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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

1.558 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

gestern um 14:05
https://www.tagesspiegel.de/berlin/wenn-es-heisst-das-recht-sei-wiederhergestellt-4528135.html

Nach der Darstellung ist sie vor der zweiten Verhandlung schon freigekommen. Ich vermute, dass die Haftprüfung durch bereits bestehende Gutachten und dem vernichtenden BGH-Urteil (sehr lesenswert) zu ihren Gunsten ausgegangen ist.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

gestern um 14:06
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:html

Nach der Darstellung ist sie vor der zweiten Verhandlung schon freigekommen. Ich vermute, dass die Haftprüfung durch bereits bestehende Gutachten und dem vernichtenden BGH-Urteil (sehr lesenswert) zu ihren Gunsten ausgegangen ist.
Das denke ich eben auch. Aber das war ja dann nach der Entscheidung.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

gestern um 14:06
Oh sorry, hab die Frage falsch verstanden.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

gestern um 14:58
Dass Sha. wegen ihres Autos und des Lasergeräts verschuldet war, wurde im Podcast erwähnt und ist keine Neuigkeit. Ich wundere mich, dass dem so wenig Gewicht beigemessen wird. Überschuldung könnte ein zusätzlicher Grund dafür gewesen sein, dass sie untertauchen wollte. Schließlich googelte sie kurz vor der Tat zur Vererbung von Schulden.

Und dass der Blick immer nur auf ihre engsten Verwandten und das offenbar gute Verhältnis zu ihnen gerichtet wird, finde ich zu kurzsichtig. Evtl. wollte sie auch diese mit ihrem Untertauchen vor dem Ehrverlust und der Ausgrenzung aus der jes. Gemeinde schützen. Rawans Familie waren Shas. Eltern jedenfalls nicht streng genug (s. Zitate + Post von @anonym7655 unter dem Trennstrich).

- - -
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Meines Erachtens wird über die Schwarze Magie Theorie zu viel palavert und über Shekir sowie die ganze Clique etwas wenig.
Auch wenn ich selbst nicht dafür empfänglich bin und nicht von einem Ritualmord ausgehe, finde ich die Prüfung berechtigt. Der Glaube daran muss nicht mit einem bestimmten kulturellen Hintergrund zusammenhängen. Ich sehe keinen Unterschied zu den unterschiedlichsten Abstrusitäten, von denen sog. Verschwörungstheoretiker oder Anhänger div. Glaubensgemeinschaften überzeugt sind.
Ob der "Scheich von Hessen" :D tatsächlich nicht mehr wusste bzw. entziffern konnte, was er Sha. auf Zetteln mit auf den Weg gegeben hatte, kann kein Mensch überprüfen.
Welche Macht solch ein Guru/Magier/Coach u. U. hat, zeigt der Sirius-Fall:
"Die Toten des Sirius – Mit Föhn, Pistole und Hypnose" https://www.swr.de/swrkultur/leben-und-gesellschaft/die-toten-des-sirius-mit-foehn-pistole-und-hypnose-1-2-100.html


Zitat von watnuwatnu schrieb am 27.05.2024:Jesidische Ehen werden auf Lebenszeit geschlossen: Eine Scheidung ist im Prinzip möglich, ist aber verpönt und wird möglichst vermieden. [...]
Wikipedia: Jesidische Heiratsvorschriften#Die Ehescheidungen

Interessant ist m. E. eine Bemerkung des Richters in der Abweisung des Antrags auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Antrag bezog sich auf die Aussage von Shas Ex-Affäre Yakup:
Der Richter begründete die Abweisung des Antrags: Das keine schutzwürdigen Interessen verletzt würden, dass aber auch nicht auszuschließen sei, dass die Angeklagte oder deren Angehörige einen Nachteil in der jesidischen Glaubensgemeinschaft davontragen, wenn der Zeuge öffentlich aussagt.
https://www.tvingolstadt.de/mediathek/video/doppelgaengerinnen-mordprozess-wird-die-angeklagte-von-der-albanischen-mafia-verfolgt/ Min. 2:20
Beitrag von anonym7655 (Seite 73)
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb am 06.06.2024:Gekannt habe er [der Vater von Rawan] aus ihrem [Sharahbans] Clan nur das Familienoberhaupt, einen Onkel väterlicherseits. Dieser habe im irakischen Dorf „Probleme mit anderen Anwohnern“ gehabt. Gegen die Beziehung sei er auch gewesen, weil Shahrabans Vater seine Tochter nicht „unter Kontrolle“ gehabt habe: weil sie nicht in die Schule gegangen sei, „allein rausging“ und „frei gelebt“ habe.



