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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.483 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.05.2025 um 23:23
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das hast Du falsch verstanden.
Oh verzeih mir. Püschel hätte es natürlich nicht zeitnah geschafft dann ein Gutachten zu erstellen, wo er wohl schon involviert war mit der Materie und diesbezüglich sogar Strafanzeige gestellt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 11:00
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ein typischer Fall von Befangenheit, aber eher nicht justiziabel…
In dieser Form, insbesondere der nachgeschobenen Stellungnahme der Vorsitzenden Richterin, finde ich diesen Grad der "Besorgnis der Befangenheit" schon recht heftig. Und natürlich war er "justiziabel", sonst hätte es keine zulässige (und hier sogar begründete) Revision gegeben.

Ich gebe Dir aber recht, dass der Begriff "Justizskandal" mit Vorsicht zu gebrauchen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 12:12
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ein typischer Fall von Befangenheit, aber eher nicht justiziabel…
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:In dieser Form, insbesondere der nachgeschobenen Stellungnahme der Vorsitzenden Richterin, finde ich diesen Grad der "Besorgnis der Befangenheit" schon recht heftig. Und natürlich war er "justiziabel", sonst hätte es keine zulässige (und hier sogar begründete) Revision gegeben.

Ich gebe Dir aber recht, dass der Begriff "Justizskandal" mit Vorsicht zu gebrauchen ist.
Pardon,@RedRalph, meine Bemerkung war nur eine spöttische Reaktion auf die Aussage von @LUX:
Zitat von XluXXluX schrieb:Aus meiner Sicht läuft das Ganze auf den nächsten großen Justizskandal hinaus.
Ich wollte damit sagen, dass @XluX mit Blick auf den neuen Prozess voreilige Festlegungen trifft, weil er voreingenommen, sprich „befangen“ ist. Aber das darf er ja auch sein; in seinem Fall ist das ja nicht justiziabel.

Inzwischen hat @XluX seine Einschätzung relativiert. Den möglichen Justizskandal sieht er erfüllt, wenn Sebastian T. freigesprochen und damit ein Fehlurteil im ersten Prozess erkennbar würde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 12:21
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Inzwischen hat @XluX seine Einschätzung relativiert. Den möglichen Justizskandal sieht er erfüllt, wenn Sebastian T. freigesprochen und damit ein Fehlurteil im ersten Prozess erkennbar würde.
Wüsste nicht wieso er damit seine Einschätzung relativiert hat. Erläutert hat er sie.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Noch hat der neue Prozess nicht begonnen, weder steht ein Termin dafür fest noch das verhandelnde Gericht - aber schon jetzt weiß man, dass eine erneute Verurteilung des Angeklagten vorprogrammiert ist.
All das hier stand ja nirgendwo in dem Post von @Xlux.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 12:33
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:aber schon jetzt weiß man, dass eine erneute Verurteilung des Angeklagten vorprogrammiert ist
Zitat von XluXXluX schrieb:Ach so, ne, das war jetzt missverständlich ausgedrückt von mir. Ich gehe davon aus, dass ST freigesprochen wird, und dann ist es für mich der Justizskandal (weil dann klar ist, dass es schon wieder ein Justizirrtum war).
Aber so gesehen ist es das schon jetzt, wenn man es genau nimmt.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Wüsste nicht wieso er damit seine Einschätzung relativiert hat. Erläutert hat er sie.
@XluX hatte sich, wie er betont, „missverständlich ausgedrückt“. Das hat er geradegerückt.


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12.05.2025 um 13:30
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich wollte damit sagen, dass @XluX mit Blick auf den neuen Prozess voreilige Festlegungen trifft, weil er voreingenommen, sprich „befangen“ ist. Aber das darf er ja auch sein; in seinem Fall ist das ja nicht justiziabel.
Jetzt verstehe ich....hoffentlich "nicht justiziabel" aber können wir die Hand dafür ins Feuer legen, dass er nicht Schöffe im nächsten Prozess sein wird....


