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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.831 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ab Min 23:45 bis zum Ende
Danke für den Hinweis.

"Es passiert nicht oft, dass wir bei Spiegel TV gute Nachrichten zu verkünden haben..."
Ich würde sagen, da gibt es keine Zweifel mehr, wie der Spiegel das LG-Urteil bewertet.
Zitat von emzemz schrieb:Das kann wohl kaum Aufgabe eines Strafsenats des BGHs sein, den Verteidigern, die Revision eingelegt haben, Nachhilfe zu geben.
In diesem Fall haben sie ja eher den Richter*innen + Staatsanwalt Nachhilfe gegeben...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:17
Zitat von emzemz schrieb:Das kann wohl kaum Aufgabe eines Strafsenats des BGHs sein, den Verteidigern, die Revision eingelegt haben, Nachhilfe zu geben.
Das ist richtig.

Aber es sollte nach meiner Auffassung die Pflicht eines BGH-Strafsenats sein, die in einer Revision aufgeführten Beanstandungen/Rügen zu beurteilen und zu bescheiden.

Wenn er sich dazu aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nicht in der Lage sieht, müsste vielleicht mal hinterfragt werden, ob die scheinbare Inflation an Revisionen noch praktikabel ist.

Mein Eindruck ist, dass es zunehmend zum guten Ton gehört, gleich nach einem Urteil „Revision“ zu rufen. Nicht von ungefähr landet man dann bei einer Erfolgsquote von deutlich unter zehn Prozent.

Wie wäre es, dort einmal anzusetzen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:34
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber es sollte nach meiner Auffassung die Pflicht eines BGH-Strafsenats sein, die in einer Revision aufgeführten Beanstandungen/Rügen zu beurteilen und zu bescheiden.
Der BGH sollte also jedes Urteil, für das Revision eingereicht wurde, ausgiebig prüfen und seine Einschätzung abgeben? Haben sich hier nicht vor allzu langer Zeit einige aufgeregt, dass erfolgreiche Revisionen zu Lasten von Steuergeldern gehen?
Wer soll dann den BGH zahlen, der sich in alle Urteile einarbeiten muss? Und was soll dann eigentlich die neue Kammer, an die das Urteil zurückverwiesen wurde, noch tun, wenn der BGH sich zu wichtigen Punkten schon positioniert hat?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:aufgrund mangelnder personeller Ressourcen
Es geht nicht primär um mangelnde Ressourcen, sondern um Ressourcenverschwendung.
O.g. Fahrprüfer geht ja auch nicht her und sagt dem Prüfling: Du bist durchgefallen, aber ich schau mir jetzt noch an, ob Du überhaupt einparken kannst.


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gestern um 23:36
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sprache ist manchmal verräterisch. Eine Gerichtsvorsitzende (A = Assbichler) und die weiteren Richter und Schöffen (Konsorten = Kumpane/Mittäter) so abschätzig als die eigentlichen Übeltäter in diesem Verfahren einzustufen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Autor.
Manche scheinen hier einfach zu vergessen, worum es in dem Prozess tatsächlich ging: um einen versuchte sexuellen Übergriff und anschließenden Mord an einer jungen Frau, die noch ihr ganzes Leben vor sich hatte und nichts falsches getan hat, außer sich zu trauen, nachts alleine einen Heimweg von 8 Minuten Länge anzutreten.
Vielleicht überlegen sich hier einige mal, die hier die Aufhebung des Urteils feiern, dass nur wegen eines Formfehlers jetzt nicht rechtskräftig wis, wie es ihnen ginge, wenn die eigene Tochter oder man selber betroffen wäre. Und ob man wirklich möchte, dass Menschen, gegen die ein schwerwiegender Tatverdacht besteht, ein Sexualverbrecher zu sein, aufgrund von Formfehlern Ostererleichterungen oder Entlassungen aus der U-Haft bekommen.
Wenn ich es mir aussuchen kann, würde ich gerne in einem Land leben, in dem Frauen frei entscheiden können, wann immer, in welchem Zustand auch immer und in welcher Kleidung auch immer sie wollen unbehelligt alleine nach Hause gehen können. Deshalb möchte ich, dass Sexualverbrecher eine entsprechende Strafe bekommen.

