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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

321 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Italien, Eingesperrt, Achtjährige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

10.11.2022 um 14:47
Ich verstehe schon, was @darkstar69 sagen will. Ich sehe das relativ ähnlich. Ich finde auch, dass sämtliches Verhalten eigentlich den Verdacht noch stärker gemacht hat.

Ich kapiere das auch einfach nicht, dass da nichtmal nach ner neuen Meldeadresse gefragt wurde und daraufhin die Mutter (bei der angeblich neuen Adresse) kontaktiert wurde. Wie gesagt, es handelt sich immerhin um ein Kind deutscher Staatsbürgerschaft. Da ist das Jugendamt immer noch zuständig und kann nicht einfahc sagen: "Ach, naja, ist jetzt in Italien", obwohl da Hinweise eingegangen sind. Hätte sich dann niemand gemeldet, hätte sich dann wiederum der Verdacht verstärkt, dass da was nicht stimmt.

Ich weiß, im Nachhinein ist das schwierig zu beurteilen. Sicherlich hätte man mit dem Wissen von heute damals auch anders gehandelt. Es hat damals jemand entschieden, dass das nicht verdächtig ist. Und das hat sich jetzt eben als falsch herausgestellt. Nun muss man eben gucken, wie es zu dieser fatalen Falscheinschätzung kommen konnte.

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10.11.2022 um 14:54
Zitat von EdnaEdna schrieb:Ich glaube eben, dass es genug Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gab um da zumindest mal bei den Behörden in I nachzufragen, ob das Kind dort angemeldet wurde.
Das ist halt nicht so einfach mit einem Telefonanruf beim zuständigen Ufficio Anagrafe, der "Schwesterbehörde" vom Einwohnermeldeamt zu erledigen. Das muss halt alles seinen behördlichen Weg gehen und der führt nun mal über das Bundesamt für Justiz.
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Genau deswegen klingelt man doch auch beim Vater und fragt, was der weiß.
Abgesehen davon, dass man nicht weiß, wo der Vater damals wohnte und ob das Jugendamt mal so locker bei ihm vorbeifahren und klingeln konnte, kannst du denn ausschließen, dass das Jugendamt den Vater nicht über den Briefkontakt hinaus versuchte zu kontaktieren?


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10.11.2022 um 15:14
Zitat von emzemz schrieb:Abgesehen davon, dass man nicht weiß, wo der Vater damals wohnte und ob das Jugendamt mal so locker bei ihm vorbeifahren und klingeln konnte, kannst du denn ausschließen, dass das Jugendamt den Vater nicht über den Briefkontakt hinaus versuchte zu kontaktieren?
Man hatte den Vater ja bekanntlich mehrfach angeschrieben. Also wusste das Jugendamt, wo er wohnt. Ggf hat das Amt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung doch sicherlich das Recht, beim Meldeamt zur Adresse anzufragen? Und so wie ich die uns vorliegenden Informationen verstehe, hat das Jugendamt den Vater nur angeschrieben. Denn es wurde ja ausdrücklich betont, dass es dem sorgeberechtigten Vater geschrieben und keine Rückmeldung erhalten habe, die nicht sorgeberechtigten Großeltern hingegen persönlich besucht habe.

Wie gesagt, es ist nur meine Logik, dass ich den Hinweis, dass eine Scheinummeldung nach Italien und ein Festhalten in Deutschland vorliegt, nicht mit der Erläuterung der nicht sorgeberechtigten Großeltern, dass Tochter und Enkelin nach Italien umgezogen seien, als erledigt ansehen würde. Und eben gerade dann, wenn der sorgeberechtigte Vater mir, aus welchem Grund auch immer, nicht den regelmäßigen und belegten Kontakt zur Tochter in Italien bestätigt, würde ich den Hinweis doppelt ernst nehmen. Und wenn dann die Kitas und Ärzte usw darüber hinaus auch noch sagen, sie kennen das Kind nicht und dann sogar die Krankenkasse sagt, dass das Kind weder in Deutschland noch offenbar in Italien Leistungen in Anspruch nimmt (zB Us), dann würde ich den Hinweis als sehr begründet ansehen.