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 14:31
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Jetzt verstehe ich....hoffentlich "nicht justiziabel" aber können wir die Hand dafür ins Feuer legen, dass er nicht Schöffe im nächsten Prozess sein wird....
Da kann man sich natürlich nie sicher sein …:).

Allerdings müsste vielleicht vorher noch geklärt werden, was @XluX mit Justizskandal meint:
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich gehe davon aus, dass ST freigesprochen wird, und dann ist es für mich der Justizskandal (weil dann klar ist, dass es schon wieder ein Justizirrtum war).
Aber so gesehen ist es das schon jetzt, wenn man es genau nimmt.
Ist es ein Skandal, wenn Sebastian T. freigesprochen wird? Oder liegt der Skandal in dem „Justizirrtum“, der erkennbar würde, wenn das das Urteil im ersten Prozess in krassem Gegensatz zum Richterspruch im zweiten Prozess stehen sollte?

Andererseits: Ist es in jedem Fall immer ein skandalöser Justizirrtum, wenn ein Urteil in der Berufung bzw. Revision aufgehoben/korrigiert wird?

Könnte so etwas nicht auch für ein Funktionieren des Justizsystems sprechen? Dass ein fehlerhaft zustande gekommenes Urteil nicht für alle Ewigkeit zementiert sein muss, sondern in einer neuen Verhandlung geändert werden kann, betrachte ich jedenfalls als positiv und keineswegs als skandalös.

Aber ich würde es auch akzeptieren und nicht schon vorab „Skandal“ und „Justizirrtum“ rufen, wenn in einem zweiten Verfahren der Angeklagte erneut verurteilt würde - vorausgesetzt, der BGH käme in einer Revision zu der Überzeugung, dass alles korrekt sei und keine Rechtsfehler vorlägen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 18:48
@Tiergarten
ich bin nicht @XluX , daher kann ich nicht sagen, was er damit meinte, ich kann aber meine Sicht der Dinge erläutern:

Aus meiner Sicht ist der "Justizskandal" bereits passiert, eine Richterin hat sich auffällig falsch verhalten, sodass ein Urteil aufgehoben werden musste.
Sie hat damit erheblichen Schaden angerichtet. Damit meine ich noch nicht einmal (aber natürlich auch) einen Schaden für den Angeklagten. Im Kern meine ich damit, dass den Angehörigen des Opfers nun zugemutet werden muss, einen zweiten Prozess zu durchleben. Im Gegensatz zu manchem Teilnehmer hier im Thread sehe ich die Schuld dafür nicht bei dem Angeklagten und schon gar nicht bei Frau Rick, sondern unmittelbar bei Frau Aißbichler. Wenn sie den Prozess sauber und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, dh. transparent und ohne eigene emotionale Involvierung geführt hätte, hätte es keine erfolgreiche Revision geben können. Mittelbar, aber hauptschuldig daran sehe ich allerdings die Staatsanwaltschaft, die auf unzureichender Basis Anklage erhoben hat.

Die Argumentation hier kann ich nicht nachvollziehen:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ist es in jedem Fall immer ein skandalöser Justizirrtum, wenn ein Urteil in der Berufung bzw. Revision aufgehoben/korrigiert wird?

Könnte so etwas nicht auch für ein Funktionieren des Justizsystems sprechen? Dass ein fehlerhaft zustande gekommenes Urteil nicht für alle Ewigkeit zementiert sein muss, sondern in einer neuen Verhandlung geändert werden kann, betrachte ich jedenfalls als positiv und keineswegs als skandalös.
Einerseits ja, es ist gut und richtig, dass ein fehlerhaftes Urteil neu verhandelt wird. Aber für ein "Funktionieren des Justizsystems" würde meiner Ansicht nach eher sprechen, wenn gar nicht erst ein fehlerhaftes Urteil zustande käme! Der "Unfall" ist schon geschehen.
Deine Argumentation klingt für mich etwa so, als würde mir ein Autoverkäufer ein Auto mit kaputter Bremse verkaufen und wenn ich den dadurch verursachten Unfall überlebe dank des Airbags, ich nun noch das Auto loben soll, weil es doch so ein tolles Sicherheitsfeature hat...


