Ja, die von
@Lanza zitierte Passage aus dem Beitrag von Professor Fischer erschien auch mir prägnant. Ich finde die vom ehemaligen BGH-Richter geübte Kritik am Verhalten der Staatsanwaltschaft in Traunstein nachvollziehbar.
Und ich frage mich, ob dies Konsequenzen zur Folge hat. Etwa die, dass Staatsanwalt Fiedler bei der Neuauflage des Prozesses nicht wieder die Federführung für die Anklagebehörde übernimmt, sondern durch jemand anderen ersetzt wird.
Im Übrigen würde ich auch vor dem Hintergrund der Kritik am Gebaren der Staatsanwaltschaft liebend gerne wissen, wie denn die dienstliche Stellungnahme der Generalbundesantwaltschaft zum Revisionsantrag im Fall Hanna im Detail ausgesehen hat.
Wir wissen ja nur, das der GBA festgestellt hat, die 1 732 Seiten umfassende Revisionsschrift sei „teils unzulässig, teils unbegründet“ gewesen und unter dem Strich „nicht gewichtig genug“.
Damit lag der Generalbundesanwalt, wenn man das BGH-Urteil zugrunde legt, gründlich daneben.
Ich würde gerne wissen, ob der GBA in seiner Stellungnahme überhaupt den Punkt „Besorgnis der Befangenheit“ wegen des E-Mail-Verkehrs zwischen Vorsitzender Richterin und Staatsanwaltschaft angerissen oder ob er ihn geflissentlich außer acht gelassen hat.
Und wenn er doch darauf eingegangen ist, hat er dann das Verhalten von Richterin und Staatsanwalt verteidigt, gerechtfertigt?
Werden überhaupt bei der Staatsanwaltschaft und vorgesetzten Dienststellen Entscheidungen wie jetzt im Fall Hanna zum Anlass genommen für eine Aufarbeitung mit dem Ziel, vor Verhaltensweisen zu warnen, die den Eindruck von Kumpanei entstehen lassen könnten?