Ganz offensichtlich war der Email-Verkehr und die Ablehnung des Antrags auf Ablehnung wegen Befangenheit nicht in Ordnung. Aber den BGH-Entscheid als Sieg für die Gerechtigkeit abzufeiern finde ich arg daneben. Es geht darum, dass derjenige, der Hanna das angetan hat, dafür verurteilt wird.
Der eigentliche Übeltäter ist der, gegen den sich ein so dringender und schwerwiegender Tatverdacht ergeben hat, dass es für eine Anklageerhebung sowie die Eröffnung eines Hauptverfahrens gereicht hat und dass 5 Richter von seiner Schuld überzeugt waren. Nicht die vorsitzende Richterin und der StA denen aus Fahrlässigkeit ein Fehler unterlaufen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:59
Jetzt wird es interessant: Um was geht es bei diesem Prozess?

Ich denke, es geht um mehr als um den vorliegenden Einzelfall. Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen der Staat von seinem Gewaltmonopol Gebrauch machen und jemanden einsperren darf. Das ist abstrakt betrachtet für unsere Gesellschaft wichtiger als der Fall Hanna. Dieser Fall ist doch nur einer von vielen.

Aktuell haben wir kein Urteil. Es gab kein faires Verfahren. Dabei geht es um viel mehr als diese Mail- Korrespondenz zwischen Richterin und StA: wir hatten eine Vorsitzende, und die prägt nun einmal das ganze Verfahren, die wohl nicht objektiv war. Die Email war doch nur der Punkt, in dem sich das manifestiert hat. Daher ist es auch falsch, insoweit von „nur“ einem formalen Mangel zu sprechen. Wir müssen vielmehr davon ausgehen, dass jede einzelne richterliche Handlung in dem Verfahren nicht objektiv und damit mangelbehaftet war. Das ist der Grund, warum mögliche Befangenheit absoluter Revisionsgrund ist und so hoch gehängt wird.

Und in Anbetracht dessen wäre es vollkommen sinnlos, der BGH hätte hier weiter geprüft - wir sind bei Null und möglicherweise würdigt Frau Will die SV, die Zeugenaussagen und die Rechtslage anders. Zu was und warum hätte der BGH da weiter Stellung nehmen sollen?

Zurück zu dem Beitrag von Grillage: Aus meiner Sicht geht es nicht um Hanna. Es geht darum, ab wann bzw. ab welchem Maß an Überzeugung (eines objektiven Gerichts) jemand eingesperrt werden darf. Und da sind die Meinungen hier offenbar unterschiedlich. Mir ist es lieber, die Messlatte hängt hoch - wie aus meinem Pseudonym unschwer zu erkennen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:11
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Um eines klarzustellen: Ich habe von Lapsus, nicht von Lappalie gesprochen.

Lappalie würde ja „Nichtigkeit, Kleinigkeit“ bedeuten. Als solche stufe ich die Verhaltensweise von Frau Assbichler nun wahrlich nicht ein. Sie hat sich mit dem Mailverkehr angreifbar gemacht und die Besorgnis der Befangenheit auf sich gezogen.

Als Lapsus habe ich ihr Verhalten deswegen gewertet, weil ihr schriftlicher Austausch mit dem Staatsanwalt ohne Einbindung der Verteidigung ein ebenso dummer wie überflüssiger Fehler war.
Als Lapsus bezeichnet man eher Leichtsinnsfehler, so etwas wie einen Schreib- oder Rechenfehler, der vielleicht die Bestnote verhindert. Zu vergessen, dass man sich als Richterin vor dem Anschein der Befangenheit schützen sollte und sich deshalb vielleicht nicht halbheimlich mit dem Staatsanwalt abstimmen sollte, fällt für mich nicht unter Leichtsinnsfehler. Ich würde es eher mit einem gefundenem Spickzettel vergleichen, wofür man in der Regel auch eine 6 bekommt, selbst wenn man beteuert nicht gespickt zu haben.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn die Richterin sich nicht fahrlässig auf den E-Mail-Austausch mit ihrem Duzfreund von der Staatsanwaltschaft eingelassen oder den Briefverkehr umgehend und korrekt publik gemacht hätte, wäre das Urteil ja vermutlich vom BGH „durchgewirkt“ worden.
Dem kann ich nicht zustimmen, ich sehe keinen Hinweis darauf, dass das restliche Urteil standgehalten hätte. Die Stellungnahme des GBA eignet sich meiner Meinung nach auch nicht dafür, die hat sich als falsch herausgestellt, inwieweit und warum auch immer. Um bei meinem oberen Beispiel zu bleiben: Niemand nimmt vernünftigerweise an, dass sich hinter Spicken-6er eigentlich fehlerfreie Arbeiten verstecken.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber es sollte nach meiner Auffassung die Pflicht eines BGH-Strafsenats sein, die in einer Revision aufgeführten Beanstandungen/Rügen zu beurteilen und zu bescheiden.
Warum? Das sind alles studierte Juristen, die sich mit der Rechtsalge und mit den unterschiedlichen Auslegungen auskennen sollten, oder zumindest wissen wie sie eventuelle Wissenslücken schließen können. Die Aufklärung wäre nur für uns unbeteiligte Laien notwendig (interessant) und das ist meiner Meinung nach nicht die Pflicht des BGH.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:hier einfach zu vergessen, worum es in dem Prozess tatsächlich ging
Ich weiß nicht ob vergessen, oder nie verstanden? Es geht darum eine Tat nachzuweisen, zu beweisen, Beweise für eine Tat zu beurteilen und absolut nicht darum eine besonders emotionalisierte Vorstellung einer Tat möglichst hart zu bestrafen.