Ob daraus nun ein "handfester Justizskandal" wird, hängt aus meiner Sicht davon ab, ob ST schuldig ist oder nicht. Wie gesagt, ich bin da nicht festgelegt. Ich halte es für plausibel möglich, dass er Hanna ermordet hat, aber die Indizien, die im ersten Prozess bekannt wurden, sind aus meiner Sicht nicht ausreichend, um daraus mit der für eine Verurteilung hinreichenden Sicherheit eine Schuld festzustellen.

Wenn nun ein neuer Prozess stattfindet, und dieser transparent, rechtssicher, offen und vor allem mit Willen zur Aufklärung (statt Willen zur Verurteilung) geführt wird, und wenn dieser dann zum Ergebnis kommt, dass nunmehr ohne Raum für vernünftigen Zweifel, ST zu verurteilen ist, so ist das in Ordnung. Aber obwohl es das gleiche Ergebnis wäre, würde es den ersten Prozess nicht "heilen", denn das erste Urteil wäre dennoch aufgrund eines fehlerhaft geführten Prozesses zustande gekommen!
Allerdings würde es vermutlich in der Öffentlichkeit wenig Aufsehen erregen.

Ganz anders allerdings, wenn nun im zweiten Prozess das Ergebnis herauskommt, dass ST unschuldig ist oder zumindest die Schuld des Angeklagten nicht mit für eine Verurteilung hinreichenden Sicherheit nachgewiesen werden kann. Dann wird das erste Urteil als Justizskandal in der Presse und in der Öffentlichkeit auf jeden Fall berühmt werden und sich in die Reihe wie "Genditzki", "Mollath", "Rupp" usw. einfinden...

In Summe würde ich das daher für einen "Schrödinger Justizskandal" in Anlehnung an "Schrödingers Katze" betrachten...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 18:54
nochmal eine ganz andere Frage, sorry, falls ich diese Info auf den vorangehenden Seite übersehen habe: wie sieht der weitere Zeitplan aus? Wieviel Zeit hat die Staatsanwaltschaft für die Vorbereitung der Anklage, wieviel Zeit hat das Gericht, um einen neuen Prozess zu beginnen? Findet zwischendurch ein Haftprüfungstermin statt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 20:08
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ist es ein Skandal, wenn Sebastian T. freigesprochen wird? Oder liegt der Skandal in dem „Justizirrtum“, der erkennbar würde, wenn das das Urteil im ersten Prozess in krassem Gegensatz zum Richterspruch im zweiten Prozess stehen sollte?
Die Frage ist vielleicht eher rhetorisch gemeint - denn dass es für mich per se kein Skandal wäre, wenn ST freigesprochen werden würde, dürfte eigentlich die letzten "paar" Seiten klargeworden sein.
Ich habe auch meine Aussage nicht relativiert, sondern gesehen, dass man sie missverstehen kann, und es deshalb nochmal erklärt.

Und ich gebe @bla_bla Recht, letztendlich ist es auch für mich schon jetzt ein Skandal aufgrund der dürftigen Indizienlage. Nur muss man hier ja vorsichtig sein mit derartigen Meinungsäußerungen (sonst schreit irgendwer wieder "Rechtsbeugung") - deshalb wollte ich das, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, nicht ganz so deutlich schreiben.

Aber sollte es zum Freispruch kommen, ist es eben auch offiziell ein Skandal. Was sollte es sonst sein, wenn ein damals 21-Jähriger 3 Jahre seines Lebens unschuldig im Gefängnis saß? (mit so weitreichenden Folgen für sein weiteres Leben und das seiner Familie)
"Justizirrtum" klingt aus meiner Sicht dafür zu harmlos.