Deswegen sagte ich nur, für mich wäre es naheliegender gewesen, den Vater zu befragen und dann aufgrund dieser Erkenntnisse in Italien anzufragen. Meine Logik wäre eben nicht gewesen, den wiederholten Hinweis bzw die Zweifel als ausgeräumt anzusehen. Meine Logik aufgrund der vorliegenden Informationen.


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10.11.2022 um 15:30
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Man hatte den Vater ja bekanntlich mehrfach angeschrieben. Also wusste das Jugendamt, wo er wohnt. Ggf hat das Amt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung doch sicherlich das Recht, beim Meldeamt zur Adresse anzufragen? Und so wie ich die uns vorliegenden Informationen verstehe, hat das Jugendamt den Vater nur angeschrieben. Denn es wurde ja ausdrücklich betont, dass es dem sorgeberechtigten Vater geschrieben und keine Rückmeldung erhalten habe, die nicht sorgeberechtigten Großeltern hingegen persönlich besucht habe.
Mit man meinte ich uns, nicht das Jugendamt. Und wenn er weiter weg wohnte, dann fährt man nicht einfach mal so vorbei und klingelt.
Mit der Nichtreaktion auf die Briefe hat der Kindsvater deutlich genug signalisiert, dass er an einem Kontakt mit dem Jugendamt nicht interessiert ist.

Und nochmal, man hat nicht die Großeltern besucht, sondern ist an der Adresse vorstellig geworden, wo man vermutete, dass Mutter und Kind wohnen könnten.


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10.11.2022 um 15:40
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Wie gesagt, es ist nur meine Logik, dass ich den Hinweis, dass eine Scheinummeldung nach Italien und ein Festhalten in Deutschland vorliegt, nicht mit der Erläuterung der nicht sorgeberechtigten Großeltern, dass Tochter und Enkelin nach Italien umgezogen seien, als erledigt ansehen würde.
Es geht beim Jugendamt aber weniger um Deine Logik, sondern um Verwaltungsvorgänge, die Einhaltung der Gesetze und die Berücksichtigung der Befugnisse.

Für manche Schritte bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Das Persönlichkeitsrecht, der Datenschutz und das Recht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung sind in unserem Rechtssystem ein hohes Gut. Für Eingriffe in diese Bereiche müssen Behörden einen bedeutenden Grund haben und in der Regel, wenn nicht akute Gefahr vorliegt, müssen sie zuerst einem Richter darlegen, dass dieser Grund vorliegt, dass der Eingriff damit gerechtfertigt und angemessen ist. Der Richter überprüft dann, ob dies gegeben ist und ordnet entsprechende Maßnahmen an oder entscheidet, dass die Verdachtsmomente nicht vorliegen.

Gott sei Dank ist die Hürde für diese Eingriffe recht hoch und Gott sei Dank reichen ein oder zwei anonyme Hinweise, in denen behauptet wird, die Frau würde versuchen, die Rechte des Vaters zu unterwandern nicht aus, um solche Eingriffe vorzunehmen. Sonst würden wir längst in einem Staat voller anonymer Denunzianten und voller Behördenwillkür leben.

Natürlich kann dieses System aus ausgenutzt werden von Menschen, die lügen und betrügen. Die bewusst versuchen, Dinge zu vertuschen und zu verschleiern. Es ist tragisch, wenn das auf Kosten eines wehrlosen Kindes passiert. Aber man kann doch auch nicht ernsthaft verlangen, dass aufgrund jedes anonymen Hinweises Behördenmitarbeiter und Polizei ausschwärmen, Hausdurchsuchungen vornehmen, vertrauliche Daten sammeln und Menschen zu Befragungen vorladen.
Zitat von emzemz schrieb:Und nochmal, man hat nicht die Großeltern besucht, sondern ist an der Adresse vorstellig geworden, wo man vermutete, dass Mutter und Kind wohnen könnten.
Eben genau an der Adresse von der anonyme Hinweisgeber behauptet hatte, die Mutter und das Kind würden sich dort aufhalten. Das hat sich dort nicht bestätigt.