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um 00:31
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn er sich dazu aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nicht in der Lage sieht, müsste vielleicht mal hinterfragt werden, ob die scheinbare Inflation an Revisionen noch praktikabel ist.

Mein Eindruck ist, dass es zunehmend zum guten Ton gehört, gleich nach einem Urteil „Revision“ zu rufen. Nicht von ungefähr landet man dann bei einer Erfolgsquote von deutlich unter zehn Prozent.

Wie wäre es, dort einmal anzusetzen?
Ob es eine Inflation von Revisionen gibt, vermag ich nicht einschätzen.

Es gehört nicht zum guten Ton, gleich nach Verkündung des mündlichen Urteils Revision einzulegen, sondern das sieht das Gesetz so vor, dass binnen einer Woche nach Urteilsverkündung Revision eingelegt werden muss. Also noch bevor das schriftliche Urteil vorliegt, anhand dessen dann die Revision von den Verteidigern formuliert wird.

Nur weil die Verteidigung binnen einer Woche nach dem mündlichen Urteil (vorsichtshalber) Revision einlegt, bedeutet das nicht, dass sie die danach auch tatsächlich durchzieht. Die muss ja erst mal schaun, ob es in diesem Urteil überhaupt was gibt, was Anlass für eine Revision sein könnte.


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um 07:43
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber es sollte nach meiner Auffassung die Pflicht eines BGH-Strafsenats sein, die in einer Revision aufgeführten Beanstandungen/Rügen zu beurteilen und zu bescheiden.

Wenn er sich dazu aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nicht in der Lage sieht, müsste vielleicht mal hinterfragt werden, ob die scheinbare Inflation an Revisionen noch praktikabel ist.
Das Vorgehen hat nichts mit aktuellen personellen Ressorucen zu tun, sondern entspricht einfach einer grundlegenden Entscheidung der StPO (wie auch der ZPO) für die hier schon genannte Verfahrensökonomie. Der Revisionsführer hat ein Rechtsschutzziel und wenn er dieses mit einem Revisionsgrund erreicht, werden nicht "für die Galerie" noch weitere Gründe geprüft und bejaht, auf denen das Urteil nicht beruht, auch wenn dies sicher für das weitere Verfahren oder die allgemeine Rechtsfortbildung hilfreich wäre. Bei einer ablehnenden Entscheidung wäre selbstverständlich jeder einzelne Grund adressiert worden. Absolut selten spricht ein Gericht in einem obiter dictum überobligatorisch weitere Punkte an, auf denen das Urteil nicht beruht, häufig dann auch tatsächlich in Form von "Segelanweisungen" an das untergeordnete Gericht, was sich nach Zurückverweisung mit der Sache zu befassen haben wird. Ein solches obiter dictum ist aber wie gesagt sehr selten und würde dann auch eher nur einen bestimmten und dem übergeordneten Gericht massiv wichtigen Punkt betreffen und keine vollständige Prüfung aller weiteren Revisionsgründe beinhalten.