Und auch für Hs Angehörigen ist es ja in jedem Fall eine Katastrophe. Sie müssen den Prozess ein zweites Mal durchleben. Wie schlimm wäre es, wenn sich jetzt doch die Unfalltheorie bewahrheiten würde? Vielleicht fiele es ihnen etwas leichter (wenn man das unter diesen Umständen überhaupt bemessen kann), zu wissen, dass ihre Tochter doch keiner brutalen Gewalttat zum Opfer gefallen ist. Aber sie würden sich vielleicht auch noch für ST verantwortlich fühlen. Und restlos geklärt wird der Fall ggf. trotzdem nicht.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Andererseits: Ist es in jedem Fall immer ein skandalöser Justizirrtum, wenn ein Urteil in der Berufung bzw. Revision aufgehoben/korrigiert wird?
Aus meiner Sicht nicht, das hängt immer von konkreten Einzelfall ab.


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12.05.2025 um 21:05
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Aus meiner Sicht ist der "Justizskandal" bereits passiert, eine Richterin hat sich auffällig falsch verhalten, sodass ein Urteil aufgehoben werden musste.
Ist es jedes Mal ein Justizskandal, wenn ein Urteil aufgehoben werden muss? Ist jede erfolgreiche Berufung und Revision skandalös?
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Wenn sie den Prozess sauber und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, dh. transparent und ohne eigene emotionale Involvierung geführt hätte, hätte es keine erfolgreiche Revision geben können.
Ja, wenn Frau Assbichler den Prozess fehlerfrei geführt hätte, hätte es keine erfolgreiche Revision gegeben. Aber was heißt „ohne eigene emotionale Involvierung“? Was willst Du damit sagen?
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:es ist gut und richtig, dass ein fehlerhaftes Urteil neu verhandelt wird. Aber für ein "Funktionieren des Justizsystems" würde meiner Ansicht nach eher sprechen, wenn gar nicht erst ein fehlerhaftes Urteil zustande käme! Der "Unfall" ist schon geschehen.
Ob ein Justizsystem funktioniert oder nicht, hängt auch davon ab, wie es mit Fehlern umgeht. Und Fehler passieren nun mal auch im besten System. Entscheidend ist dann eben, ob und wie man diese Fehler behebt.

Im vorliegenden Fall hat die Vorsitzende Richterin durch fehlerhaften Umgang mit einem Mailverkehr mit der Staatsanwaltschaft die Besorgnis der Befangenheit auf sich gezogen und so die Aufhebung des Urteils verursacht.

Dieser Fehler soll und kann ausgebügelt werden durch einen zweiten Prozess. Das ist eine Belastung in vielfacher Hinsicht, aber doch wohl einseitig die beste Lösung.


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12.05.2025 um 21:27
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Aus meiner Sicht ist der "Justizskandal" bereits passiert, eine Richterin hat sich auffällig falsch verhalten, sodass ein Urteil aufgehoben werden musste.
Mein Gott, hängs noch ein bisschen höher!

Es gab eine erfolgreiche Revison, davei wurde festgestellt, dass ein Antrag der Verteidigung zu Unrecht abgelehnt wurde. Das ist ein ganz normaler Vorgang, der im Justizsystem jeden Tag mehrmals vorkommt. Genau dafür gibt es die Instanz des BGH ja.
Da gleich "Justizskandal" zu schreien ist schon etwas sehr viel "Drama, Baby, Drama!"...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 22:07
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es gab eine erfolgreiche Revison, davei wurde festgestellt, dass ein Antrag der Verteidigung zu Unrecht abgelehnt wurde. Das ist ein ganz normaler Vorgang, der im Justizsystem jeden Tag mehrmals vorkommt.
Eine erfolgreiche Revision in einem Strafprozess wegen Besorgnis der Befangenheit kommt jeden Tag mehrmals vor?
Langsam kann ich Dich echt nicht mehr ernst nehmen...


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12.05.2025 um 23:17
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:"Schrödinger Justizskandal"
Haha sehr gelungenes Bild!
Allerdings muss ich sagen, meiner Meinung nach ist der Justizskandal/Katzenzustand schon bekannt und "die Katze aus dem Sack" 😉
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Andererseits: Ist es in jedem Fall immer ein skandalöser Justizirrtum, wenn ein Urteil in der Berufung bzw. Revision aufgehoben/korrigiert wird?

