Tiergarten schrieb:Sprache ist manchmal verräterisch. Eine Gerichtsvorsitzende (A = Assbichler) und die weiteren Richter und Schöffen (Konsorten = Kumpane/Mittäter) so abschätzig als die eigentlichen Übeltäter in diesem Verfahren einzustufen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Autor.
Manche scheinen hier einfach zu vergessen, worum es in dem Prozess tatsächlich ging: um einen versuchte sexuellen Übergriff und anschließenden Mord an einer jungen Frau, die noch ihr ganzes Leben vor sich hatte und nichts falsches getan hat, außer sich zu trauen, nachts alleine einen Heimweg von 8 Minuten Länge anzutreten.
Vielleicht überlegen sich hier einige mal, die hier die Aufhebung des Urteils feiern, dass nur wegen eines Formfehlers jetzt nicht rechtskräftig wis, wie es ihnen ginge, wenn die eigene Tochter oder man selber betroffen wäre. Und ob man wirklich möchte, dass Menschen, gegen die ein schwerwiegender Tatverdacht besteht, ein Sexualverbrecher zu sein, aufgrund von Formfehlern Ostererleichterungen oder Entlassungen aus der U-Haft bekommen.
Wenn ich es mir aussuchen kann, würde ich gerne in einem Land leben, in dem Frauen frei entscheiden können, wann immer, in welchem Zustand auch immer und in welcher Kleidung auch immer sie wollen unbehelligt alleine nach Hause gehen können. Deshalb möchte ich, dass Sexualverbrecher eine entsprechende Strafe bekommen.
Ganz offensichtlich war der Email-Verkehr und die Ablehnung des Antrags auf Ablehnung wegen Befangenheit nicht in Ordnung. Aber den BGH-Entscheid als Sieg für die Gerechtigkeit abzufeiern finde ich arg daneben. Es geht darum, dass derjenige, der Hanna das angetan hat, dafür verurteilt wird.
Der eigentliche Übeltäter ist der, gegen den sich ein so dringender und schwerwiegender Tatverdacht ergeben hat, dass es für eine Anklageerhebung sowie die Eröffnung eines Hauptverfahrens gereicht hat und dass 5 Richter von seiner Schuld überzeugt waren. Nicht die vorsitzende Richterin und der StA denen aus Fahrlässigkeit ein Fehler unterlaufen ist.