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10.11.2022 um 16:43
Zitat von EdnaEdna schrieb:Hätte man das nicht schon vorher machen können?
Das ging mir auch durch den Kopf.
Die Großeltern müssen sehr überzeugend gewesen sein..


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10.11.2022 um 16:58
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Für manche Schritte bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Das Persönlichkeitsrecht, der Datenschutz und das Recht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung sind in unserem Rechtssystem ein hohes Gut.
Bei den Großeltern zu klingeln ist erlaubt und beim Vater zu klingeln ist es nicht? Ich habe nirgends gesagt, dass man gegen den Willen des Vaters dessen Wohnung durchsuchen soll. Deine Ausführungen stehen daher nicht im Kontext.

Und weshalb sollte meine Logik, den Vater zu befragen, eben weil er sorgeberechtigt ist, nicht den Verwaltungsvorschriften genügen?
Zitat von emzemz schrieb:Und nochmal, man hat nicht die Großeltern besucht, sondern ist an der Adresse vorstellig geworden, wo man vermutete, dass Mutter und Kind wohnen könnten.
Und nochmal, wenn es einen Hinweis darauf gibt, dass die Mutter und das Kind nicht in Italien sind sondern das Kind in Deutschland bei den Großeltern "festgehalten" wird, dann ist die Aussage der Großeltern, das Kind sei in Italien, nicht weiterführend.

Und nochmal, wenn es eine sorgeberechtigte Person in Deutschland gibt, dann würde ich ihr keinen Brief schreiben, sondern persönlich besuchen und nachfragen, ob das Kindswohl gefährdet ist. Wenn diese Person dann nicht sprechen möchte, wäre das für mich Anlass, genauer zu gucken, wo das Kind denn wirklich ist. Wenn diese Person gesagt hätte, ich habe keinen Kontakt, dann wäre das für mich Anlass, genauer herausfinden zu wollen, wo das Kind ist. Vor allem deshalb, wenn diese Person zuvor im Sorgerechtsstreit sagte, es sei eine Scheinummeldung.

Und nochmal, eben gerade dann wenn der Vater meine Schreiben nicht beantwortet, würde ich doch erst Recht dem Hinweis nachgehen wollen, ob das Kind nun in Italien ist oder nicht oder ob es tatsächlich in Deutschland festgehalten wird. Zumal, wenn ich weiß, dass es in Deutschland weder Ärzte, noch Kita noch Schule besucht. Und wenn die Krankenkasse in Italien offenbar auch nicht beansprucht wird.
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn er weiter weg wohnte, dann fährt man nicht einfach mal so vorbei und klingelt.
Ist das denn so? Oder ist das Spekulation? Dann kann man doch Amtshilfe des anderen Landkreises oder der Stadt erbitten? Dann kann der Vater sagen, ob er Kontakt in Italien hatte oder nicht oder sagt, ich möchte nix sagen. Wo wäre das Problem? Und dann vergeht auch nicht so viel Zeit, bis Briefe nicht beantwortet werden.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:an der Adresse von der anonyme Hinweisgeber behauptet hatte, die Mutter und das Kind würden sich dort aufhalten. Das hat sich dort nicht bestätigt.
Na ja, die Großeltern, von denen man wusste dass es die Großeltern sind, sagten, die Tochter und die Enkelin seien in Italien. Der anonyme Hinweis sagte ja aus, dass genau das nicht stimme und das Kind festgehalten würde. Die Aussage der Großeltern alleine hebelt den Hinweis also nicht aus. Zumal der Vater im rechtstreit schon sagte, es sei eine Scheinummeldung.

Hatten die Jugendamtmitarbeiter*innen sich eigentlich angekündigt? Das weiß ich gerade gar nicht.


