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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.783 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:52
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich würde gerne wissen, ob der GBA in seiner Stellungnahme überhaupt den Punkt „Besorgnis der Befangenheit“ wegen des E-Mail-Verkehrs zwischen Vorsitzender Richterin und Staatsanwaltschaft angerissen oder ob er ihn geflissentlich außer acht gelassen hat.
Kann es so gewesen sein, dass der Punkt "Bersorgnis der Befangenheit" der einzige auf den 1.732 Seiten war, der eben nicht durchgefallen ist? Der Rest war eben teils für die Tonne.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:18
Zitat von emzemz schrieb:Kann es so gewesen sein, dass der Punkt "Bersorgnis der Befangenheit" der einzige auf den 1.732 Seiten war, der eben nicht durchgefallen ist? Der Rest war eben teils für die Tonne.
Das kann sein, durchaus.

Womöglich hat das Urteil ja ansonsten „getragen“, wäre also rechtskräftig geworden.

Umso ärgerlicher muss es doch empfunden werden, wenn dieser Schuldspruch nur deswegen keinen Bestand hat, weil sich eine Vorsitzende Richterin durch einen dummen und völlig überflüssigen Lapsus die Besorgnis der Befangenheit einheimste.

Im Übrigen wiederhole ich an dieser Stelle meine Auffassung, dass ich es für angebracht gehalten hätte, wenn der BGH zur Gesamtheit der vorgetragenen Revisionsgründe Entscheidungen getroffen hätte.

Es mag ja sicherlich pro forma korrekt sein, den Punkt Befangenheit als so gravierend darzustellen, dass es danach auf alle weiteren potenziellen Beanstandungen nicht mehr ankam.

Aber die Verteidigung hat ja eine ganze Palette weiterer Kritikpunkte aufgelistet - und da hätte ich schon gerne gewusst, ob die nun ebenfalls berechtigt waren oder eben nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:36
Dasselbe gilt für kolportierte (justizielle) Stellungnahmen, wonach der BGH "keine Bedenken" gegen die sachlichen Feststellungen, die Beweiswürdigung und die rechtliche Bewertung gehabt habe: Zu Fragen, auf welche es gar nicht ankommt, muss das Revisionsgericht nicht Stellung nehmen und will es in aller Regel auch nicht.
Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess

Verfahrensökonomie
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb am 18.04.2025:Arbeitsökonomie



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:35
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das kann sein, durchaus.

Womöglich hat das Urteil ja ansonsten „getragen“, wäre also rechtskräftig geworden.
Ja, und genauso kann es sein, dass keiner der Punkte auf den 1.700 Seiten für die Tonne war.
Fakt ist aber, dass das Urteil für die Tonne war, deshalb wurde es aufgehoben.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Im Übrigen wiederhole ich an dieser Stelle meine Auffassung, dass ich es für angebracht gehalten hätte, wenn der BGH zur Gesamtheit der vorgetragenen Revisionsgründe Entscheidungen getroffen hätte.
Angebracht, aha. Ich hätte es für angebracht gehalten, wenn A und Konsorten zur Gesamtheit der Indizien ein Urteil gefällt hätten und nicht nur zu den vermeintlich belastenden. Weil das ihre Aufgabe gewesen wäre - im Gegensatz zu den BGH-Richtern, deren Aufgabe es eben NICHT war, sich alle Punkte anzuschauen, wenn der relevanteste schon per se zu einer Aufhebung des Urteils führt.
Aber es ist hier nunmal kein Wunschkonzert.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber die Verteidigung hat ja eine ganze Palette weiterer Kritikpunkte aufgelistet - und da hätte ich schon gerne gewusst, ob die nun ebenfalls berechtigt waren oder eben nicht.
Das Urteil wurde aufgehoben. Man muss von vorn anfangen. Was genau soll es da bringen, wenn die BGH-Richter*innen anfangen, sich in den Fall einzuarbeiten?
Weniger als aufgehoben gibt es ja kaum (außer natürlich ein Freispruch - wäre Dir das lieber gewesen?).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:48
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Umso ärgerlicher muss es doch empfunden werden, wenn dieser Schuldspruch nur deswegen keinen Bestand hat, weil sich eine Vorsitzende Richterin durch einen dummen und völlig überflüssigen Lapsus die Besorgnis der Befangenheit einheimste.
Als Lapsus würde es wohl keiner sehen, zumal mir die Frage, ob ein Befangenheitsantrag sogar schon auf Grund der Geständnisaufforderungen Erfolg hätte haben müssen, viel berechtigter erscheint.
Auch Schöffen sorgen gelegentlich für atemberaubende Szenen: In einer einst von mir geführten Hauptverhandlung fragte ein Schöffe den – seine Unschuld beteuernden – Angeklagten: "Tut es Ihnen denn überhaupt nicht leid?"
Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:55
Zitat von XluXXluX schrieb:anfangen. Was genau soll es da bringen, wenn die BGH-Richter*innen anfangen, sich in den Fall einzuarbeiten?
Genau. Als die Nachricht damals rauskam, bin ich auch auf das Argument angesprungen, dass dann die neue Kammer, die Gleichen Fehler machen könnte.