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um 07:58
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Vielleicht überlegen sich hier einige mal, die hier die Aufhebung des Urteils feiern, dass nur wegen eines Formfehlers jetzt nicht rechtskräftig wis, wie es ihnen ginge, wenn die eigene Tochter oder man selber betroffen wäre.
Das ist mal wieder völlig am Thema vorbei.
Ich brauche da auch nicht zu überlegen, weil sich niemand hier oder sonstwo, der nicht selbst betroffen ist, überhaupt annähernd vorstellen kann, wie es ist, ein Kind zu verlieren und dann auch noch diesen Prozess mitzumachen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Manche scheinen hier einfach zu vergessen, worum es in dem Prozess tatsächlich ging:
Leider vergisst Du aber immer wieder, worum es dem Spiegel, der Zeit, der Süddeutschen - und mir geht: Um ein (mittlerweile aufgehobenes) Urteil, das Fragen aufwirft.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und ob man wirklich möchte, dass Menschen, gegen die ein schwerwiegender Tatverdacht besteht, ein Sexualverbrecher zu sein, aufgrund von Formfehlern Ostererleichterungen oder Entlassungen aus der U-Haft bekommen.
Sicher möchte ich nicht, dass Menschen, die nachgewiesenermaßen ein Verbrechen begangen haben, freikommen.
Aber wie Du vielleicht unschwer bemerkt haben dürftest, zweifle ich stark daran, dass ST ein Verbrechen begangen hat.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber den BGH-Entscheid als Sieg für die Gerechtigkeit abzufeiern finde ich arg daneben.
Das hat hier keiner getan, weil ja noch gar nicht klar ist, ob die Gerechtigkeit wirklich siegt (in welche Richtung auch immer).
Zitat von GrillageGrillage schrieb:gegen den sich ein so dringender und schwerwiegender Tatverdacht ergeben hat, dass es für eine Anklageerhebung sowie die Eröffnung eines Hauptverfahrens gereicht hat
Na wenn das schon reicht für eine endgültige Verurteilung, dann bräuchte man ja zukünftig Mittel wie Revision, Wiederaufnahme oder Berufung gar nicht mehr. Man bräuchte nicht mal mehr Rechtsanwälte.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:und dass 5 Richter von seiner Schuld überzeugt waren.
Ich habe noch nirgends gelesen, dass die 3 Richter*innen plus 2 Schöff*innen wirklich einstimmig ihr Urteil gefällt haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 09:06
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:wäre das Urteil ja vermutlich vom BGH „durchgewirkt“ worden.
Wieso wird das eigentlich immer noch hier behauptet? Auch Fischer hat wieder darauf hingewiesen, dass es schlicht nicht den geringsten Anhaltspunkt in die eine oder andere Richtung gibt.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:und dass 5 Richter von seiner Schuld überzeugt waren. Nicht die vorsitzende Richterin und der StA denen aus Fahrlässigkeit ein Fehler unterlaufen ist.
Zumindest das BGH konnte Befangenheit und nicht nur Besorgnis der Befangenheit erkennen. Für die Behauptung, dass hier definitiv keine Befangenheit vorlag, sondern die Besorgnis der Befangenheit nur aus Fahrlässigkeit herrührte gibt es nicht die geringste Grundlage. Der Eindruck wurde ja auch durch das späaere Rechtfertigungsschreiben verstärkt. Keine Ahnung wie das Fahrlässigkeit sein soll.

Falls Richterin und StA befangen waren ist das kein Formfehler und sicherlich keine Fahrlässigkeit.

Zudem ist nicht klar, dass das Urteil einstimmig war und Befangenheit der Vorsitzenden (die es ja zumindest gegeben haben kann und die sich laut BGH erkennen lässt) kann natürlich den Prozessverlauf massiv beeinflusst haben. Und natürlich beeinflusst auch mögliche Befangenheit der StA einen Prozess.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber den BGH-Entscheid als Sieg für die Gerechtigkeit abzufeiern finde ich arg daneben.
Es ist auf jeden Fall ein Sieg für den Rechtsstaat. Ich bin Recht zuversichtlich dass wir nun einen gerechten (und das mag der erste Prozess auch gewesen sein, aber sicher können wir da nicht sein) Prozess mit einem gerechten Urteil erleben werden. Dann siegen am Ende Rechtsstaat und Gerechtigkeit, so hoffe und vermute ich es zumindest.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 09:33
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn er sich dazu aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nicht in der Lage sieht, müsste vielleicht mal hinterfragt werden, ob die scheinbare Inflation an Revisionen noch praktikabel ist.