Könnte so etwas nicht auch für ein Funktionieren des Justizsystems sprechen? Dass ein fehlerhaft zustande gekommenes Urteil nicht für alle Ewigkeit zementiert sein muss, sondern in einer neuen Verhandlung geändert werden kann, betrachte ich jedenfalls als positiv und keineswegs als skandalös.

Aber ich würde es auch akzeptieren und nicht schon vorab „Skandal“ und „Justizirrtum“ rufen, wenn in einem zweiten Verfahren der Angeklagte erneut verurteilt würde - vorausgesetzt, der BGH käme in einer Revision zu der Überzeugung, dass alles korrekt sei und keine Rechtsfehler vorlägen.
Die Definition des Wortes Skandals hat doch eher mit dem Aufsehen zu tun, das von etwas Negativem erregt wird und gar nicht zwangsläufig mit dem Negativen selbst. (bsp. Lewinsky-Skandal).

Der Fall ist schon bis über die Landesgrenzen bekannt und wird heiß diskutiert, sicherlich hauptsächlich unter den Juristen aber nicht nur. Die Medien stürzen sich auch nur deswegen auf den Fall, weil sie sich ansteigende Klickzahlen erwarten, da der Fall mittlerweile einige Gemüter berührt. Ob da jetzt im zweiten Prozess alles richtig gemacht wird, kann an dem bestehenden Skandal nichts mehr ändern. Am Ende des neuen Prozesses wird das Interesse nochmal stark anschwellenn und je nachdem wie das Urteil ausfällt, wird eine Seite Skandal rufen. Aber daran lässt sich nichts mehr ändern, das Aufsehen ist sozusagen schon ausgelöst worden ohne dass der direkte Auslöser schon passiert ist ( Schrödingers Katze).
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ob ein Justizsystem funktioniert oder nicht, hängt auch davon ab, wie es mit Fehlern umgeht. Und Fehler passieren nun mal auch im besten System. Entscheidend ist dann eben, ob und wie man diese Fehler behebt.
Wenn jetzt im nächsten Prozess alles richtig gemacht wird und sozusagen der Fehler behoben wird, kann man nur dafür sorgen, dass es nicht noch einen Justizskandal gibt und er in Summe noch größer wird.


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12.05.2025 um 23:39
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Haha sehr gelungenes Bild!
Allerdings muss ich sagen, meiner Meinung nach ist der Justizskandal/Katzenzustand schon bekannt und "die Katze aus dem Sack" 😉
Haha.

Danke für die tiefschürfende Erklärung.

Du wirst sicher auch noch den Bogen zur NS-Verfolgung und zum unterstellten Missbrauch Jugendlicher durch den witzigen Herrn S. schlagen können…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.05.2025 um 23:59
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Haha.

Danke für die tiefschürfende Erklärung.

Du wirst sicher auch noch den Bogen zur NS-Verfolgung und zum unterstellten Missbrauch Jugendlicher durch den witzigen Herrn S. schlagen können…
Was müsste ich dir denn tiefschürfend in einer Reaktion auf den Beitrag eines anderen Users erklären?

Nein danke, ich möchte nicht OT werden, ob Herr S. lustig war, von den Nazis verfolgt wurde oder Jugendliche missbraucht hat wirst du sicher in einem andern Thread ausführlich diskutieren können.

Meine Reaktion auf deine Interpretation, ob der Eiskeller-Fall ein Justizskandal ist, findest du eh oben. Da habe ich meine Meinung tiefschürfend erklärt, mit Bezug zu Schrödingers Katze.


