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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

1.107 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

26.04.2023 um 20:07
Zitat von PalioPalio schrieb:die fehlende Ummeldung
Wenn er in Braunschweig in der Gartenlaube hauste, konnte er sich ja praktisch nicht ummelden, da er dort ja auch nicht gemeldet gewesen sein kann. Er war dann ja praktisch seit 2014 ohne festen (anmeldefähigen) Wohnsitz. Es kann natürlich aber auch sein, dass er irgendwo gemeldet war, ohne dort zu wohnen. Seine Autos hatte er ja auch über andere Personen zugelassen.

Aberwas ist eigentlich mit seinen Gefängnisaufenthalten? Bzw. der Zeit danach
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:31. 08.2018 Entlassung aus dem Gefängnis nach Verbüßen der Strafe von 2016

18./19.09. 2018 CB reist zunächst in die Niederlande aus, dann weiter nach Italien
Wo war er denn da in der Zeit bis zur Ausreise in die Niederlande? Spielt das keine Rolle?

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

26.04.2023 um 20:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nur weil jemand irgendwo sein Wohnmobil hinstellt, und sei es aufs eigene Grundstück, heißt das ja noch nicht, dass man in der Gemeinde oder Stadt, wo das Grundstück liegt, auch seinen ständigen Wohnsitz nehmen will. Es heißt erst mal nur, dass man den Wagen da abstellt, vielleicht weil man sonst keine andere Abstellmöglichkeit hat.
Ja, das kann natürlich so sein. Es könnte aber auch sein, dass er zur Zeit von Ingas Verschwinden ja oft zwischen BS und Neuwegersleben pendelte, weil er eben dabei war, seinen Hausstand dorthin zu verlagern.
Das Grundstück hatte er ja seit 2009 oder 2010 (die Ex sagte 2009) und die Ex-Freundin sagte aus, dass er sehr stolz auf das Grundstück war und es herrichten wollte. Man könnte nun ja annehmen, dass ihm das finanziell noch nicht möglich war und er deshalb erstmal in BS Geld dafür verdienen wollte. 2016 hat er sich dann zum Umzug entschlossen, vielleicht weil in BS ja auch alles zusammenbrach (Kiosk, Wohnung , Beziehung ) Das Wohnmobil könnte man auch als Übergangslösung sehen, da er noch keine geeignete Wohnung dort gefunden hat...


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26.04.2023 um 21:30
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Es kann natürlich aber auch sein, dass er irgendwo gemeldet war, ohne dort zu wohnen.
Er war wohl noch in Braunschweig gemeldet.

Als das Grundstück Anfang 2016 durchsucht wurde, war er nicht anwesend und es sah auch kein Stück wohnlich dort aus. Das war eine Müllkippe. Drei Monate später ist er ins Ausland abgehauen. Sicher wird das von CB und seinem Anwalt alles anders dargestellt, man will ja die Zuständigkeit von Braunschweig abziehen.


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26.04.2023 um 22:25
Zitat von PalioPalio schrieb:Sicher wird das von CB und seinem Anwalt alles anders dargestellt, man will ja die Zuständigkeit von Braunschweig abziehen.
Ja, darum geht es mir. Mir persönlich ist das Ganze ja relativ egal, ich versuche herauszufinden, worauf sich der Anwalt stützen könnte.


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26.04.2023 um 22:25
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Man könnte nun ja annehmen, dass ihm das finanziell noch nicht möglich war und er deshalb erstmal in BS Geld dafür verdienen wollte.
Kann man annehmen, aber für so eine Annahme müsste es, damit sie nicht im luftleeren Raum schweben bleibt, Hinweise geben.

Dass CB während seiner Zeit in Braunschweig einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, woraus man schließen könnte, dass er mit der Bausparsumme Neuwegersleben herrichten wollte, behauptet, soweit ich weiß, nicht mal sein Anwalt.


