Im Kern begründete die Vorsitzende Richterin Metz-Horst die Nichtöffentlichkeit damit, dass rechtlich das Interesse des Einzelnen über das Interesse der Öffentlichkeit zu stellen sei. Die Beschuldigten müssten sehr private Details aus ihrem Leben und ihrem Familienleben preisgeben. Bei einem Verständigungsgespräch am 7. Januar und damit beim ersten Versuch, den Prozess zu starten, seien diese Gründe noch nicht stark genug gewesen, um die Öffentlichkeit auszuschließen. „Die weiteren Ereignisse haben uns inzwischen überrollt“, betonte die Richterin. Sie sprach den Suizid-Versuch der Angeklagten an, der dafür gesorgt hatte, dass der dritte Versuch des Prozessstarts geplatzt war.
Als einen der Gründe für diesen Suizidversuch nannte die Richterin den Druck durch die Medien. Die beschuldigte Mutter fühle sich als „Monster“ und sei schon am ersten Prozesstag von Medienvertretern bedrängt und verfolgt worden. Es folgte am dritten Prozesstag der Suizidversuch – „nicht aus dem Affekt heraus“, wie Richterin Metz-Horst ausführte, sondern infolge eines einwöchigen Prozesses, in dem sich die Angeklagte mit ihrer Situation auseinander gesetzt habe.
Die „Erörterung der sehr privaten Belange könnten in einem vollendeten Suizid enden“, erklärte die Richterin und kam deshalb an diesem Montag zu dem Entschluss: „Das Interesse der Öffentlichkeit hat deshalb zurückzustehen.“
Die Staatsanwältin verlas im Anschluss die Anklage, die Richterin berichtete von den Ergebnissen des Vertändigungsgesprächs, das es – relativ ergebnislos – nach dem ersten Prozesstag unter anderem mit den Angeklagten und den Verteidigern gegeben hatte.
https://www.sauerlandkurier.de/kreis-olpe/attendorn/prozess-um-eingesperrtes-maedchen-aus-attendorn-wird-nun-nicht-oeffentlich-94161095.html
Zur Erinnerung, worum es bei diesem Verständigungsgespräch ging:
emz schrieb am 07.01.2026:https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-maedchen-jahrelang-eingesperrt-mutter-und-grosseltern-vor-gericht-102.html Nun soll es ein sogenanntes Verständigungsgespräch zwischen Richtern, Verteidigern und einem Gutachter geben. Wenn man sich dabei einigt, könnte dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart bleiben - was die Vorsitzende Richterin als besonders wichtig erachte. Voraussetzung dafür sind allerdings Geständnisse der Angeklagten.
Den juristischen Aspekt vermag ich nicht zu beurteilen, bin aber überzeugt, das wird seine Richtigkeit haben.
Anmerken möchte ich lediglich, ich könnte mir vorstellen, dass von dieser Entscheidung eine Signalwirkung ausgehen könnte. Denn es ist nicht der einzige Fall, bei dem versucht wird, die Öffentlichkeit auszuschließen.