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13.05.2025 um 01:05
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Mittelbar, aber hauptschuldig daran sehe ich allerdings die Staatsanwaltschaft, die auf unzureichender Basis Anklage erhoben hat.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:nochmal eine ganz andere Frage, sorry, falls ich diese Info auf den vorangehenden Seite übersehen habe: wie sieht der weitere Zeitplan aus? Wieviel Zeit hat die Staatsanwaltschaft für die Vorbereitung der Anklage, wieviel Zeit hat das Gericht, um einen neuen Prozess zu beginnen? Findet zwischendurch ein Haftprüfungstermin statt?
Von welcher Anklage sprichst du denn?
Die Revision betrifft die Hauptverhandlung, die nochmal neu geführt werden muss.
Die Anklageschrift ist die selbe wie beim vorangegangenen Prozess.
Ob die Rick eine Haftprüfung versuchen wird, muss man halt abwarten.


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13.05.2025 um 08:37
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dieser Fehler soll und kann ausgebügelt werden durch einen zweiten Prozess. Das ist eine Belastung in vielfacher Hinsicht, aber doch wohl einseitig die beste Lösung.
Aus meiner Sicht sind hier sehr viel mehr Fehler passiert als nur der der Besorgnis der Befangenheit. Angefangen mit der überstürzten und voreiligen Festnahme (hätte man vorher schon Whatsapp und Handydaten ausgewertet, wäre das "Täterwissen" vom 3.10. schnell ad acta gelegt worden) über die Aufrechterhaltung von Anklage und U-Haft (obwohl dann doch irgendwann die Daten ausgewertet worden waren) bis hin zum Gebaren der Richterin.

Und ich muss da auch widersprechen, so einfach ist das nicht mit dem Ausbügeln. Hier ist niemand versehentlich über eine rote Ampel gefahren ohne Folgen. Es geht hier um gravierende Auswirkungen.
Man könnte es vergleichen mit einem ärztlichen Kunstfehler. Da sagt auch niemand: "Der Patient kann durch einen Fehler nicht mehr laufen, aber sowas passiert halt, lässt sich ja wieder ausbügeln..."


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13.05.2025 um 09:47
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ist es jedes Mal ein Justizskandal, wenn ein Urteil aufgehoben werden muss? Ist jede erfolgreiche Berufung und Revision skandalös?
Der Begriff "Justizskandal" ist schwer zu definieren. Viele echte Justizskandale werden wahrscheinlich gar nicht aufgedeckt, weil Täter sich nicht wehren und niemand da ist, der für sie kämpft. In Deutschland hoffentlich deutlich weniger als in anderen Ländern. Aber wir können nicht garantieren, dass die spektakulären Fälle, die heraus kommen, wirklich auch die einzigen sind, die es objektiv gibt.

Für mich ist die Schwelle des Justizskandals erst überschritten, wenn unschuldige Menschen rechtskräftig verurteilt sind. Unstreitig dürften folgende Fälle diese Schwelle überschritten haben:

-Gustl Mollath
-Harry Wörz
-Fall Peggy
-Badewannenmord (denn erst die Wiederaufnahme führte zur Korrektur)
-aus den 50ern der Rohrbach-Mord

Daneben gibt es Fälle, in denen die Verurteilung hochumstritten ist bzw. war

-aus den frühen 50ern gewisse Ähnlichkeiten zum Rohrbach-Mord der Fall Vera Brühne, ähnlich dürftige Indizien wie im "Badewannenmord"
-der Fall Andreas D. (Doppelmord in Babenhausen)
-letztlich würde ich auch den Fall "Ammerseekiste" hierunter zählen; es gab einige Spuren, die auf ein nahe gelegenes Internat, in dem Sprößlinge reicher Eltern unterrichtet worden sind, zeigten, die von Anfang an nie verfolgt worden sind; maßgeblich für die Verurteilung des Angeklagten waren neben eines innerhalb von 24 Stunden widerrufenen Geständnis eines zu Prozessbeginn längst verstorbenen vermeintlichen "Mitwissers/Mittäters" auch der Umstand, dass er die "HÖRZU" als Fernsehzeitung hatte und der Erpresserbrief aus der HÖRZU ausgeschnitten war. Er war natürlich mit Sicherheit in den frühen 80'ern der einzige weit und breit, der die HÖRZU las.....
-letztlich ist auch im Fall Monika Böttcher (Weimer) umstritten, ob das Urteil in Fulda 1988 ein Justizskandal war

Eine Liste nachgewiesener Justizirrtümer gibt es auf Wikipedia. Man muss sagen, dass bei den Kapitaldelikten die Liste nachgewiesener oder vermuteter Justizirrtümer Bayern auch ohne diesen Fall schon sehr weit vorn rangiert. Die Gerichte folgen sehr oft auch dünner Beweislage der StA. Über die Gründe habe ich spekuliert.