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26.04.2023 um 23:24
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Wo war er denn da in der Zeit bis zur Ausreise in die Niederlande? Spielt das keine Rolle?
Wenn ich mich richtig erinnere, war er in Braunschweig. Er wurde polizeilich überwacht und schaffte es trotzdem, in einem Fernbus in die Niederlande zu reisen.
Vielleicht finde ich die Quelle noch.


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27.04.2023 um 00:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass CB während seiner Zeit in Braunschweig einen Bausparvertrag abgeschlossen hat
Ok, aber CB ist ja grundsätzlich eher nicht für konventionelles Verhalten bei seiner Lebensführung bekannt. Kann man so etwas dann als Argument gegen seine Absicht zum Wohnortwechsel heranziehen? Er kann ja den Willen haben, aber trotzdem nicht die erfolgversprechendsten Entscheidungen treffen., Aus Unwissenheit , durch Fehleinschätzungen etc. Kann man ihm deshalb den Willen absprechen?
Zitat von ThordisThordis schrieb:Vielleicht finde ich die Quelle noch.
Das wäre cool. Denn das wäre ja wirklich sein letzter Aufenthaltsort vor der Flucht ins Ausland gewesen. Und wenn das eben genau der Ort war, wo er sich vor dem angeblichen Umzug nach Neuwegersleben aufhielt, dann klingt das mit dem Umzug schon weniger glaubwürdig. Wie ist das eigentlich wenn man aus dem Knast entlassen wird? Wird einem da nicht auch geholfen bei der Wohnungssuche etc. Von wegen Wiedereingliederung und so? Muss man da nicht auch eine Adresse angeben, wo man nach der Entlassung wohnt?


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27.04.2023 um 03:49
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ja, darum geht es mir. Mir persönlich ist das Ganze ja relativ egal, ich versuche herauszufinden, worauf sich der Anwalt stützen könnte.
Leider wird hier ja aus dem Vollen mit völlig unbelegten Behauptungen diskutiert, daher ist mir das Ganze viel zu blöd. Keiner hier weiss, wann und wo und ob er sich angemeldet oder abgemeldet hat, wo er seinen Müll entsorgte oder woher er Wasser zum Waschen hatte und was hier alles noch aufgebracht wurde.

Bis man die Begründung des Landgerichts BS erhält ist das reine Kaffeesatzleserei und geprägt von einer klaren Vorverurteilung des CB, den man bloss nicht "davonkommen" lassen will. Was natürlich Quatsch ist, denn um irgendein "davonkommen" geht es gar nicht. Es geht lediglich um die Frage, vor welchem Gericht die Anschuldigungen verhandelt werden müssen und wer die zuständige Anklagebehörde ist.


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27.04.2023 um 06:31
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Leider wird hier ja aus dem Vollen mit völlig unbelegten Behauptungen diskutiert, daher ist mir das Ganze viel zu blöd. Keiner hier weiss, wann und wo und ob er sich angemeldet oder abgemeldet hat, wo er seinen Müll entsorgte oder woher er Wasser zum Waschen hatte und was hier alles noch aufgebracht wurde.
Der Herr Brückner war jedenfalls keine Putzfee. Hier kannst du was zum Zustand des Grundstücks lesen:
https://m.bild.de/regional/leipzig/kinderpornografie/kinderporno-razzia-auf-vermuelltem-fabrikgelaende-44672250.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Bei der Großrazzia gegen einen 39-Jährigen geht es um Kinderpornographie und illegale Abfallentsorgung!

