Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
04.08.2025 um 10:11Moin, ich habe eine Frage, gibt es Informationen dazu, wo sich Christian B. im Sommer 2006 aufgehalten hat, war er in Deutschland?
Ja. Er saß von April bis Dezember 2006 in Portugal Untersuchungshaft wegen Dieseldiebstahl (zusammen mit Helge B). Im Dez. 2006 wurde er dann zu einer Geldstrafe, ersatzweise 258 Tage Haft, verurteilt. Bezahlen konnte er nicht, aber die Haft hatte er ja schon verbüßt.MissRedford schrieb:Moin, ich habe eine Frage, gibt es Informationen dazu, wo sich Christian B. im Sommer 2006 aufgehalten hat, war er in Deutschland?
Darf man fragen, warum dich das interessiert? Was vermutest du?MissRedford schrieb:Danke.. war er denn von da an in Deutschland?
Kurz vor Weihnachten 2006 kam er aus der Haft frei und lebte dann für kurze Zeit in Deutschland. Danach gings zurück nach Portugal.MissRedford schrieb:Danke.. war er denn von da an in Deutschland?
Ja das siehst du falsch. Führungsaufsicht wird klassischer Weise bei Vollverbüßern von u.a. Sexualdelikten angeordnet. Die möglichen Weisungen, zu denen auch die elektronische Fußfessel gehören kann, sind in 68b StGB aufgeführt. Das Gericht wird dem ziemlich sicher nachkommen. Die Gutachten, auch unabhängig vom Freispruch bescheinigen ihm eine so hohe Gefährlichkeit, dass man die Weisungen voll ausschöpfen wird.sunshine8718 schrieb:Nach seiner Hadtentlassung soll er eine elektronische Fußfessel tragen. Ich bin allerdings gespannt, ob dies vom Gericht zugestimmt wird. Meiner Meinung nach gibt es ihm bezüglich keine Rechtsgrundlage dafür, oder sehe ich das falsch?
https://www.n-tv.de/panorama/Maddie-Verdaechtiger-Christian-B-soll-elektronische-Fussfessel-tragen-article25979653.html
Möglich ist das, eine Rechtsgrundlage gibt es auch. Ob es am Ende so kommt muss man sehen. Zuletzt ist das Gericht den Forderungen der StA nicht gefolgt. Warten wir einfach mal ab.sunshine8718 schrieb:Nach seiner Hadtentlassung soll er eine elektronische Fußfessel tragen. Ich bin allerdings gespannt, ob dies vom Gericht zugestimmt wird. Meiner Meinung nach gibt es ihm bezüglich keine Rechtsgrundlage dafür, oder sehe ich das falsch?
Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun. Anderes Gericht, keine Beweisfragen, sondern reine rechtliche Einschätzungen. Bin der Auffassung wenn Christian B keine Fußfessel bekommt, wer dann?Ahmose schrieb:Möglich ist das, eine Rechtsgrundlage gibt es auch. Ob es am Ende so kommt muss man sehen. Zuletzt ist das Gericht den Forderungen der StA nicht gefolgt. Warten wir einfach mal ab.
Kann schon sein das er eine elektronische Fußfessel bekommt. Aber leichtfertig wird das nicht angeordnet. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen das CB erneut schwere Straftaten begehen wird. Ob das nach dem letzten Prozess ein Gericht noch so sieht, müssen wir abwarten.Hansachim schrieb:Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun. Anderes Gericht, keine Beweisfragen, sondern reine rechtliche Einschätzungen. Bin der Auffassung wenn Christian B keine Fußfessel bekommt, wer dann?
Da bin ich auch gespannt. Es weiß jeder wie gefährlich er ist, und meiner Meinung nach wäre es nur eine Frage der Zeit, bis er wieder zuschlägt. Dass so einer frei unter uns rumlaufen soll, da wird einem ja ganz anders…Ahmose schrieb:Ob das nach dem letzten Prozess ein Gericht noch so sieht, müssen wir abwarten.
Hier in Deutschland ist ein Straftäter nach Verbüßen der Haftstrafe frei. Niemand wird für etwas verurteilt, das er möglicherweise, vielleicht, ggf. in der Zukunft tun könnte. Also wird auch CB frei sein.sunshine8718 schrieb:Da bin ich auch gespannt. Es weiß jeder wie gefährlich er ist, und meiner Meinung nach wäre es nur eine Frage der Zeit, bis er wieder zuschlägt. Dass so einer frei unter uns rumlaufen soll, da wird einem ja ganz anders…
Nicht zwingend. Eine Sicherungsverwahrung bei entsprechend negativer Prognose ist genauso möglich.Ahmose schrieb:Hier in Deutschland ist ein Straftäter nach Verbüßen der Haftstrafe frei
Das eine solche Prognose nach den jüngsten Freisprüchen gestellt wird, ist ziemlich unwahrscheinlich. Ich rechne nicht mit Sicherungsverwahrung.Biochemiker schrieb:Nicht zwingend. Eine Sicherungsverwahrung bei entsprechend negativer Prognose ist genauso möglich.
Unverständlich ist das nicht. Wenn er alle Strafen verbüßt hat, dann ist er frei. So funktioniert unsere Justiz.Biochemiker schrieb:Völlig unverständlich, warum dieser Mensch jemals wieder in Freiheit kommen darf, aufgrund der Gutachten und des Risikos für die Gesellschaft.
die Ermittlungen konzentrieren sich bei Christian B. Als mutmaßlicher Entführer und Mörder.Biochemiker schrieb:Völlig unverständlich, warum dieser Mensch jemals wieder in Freiheit kommen darf, aufgrund der Gutachten und des Risikos für die Gesellschaft.