Mein Eindruck ist, dass es zunehmend zum guten Ton gehört, gleich nach einem Urteil „Revision“ zu rufen. Nicht von ungefähr landet man dann bei einer Erfolgsquote von deutlich unter zehn Prozent.

Wie wäre es, dort einmal anzusetzen?
Ein interessanter Ansatz, allerdings weiß ich ehrlich gesagt auch nicht was man da machen sollte.
Mit diesem Fall hat das auch wenig zu tun, denn hier war der Revisionsantrag ja völlig berechtigt.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ganz offensichtlich war der Email-Verkehr und die Ablehnung des Antrags auf Ablehnung wegen Befangenheit nicht in Ordnung. Aber den BGH-Entscheid als Sieg für die Gerechtigkeit abzufeiern finde ich arg daneben.
Insofern durch diese ganzen Entwicklungen die gerechte Bestrafung eines Täters verzögert wurde ist es ja völlig zutreffend dass es vor allem die Vorsitzende war, die hier den schnellen Erfolg der Gerechtigkeit verhinderte.


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um 10:00
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Zumindest das BGH konnte Befangenheit und nicht nur Besorgnis der Befangenheit erkennen. Für die Behauptung, dass hier definitiv keine Befangenheit vorlag, sondern die Besorgnis der Befangenheit nur aus Fahrlässigkeit herrührte gibt es nicht die geringste Grundlage.
Lassen wir mal das mit der Fahrlässigkeit weg, wüsste nicht, wo die eine Rolle spielen würde. Vielleicht könntest du aus dem BGH-Beschluss zitieren, woran du diese Annahme festmachst:
" Für die Behauptung, dass hier definitiv keine Befangenheit vorlag, sondern die Besorgnis der Befangenheit ... gibt es nicht die geringste Grundlage."
Bestimmt wäre es dann einfacher zu verstehen, wo du die Befangenheit aber eben nicht die Besorgnis der Befangenheit siehst.
Ich kann dir da nämlich leider nicht folgen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:40
Dass Fahrlässigkeit hier eine Rolle spielt habe ich nicht behauptet. Dennoch wird die hier andauernd angeführt:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn die Richterin sich nicht fahrlässig auf den E-Mail-Austausch mit ihrem Duzfreund von der Staatsanwaltschaft eingelassen oder den Briefverkehr umgehend und korrekt publik gemacht hätte, wäre das Urteil ja vermutlich vom BGH „durchgewirkt“ worden.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nicht die vorsitzende Richterin und der StA denen aus Fahrlässigkeit ein Fehler unterlaufen ist.
Durch deine Kürzung wird meine Aussage leider verzerrt.
Natürlich geht Befangenheit auch mit Besorgnis der Befangenheit einher. Die Besorgnis der Befangenheit ist ja auch bewiesen. Die Frage ist halt: entstand die Besorgnis weil die Vorsitzende tatsächlich befangen war oder weil sie sonst wie ungeschickt oder was auch immer war. @Grillage und @Tiergarten sprechen hier von Fahrlässigkeit. Diesem Punkt widerspreche ich, also macht es wenig Sinn den aus meiner Aussage herauszustreichen.
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht könntest du aus dem BGH-Beschluss zitieren, woran du diese Annahme festmachst:
Ich sage es gibt keine Grundlage so zu tun als wäre die Vorsitzende definitiv nicht befangen. Dafür brauche ich keine Belege. Wer behaupten will sie sei definitiv nicht befangen gewesen, sondern die Besorgnis sei aus anderen Gründen entstanden, der müsste vielmehr Belege anführen. Wer etwas behauptet braucht Belege, wer sagt dass es keinen Belege dafür gibt, braucht keine Belege.

