Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
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Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, PädophilerChristian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
23.08.2025 um 19:13So sehe ich das auch. Bleibt abzuwarten, was nach seiner Freilassung passiert. Und dieses Abwarten ist echt mit ungutem Gefühl. Aber so what. Andere sehen es entspannter. So ist es halt.Biochemiker schrieb:Nicht zwingend. Eine Sicherungsverwahrung bei entsprechend negativer Prognose ist genauso möglich.
20 % aller Sexualstraftäter werden rückfällig.
Der Experte im unteren Artikel beschreibt die Profile besonders hoher Rückfallquoten, das trifft auf C.B. ziemlich genau zu.
Völlig unverständlich, warum dieser Mensch jemals wieder in Freiheit kommen darf, aufgrund der Gutachten und des Risikos für die Gesellschaft.
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24.08.2025 um 23:10Es ist ja nicht so, als ob der Drops bereits gelutscht waere:
Worueber wir hier momentan diskutieren, ist lediglich der Antrag der StA auf Massnahmen im Sinne der Sicherungsverfahrung fuer den Fall, dass C.B, um den 17.9. frei kommt. Das ist rein vorsorglich, da ja noch einige Punkte offen sind - ganz speziell die Entscheidung des BGH ueber das sehr zweifelhafte Urteil vom letzten Jahr.
Es geht also weiter und bleibt spannend.
Worueber wir hier momentan diskutieren, ist lediglich der Antrag der StA auf Massnahmen im Sinne der Sicherungsverfahrung fuer den Fall, dass C.B, um den 17.9. frei kommt. Das ist rein vorsorglich, da ja noch einige Punkte offen sind - ganz speziell die Entscheidung des BGH ueber das sehr zweifelhafte Urteil vom letzten Jahr.
Es geht also weiter und bleibt spannend.
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25.08.2025 um 21:03Es geht um kein Sicherungsverfahren, sondern Führungsaufsicht nach Vollverbüßung seiner Strafe wegen Vergewaltigung der US-Amerikanerin.nur_die_fakten schrieb:Es ist ja nicht so, als ob der Drops bereits gelutscht waere:
Worueber wir hier momentan diskutieren, ist lediglich der Antrag der StA auf Massnahmen im Sinne der Sicherungsverfahrung fuer den Fall, dass C.B, um den 17.9. frei kommt. Das ist rein vorsorglich, da ja noch einige Punkte offen sind - ganz speziell die Entscheidung des BGH ueber das sehr zweifelhafte Urteil vom letzten Jahr.
Es geht also weiter und bleibt spannend.
Der BGH wird zu 99,9% nicht rechtzeitig über die Revision entschieden haben.
Ich denke die Staatsanwaltschaft will durch strenge Führungsaufsichtsweisungen auch schnellen Zugriff auf Christian B haben, falls der BGH den Freispruch aufhebt und man sich für eine weitere Runde einen neuen Haftbefehl holen kann.
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27.08.2025 um 12:45Klar - danke fuer die Berichtigung - so war es auch gemeint . . .Hansachim schrieb:Es geht um kein Sicherungsverfahren, sondern Führungsaufsicht nach Vollverbüßung seiner Strafe wegen Vergewaltigung der US-Amerikanerin.
Schade waere es trotzdem, wenn der BGH nicht noch waehrend dieser Zeit entscheidet, weil es dem Deutschen Rechtsstaat einiges an Verwaltungsaufwand ersparen wuerde, der ohnehin durch dieses m.M.n. "Fehlurteil" entstanden ist.
Aber wie gesagt: Der drops ist noch nicht gelutscht, denn der naechste Gerichtstermin ist fuer den 27.10. angesetzt. C.B. wird vorgeworfen, einen Beamten der JVA Oldenburg beleidigt zu haben.
Das Amtsgericht der Stadt hatte B. dafür zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel dagegen einlegten, kommt es nun zur Berufungsverhandlung. Über den Prozesstermin im Herbst hatte zunächst die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet.
