Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
24.04.2024 um 02:13Anzeige
fischersfritzi schrieb:Rechtsanwalt Makepeace, der auch zu Wort kommt, wertet das als Rücktritt von der Straftat.Das ist doch wieder Haarspalterei. Sie mag bei diesem Auftrag zurückgetreten sein, aber doch auch nur weil sie den Auftrag jemand anderem erteilte.
fischersfritzi schrieb:Sie habe jemand anderen gefunden.
Photographer73 schrieb:Das ist doch wieder Haarspalterei. Sie mag bei diesem Auftrag zurückgetreten sein, aber doch auch nur weil sie den Auftrag jemand anderem erteilte.Haarspalterei ist es nicht, wenn sie wirklich zurückgetreten wäre, dann ist es nicht nur weil sie den Auftrag jemand anderen erteilte, sie muss es ja von selbst gemacht haben. Aber das hat auch für großes Gelächter im Publikum gesorgt, weil sie ja noch hundertmal ihn gedrängt hat. Aber ich glaube die setzen drauf, da sie zum Schluss hauptsächlich nach dem Geld gefragt hat. Also sie muss vom Versuch zurückgetreten sein, nicht nur vom Auftrag.
fassbinder1925 schrieb:großes Gelächter im PublikumAhh, du warst vor Ort?
fassbinder1925 schrieb:Also sie muss vom Versuch zurückgetreten sein, nicht nur vom Auftrag.Wie würde das denn konkret aussehen, von dem Versuch zurückzutreten?
fischersfritzi schrieb:Ahh, du warst vor Ort?Ja kommt.
Dann bin ich schon gespannt auf deinen Bericht.
fischersfritzi schrieb:Wie würde das denn konkret aussehen, von dem Versuch zurückzutreten?Ja, war von mir vllt auch ein bisschen eine missgelungene Gegenüberstellung. Ich wollte damit ausdrücken, dass ein innerer Entschluss gefasst werden muss, den Erfolg aufzugeben.
Von einem Auftrag zurückzutreten, ist für mich relativ klar.
Das ist vermutlich ähnlich wie bei einem Auftrag einen Handwerksbetrieb. Wenn man da einen Auftrag erteilt hat uns über Monate auf Nachfrage, warum der vereinbarte Termin nicht eingehalten wird ständig hört, "ja geht bald los", aber dann passiert doch nichts, dann storniert man eben den Auftrag.
Und in diesem Sinne verstehe ich ihr "Brauchst nicht mehr machen, gib mir mein Geld zurück!" als "Stornierung", als Rücktritt vom Auftrag.
Aber was mit "Rücktritt vom Versuch" gemeint ist und konkret aussehen könnte ist mir nicht ganz klar.
ringelnatz schrieb:Die Angeklagte schätzt sich selber also als nicht psychopatisch, psychisch gestört und aggressiv ein.Und vor allem möchte sie, dass andere sie so sehen. Sie hält sich stets an Regeln (ist in ihrem Leben noch nicht mal über eine rote Ampel gefahren) und denkt nur wohlwollend und gönnend über andere Menschen nach...
fischersfritzi schrieb:Aber was mit "Rücktritt vom Versuch" gemeint ist und konkret aussehen könnte ist mir nicht ganz klar.Dieser "Rücktritt vom Versuch" führt juristisch dazu, dass eine Tat nicht mehr oder nur noch mit einen sehr viel milderem Maß bestraft wird, weil damit dann ein weniger schwerer Straftatbestand verwirklicht wird.
cododerdritte schrieb:Dieser "Rücktritt vom Versuch" führt juristisch dazu, dass eine Tat nicht mehr oder nur noch mit einen sehr viel milderem Maß bestraft wird, weil damit dann ein weniger schwerer Straftatbestand verwirklicht wird.Genau Erpresserischer Menschenraub und solche Sachen wären auch noch ein Beispiel. Da macht es auch Sinn.
Diese juristische Regelung dient vor allem dazu, dass ein Täter bei Entführungen oder Geiselnahmen noch eine Motivation haben soll, die Opfer laufen zu lassen und eben nicht in den Denkmodus gerät: "Jetzt werde ich eh für Entführung/Geiselnahme bestraft, da kommt es eh nicht mehr drauf an." bzw. ich bin so weit gegangen, es gibt jetzt eh kein zurück mehr.