Aber da geht es ja meistens um in Teilen aufgehobene Urteile. Rechtliche Würdigungen und Strafzumessung.

Hier ist es aber ein absoluter Revisionsgrund und die komplette Beweisaufnahme muss nochmal wiederholt werden. Alles ist auf null.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Als Lapsus würde es wohl keiner sehen, zumal mir die Frage, ob ein Befangenheitsantrag sogar schon auf Grund der Geständnisaufforderungen Erfolg hätte haben müssen, viel berechtigter erscheint.
Dürfte man eher schwer durchbekommen. Sie hat sich ja auch schon meistens mit dem Konjunktiv abgesichert.

Aber auf welche Art und Weise halt. Erst wurde minutenlang auf den Angeklagten eingeredet, so als wäre schon alles geklärt und bei der möglichen Unschuld ging die Tonlage weit nach unten und es wurde geflüstert und genuschelt. Auch nicht wirklich professionell.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:22
Transparent wäre es wenn das Urteil wieder veröffentlicht werden würde.

Mein Eindruck ist, dass hier auch mittels der Veröffentlichung evtl. die "letzte Patrone" gezündet wurde. Schon damals - im Januar.

Spätestens seit dem BGH ist das Urteil doch:

Spoiler
Zitat von emzemz schrieb:für die Tonne.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:24
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dürfte man eher schwer durchbekommen. Sie hat sich ja auch schon meistens mit dem Konjunktiv abgesichert.

Aber auf welche Art und Weise halt. Erst wurde minutenlang auf den Angeklagten eingeredet, so als wäre schon alles geklärt und bei der möglichen Unschuld ging die Tonlage weit nach unten und es wurde geflüstert und genuschelt. Auch nicht wirklich professionell.
Dass sie sich immerhin abgesichert hat, war mir nicht klar. Aber irgendwie macht das jetzt auf mich auch keinen besseren Eindruck, wenn ihr ihre Voreingenommenheit selbst bewusst war und sie das nicht mal verbergen wollte, nur nicht angreifbar sein wollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:32
Zitat von LanzaLanza schrieb:Spätestens seit dem BGH ist das Urteil doch:

Spoiler

Zitat von emzemz schrieb:
für die Tonne.
Unterlasse es, Anmerkungen von mir in einen anderen Bezug zu setzen, als den, in dem sie ursprünglich standen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:10
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich hätte es für angebracht gehalten, wenn A und Konsorten zur Gesamtheit der Indizien ein Urteil gefällt hätten
Sprache ist manchmal verräterisch. Eine Gerichtsvorsitzende (A = Assbichler) und die weiteren Richter und Schöffen (Konsorten = Kumpane/Mittäter) so abschätzig als die eigentlichen Übeltäter in diesem Verfahren einzustufen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Autor.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Verfahrensökonomie
Zitat von XluXXluX schrieb:Das Urteil wurde aufgehoben. Man muss von vorn anfangen. Was genau soll es da bringen, wenn die BGH-Richter*innen anfangen, sich in den Fall einzuarbeiten?
Es gibt ja die Redensart: „Ein gutes Pferd springt nicht höher, als es muss“. Sich nicht unnütz zu verausgaben, heißt dann -von @XluX auf den vorliegenden Fall übertragen- „Verfahrensökonomie“.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Natürlich ist es ein absoluter Revisionsgrund, wenn einer Vorsitzenden Richterin Besorgnis der Befangenheit attestiert werden muss. Folgerichtig ist, dass dann das Urteil aufgehoben und ein neuer Prozess anberaumt wird.

Mir geht es vielmehr darum, wie der BGH mit einem umfangreichen, mehr als 1 700 Seiten umfassenden Revisionsantrag verfährt. Ob er sich auf einen -zweifellos herausragenden- Punkt beschränken kann oder ob er auch andere Einwände zu beurteilen hat.

Nur einfach flapsig zu erklären, was es denn bringe, wenn BGH-Richter noch anfangen müssten, sich in den Fall einzuarbeiten, erscheint mir zu billig.

Der BGH-Senat hatte ja Monate lang Zeit, sich mit dem Fall aus Traunstein zu befassen. Ich gehe mal davon aus, dass die Richter die Revisionsschrift und die Stellungnahmen des Generalbundesanwalts und von Frau Assbichler gelesen haben.

Dabei sind sie dann -vielleicht ganz zu Anfang, vielleicht erst später- auf den Aspekt der Befangenheit gestoßen. Haben sie dann, um „Verfahrensökonomie“ walten zu lassen, sofort den Griffel fallengelassen und gesagt: „Stopp! Bloß keine weitere Prüfung! Befangenheit reicht - auf die Klärung weiterer Einwände haben Antragsteller und Öffentlichkeit keinen Anspruch! Das würde uns ja auch nur unnötig Arbeit machen!“?