Da der "Eiskeller"-Fall nicht zu einem rechtskräftigen Urteil führte, würde ich ihn auch nicht als Justizskandal einordnen, auch wenn ich das Verhalten der Richterin selbst schon skandalöse Züge tragen mag.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.05.2025 um 10:35
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Daneben gibt es Fälle, in denen die Verurteilung hochumstritten ist bzw. war

-aus den frühen 50ern gewisse Ähnlichkeiten zum Rohrbach-Mord der Fall Vera Brühne, ähnlich dürftige Indizien wie im "Badewannenmord"
-der Fall Andreas D. (Doppelmord in Babenhausen)
-letztlich würde ich auch den Fall "Ammerseekiste" hierunter zählen; es gab einige Spuren, die auf ein nahe gelegenes Internat, in dem Sprößlinge reicher Eltern unterrichtet worden sind, zeigten, die von Anfang an nie verfolgt worden sind; maßgeblich für die Verurteilung des Angeklagten waren neben eines innerhalb von 24 Stunden widerrufenen Geständnis eines zu Prozessbeginn längst verstorbenen vermeintlichen "Mitwissers/Mittäters" auch der Umstand, dass er die "HÖRZU" als Fernsehzeitung hatte und der Erpresserbrief aus der HÖRZU ausgeschnitten war. Er war natürlich mit Sicherheit in den frühen 80'ern der einzige weit und breit, der die HÖRZU las.....
-letztlich ist auch im Fall Monika Böttcher (Weimer) umstritten, ob das Urteil in Fulda 1988 ein Justizskandal war
All diese Fälle, die Du hier als hochumstritten und damit als zumindest möglichen Justizskandal bezeichnest, stufe ich überhaupt nicht so ein.
Ihnen ist vor allem gemeinsam, dass die verurteilten Täter bis heute ihre Unschuld beteuern und dass sie Fälle ziemlich im Fokus der Öffentlichkeit stehen, d.h. darüber bis heute berichtet wird.
Es gibt denke ich zahlreiche weitere Fälle, in denen die verurteilten Täter ebenfalls behaupten, unschuldig zu sein, nach denen aber kein Hahn kräht. Entweder, weil der Fall an sich zu unspektakulär ist oder weil sie nicht die finanziellen Mittel oder den Rückhalt von Angehörigen haben, um den Fall immer wieder aktiv in der Öffentlichkeit hochzukochen.
Und natürlich sind das Fälle, die auf reinen Indizien beruhen - was überings auf einen weit überwiegenden Anteil der Gerichtsurteile zutrifft und eher die Regel, als die Ausnahme ist. Denn die wenigsten Täter sind geständig (und auch ein Geständnis kann falsch sein) und bei den wenigsten Kapitaldelikten schaut jemand direkt als Zeuge oder eine Videokamera zu. In den Fällen, in denen es dagegen eine erdrückende Beweislast gibt, wird der Täter kaum glaubhaft behaupten können, unschuldig zu sein.

Die Presse berichtet halt lieber über treu zu ihrem als "Justizopfer" verurteiliten Ehemann stehende Frauen, die dadurch nun alleinerziehend sind, als über Menschen im Gefängnis, von denen sich die Angehörigen und Freunde losgesagt haben und die nachweislich ein schreckliches Verbrechen begangen haben. Storytechnisch ist an der Justizopfer-Story halt mehr Fleisch, an dem man sich journalistisch weiden kann.


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