Seit einem Viertel Jahrhundert steht das zwei Hektar große Gelände der alten Kistenfabrik leer. Eingeschlagene Scheiben, überall Müll. Hinter dem großen Eisentor steht ein alter Wohnwagen.
Zuerst ermittelte die Polizei wegen des Verdachts der illegalen Müllentsorgung. Doch dann stießen sie auf Hinweise, dass der Nutzer des Grundstücks verbotene Kinderpornos besitzen soll.
Da der Mann auch eine Nebenwohnung in Braunschweig hat, wurden auch dort die Räumlichkeiten und eine Gartenparzelle durchsucht.
Der 39-jährige Beschuldigte hielt sich während der Razzia allerdings nicht dort auf.
_______________
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Bis man die Begründung des Landgerichts BS erhält ist das reine Kaffeesatzleserei und geprägt von einer klaren Vorverurteilung des CB, den man bloss nicht "davonkommen" lassen will. Was natürlich Quatsch ist, denn um irgendein "davonkommen" geht es gar nicht.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Leider wird hier ja aus dem Vollen mit völlig unbelegten Behauptungen diskutiert, daher ist mir das Ganze viel zu blöd.
Nun zieh die Diskussion doch nicht wieder auf dieses unsachliche Nebengleis. Keiner braucht ständige Hinweise, für wie überflüssig und blöd andere eine aktuell laufende Diskussion halten. Dass es um den Gerichtsstand geht, weiß hier jeder mittlerweile. Auch, dass die Sache nicht so klar ist, wie sie dir noch am Anfang schien.
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Denn das wäre ja wirklich sein letzter Aufenthaltsort vor der Flucht ins Ausland gewesen. Und wenn das eben genau der Ort war, wo er sich vor dem angeblichen Umzug nach Neuwegersleben aufhielt
Ich habe leider nur das hier gefunden:
Da dies nicht rechtzeitig erfolgte, wurde der Angeklagte am 31. August 2018 aus der Strafhaft entlassen", stellten die Richter im April dieses Jahres fest. "Am 18. oder 19. September 2018 reiste er in die Niederlande aus und begab sich später nach Italien.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/fall-maddie-mccann-justiz-panne-1.4928079

Und diesen Hinweis aus dem Maddie McCann-Thread:
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb am 05.06.2020:B. ist obdachlos, wird aber laufend von der Polizei observiert.
Nichts Konkretes zum Aufenthalt. Er könnte sich da auch kurz in Neuwegersleben aufgehalten haben, das würde an der rechtlichen Beurteilung mMn. nicht viel ändern (ein Aufenthalt wäre dann zu bejahen, aber keine Wohnsitzbegründung wegen fehlender geeigneter Wohnung und wegen der Flucht ins Ausland liegt auch kein erkennbarer Wille zum dauerhaften Niederlassen vor.)


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27.04.2023 um 07:04
Ich hab auch nochmal in die geschlossene
Timeline geschaut, was dort zu Neuwegersleben aufgeführt war:
Zitat von GartenbauerGartenbauer schrieb am 09.06.2020:Anfang 2015: Christian B. zieht aus der Laube auf ein erworbenes Grundstück in Neuwegersleben in Sachsen-Anhalt. Das Gelände erwirbt er auf einer Zwangsversteigerung in Leipzig. Da die alte Kistenfabrik darauf keinen Strom oder fließendes Wasser hat, wohnt B. in einem Wohnwagen. Nachbarn erzählt er, er wolle das Gelände zum „Kunsthof“ machen, aus Müll Kunstwerke erschaffen.
Und
Zitat von GartenbauerGartenbauer schrieb am 09.06.2020:23. Februar 2016: Aufgrund einer Anzeige wegen illegaler Abfallentsorgung gerät das alte, verfallene Grundstück in Neuwegersleben ins Visier von Ermittlern.
Vielleicht kommt es gar nicht darauf an, dass es sein "offizieller" Wohnsitz war, sondern der Ort, an dem er sich zuletzt so etwas wie dauerhaft aufgehalten hat? Auch für nicht gemeldete Personen muss ja irgendwer zuständig sein. Wie ist das bei Obdachlosen?