Einmal angenommen, ein Urteil wäre in der Revision in 20 Punkten angegriffen worden, beispielsweise wegen der Nichtzulassung weiterer Gutachter oder wegen eines unzureichenden Checks der Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen.

Dann müssten doch nach meiner Auffassung die Antragsteller ein Anrecht darauf haben, dass der BGH -über den festgestellten Revisionsgrund Besorgnis der Befangenheit hinaus- zu diesen Einzelfragen Antworten gibt. Das wäre hilfreich auch für alle anderen Prozessbeteiligten sowie für die interessierte Öffentlichkeit. Mit einer solchen Klärung strittiger Fragen könnten unter Umständen auch falsche Weichenstellungen für ein neues Verfahren vermieden werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:34
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sprache ist manchmal verräterisch. Eine Gerichtsvorsitzende (A = Assbichler) und die weiteren Richter und Schöffen (Konsorten = Kumpane/Mittäter) so abschätzig als die eigentlichen Übeltäter in diesem Verfahren einzustufen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Autor.
Der Begriff "Konsorten" ist hier sicherlich abschätzig. Aber so zu tun als hätte @XluX sie hier als schlimmer hingestellt als einen Mörder (wobei @XluX ja Zweifel hat, ob es einen Mörser gibt und ob es sich dann um den Angeklagten handelt) ist ja wohl sowas von absurd.

Fakt ist: es gibt jetzt gültige Rechtsprechung (ich meine das hier jetzt nicht als Terminus technicus, aber ich denke die Bedeutung ist klar) dass die Richterin Fehlverhalten gezeigt hat. Sie hat eindeutig Besorgnis der Befangenheit gezeigt.

Über S.T. gibt es solche gültige Rechtssprechung im Moment nicht mehr. Natürlich können Leute ihn weiterhin für schuldig halten (so geht es mir beispielweise) aber es ist genauso legitim, dass Leute hier Zweifel haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 11:12
Zitat von emzemz schrieb:Kann es so gewesen sein, dass der Punkt "Bersorgnis der Befangenheit" der einzige auf den 1.732 Seiten war, der eben nicht durchgefallen ist? Der Rest war eben teils für die Tonne.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber die Verteidigung hat ja eine ganze Palette weiterer Kritikpunkte aufgelistet - und da hätte ich schon gerne gewusst, ob die nun ebenfalls berechtigt waren oder eben nicht.
Ich muss sagen, dass mir diese 1.732 Seiten (ursprünglich war meine ich immer von "mehr als 1.000 Seiten" die Rede) schon die ganze Zeit recht alber vorkamen. ich weiß ja nicht, wie viele Seiten man braucht, um z.B. diese Sache mit der Email darzustellen und daraus die Befangenheit zu begründen. Aber ich würde denken: max 3 Seiten um den Sachverhalt zu schildern und dann noch ein paar Seiten Kopien aus den Akten als Beleg (halt den von Rick aufgefundenen Vermerk im Sonderband, den Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit, den Beschluss inkl. Begründung der entscheidedenden Kammer und dann noch zwei drei Seiten Protokoll der entsprechenden Verhandlungstage), lass das ganze 30 oder 40 Seiten stark sein.
Ich habe das Originalurteil nicht gesehen, weiß nicht, wie viele Seiten das hatte, aber lass dass nochmal 100 Seiten sein (wobei ich nicht weiß, ob man das überhaupt dem Antrag zufügen muss, ob das also Bestandteil der 1732 Seiten ist).
Was steht also auf den weitern 1.500 Seiten?
Wie viel Häärchen in der Suppe und Strohhalme zum dran klammern haben Frau Rick und ihr Kollege mit der Schmalzlocke denn da zusammengetragen?
Was schon in der Schule so, dass es für Aufsätze mit Überlänge, in denen aber wenig bis nichts relevantes gesagt wurde, eher wenig Punkte bekommen hat. Wer was stichhaltiges hat, sollte das auch kurz und prägnant zusammenfassen und auf den Punkt bringen können.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Spätestens seit dem BGH ist das Urteil doch:

Spoiler
Zitat von emzemz schrieb:Unterlasse es, Anmerkungen von mir in einen anderen Bezug zu setzen, als den, in dem sie ursprünglich standen.
Dem kann ich mich nur anfügen und hinzufügen: bitte unterlasse doch dieses alberne Verstecken von Text hinter "Spoilern". Was soll das überhaupt? Denkst Du das fänden andere witzig oder spannender?! Ich finde es einfach nur albern, v.a. wenn ich dahinter auch noch ein falsch zitzierter Beitrag und nur drei Worte befinden.


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