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10.11.2022 um 17:26
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Bei den Großeltern zu klingeln ist erlaubt und beim Vater zu klingeln ist es nicht?
Weil du immer und immer wieder auf diesem Punkt herumreitest.
Belege doch erst mal, dass das Jugendamt niemals beim Vater geklingelt hat?
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Und nochmal, wenn es eine sorgeberechtigte Person in Deutschland gibt, dann würde ich ihr keinen Brief schreiben, sondern persönlich besuchen und nachfragen, ob das Kindswohl gefährdet ist. Wenn diese Person dann nicht sprechen möchte, wäre das für mich Anlass, genauer zu gucken, wo das Kind denn wirklich ist. Wenn diese Person gesagt hätte, ich habe keinen Kontakt, dann wäre das für mich Anlass, genauer herausfinden zu wollen, wo das Kind ist. Vor allem deshalb, wenn diese Person zuvor im Sorgerechtsstreit sagte, es sei eine Scheinummeldung.
Was auch immer du tun würdest, du bist nunmal nicht an irgendwelche Vorgaben gebunden.
Sicher, du könntest dich in den Garten legen, warten bis abends die Lichter angehen und die Bewohner beobachten. Gerade so, wie wir es aus der Serie Die Trovatos kennen. (Sorry, aber die Ironie kann ich mir da nicht mehr verkneifen.)
Aber diese Möglichkeiten hat das Jugendamt nun mal nicht.

Und bevor du es noch weitere Male falsch zitierst, das mit der Scheinummeldung, das sagte nicht der Kindsvater, sondern der Anwalt des Kindsvaters, der es aber nicht weiter für notwendig erachtete, der Sache weiter nachzugehen, sondern auf sich beruhen ließ.


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10.11.2022 um 17:34
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Na ja, die Großeltern, von denen man wusste dass es die Großeltern sind, sagten, die Tochter und die Enkelin seien in Italien. Der anonyme Hinweis sagte ja aus, dass genau das nicht stimme und das Kind festgehalten würde. Die Aussage der Großeltern alleine hebelt den Hinweis also nicht aus. Zumal der Vater im rechtstreit schon sagte, es sei eine Scheinummeldung.
Erstens besagte der anonyme Hinweis nach Aussage des Fachbereichsleiters eben nicht, dass das Kind festgehalten würde, sondern dass sich Mutter und Kind tatsächlich bei den Großeltern aufhielten, und die Angabe, die seien in Italien nur dazu diente, den Umgang des Vaters mit dem Kind zu verhindern.

Zweitens kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Großeltern lügen, nur weil sie die Eltern der Mutter sind und deren Lügengeschichte deshalb automatisch decken. Genauso gut kann man argumentieren, dass sie eben auch die Großeltern des Mädchens sind und deshalb an dessen Wohlergehen interessiert sind.

Drittens hebelt so eine Aussage einen ANONYMEN Hinweis eben doch auch. Eine Person A behauptet anonym gegenüber dem Jugendamt etwas über Person B. Person B wird aufgesucht und sagt, dass das nicht stimmt. Man kann jetzt der Person B noch ein zwei Fragen stellen, deren Antworten zur Überprüfung ihrer Aussage und der Rückversicherung dienen.
Person A kann man nicht mehr fragen, sie hat es ja vorgezogen, anonym zu bleiben.

Viertens wusste der Vater auch nicht mehr. Er hat auf Schreiben des Jugendamtes nicht reagiert. Was hätte er denn zur Aufklärung beitragen können? Er hätte sagen können, dass er das Kind seit Jahren nicht gesehen hat und dass seine Geschenke, die er nach Italien geschickt hat, zurückgekommen sind. "Ich sage ihnen, die Frau ist nur zum Schein umgezogen, damit ich keinen Umgang hmit dem Kind haben kann." Und dann? Wäre man genauso schlau wie vorher gewesen.

Das Argument des Scheinumzugs wurde vom Anwalt des Vaters im Verfahren um das Sorgerecht vorgebracht, es sollte die Ansprüche seines Mandanten stärken und die Position der Mutter schwächen. Man kann in einem Rechtsstreit alles mögliche behaupten, wenn man keine Beweise oder Indizien dafür hat, dann nutzt das weder einem selber noch kann das Gericht solche "Hinweise" ernst nehmen. In einen Sorgerechtsstreit wird regelmäßig und gegenseitig jede mögliche dreckige Wäsche gewaschen, die man nur irgendwo hervorziehen oder sich notfalls aus den Fingern saugen kann. irgendwas an Dreck wird an der Gegenseite schon hängen bleiben.
Und schon gar nicht kann das Jugendamt aufgrund solcher vom Gericht nicht zu berücksichtigenden Argumente tätig werden, solange die vortragende Seite dafür keinerlei Beweise oder auch nur annähernde Indizien dazu beibringt. Solange ist das erst mal nur eine Behauptung, genauso viel wert, wie ein anonymer Hinweis.