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27.04.2023 um 07:25
Zitat von PalioPalio schrieb:ein Aufenthalt wäre dann zu bejahen
Hierzu noch ergänzend: Man hätte vielleicht in Neuwegersleben doch einen Aufenthalt (ohne Obdach) nach § 8 Abs. 2 StPO bejahen können:
(2) Hat der Angeschuldigte keinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes, so wird der Gerichtsstand auch durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StPO/8.html

@Andante: Das war ja auch deine Überlegung:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 23.04.2023:maßgebend wäre dann wohl der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort (im Inland).
Ich habe bisher so hingenommen, dass das LG Braunschweig den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland sieht und daher als nicht relevant für die Entscheidung über den Gerichtsstand.
Wenn man aber mal einen gewöhnlichen Aufenthalt in Neuwegersleben (ohne Wohnsitzbegründung nach § 7 BGB) annimmt -
hätte die Staatsanwaltschaft dann ein Wahlrecht zwischen gewöhnlichem Aufenthaltsort und letztem Wohnsitz? Streng nach Gesetzestext wohl nicht. Erst wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten Wohnsitz.
Zitat von soomasooma schrieb:Vielleicht kommt es gar nicht darauf an, dass es sein "offizieller" Wohnsitz war, sondern der Ort, an dem er sich zuletzt so etwas wie dauerhaft aufgehalten hat?
Bei der Überlegung bin ich auch gerade gelandet :)
Ist aber nicht die des LG:
Der Angeschuldigte hat aktuell im Inland keinen Wohnsitz mehr, da er in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht ist und sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland war.

Zwar war der Angeschuldigte ursprünglich im hiesigen Bezirk wohnhaft und auch gemeldet. Darauf kommt es nach Auffassung der Kammer allerdings nicht an, da der Angeschuldigte – wie auch von ihm selbst vorgetragen – einen neuen und damit letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt begründet hat.
Quelle:
https://landgericht-braunschweig.niedersachsen.de/aktuelles/landgericht-braunschweig-erklart-sich-in-dem-verfahren-2-kls-213-js-52790-18-15-22-vergewaltigung-sexueller-missbrauch-fur-unzustandig-221592.html
Zitat von soomasooma schrieb:Wie ist das bei Obdachlosen?
Da gilt der Aufenthaltsort im Inland:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/16.html


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27.04.2023 um 07:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Zwar war der Angeschuldigte ursprünglich im hiesigen Bezirk wohnhaft und auch gemeldet. Darauf kommt es nach Auffassung der Kammer allerdings nicht an, da der Angeschuldigte – wie auch von ihm selbst vorgetragen – einen neuen und damit letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt begründet hat.
nur dass dieser 'neue' Wohnsitz dann schon vor dem letzten amtlichen gegründet wurde. Denn das 'Anwesen' Neuwegersleben hatte B. schon 2010 erworben.

Also schon vor Braunschweig.


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27.04.2023 um 07:43
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:nur dass dieser 'neue' Wohnsitz dann schon vor dem letzten amtlichen gegründet wurde. Denn das 'Anwesen' Neuwegersleben hatte B. schon 2010 erworben.
Aber den Wunsch, es sich da inmitten von ganz viel Müll gemütlich zu machen, hatte er nach Auffassung des Gerichts erst nach Aufgabe seiner Wohnung in Braunschweig. Das ist der vielzitierte Domizilwille, den es für eine Wohnsitzbegründung braucht.
Ich persönlich sehe den ja auch nicht - weil er situationsbedingt sowieso mit einem Bein immer halb über der Grenze war, weil er zwischen Braunschweig und Neuwegersleben pendelte und weil er keine Anstalten machte, die Wohnsituation auf seinem Grundstück zu verbessern.


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27.04.2023 um 09:03
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Also schon vor Braunschweig.
Der springende Punkt ist, dass er TROTZ des Erwerbs des Grundstücks nach Braunschweig gezogen und sich damit gerade NICHT willentlich in Neuwegersleben niedergelassen hat. Er hat vielmehr, OBWOHL er das Grundstück hatte, Wohnsitz und Gewerbe in Braunschweig begründet. Von diesem Wohnsitz käme er erst weg, wenn sich das entsprechend gezeigt hätte. Dass er, als er in Braunschweig wohnte, ab und zu auch nach nach Neuwegersleben gefahren ist, hat am Wohnsitz Braunschweig nichts geändert.
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber den Wunsch, es sich da inmitten von ganz viel Müll gemütlich zu machen, hatte er nach Auffassung des Gerichts erst nach Aufgabe seiner Wohnung in Braunschweig. Das ist der vielzitierte Domizilwille, den es für eine Wohnsitzbegründung braucht.
Eben, an welchen Fakten zeigt sich, dass und wann er den Willen hatte, a) den alleinige Wohnsitz Braunschweig nun aufzugeben und b) stattdessen ab jetzt einen alleinigen Wohnsitz im Ort Neuwegersleben zu begründen?