AudiLady83 schrieb:Ich weiß auch nicht wie das rechtlich einzuordnen ist, aber wenn jemand aktiv zurücktreten will & nicht will das dieser Mord passiert… dann fallen mir tausend andere Sätze ein als: „Lass es bleiben und gib mir mein Geld wieder!“ Das klingt eher nach nem trotzigen Kind dessen Plan nicht aufgegangen istErstens das und zweitens sollte ja wohl nur der "Auftragskiller" ausgetauscht werden. Sie hatte für den "Job" ja anscheinend schon jemand anderen im Auge. Somit sollte die Tat ja durchaus weiterhin durchgeführt werden.
fischersfritzi schrieb:Und weiteren Chatverlauf schreibt sie ihm dann irgendwann, nachdem sie vielfach nachgefragt hat, wann er seinen Auftrag endlich erledigt, dass er es bleiben lassen soll und ihr das Geld zurückgeben soll. Sie habe jemand anderen gefunden.
cododerdritte schrieb:Und vor allem möchte sie, dass andere sie so sehen. Sie hält sich stets an Regeln (ist in ihrem Leben noch nicht mal über eine rote Ampel gefahren) und denkt nur wohlwollend und gönnend über andere Menschen nach...Ob dieser Naivität könnte man wirklich schmunzeln, wäre der Hintergrund nicht so schrecklich.
Ich habe schon das Gefühl, dass sie irgendwie nicht verstanden hat, worum es bei dem Test ging. Wie gesagt, man hat das Gefühl, dass sie eifrig versucht hat, das "richtige" anzukreuzen. Ein bisschen nach dem Motto: wenn ich zugebe, dass ich anderen auch mal was schlechtes wünsche, dann trauen die mir einen Mord zu. Oder eben umgekehrt: wenn ich sage, dass ich anderen noch nie etwas schlechtes gewünscht habe, dann trauen die mir keinen Mord zu.
Sie kommt sich selber geschickt und raffiniert vor, rafft aber nicht mal bei den simpelsten Fragen, dass es da um einen Abgleich der Wahrhaftigkeit geht.
AudiLady83 schrieb:Desweiteren find ich im tv Ingolstadt Bericht ein wenig amüsant wie Anwalt Makepeace die Vorstrafen des Auftragsmörders zur Sprache bringt, aber die Vorgeschichte seiner Mandantin nicht relevant für den Prozess erachtet! 🤭Da hatte ich auch Fragezeichen...
.druide. schrieb:Kann das jemand aufklären?Ja, RA Makepeace könnte das aufklären.
fischersfritzi schrieb:Wer bezahlt die Wahlverteidiger?Das mit den Pflichtverteidigern habe ich auch in anderen Prozessen schon nicht verstanden. Da werden auf Staatskosten zwei Pflichtverteidiger spendiert, weil der/die Angeklagte nicht die finanziellen Mittel hat, den Anwalt selber zu bezahlen. Dann kommt irgendein generöser Verwandter und spendiert zusätzlich einen, oder hier sogar zwei, weitere Strafverteidiger.
Soweit ich weiß, werden von der Staatskasse nur 2 Pflichtverteidiger übernommen. Und bei Verurteilung muss auch das zurückgezahlt werden.
fischersfritzi schrieb:In einem der Zeitungsberichte oder bei TV Ingolstadt wurde erwähnt, dass der Vater der Angeklagten als Taxifahrer arbeitet.Die Verdienste, Einkommen und Vermögenssituationen in dem gesamten Umfeld sind mir sowieso absolut ein Rätsel. Dort scheinen ja alle genug Geld für Markenklamotten, Sportwagen, Ausgehfreuden etc. zu haben, obwohl eigentlich kaum einer über einer einem "normalen" Beruf nachgeht, viele in jungen Jahren schon Knasterfahrung haben, das Bildungsniveau nicht gerade fein ist....