Darauf dass der BGH bei ihr Befangenheit erkennen kann, wurde schon ein paar Mal hingewiesen:
Beitrag von AusLeipzig (Seite 655)
Beitrag von AusLeipzig (Seite 648)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:55
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich brauche da auch nicht zu überlegen, weil sich niemand hier oder sonstwo, der nicht selbst betroffen ist, überhaupt annähernd vorstellen kann, wie es ist, ein Kind zu verlieren und dann auch noch diesen Prozess mitzumachen.
Und dann versucht man es auch erst gar nicht, sondern feiert hier ab, dass diese Menschen das jetzt ein zweites Mal durchleben müssen und fordert mit dicken Backen, dass der Tatverdächtige doch bitte zum Ostereiersuchen eine Stippvisite im Elternhaus machen darf, das sich nur einige hundert Meter Luftlinie von Hannas Zuhause befindet und malt sich aus, wie in der Kanzlei die Sektkelche beim Anstoßen auf den Hauptgewinn klirren...
Zitat von XluXXluX schrieb:Leider vergisst Du aber immer wieder, worum es dem Spiegel, der Zeit, der Süddeutschen - und mir geht: Um ein (mittlerweile aufgehobenes) Urteil, das Fragen aufwirft.
Krass, in welcher Gesellschaft Du dich bewegst! Die Creme de la Creme der journalistischen Berichterstattung dieses Landes! Chapeau!!!
Zitat von XluXXluX schrieb:Aber wie Du vielleicht unschwer bemerkt haben dürftest, zweifle ich stark daran, dass ST ein Verbrechen begangen hat.
Und wie Du unschwer bemerkt haben dürftest, zweifele ich keinen Millimeter daran, dass ST ein Sexualverbrecher und Mörder ist und zu Recht auf der Anklagebank gesessen hat und dort wieder Platz nehmen dürfen wird.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Die Besorgnis der Befangenheit ist ja auch bewiesen.
So ein Quatsch! Die Besorgnis der Befangenheit muss einfach vom Angeklagten und/oder seinen Verteidigern geäußert werden. Da braucht man nicht beweisen, dass sei besteht.
Die Frage, um die sich der BGH gekümmert hat war dagegen, ob der Angeklagte und/oder seine Verteidiger einen nachvollziehbaren und angemessenen Grund hatte, diese Besorgnis zu haben. Und das wurde bejat. Sonst nichts.
Man kann als Angeklagter und/oder Verteidiger ja stets diese Besorgnis haben und äußer, aber wenn man nicht für Dritte erklären kann, wodurch der jeweilge Richter Anlass dazugegeben hat, kann man sich besorgen so viel man will, es wird nicht zu einer Ablehung des Richters wegen möglicher Befangenheit führen.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich sage es gibt keine Grundlage so zu tun als wäre die Vorsitzende definitiv nicht befangen.
Es gibt aber eben auch keine so zu tun, als wäre die Vorsitzende definitiv befangen gewesen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 11:00
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es gibt aber eben auch keine so zu tun, als wäre die Vorsitzende definitiv befangen gewesen.
Außer dass der BGH das ja durchaus geschrieben hat, siehe meine Antwort auf @emz. Aber dazu habe ich in dem Post gar nichts geschrieben. DU bist diejenige die hier so tut als wäre die Vorsitzende nicht befangen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:So ein Quatsch! Die Besorgnis der Befangenheit muss einfach vom Angeklagten und/oder seinen Verteidigern geäußert werden. Da braucht man nicht beweisen, dass sei besteht.
Korrekter hätte ich schreiben sollen: es steht nun fest dass eine Besorgnis der Befangenheit absolut begründet ist. Dann kann man aber nicht so tun als wäre die Vorsitzende nicht befangen wie viele das hier immer wieder zu .


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um 11:06
@AusLeipzig

Du beziehst dich auf Vieles und zitierst auch alles Mögliche, nur nichts aus dem BGH-Beschluss selbst. Den lässt du außen vor.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Wer behaupten will sie sei definitiv nicht befangen gewesen, sondern die Besorgnis sei aus anderen Gründen entstanden, der müsste vielmehr Belege anführen.
Was hättest du hier gerne, einen Negativ-Beweis?

Ich zitiere aus dem Beschluss, worum es geht:
aa) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist anzunehmen, wenn
der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts
Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Hal-
tung ein, die die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend
beeinflussen kann. Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind da-
bei der Standpunkt eines besonnenen Angeklagten und die Vorstellungen, die er
sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann



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um 11:08
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die Frage, um die sich der BGH gekümmert hat war dagegen, ob der Angeklagte und/oder seine Verteidiger einen nachvollziehbaren und angemessenen Grund hatte, diese Besorgnis zu haben. Und das wurde bejat. Sonst nichts.
Ganz genau so ist es. Nur dies hat der BGH festgestellt. Und dadurch wird aus dem mutmasslichen Sexkiller kein Unschuldiger. Das wird sich meiner Meinung nach auch in Runde 2 nicht ändern. Kostet nur einfach nochmals Geld und Nerven.


