrauch machen müssen. Mich würde mal interessieren, wie viele vergleichbare Fälle es in Deutschland überhaupt gibt.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:32
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Nun kann man es sich ja aussuchen, ob beim TV der § 20 StGB oder § 21 zum Tragen kam.
Tendiere da eher zu § 20 StGB, da der TV ja von Anfang gleich nur in den Maßregelvollzug gelangt sein soll und nicht zuerst eine Jugendstrafe im Jugendstrafvollzug abgesessen haben soll oder?

Die verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) im Gegensatz zur Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) erlaubt auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe - kann (nicht mal muss) aber durch die verminderte Schuldfähigkeit abgemildert werden. Also bspw. eine kürzere Freiheitsstrafe als wäre eine Tat bei voller Schuldfähigkeit begangen worden.

Der TV saß zu keiner Zeit eine Freiheitsstrafe im Jugendstrafvollzug ab, so viel wir wissen oder? - sondern war er nur im Maßregelvollzug untergebracht, was für mich darauf schließen lässt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit schuldunfähig nach § 20 StGB gewesen sein müsste.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:35
Zitat von StrongbowStrongbow schrieb:Gegen das Einsteigen spricht ein wenig, dass das so ein Klassiker ist, den sogar ich schon als Kind gehört habe. Steige zu keinem Fremden ins Auto.
Allerdings wurde eben diese Warnung auch schon von unzähligen Jugendlichen in den Wind geschlagen. Jugendliche früherer Generationen haben sich, allen guten Ratschlägen zum Trotz beim Trampen zu völlig Fremden ins Auto gesetzt.
Die Gefahreneinschätzung von Jugendlichrn ist, vollkommen alterstypisch, etwas anders, als die von Erwachsenen.

Hier war es möglicherweise so, dass Ayleen den TV gar nicht als "Fremden" wahrgenommen hat. Auch bei Internetkontakten kann ein Gefühl großer Nähe und Vertrautheit entstehen, das dazu führen kann, dass die Person, als guter Freund oder enger Vertrauter wahrgenommen wird, obwohl man sie eigentlich kaum oder gar nicht kennt.

Ich halte es nicht für undenkbar, dass Ayleen freiwillig ins Auto gestiegen ist.
Allerdings ohne die Absicht mit dem TV 300km weit weg zu fahren. Und auch ohne Kenntnis darüber, dass dies seine Absicht ist.


