emz schrieb:Anmerken möchte ich lediglich, ich könnte mir vorstellen, dass von dieser Entscheidung eine Signalwirkung ausgehen könnte. Denn es ist nicht der einzige Fall, bei dem versucht wird, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es zukünftig Bestrebungen von anderen Angeklagten und/oder Anwält:innen geben wird, mit ähnlichen Argumenten einen Ausschluss der Öffentlichkeit zu erwirken.
Ich glaube aber nicht, dass das besonders erfolgreich sein wird. Ich denke schon, dass das hier ein sehr besonderer Fall ist.
Zunächst wurde der Ausschluss der Öffentlichkeit ja abgelehnt.
Die Mutter scheint jedoch psychisch sehr instabil zu sein. Davon zeugt der Suizidversuch. Offenbar besteht bei allen drei Familienmitgliedern eine hohe Bereitschaft sich dem Verfahren zu entziehen. Ich gehe davon aus, dass es nach dem Suizidversuch eingehende Explorationen durch Ärzte, Psychiater gab im Hinblick auf die Verhandlungsfähigkeit der Mutter. Dabei ist man offenbar zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht auszuschließen ist, dass die Mutter einen weiteren dann möglicherweise erfolgreichen Suizidversuch unternimmt, wenn der Druck und die Demütigungen durch die öffentliche Verhandlungen für sie zu groß werden.
Da so etwas sicher sehr gründlich geprüft und nicht leichtfertig entschieden wird, denke ich, dass die Latte nach wie vor sehr hoch liegt, ein Verfahren aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht-öffentlich zu verhandeln.
Aber man darf natürlich gespannt sein, wann der/die erste es versuchen wird.
Photographer73 schrieb:Wenn ich aber lese, was diese "Familie" dem Kind angetan hat, löst diese Behandlung mit Samthandschuhen wirklich Zorn in mir aus. Die Kleine ist für ihr Leben gezeichnet, aber auf die Befindlichkeiten der Angeklagten soll Rücksicht genommen werden. Mich widert das nur noch an.
Mir kommt es eher wie ein Akt der Verfahrensicherung vor.
Die Mutter scheint es ja sehr ernst zu nehmen mit ihrer Bereitschaft, sich dem Verfahren notfalls durch Suizid zu entziehen.
Es wäre niemandem damit gedient, wenn sie sich wirklich umbringt, am wenigsten dem Kind.
Ich finde es sehr wichtig, dass der Prozess stattfindet und sie eine angemessene Strafe bekommt.