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10.11.2022 um 17:40
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Bei den Großeltern zu klingeln ist erlaubt und beim Vater zu klingeln ist es nicht? Ich habe nirgends gesagt, dass man gegen den Willen des Vaters dessen Wohnung durchsuchen soll.
Ich beziehe mich dabei nicht auf die Wohnung des Vaters, was hätte man denn dort auch finden wollen?!

Es geht dabei um die Wohnung der Großeltern. Diese haben das Jugendamt in die Wohnung gelassen und haben die Fragen beantwortet. Es ist erst mal die Wohnung der Großeltern.
Wenn in dem anonymen Hinweis behauptet wurde, die Tochter und die Enkelin würden sich dort aufhalten, weil sie Tochter dem Vater sein Umgangsrecht vorenthalten will, dann ist das erst mal der Vorwurf eines Vergehend gegenüber der Tochter, nicht gegebüber den Großeltern. Wie soll also eine Durchsuchung von deren Wohnung gerechtfertigt sein, solange es keinen weiteren Hinweis außer eine anonyme Denunziation gibt?

Natürlich darf man beim Vater klingeln. Niemand hat behauptet, dass sei verboten. Aber noch mal, was hätte man denn da erreichen wollen?


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10.11.2022 um 17:45
Zitat von emzemz schrieb:Erst anonyme Hinweise im Oktober/November 2020 brachten neuerliche Zweifel. In den Meldungen wurde behauptet, das Kind halte sich in der großelterlichen Wohnung in Attendorn auf und werde dort festgehalten.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Erstens besagte der anonyme Hinweis nach Aussage des Fachbereichsleiters eben nicht, dass das Kind festgehalten würde,
Doch.

Und ich habe es auch schon Mal erwähnt, aber vielleicht nochmal: das Jugendamt MUSS anonyme Hinweise genau so ernst nehmen wie nicht-anonyme.

Und dass man mehrere Hinweise ignoriert, weil man denkt, dass es sich um einen Sorgerechtsstreit handelt kann ja wohl auch keine Ausrede sein..
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Diese haben das Jugendamt in die Wohnung gelassen und haben die Fragen beantwortet.
Nein, sie haben das Jugendamt nicht rein gelassen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Für manche Schritte bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Das Persönlichkeitsrecht, der Datenschutz und das Recht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung sind in unserem Rechtssystem ein hohes Gut. Für Eingriffe in diese Bereiche müssen Behörden einen bedeutenden Grund haben und in der Regel, wenn nicht akute Gefahr vorliegt, müssen sie zuerst einem Richter darlegen, dass dieser Grund vorliegt, dass der Eingriff damit gerechtfertigt und angemessen ist. Der Richter überprüft dann, ob dies gegeben ist und ordnet entsprechende Maßnahmen an oder entscheidet, dass die Verdachtsmomente nicht vorliegen
Das hingegen stimmt. Die Frage ist, warum wurde der Fall nie einem Familienrichter vorgelegt?