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03.08.2022 um 01:40
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Das frage ich mich auch. Was macht man mit solchen Kindern? Viele haben sicher von Geburt an die Arschkarte gezogen, von Anfang an keine Chance. Das werden in der Mehrheit Kinder aus völlig zerrütteten Verhältnissen sein, bei denen in der prägenden Kleinkindphase alles verkackt wurde. Und dann sind da noch die wohlstandsverwahrlosten Kinder, die materiell mehr als genug von allem hatten, dafür aber einen umso größeren Mangel an Stabilität, Zuwendung und Liebe seitens der Eltern.
Was man mit solchen Kindern macht? In aller Regel werden sie durch sämtliche Jugendhilfemaßnahmen geschleust, die das SGB VIII hergibt, oft schon ab Geburt. Eine "klassische" Jugendhilfebiografie sieht so aus: Kurz der Geburt geht es in eine Mutter-Kind-Einrichtung und im Anschluss mit Unterstützung einer sozialpädagogischen Familienhilfe in den Haushalt der Eltern zurück, das geht dann schief. Daraufhin Inobhutnahme durch das Jugendamt, Unterbringung in Bereitschaftspflege. Bindungsabbruch Nummer 1. Dann ein Sorgerechtsverfahren, das sich oft über ein Jahr hinzieht, obschon Bereitschaftspflege eigentlich maximal sechs Monate (eher nur wenige Wochen) dauern soll, damit das Kind sich nicht zu eng an diese "Übergangsfamilie" bindet. Klappt nach meiner Erfahrung nahezu nie. Nach Abschluss des Verfahrens und meist (teilweisem) Sorgerechtentzug geht es in die erste Dauerpflegefamilie. Ergo: Das Kind verliert im Alter von ca. anderthalb/zwei Jahren sämtliche ihm bekannten und seit Geburt erinnerlichen Bezugspersonen. Bindungsabbruch Nummer 2. In der Dauerpflegefamilie packt das Kind erst nach einer erneuten Zeit des Eingewöhnens seinen "Rucksack" aus - in dem sich oft frühkindliche Traumata, eine massive Bindungsstörung aufgrund der wiederholten Bindungsabbrüche und sehr häufig zudem geistige und / oder körperliche Beeinträchtigungen (z.B. wegen Alkohol oder Drogen in der Schwangerschaft) befinden. Das überfordert "normale" Pflegefamilien oft. Und so beginnt meist ein bunter Reigen aus immer wieder neuen Pflegefamilien, KJP-Aufenthalten, Heimunterbringungen, pädagogischen Intensivangeboten, gerne zwischendurch auch noch mal ein Rückführungsversuch zu den leiblichen Eltern etc. etc. etc. Und mit jeder neuen Station, mit jedem neuen Bindungsabbruch, verstärkt sich die Problematik. Ein elender Teufelskreis, aus dem Jugendämter und Familiengerichte bislang keine Exit-Strategie gefunden haben. Meiner bescheidenen Meinung nach müssten A) Sorgerechtsverfahren entscheidend verkürzt werden, B) dürften Eltern, denen aufgrund ihrer nachweislichen Erziehungsunfähigkeit bereits ein oder mehrere Kinder entzogen wurden, nicht mit jedem weiteren Kind erst wieder zahlreiche "Chancen" erhalten, das Kind zu verkorksen, ehe es entzogen wird und C) muss das Kindeswohl und nicht die Kostenfrage ("Familienhelfer sind günstiger als Pflegefamilien sind günstiger als professionelle Erziehungsstellen" etc.) bei der Wahl der Hilfsangebote im Vordergrund stehen, um ein Scheitern und immer wieder neue Beziehungsabbrüche zu vermeiden.

Denn diese Biografien wie eben geschildert, gibt es zuhauf. Man nennt sie dann irgendwann "Systemsprenger". Tatsächlich sprengt aber eher das System diese Kinder. Überspitzt gesagt. Und irgendwann bleibt dann im Teenie-Alter nur noch "wegsperren", wenn diese Kids schon im Vorschulalter damit beginnen, eine Gefahr für sich und andere darzustellen. Und ich rede da nicht von harmlosen Raufereien...

Sehr langer Rede kurzer Sinn: Die Sozialprognose dieser Kinder steht und fällt mit ihrem "Erbgut" und dem Glück, sehr früh und dauerhaft in einem fachlich fitten und herzenswarmen Umfeld aufzuwachsen. Im Fall des Tatverdächtigen wird das vermutlich nicht ganz so gut gelaufen sein...


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

03.08.2022 um 01:42
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Allerdings wurde eben diese Warnung auch schon von unzähligen Jugendlichen in den Wind geschlagen. Jugendliche früherer Generationen haben sich, allen guten Ratschlägen zum Trotz beim Trampen zu völlig Fremden ins Auto gesetzt.
Die Gefahreneinschätzung von Jugendlichrn ist, vollkommen alterstypisch, etwas anders, als die von Erwachsenen.

Hier war es möglicherweise so, dass Ayleen den TV gar nicht als "Fremden" wahrgenommen hat. Auch bei Internetkontakten kann ein Gefühl großer Nähe und Vertrautheit entstehen, das dazu führen kann, dass die Person, als guter Freund oder enger Vertrauter wahrgenommen wird, obwohl man sie eigentlich kaum oder gar nicht kennt.
Das ist natürlich vollkommen richtig. Und wenn sich Ayleen gegenüber den Eltern geäußert hätte, dass es etwas später werden kann, weil sie sich noch mit XY trifft, dann wäre das für mich auch durchaus vorstellbar.

So ist es für mich aber eher vorstellbar, dass sie ihrer Internetbekanntschaft gesagt hat, ja wir können uns sehen, aber nur kurz denn ich muss wieder nach Hause.

Ich hoffe, die Chatprotokolle geben darüber Aufschluss.

Es ist halt unglaublich schwer, sich in eine 14-Jährige hineinzudenken, die man nur aus der Presse kennt.


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