Da ist der Verdienst ja nicht sonderlich groß, und ich frage mich ob die Anwälte den Auftrag pro bono machen.
fassbinder1925 schrieb:ach dem Hauptschulabschluss hat sie sich gegen eine klassische Ausbildung entschieden, weil sie sehr ehrgeizig ist und schnell Geld verdienen wollte. So hat sie täglich 6 Stunden in einer Boutique gearbeitet und später auch wieder 6 Stunden in einem Kosmetiksalon. Danach wollte sie Rawan bei sich haben und sie war dort in Vollzeit. Nach der Trennung betrieb sie zwei Teststationen und sie wollte in München noch mehr aufmachen.Ich weiß auch nicht, wie man es schafft, mit einem IQ zwischen 86 und 89 zwei Teststationen zu betreiben, wenn man der Auffassung ist, dass "ehrgeizig arbeiten um früh Geld zu verdienen" bedeutet, 6 Stunden am Tag zu arbeiten...
cododerdritte schrieb:Ich weiß auch nicht, wie man es schafft, mit einem IQ zwischen 86 und 89 zwei Teststationen zu betreibenBei den Teststationen standen mir tatsächlich auch die Haare zu Berge,
cododerdritte schrieb:, Ausgehfreuden etc. zu haben, obwohl eigentlich kaum einer über einer einem "normalen" Beruf nachgeht, viele in jungen Jahren schon Knasterfahrung haben,Ich glaube das Umfeld ist tatsächlich ein bisschen heterogener als das auf den ersten Blick so wirkt. Es waren auch einige Personen dabei, die ganz normal berufstätig sind und keine Haftstrafen verbüßt haben.
fischersfritzi schrieb:vermute mal, er und sein Team nutzen schlicht jede Gelegenheit, die Angeklagte möglicht harmlos da stehen zu lassen und die kriminelle Energie im Umfeld zu verorten.... bleibt (ausser confession) scheinbar auch nichts anderes oder kommt da noch eine andere (Grund)strategie?
fischersfritzi schrieb:Wie soll eine Anfang 20-Jährige ohne jegliche berufliche Erfahrung, ohne betriebswirtschaftliches oder organisatorisches Wissen, ohne medizinische Kenntnisse etc eine Teststation leiten?Eine berechtigte Frage.
cododerdritte schrieb:Ich weiß auch nicht, wie man es schafft, mit einem IQ zwischen 86 und 89 zwei Teststationen zu betreiben, wenn man der Auffassung ist, dass "ehrgeizig arbeiten um früh Geld zu verdienen" bedeutet, 6 Stunden am Tag zu arbeiten...
fischersfritzi schrieb:Wie soll eine Anfang 20-Jährige ohne jegliche berufliche Erfahrung, ohne betriebswirtschaftliches oder organisatorisches Wissen, ohne medizinische Kenntnisse etc eine Teststation leiten?Das mit den Teststationen war ja ein globaleres Problem (zumindest in Bayern), da die Testverordnung relativ lasch war (da man ja auf möglichst umfassende Testzentren angewiesen war). Eröffnen konnte die prinzipiell jeder und auch die Abstriche wurden nicht von medizinischem Personal gemacht. Vorgeschrieben war lediglich die Teilnahme an einer mehrstündigen Schulung. Deshalb gab's dann im Nachhinein dann ja auch ziemlich viele Betrugsfälle (https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/leben-in-bayern/detailansicht-leben-in-bayern/artikel/angeklagte-gestehen-betrug-mit-coronatests.html#topPosition).
fischersfritzi schrieb:Insgesamt habe ich häufiger das Gefühl, das Verhalten der Gruppenmitglieder passt eher zu Jugendlichen, als zu Erwachsenen Anfang 20-jährigen.Vorschlag?
fischersfritzi schrieb:Insgesamt habe ich häufiger das Gefühl, das Verhalten der Gruppenmitglieder passt eher zu Jugendlichen, als zu Erwachsenen Anfang 20-jährigen.Das stimmt und das kommt auch recht häufig vor. Nicht umsonst ist die Jugendhilfe auch auf junge Erwachsene bis 27 Jahren ausgedehnt.
.druide. schrieb:Vorschlag?Ich glaub im Rahmen der moralischen Entwicklung ist ab 21 aufwärts dann kein signifikanter Schub mehr zu erwarten.
Alterserweiterung Jugendstrafrecht