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um 11:16
@emz in den verlinkten Posts wird mehrmals dieselbe Passage aus dem Urteil zitiert und so lang sind die beide nicht. Aber gut, dann nochmal so:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 18.04.2025:14
Bei der Beurteilung der Besorgnis einer Befangenheit nach Beschwer-
degrundsätzen ist die im Revisionsverfahren unaufgefordert abgegebene Stel-
lungnahme der Vorsitzenden miteinzustellen, die ebenfalls ein Fehlen der gebo-
tenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
Es lässt sich also ein Fehlen richterlicher Distanz (also Befangenheit) erkennen. Nicht nur vermuten und auch nicht nur man könnte es sich hier vorstellen. Vielmehr lässt es sich schlicht erkennen, ist also vorhanden.
Zitat von emzemz schrieb:Was hättest du hier gerne, einen Negativ-Beweis?
Ich will dass Leute entweder zeigen dass die Vorsitzende nicht befangen war oder aufhören so zu tun als wüssten sie dass sie nicht befangen war. Ist das für dich komplett nicht nachvollziehbar?
Zitat von emzemz schrieb:Ich zitiere aus dem Beschluss, worum es geht:
aa) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist anzunehmen, wenn
der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts
Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Hal-
tung ein, die die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend
beeinflussen kann. Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind da-
bei der Standpunkt eines besonnenen Angeklagten und die Vorstellungen, die er
sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann
Daraus kann man ja kaum foglern, dass sie nicht begangen war, oder? Klar aus dieser Passage kann man natürlich auch nicht folgern dass sie befangen war.


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um 11:41
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Es lässt sich also ein Fehlen richterlicher Distanz (also Befangenheit) erkennen.
Du folgerst also, dass fehlende richterliche Distanz mit Befangenheit gleichzusetzen ist.
Das möchte ich in Abrede stellen.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich will dass Leute entweder zeigen dass die Vorsitzende nicht befangen war oder aufhören so zu tun als wüssten sie dass sie nicht befangen war. Ist das für dich komplett nicht nachvollziehbar?
Warum willst du das denn geklärt haben, ob die Richterin befangen war oder nicht? Das ist für mich tatsächlich nicht nachvollziehbar.
Denn ich weiß eigentlich gar nicht, was du konkret unter Befangenheit verstehst. Hast du dazu sowas wie einen Paragrafen, der das erklärt?

Bis dahin halte ich mich an das, worum es geht, nämlich die Besorgnis der Befangenheit, also das Misstrauen, das beim Angeklagten aufkommen könnte, was die Neutralität des Richters anbelangt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 11:44
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn die Richterin sich nicht fahrlässig auf den E-Mail-Austausch mit ihrem Duzfreund von der Staatsanwaltschaft eingelassen oder den Briefverkehr umgehend und korrekt publik gemacht hätte, wäre das Urteil ja vermutlich vom BGH „durchgewirkt“ worden.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Dem kann ich nicht zustimmen, ich sehe keinen Hinweis darauf, dass das restliche Urteil standgehalten hätte.
Und ich sehe umgekehrt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der BGH das Urteil aus anderen Gründen als der Besorgnis der Befangenheit aufgehoben hätte.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber es sollte nach meiner Auffassung die Pflicht eines BGH-Strafsenats sein, die in einer Revision aufgeführten Beanstandungen/Rügen zu beurteilen und zu bescheiden.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Warum? Das sind alles studierte Juristen, die sich mit der Rechtsalge und mit den unterschiedlichen Auslegungen auskennen sollten, oder zumindest wissen wie sie eventuelle Wissenslücken schließen können.
Das ist ja genau die Crux. Wenn der BGH die in der Revision aufgeführten Beanstandungen/Rügen tatsächlich beurteilt und beschieden hätte, gäbe es doch den Disput zwischen uns gar nicht, ob das restliche Urteil standgehalten hätte oder ob es aus anderen Gründen aufgehoben worden wäre.

Dann hätte der BGH derartige Unwägbarkeiten abgeräumt und für Klarheit gesorgt.


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