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27.04.2023 um 09:23
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es geht lediglich um die Frage, vor welchem Gericht die Anschuldigungen verhandelt werden müssen und wer die zuständige Anklagebehörde ist.
Ja, aber ich denke man befürchtet gerade, dass die in BS gesammelten Indizien wieder neu bewertet werden und die neue Staatsanwaltschaft vielleicht zu anderen Schlüssen kommt als die in BS von einer Anklage (zumindest in einigen Fällen) lieber absieht?
Zitat von PalioPalio schrieb:Erst wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist
Uff.. da stellt sich dann wieder die Frage , was als Aufenthaltsort gilt. CB pendelte ja zwischen BS und Neuwegersleben.

Naja, wie auch immer, ich bin erstmal raus und kann eventuell ein paar Tage nicht schreiben. Nicht dass ihr euch wundert. Auch Hobbydetektive brauchen mal Urlaub. ;-)


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

27.04.2023 um 09:30
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:nur dass dieser 'neue' Wohnsitz dann schon vor dem letzten amtlichen gegründet wurde. Denn das 'Anwesen' Neuwegersleben hatte B. schon 2010 erworben.
PS: Bloß weil jemand irgendwo ein Grundstück kauft, heißt das regelmäßig noch nicht, dass man in dem Ort, wo das Grundstück liegt, nun automatisch seinen Wohnsitz nach § 7 BGB hat. Es gibt genug Leute, die ein Grundstück, sogar mit bewohnbarem Wohnraum, nur als Kapitalanlage kaufen, um es dann zu vermieten, selber aber ganz woanders ihren Wohnsitz haben.

Will man den Ort, wo das Grundstück liegt, seinen Wohnsitz nehmen, muss zum Erwerb des Grundstücks dazukommen, dass es auf diesem tatsächlich und rechtlich in Ordnung befindlichen Raum zu Wohnzwecken gibt, dass das Grundstück in einem baurechtlich so ausgewiesenen Wohngebiet liegt und dass man tatsächlich auch den Willen hat, in dem Ort, wo das Grundstück liegt, auf Dauer seinen Lebensmittelpunkt zu begründen. All das fehlte bei Brückner.

Wenn man sich die Timeline hier

Beitrag von causa_y_efecto (Seite 12)

mal anguckt, sieht man, dass sich B. seit dem Kauf des Grundstücks überall aufgehalten hat, nur nicht länger und intensiver auf dem alten Fabrikgelände in Neuwegersleben, das für Wohnzwecke auch gar nicht geeignet war, wenngleich für Brückners ganz persönliche Zwecke (zB kinderpornographisches Material verstecken) schon.