Quelle: https://www.dieharke.de/panorama/fall-maddie-erneute-suche-beendet-verdaechtiger-bald-erneut-vor-gericht-K5XVMBPHEFOMDF2M6WHRPXPOBQ.html
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10.09.2025 um 08:59In diesem Artikel, den ich bisher noch nicht kannte, geht es noch mal um die Unfalltheorie. Die Frau, die in Verdacht stand Maddie überfahren und ins Meer geworfen zu haben, kommt darin kurz zu Wort:
Welche Rolle spielt diese Deutsche?
Im Fall der verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann gilt Christian B. als Hauptverdächtiger. Doch es gibt auch eine Frau, die bereits vor Jahren mit dem Verschwinden des Mädchens in Verbindung gebracht wurde. Das ergaben Recherchen von Sky News. In einem Interview erinnert die Deutsche sich, wie die Polizei sie nach Maddies Verschwinden kontaktierte.
Quelle: https://www.rtl.de/news/maddie-mccann-deutsche-auswanderin-stand-im-fokus-der-ermittler-in-portugal-id6673321.html
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12.09.2025 um 07:04Staatsanwalt gibt nicht auf – trotz Freilassung von Christian B.Es geht noch mal um die weiteren Ermittlungen im Fall Maddie und um die beantragte Fußfessel/Führungsaufsicht. Ich hoffe wirklich, dass der Antrag durchkommt, denn er hat nun mal schwere Straftaten begangen und dort ein erhebliches Gewaltpotenzial gezeigt. Zudem wird im Artikel erwähnt, dass er sich in der Haft keiner Therapie unterzogen hat. Das alles macht einen Rückfall nicht unwahrscheinlich.
Quelle: https://www.rtl.de/news/fall-maddie-staatsanwalt-kaempft-weiter-trotz-freilassung-von-christian-b-id6693167.html
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12.09.2025 um 09:19Bin schon sehr gespannt auf seine Entlassung. Denke gerade die britischen Medien werden ihn tage, wenn nicht wochenlang observieren. Besser als jede Fußfessel oder polizeiliche Observation.
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15.09.2025 um 17:17In wenigen Tagen soll der Sexualstraftäter Christian B. freikommen. Nicht nur die deutsche Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass er mit dem Verschwinden von Madeleine McCann was zu tun hat. Auch Scotland Yard hatte Interesse an dem Fall gezeigt, sei aber an mangelhafter Kooperation mit den deutschen Behörden und Christian B. gescheitert.
Spätestens am 17. September 2025 soll er wieder ein freier Mann sein, so die Staatsanwaltschaft.
Spätestens am 17. September 2025 soll er wieder ein freier Mann sein, so die Staatsanwaltschaft.
Die Londoner Polizei hat versucht, den Verdächtigen im Fall Maddie, Christian B., zu befragen. Die sei aber an dessen mangelnder Kooperation gescheitert, teilte Scotland Yard kurz vor der voraussichtlichen Haftentlassung des 48-Jährigen mit. B. soll laut Staatsanwaltschaft Braunschweig spätestens am 17. September ein freier Mann sein. Dann hat der Deutsche eine Gefängnisstrafe abgesessen, zu der ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt hatte.Quelle: https://www.np-coburg.de/inhalt.fall-maddie-scotland-yard-wollte-christian-b-vernehmen.86d80cf1-d977-4e8c-b9ad-c459a9a37c4d.html
Sowohl für die deutschen als auch für die britischen Ermittler gilt Christian B. als Verdächtiger im Fall Madeleine McCann. Das damals drei Jahre alte britische Mädchen verschwand im Jahr 2007 spurlos während eines Familienurlaubs im portugiesischen Praia da Luz. Im selben Ort vergewaltigte B. im Jahr 2005 laut Urteil eine 72 Jahre alte US-Amerikanerin. Für diese Tat saß er mehrere Jahre in Haft, die nun endet.
