@Tiergarten ich bin nicht
@XluX , daher kann ich nicht sagen, was er damit meinte, ich kann aber meine Sicht der Dinge erläutern:
Aus meiner Sicht ist der "Justizskandal" bereits passiert, eine Richterin hat sich auffällig falsch verhalten, sodass ein Urteil aufgehoben werden musste.
Sie hat damit erheblichen Schaden angerichtet. Damit meine ich noch nicht einmal (aber natürlich auch) einen Schaden für den Angeklagten. Im Kern meine ich damit, dass den Angehörigen des Opfers nun zugemutet werden muss, einen zweiten Prozess zu durchleben. Im Gegensatz zu manchem Teilnehmer hier im Thread sehe ich die Schuld dafür nicht bei dem Angeklagten und schon gar nicht bei Frau Rick, sondern unmittelbar bei Frau Aißbichler. Wenn sie den Prozess sauber und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, dh. transparent und ohne eigene emotionale Involvierung geführt hätte, hätte es keine erfolgreiche Revision geben können. Mittelbar, aber hauptschuldig daran sehe ich allerdings die Staatsanwaltschaft, die auf unzureichender Basis Anklage erhoben hat.
Die Argumentation hier kann ich nicht nachvollziehen:
Tiergarten schrieb:Ist es in jedem Fall immer ein skandalöser Justizirrtum, wenn ein Urteil in der Berufung bzw. Revision aufgehoben/korrigiert wird?
Könnte so etwas nicht auch für ein Funktionieren des Justizsystems sprechen? Dass ein fehlerhaft zustande gekommenes Urteil nicht für alle Ewigkeit zementiert sein muss, sondern in einer neuen Verhandlung geändert werden kann, betrachte ich jedenfalls als positiv und keineswegs als skandalös.
Einerseits ja, es ist gut und richtig, dass ein fehlerhaftes Urteil neu verhandelt wird. Aber für ein "Funktionieren des Justizsystems" würde meiner Ansicht nach eher sprechen, wenn gar nicht erst ein fehlerhaftes Urteil zustande käme! Der "Unfall" ist schon geschehen.
Deine Argumentation klingt für mich etwa so, als würde mir ein Autoverkäufer ein Auto mit kaputter Bremse verkaufen und wenn ich den dadurch verursachten Unfall überlebe dank des Airbags, ich nun noch das Auto loben soll, weil es doch so ein tolles Sicherheitsfeature hat...
Ob daraus nun ein "handfester Justizskandal" wird, hängt aus meiner Sicht davon ab, ob ST schuldig ist oder nicht. Wie gesagt, ich bin da nicht festgelegt. Ich halte es für plausibel möglich, dass er Hanna ermordet hat, aber die Indizien, die im ersten Prozess bekannt wurden, sind aus meiner Sicht nicht ausreichend, um daraus mit der für eine Verurteilung hinreichenden Sicherheit eine Schuld festzustellen.
Wenn nun ein neuer Prozess stattfindet, und dieser transparent, rechtssicher, offen und vor allem mit Willen zur Aufklärung (statt Willen zur Verurteilung) geführt wird, und wenn dieser dann zum Ergebnis kommt, dass nunmehr ohne Raum für vernünftigen Zweifel, ST zu verurteilen ist, so ist das in Ordnung. Aber obwohl es das gleiche Ergebnis wäre, würde es den ersten Prozess nicht "heilen", denn das erste Urteil wäre dennoch aufgrund eines fehlerhaft geführten Prozesses zustande gekommen!
Allerdings würde es vermutlich in der Öffentlichkeit wenig Aufsehen erregen.
Ganz anders allerdings, wenn nun im zweiten Prozess das Ergebnis herauskommt, dass ST unschuldig ist oder zumindest die Schuld des Angeklagten nicht mit für eine Verurteilung hinreichenden Sicherheit nachgewiesen werden kann. Dann wird das erste Urteil als Justizskandal in der Presse und in der Öffentlichkeit auf jeden Fall berühmt werden und sich in die Reihe wie "Genditzki", "Mollath", "Rupp" usw. einfinden...
In Summe würde ich das daher für einen "Schrödinger Justizskandal" in Anlehnung an "Schrödingers Katze" betrachten...