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

10.11.2022 um 17:55
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Weshalb aber klingelt man stattdessen bei Leuten, die das Sorgerecht gar nicht besitzen?
Weil es anonyme Hinweise gab, dass sich das Kind ganz konkret an dem Ort aufhalten soll.
Zitat von EdnaEdna schrieb:Kann man wirklich mit seinem Kind, trotz geteilten Sorgerechts, einfach ins Ausland abhauen ohne, dass das mal jemand prüft? Auch nicht nach Hinweisen ans Jugendamt?
Nein, eigentlich nicht.
Was die Sache hier etwas tricky macht, ist, dass die Mutter sich während des laufenden Sorcerechtsverfahrens abgesetzt hat. Den Vater wurde das Sorgerecht erst zugesprochen, alssie schon weg war. So verstehe ich es jedenfalls.
Das heißt, als sie losfuhr war das nicht justitiabel, dass sie unabgesprochen weg ist. Hätte der KV damals schon das Sorgerecht gehabt, wäre das eine "Kindes-Entziehung" gewesen und strafbar. Das hätte sofort, auch über Landesgrenzen hinweg, verfolgt werden können.
Als der KV das Sorgerecht zugesprochen bekam, waren nun KM und Kind schon weg. Er hätte also, mit Unterstützung seines Anwalts aktiv werden können und den Umgang mit seinem Kind einklagen können. Da hätte eine juristische Lösung gefunden werden können/müssen.
Das ist für mich ein Rätsel, warum er da nicht aktiv war. Einen Anwalt hatte er ja schon, mit dessen Hilfe er das Sorgerecht für sich erstritten hat.
Warum er dann den Weg nicht weitergegangen ist, verstehe ich nicht.


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10.11.2022 um 18:18
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Warum er dann den Weg nicht weitergegangen ist, verstehe ich nicht.
Du hast es völlig richtig zusammengefasst. Die Mutter war schon weg bzw. hatte sich abgemeldet. Und warum er den Weg nicht weitergegangen ist, sondern sich viereinhalb Jahr ruhig verhielt, bleibt unerklärt.

Erst jetzt, wo durch den Bruder der Mutter festgestellt wurde, dass Mutter und Kind nicht in Italien leben und dies durch Freunde des Bruders dem Jugendamt zur Kenntnis gegeben werden, geht er mit seiner Vorgeschichte an die Medien.


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10.11.2022 um 18:36
Zitat von emzemz schrieb:Und warum er den Weg nicht weitergegangen ist, sondern sich viereinhalb Jahr ruhig verhielt, bleibt unerklärt.

Erst jetzt, wo durch den Bruder der Mutter festgestellt wurde, dass Mutter und Kind nicht in Italien leben und dies durch Freunde des Bruders dem Jugendamt zur Kenntnis gegeben werden, geht er mit seiner Vorgeschichte an die Medien.
Nur, weil darüber bishr noch keine Hintergründe und Beweggründe öffentlich bekannt sind, sollte man jetzt bitte nicht direkt den Vater beschuldigen, nicht richtig/rechtzeitig gehandelt zu haben. So liest sich das nämlich für mich.
Einfach mal abwarten, was für Infos es dazu noch gibt. :Y:


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10.11.2022 um 19:20
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Er hätte also, mit Unterstützung seines Anwalts aktiv werden können und den Umgang mit seinem Kind einklagen können. Da hätte eine juristische Lösung gefunden werden können/müssen.
Das ist für mich ein Rätsel, warum er da nicht aktiv war. Einen Anwalt hatte er ja schon, mit dessen Hilfe er das Sorgerecht für sich erstritten hat.
Warum er dann den Weg nicht weitergegangen ist, verstehe ich nicht.
Die Frage ist ja, was es ihm genutzt hätte. Die Frau hatte mit dem Umzug Tatsachen geschaffen. Wenn er sein Umgangsrecht eingeklagt hätte, dann hätte er das Recht zugestanden bekommen, dass er das Kind zweimal im Monat in Italien besuchen darf.

Hätte er dieses Recht also tatsächlich auch wahrnehmen können, also rein praktisch gesehen? Die Reiserei wäre mit erheblichem Zeitaufwand und Kosten verbunden, 2 x im Monat wäre da sicher nicht realisierbar gewesen. Und wenn er seltener hinfährt ist nicht davon auszugehen, dass das Kind überhaupt eine engere Bindung zu ihm aufbaut, und daran hängt das Recht ja auch mittelfristig. Dem Kind ist es nicht zuzumuten, alle 2 Monaten ein oder zwei Tage mit einem für ihn völlig fremden Mann zu verbringen. Zumal er ja offenbar nicht lange nach der Geburt mit der Mutter zusammen war und das Kind ihn überhaupt nicht näher kannte.