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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

gestern um 23:53
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Interessehalber: kennst Du Fälle, in denen das Urteil gesprochen, Rechtsmittel eingelegt und in der Zwischenzeit bis zur Entscheidung die Untersuchungshaft aufgehoben wurde? Kommt sowas auch vor?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das kommt vor. Aber ein konkretes Beispiel habe ich jetzt nicht. Das liegt auch daran, dass das bei hohen Strafen selten passiert und bei niedrigen die Leute auch schon vor dem Prozess frei waren.
Ich habe doch noch ein Beispiel. John Demjanjuk.
Kaum 24 Stunden nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft ist der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk vorerst wieder in Freiheit. Weil das Münchner Landgericht zugleich den Haftbefehl gegen den 91-Jährigen aufgehoben hatte, verließ der Greis am Freitagnachmittag das Münchner Gefängnis Stadelheim. Wo der 91-Jährige unterkommt, blieb unklar. Gefängnisdirektor Michael Stumpf erklärte, Demjanjuk habe unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte um Stillschweigen gebeten.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/haftbefehl-gegen-frueheren-kz-waechter-aufgehoben-demjanjuk-verlaesst-das-gefaengnis-3579754.html


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

um 00:08
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:John Demjanjuk.
Passt nicht wirklich, mMn. Der Grund für die Entlassung war ja nicht ausschließlich das noch nicht rechtskräftige Urteil, sondern vor allen Dingen das hohe Alter von 91 Jahren.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

um 09:27
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Passt nicht wirklich, mMn. Der Grund für die Entlassung war ja nicht ausschließlich das noch nicht rechtskräftige Urteil, sondern vor allen Dingen das hohe Alter von 91 Jahren.
Wenn ich @Schneewi77chen richtig verstanden habe, war das auch gar nicht das Thema.

Niemand wird allein wegen eines noch nicht rechtskräftigen Urteils entlassen. Es ging darum, ob es Fälle gibt, bei dem der Haftbefehl direkt nach einem Urteil aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wurde, bis zur Entscheidung des BGH. Das passiert nur wenn das verurteilende Gericht der Meinung ist, die Haftgründe wie Fluchtgefahr etc. liegen nicht mehr vor. Das kann hohes Alter sein oder weil sie einem 3 Jahre geben und der schon 18 Monate in U-Haft saß und sie der Meinung sind, wenn das Urteil irgendwann mal rechtskräftig wird, wird der Angeklagte die Strafe antreten. Sind an sich die selben Gründe wie beim Haftrichter nach der Verhaftung, nur dass jetzt eben das Gericht entscheidet.

Die Haftfortdauer wird ja auch gleich nach der mündlichen Begründung per Beschluss verkündet, während die Parteien noch eine ganze Woche Zeit haben zu entscheiden, ob sie überhaupt in Revision gehen oder das Urteil rechtskräftig werden lassen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

um 19:49
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn ich @Schneewi77chen richtig verstanden habe, war das auch gar nicht das Thema.
Ja, genau, so war das gemeint. Vielen Dank für die Beispiele und auch die Hintergrundinfos @fassbinder1925 und auch vielen Dank für eure Beiträge und Einwürfe @kegelschnitt und
@Photographer73!

Ich bin gespannt, wie die Entscheidung über die Revision in diesem Fall ausfallen wird.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Überschuldung könnte ein zusätzlicher Grund dafür gewesen sein, dass sie untertauchen wollte.
Ich hab gar nicht das Gefühl, das dem so wenig Bedeutung beigemessen wurde. Diese ganze Theorien haken einfach daran, dass sie halt eben nicht untergetaucht ist, sondern sich munter weiter in ihrem damaligen sozialen Kreis aufgehalten hat.


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