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16.09.2025 um 13:16Da bin ich mal sehr gespannt, wie das begruendet werden soll?Hansachim schrieb am 25.08.2025:Ich denke die Staatsanwaltschaft will durch strenge Führungsaufsichtsweisungen auch schnellen Zugriff auf Christian B haben, falls der BGH den Freispruch aufhebt und man sich für eine weitere Runde einen neuen Haftbefehl holen kann
Glaube ich niemals dran, dass der Fussfesseln tragen muss. Absolut absurd. Der hat seine Strafe abgesessen. So oder so. Hier wurde 5 Jahre grossspurig getoent, dass Brueckner der angebliche Maddieentfuehrer sei und man Beweise hätte. Bis heute ist man dem schuldig geblieben. Kasperletheater über 5 Jahre war das, mehr nicht. Also ist er ein freier Mensch der seine Strafe verbuesst hat. Das ist eben auch unser Rechtsstaat.😉
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16.09.2025 um 13:50Ganz ausschließen kann man es nicht das Brückner eine Fußfessel tragen muss. Sein Anwalt hält sich da sehr bedeckt.Coldcases schrieb:Glaube ich niemals dran, dass der Fussfesseln tragen muss. Absolut absurd. Der hat seine Strafe abgesessen. So oder so. Hier wurde 5 Jahre grossspurig getoent, dass Brueckner der angebliche Maddieentfuehrer sei und man Beweise hätte. Bis heute ist man dem schuldig geblieben. Kasperletheater über 5 Jahre war das, mehr nicht. Also ist er ein freier Mensch der seine Strafe verbuesst hat. Das ist eben auch unser Rechtsstaat.
Hätte man Beweise das er der Entführer von
Maddie ist, dann wäre schon längst Anklage erhoben, das war wirklich Kasperltheater @Coldcases
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/anwalt-von-christian-b-mandant-nicht-auf-freiheit-vorbereitet,christian-b-114.html
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16.09.2025 um 14:34Moin
Weiß man schon wohin sich Brückner nach seiner Haftentlassung absetzen wird ?
Er hat sich ja wie schon oben mal erwähnt einer Therapie verweigert, das könnte auf jeden fall eine positive Entscheidung bewirken , das er einen elektronischen Fußsender tragen muss.
Wäre interessant zu wissen , welche Führungsauflagen ihm nach seiner Entlassung auferlegt werden.
Ich kann mir schon vorstellen , das bei der Annahme einer Rückfälligkeit er bestimmte Aufenthaltsbeschränkungen hat ( Spielplätze, Schulen, Kitas etc.).
Weiß man schon wohin sich Brückner nach seiner Haftentlassung absetzen wird ?
Er hat sich ja wie schon oben mal erwähnt einer Therapie verweigert, das könnte auf jeden fall eine positive Entscheidung bewirken , das er einen elektronischen Fußsender tragen muss.
Wäre interessant zu wissen , welche Führungsauflagen ihm nach seiner Entlassung auferlegt werden.
Ich kann mir schon vorstellen , das bei der Annahme einer Rückfälligkeit er bestimmte Aufenthaltsbeschränkungen hat ( Spielplätze, Schulen, Kitas etc.).
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16.09.2025 um 16:04Das geht hier nun wirklich absolut niemanden etwas an.Cyanol schrieb:Weiß man schon wohin sich Brückner nach seiner Haftentlassung absetzen wird ?
C.B. ist nach seiner Haftentlassung kommende Woche, ein freier Mann und vollständiger teil unserer Gesellschaft.
Auch das geht niemanden etwas an, siehe Persönlichkeitsrecht.Cyanol schrieb:Wäre interessant zu wissen , welche Führungsauflagen ihm nach seiner Entlassung auferlegt werden.
Nochmal: C.B. kann sich sowohl in DE als auch in Europa niederlassen wo er möchte.
Außerhalb von DE hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls keinerlei recht auf sog. Führungsauflagen oder Überwachung.
Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
16.09.2025 um 17:02Ich kann dir aus Erfahrung sagen (habe lange in der Hausverwaltung gearbeitet), dass es gar keine Möglichkeit gibt, die Einhaltung dieser Auflagen zu 100% zu überprüfen.Cyanol schrieb:Ich kann mir schon vorstellen , das bei der Annahme einer Rückfälligkeit er bestimmte Aufenthaltsbeschränkungen hat ( Spielplätze, Schulen, Kitas etc.).
Wir haben ein Haus übernommen, in dem kurz zuvor ein Herr eingezogen ist, der im Überwachungsprogramm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter war (NRW).
Und jetzt rate mal wo unser Haus stand? Mitten in einem Viertel voller Spielplätze, in den Nachbarhäusern überall Familien.
Als das dann „aufgepoppt“ ist was er getan hat und ich bei der Kripo gefragt hab, wie der hier die Wohnung bekommen konnte, war die Antwort „irgendwo muss er ja wohnen“.
Und die standen nicht 24/7 vorm Haus und haben geguckt was er gemacht hat. Das haben dann die Nachbarn selbst übernommen.
Später kam es dann erneut zu einem Übergriff, dann gabs endlich die Sicherungsverwahrung.
Auflagen hin oder her, ein wirklicher Schutz ist es nicht.
Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
16.09.2025 um 17:21Hier wird teilweise wieder mit viel Unwissen herumgeworfen. 68b StGB regelt Weisungen für die Führungsaufsicht. Und die Anordnung der Führungsaufsicht ist im Deliktsfeld der Sexualstraftaten der Regelfall bei Vollverbüßern. Das ist also keine absurde, sondern eine nachvollziehbare Forderung der Staatsanwaltschaft.
Dass er sich niederlassen kann wo er mag ist so ebenfalls nicht richtig. Auch hier hilft ein Blick in 68b StGB. Das Land zu verlassen kann von der Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle abhängig gemacht werden.
Bei aller Kritik an der Führung des Maddie Verfahrebs, versteh ich diese Ablehnung der Führungsaufsichtsweisungen mancher hier nicht so ganz. Unabhängig von Maddie und dem Freispruch zuletzt, ist es doch trotzdem unbestritten, dass Christian B super gefährlich ist. Also die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Führungsaufsicht sollte eig. doch jeder bejahen...
Dass er sich niederlassen kann wo er mag ist so ebenfalls nicht richtig. Auch hier hilft ein Blick in 68b StGB. Das Land zu verlassen kann von der Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle abhängig gemacht werden.
Bei aller Kritik an der Führung des Maddie Verfahrebs, versteh ich diese Ablehnung der Führungsaufsichtsweisungen mancher hier nicht so ganz. Unabhängig von Maddie und dem Freispruch zuletzt, ist es doch trotzdem unbestritten, dass Christian B super gefährlich ist. Also die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Führungsaufsicht sollte eig. doch jeder bejahen...
Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
16.09.2025 um 18:21Sehe ich eben nicht so.Hansachim schrieb:ist es doch trotzdem unbestritten, dass Christian B super gefährlich ist
C.B. sitzt aktuell eine Haftstrafe wegen einer Tat ab welche 20 (!) Jahre zurück liegt.
Das belegt in meinen Augen definitiv keine besondere Gefährlichkeit, sonst müsste man diese auch diversen Dieben, Betrügern, KV´lern etc. unterstellen.
Das sog. Gutachten war einseitig in Auftrag gegeben, somit auch nicht Neutral.
Jop, jedoch ist es ihm nicht verboten (!) das Land zu verlassen.Hansachim schrieb:Das Land zu verlassen kann von der Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle abhängig gemacht werden.
Ja er würde damit gegen die Führungsaufsicht verstoßen, jedoch wäre er dafür außerhalb der BRD nicht belangbar.
Die Auflage eine vorherige Genehmigung einzuholen ist etwas zwischen ihm und der Führungsaufsichtsstelle, der Mitarbeiter am Flughafen, an der Autobahn etc. erfährt davon nichts.