Er hätte auch keine Chance gehabt, dass ihm z.B. zugesprochen wird, dass das Kind regelmäßig einen Teil der Ferien bei ihm verbringt. 3 Wochen Sommerferien bei einem für das Kind fremden Mann in einem für das Kind fremden Land, das würde kein Richter so verfügen, und zwar zu Recht.

Hinzu kommt, dass wir nichts über die finanziellen Verhältnisse des Mannes wissen. Wenn er eine normale Arbeit hatte, dann hätte er all seinen Anteil an den Gerichtskosten tragen müssen. An den Familiengerichten werden nur in Ausnahmefällen Urteile zu gunsten oder Ungunsten einer der Parteien gefällt, in der Regel vereinbar man einen Vergleich, auch um eine schnelle Rechtsgültigkeit der Beschlüsse zu errechen. Bei einem Vergleich teilen sich die beiden Parteien die Gerichtskosten, selbst wenn ihm also ein Umgangsrecht zugesprochen wäre, hätte er seinen Anteil an den Verfahrenskosten tragen müssen.


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10.11.2022 um 19:31
Zitat von InterestedInterested schrieb:Nur, weil darüber bishr noch keine Hintergründe und Beweggründe öffentlich bekannt sind, sollte man jetzt bitte nicht direkt den Vater beschuldigen, nicht richtig/rechtzeitig gehandelt zu haben. So liest sich das nämlich für mich.
Einfach mal abwarten, was für Infos es dazu noch gibt. :Y:
Wie es sich für dich liest, darauf habe ich keinen Einfluss.

Fakt ist, dass der Kindsvater viereinhalb Jahre den Kontakt zum Jugendamt vermied.
Da darf man sich schon mal wundern, wo nun das große Interesse an der Tochter und den Medien herkommt.


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10.11.2022 um 19:35
Hier wird darauf eingegangen, warum der Vater nicht weiter interveniert hat:
Inzwischen haben die Strafverfolger den Vater vernommen, wie Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss FOCUS online mitteilte. Demnach bekundete der Zeuge, dass er nach dem Sorgerechtsstreit resigniert habe. „Er hat geglaubt, dass man ihm den Kontakt zu dem Kind in Italien verweigern würde“, sagt von Grotthuss.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/erschreckender-fall-in-attendorn-mutter-sperrte-ihre-tochter-offenbar-ein-um-kontakt-zum-vater-zu-vermeiden_id_179365987.html


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10.11.2022 um 19:38
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Frau hatte mit dem Umzug Tatsachen geschaffen. Wenn er sein Umgangsrecht eingeklagt hätte, dann hätte er das Recht zugestanden bekommen, dass er das Kind zweimal im Monat in Italien besuchen darf.
Nein, das ist so nicht richtig.
Die Kindsmutter, die mit dem Kind "nach Italien gezogen ist" ist natürlich auch in der Verantwortung, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu gewährleisten. Nicht nur der Vater hat ein Recht auf Umgang, auch das Kind hat ein Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen. Natürlich ist es dem Vater nicht zuzumuten, alleine Kosten und Aufwand für den Kontakt zu tragen. Das wäre vom Familiengericht festgesetzt worden, wer wann fährt und die Kosten trägt, z.B hätte man sich abwechseln können, oder jeweils längere Kontakte stattfinden lassen können o.ä.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:3 Wochen Sommerferien bei einem für das Kind fremden Mann in einem für das Kind fremden Land, das würde kein Richter so verfügen, und zwar zu Recht.
Das stimmt so auch nicht.
Natürlich kann man das einem kleinen Kind nicht zumuten, unbegleitet mit dem weitgehend fremden Vater so lange Zeit allein zu verbringen. Aber auch da ist die Mutter mit in der Verantwortung.
Und das Kind wird ja auch größer und kann dann selbst mitentscheiden. Eine 8 jährige hat unter Umständen dann schon Interesse daran, die Beziehung zum Vater zu vertiefen und mal 3 Tsge am Stück mit ihm zu verbringen.
Da hängt sehr viel vom Einzelfall ab.