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27.04.2023 um 09:36
Das Amtsgericht Braunschweig war bei Erlass des Haftbefehls am 05.12.2018 der Meinung, CB sei wohnsitzlos:
Das Amtsgericht begründete das Vorliegen der Fluchtgefahr damit, dass der Beschuldigte - auch vor dem Hintergrund zahlreicher Vorstrafen (der Bundeszentralregisterauszug enthalte 16 Eintragungen) - eine hohe Strafe zu erwarten habe und weder über einen festen Wohnsitz noch eine Arbeitsstelle oder familiäre Bindungen verfüge. Er habe sich jahrelang im Ausland aufgehalten und habe sich bereits nach einer Haftentlassung aus der Justizvollzugsanstalt W. im August 2018 wieder über die Niederlande nach Italien abgesetzt, wo er für das Verfahren der Staatsanwaltschaft Flensburg mit dem Aktenzeichen 108 Js 6272/10 festgenommen worden sei.
https://openjur.de/u/2207819.html
Zitat von AndanteAndante schrieb:Will man den Ort, wo das Grundstück liegt, seinen Wohnsitz nehmen, muss zum Erwerb des Grundstücks dazukommen, dass es auf diesem tatsächlich und rechtlich in Ordnung befindlichen Raum zu Wohnzwecken gibt, dass das Grundstück in einem baurechtlich so ausgewiesenen Wohngebiet liegt und dass man tatsächlich auch den Willen hat, in dem Ort, wo das Grundstück liegt, auf Dauer seinen Lebensmittelpunkt zu begründen. All das fehlte bei Brückner.
@Andante: Eine gute Zusammenfassung der Situation. Man kann jetzt nur mutmaßen, dass RA Fülscher noch irgendwelche uns nicht bekannten Hinweise für einen Domizilwillen unter legalen Voraussetzungen vorgebracht hat.
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Auch Hobbydetektive brauchen mal Urlaub. ;-)
Gute Erholung!


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27.04.2023 um 10:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Das Amtsgericht Braunschweig war bei Erlass des Haftbefehls am 05.12.2018 der Meinung, CB sei wohnsitzlos:
Interessant, danke. Dann, also bei Wohnsitzlosigkeit von Brückner, wäre hier, was ich ja schon mal erwogen hatte, § 8 Abs. 3 StPO einschlägig, also der „gewöhnliche Aufenthaltsort.“
§ 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes

(1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.

(2) Hat der Angeschuldigte keinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes, so wird der Gerichtsstand auch durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.
War Brückners letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort nun, wie laut Pressemitteilung das LG meint, im Ausland? Oder muss man vielmehr den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland zugrunde legen, bevor B. ins Ausland flüchtete?

Jedenfalls stehen jetzt alle Varianten für die örtliche Zuständigkeit zur Verfügung:

a) letzter Wohnsitz Braunschweig nach § 8 Abs. 2 zweite Alternative StPO (so StA Wolters)
b) Wohnsitz zur Zeit der Anklage Neuwegersleben nach § 8 Abs. 1 StPO (so LG Braunschweig)
c) gar kein Wohnsitz, aber aber letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort (im Inland) Braunschweig, also § 8 Abs. 2 erste Alternative StPO (so wohl AG Braunschweig als für Erlass des Haftbefehls als Gericht des letzten Aufenthaltsortes im Inland zuständiges Gericht nach § 125 StPO).
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls

(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage erläßt der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Gerichtsstand begründet ist oder der Beschuldigte sich aufhält, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar und Gefahr im Verzug ist, von Amts wegen den Haftbefehl.
Das OLG kann sich nicht beschweren, es hat reichlich Auswahl…..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

27.04.2023 um 12:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das OLG kann sich nicht beschweren, es hat reichlich Auswahl…..
wenn man jetzt noch bedenkt, dass B. auch wieder in den Fokus zum Fall Inga geraten könnte..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

02.05.2023 um 10:12
GUTEN MORGEN in die Runde
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb am 27.04.2023:wenn man jetzt noch bedenkt, dass B. auch wieder in den Fokus zum Fall Inga geraten könnte..
Was war da genau. Es gab doch mal die Aussage, daß es keine Verbindung zu einem anderen Vermisstenfall gibt. Hast Du da einen entsprechenden Link, wo man etwas dazu nachlesen kann. Es gab da ja auch schon einen kurzen Hype zu einem Fall in Bayern, der sich dann nur als Schall und Rauch herausstellte.

https://www.merkur.de/bayern/maddie-mccann-peggy-knobloch-christian-b-verdaechtiger-verschwinden-polizei-bayern-13792773.html

https://www.rnd.de/panorama/verschwundene-peggy-bisher-keine-verbindung-zu-christian-b-und-zum-fall-maddie-OU4BD2NNGYWU2VC6LFWOYPPK4M.html


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