Nein natürlich nicht. Ist dir bewusst wie kosten & Personalaufwändig eine 24/7 Observation ist? Dafür braucht es - Gott sei Dank ! - sehr Handfeste & schwerwiegende Gründe.NicNic schrieb:Und die standen nicht 24/7 vorm Haus und haben geguckt was er gemacht hat.
Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
16.09.2025 um 19:56Ich wollte damit auch nur auf die von Cyanol angesprochen Auflagen reagieren.justreading schrieb:Nein natürlich nicht. Ist dir bewusst wie kosten & Personalaufwändig eine 24/7 Observation ist? Dafür braucht es - Gott sei Dank ! - sehr Handfeste & schwerwiegende Gründe.
Auflagen lesen sich toll, haben auch Konsequenzen wenn sie nicht eingehalten werden.
Aber oft scheitert es an der Möglichkrit deren konsequente Einhaltung überprüfen zu können.
Aber vielleicht haben wir ja auch Glück und die Presse übernimmt einen Großteil der Überwachung.
Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
16.09.2025 um 20:00Der zitierte Beitrag von Hansachim wurde gelöscht. Begründung: Information aus Paywall ArtikelDa kann ich aber nur lauthals lachen, aber so etwas von. Das mag ja in der Therorie so sein, ist aber in der Praxis nicht wirklich so. Du weißt schon, wie solche Gutachten über eine Person erstellt, bzw. diese zustande kommen, wo Gutachter eine Einschätzung festhalten, wie gefährlich oder ungefährlich beispielsweise ein Sexualstraftäter wie Christian Brückner nach seine Entlassung noch ist oder sein könnte?
Der zitierte Beitrag von Hansachim wurde gelöscht. Begründung: Information aus Paywall ArtikelDas sind Leute, die dem Straftäter allerhöchstens ein einziges Mal zu Gesicht bekommen haben und anhand der Akte ein Gutachten erstellen, was logischerweise meist negativ ausfällt, denn niemand will da Verantwortung übernehmen, wenn jemand trotz beispielsweiser positiver Einschätzung, rückfällig wird. Das ist denke ich auch klar.
Diese Menschen entscheiden quasi, ob ein Straftäter wieder rückfällig wird oder nicht.... nach einer einzigen Sichtung/ Gespräch mit dem Betroffenen wohlgemerkt.
Da finden also nicht zig Gespräche mit dem Betroffenen im Vorfeld durch einen Gutachter statt, usw. Ein Christian Brückner hat keine Therapie im Knast gemacht, also ist er wohl um es plakativ auszudrücken, nach wie vor noch gefährlich und eine Gefahr für die Allgemeinheit. Ahja...
Wenn ich mich recht entsinne, hat er die Tat an der US Amerikanerin immer verhemmend abgestritten. Also warum sollte er da aus seiner Sicht auch der Meinung sein, er wäre krank? Mal ganz objektiv betrachtet?! Macht wohl wenig Sinn.
Das Urteil und wie es damals zustande kam, stand meiner Meinung nach juristisch auf ganz wackligen Beinen. Das will ich hier auch überhaupt nicht wieder aufgreifen, aber ich habe mich damals schon explizit geäußert.( der hätte so nie verurteilt werden dürfen)
Es geht auch nicht darum aus Christian Brückner einen Goodboy zu machen oder ihn heilig zu sprechen, aber diese Gutachten sind tatsächlich lediglich nur für die Biomülltonne geeignet.
Kein Gutachter auf dieser Welt kann anhand der Aktenlage und in einem Gespräch einen Menschen so beurteilen und genau einschätzen, ob er wieder straffällig wird oder eben nicht, ausser der Betroffene selbst.
Insofern sollte man derartige Gutachten grundsätzlich immer mit besonderer Vorsicht geniessen, denn da ist ist der Vergangenheit, sowohl in die eine als auch andere Richtung schon genug schiefgelaufen...