Das entscheidene ist aber doch hier, dass die KM und fas Kind überhaupt gar nicht in Italien waren.
Und das wäre eben möglicherweise viel eher aufgegallen, wenn der Vater sich um Kontakt bemüht hätte.

Es gibt jedenfalls jede Menge Väter, die sich nicht von der Entscheidung der Mutter, nach Italien zu ziehen, hätten abhalten lassen Kontakt zu ihrem Kind zu halten.

Er hatte ja schon eine Bindung zu dem Kind.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:selbst wenn ihm also ein Umgangsrecht zugesprochen wäre,
Das musste ihm nicht erneut zugesprochen werden.
Er hatte Sorgerecht.
Das beinhaltet übrigens auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


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10.11.2022 um 19:50
Aus der gleichen Quelle:
Zugleich klärt sich zunehmend die Frage, warum die Polizei trotz einiger anonymer Hinweise an das Jugendamt im Kreis Olpe nicht schon früher eingriff. So hatte der Jugendamtsleiter vor Kurzem mitgeteilt, dass seine Mitarbeiter bereits 2021 die Polizei zu einer Durchsuchung in Attendorn gedrängt hätten.

Laut einem Vermerk stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar: Demnach meldete sich eine Jugendamtsmitarbeiterin telefonisch bei der Polizei und berichtete von einem anonymen Hinweis, dass Mutter und Kind noch in dem Haus in Attendorn leben würden.

Staatsanwaltschaft will Jugendamtsmitarbeiterin befragen
Der zuständige Beamte erwiderte, dass „eine Tatsachengrundlage geschaffen werden müsse“, um tätig zu werden. Das Jugendamt sollte weiter recherchieren und sich erst im Falle neuer Beweise bei der Polizei melden.

Knapp ein Jahr verging, ehe die kleine Klara aus ihrem Martyrium befreit wurde. Die Staatsanwaltschaft will diesen Vorgang nun genau aufklären. „Wir werden die Jugendamtsmitarbeiterin befragen, da die Akte der Behörde über das Telefonat nur eine kurze Notiz enthält“, sagt der Pressesprecher.

Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/erschreckender-fall-in-attendorn-mutter-sperrte-ihre-tochter-offenbar-ein-um-kontakt-zum-vater-zu-vermeiden_id_179365987.html
Ich muss @Interested beipflichten. Finde interessant, dass die Sprache hier immer wieder auf den Vater kommt, dabei hat er kein Verbrechen begangen, wie die Kindsmutter und deren Eltern und auch nicht schluderig gearbeitet, wie wohl vermutlich mindestens eine der involvierten Behörden.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

10.11.2022 um 19:54
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Und wenn dann die Kitas und Ärzte usw darüber hinaus auch noch sagen, sie kennen das Kind nicht
Keine Ahnung, ob Vorsorgeuntersuchungen in Italien verpflichtend sind, wo das Kind ja angeblich lebte. Ansonsten wäre es ja möglich, dass das Kind einfach keine gesundheitlichen Probleme hatte.
Was Kita betrifft, so ist der Besuch jedenfalls keine Pflicht, auch wenn die meisten Kinder dort hingehen. Nur weil ein Kind keine Kita besucht, obwohl es in der Stadt lebt, heißt das nicht, dass es gezielt isoliert wird. Anders natürlich bei der Schule. Da hätte das Kind natürlich als Schülerin aufgeführt werden müssen, sei es in Attendorn oder in Italien.
Zitat von emzemz schrieb:Und nochmal, man hat nicht die Großeltern besucht, sondern ist an der Adresse vorstellig geworden, wo man vermutete, dass Mutter und Kind wohnen könnten.
Eben. Wenn die Großeltern nicht geleugnet, sondern die Mutter herbeigerufen hätten, dann hätten die Mitarbeiter gleich mit derjenigen der beiden sorgeberechtigten Personen sprechen können, bei der sich das Kind vorzugsweise aufhielt.
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:ch habe nirgends gesagt, dass man gegen den Willen des Vaters dessen Wohnung durchsuchen soll.
Warum hätte man das tun sollen? Es gab doch keinen Verdacht, dass der Vater das Kind versteckte. Was hätte man dort suchen sollen?


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