Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
gestern um 20:43Unter anderem, dass Maßnahmen wie eine elektronische Fußfessel gerechtfertigt sind, denn es erhöht die Sicherheit anderer.nortsyd schrieb:Und was ist daran so bedeutsam?
Unter anderem, dass Maßnahmen wie eine elektronische Fußfessel gerechtfertigt sind, denn es erhöht die Sicherheit anderer.nortsyd schrieb:Und was ist daran so bedeutsam?
Sehr schlicht argumentiert. Bei rechtl. Fragen dieser Art geht's immer um Güterabwägung, und in deiner Abwägung kommt nur eine Seite vor. EAÜ wird sehr selten angewendet in Deutschland (ca. 100 laufende Fälle) und immer im Zuge einer Führungsaufsicht. 5 Jahre sind maximal lange. Und ungewöhnlich bei eher geringer Strafe zuvor. Wie ich den Fall verfolgt hab, kommt es mir vor allem wie eine symbolische Maßnahme der StA vor, mit der diese vor allem ihre Autorität, die durch unausgegorene, schlecht ausgearbeitete Anklagen und dementsprechend verlorenen Strafprozess zuvor ramponiert ist, wieder herstellen will.Watson5 schrieb:Unter anderem, dass Maßnahmen wie eine elektronische Fußfessel gerechtfertigt sind, denn es erhöht die Sicherheit anderer.
Zum Beispiel Datenträger die entsprechende Beweise enthalten aber (aus welchen Gründen auch immer z.B. unrechtmäßig erlangt o.ä.) einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Videos/Bilder/andere Beweisquellen bei denen die Urheberschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden kann etc.nortsyd schrieb:Welche Erkenntnisse sollen das denn sein, die die StA felsensicher machen und die vor Gericht trotzdem nicht zählen?
Ich habe da keine konkreten Zahlen für. Aber Fälle wo Gutachter mal so komplett daneben gelegen haben, gibt es genügend.Zaunkönigin schrieb:Weiss ich nicht.
Sag du es mir, bitte direkt mit Zahlen.
Warum hat man wohl bei Herrn Brückner u.a. eine negative Prognose ausgestellt? Das liegt wohl ziemlich auf der Hand.Zaunkönigin schrieb:Und du meinst, das wissen die Gutachter:innen nicht?
Es gibt Prädiktoren, dir bestimmte Auftretenswahrscheinlichkeiten nahelegen. Die denken sich nicht irgendwas aus.
Mutte Theresa bin ich dann leider doch nicht. Und habe auch keinen Heiligenschein :)Watson5 schrieb:Vielleicht solltest du @Coldcases dann Herrn B. bei dir Zuhause aufnehmen, wenn er so ein harmloser Zeitgenosse ist vor dem man sich nicht fürchten muss.
Coldcases schrieb:Hansachim schrieb:
Hier wurden mehrfach Artilel mit den Weisungen
zitiert.
Ich hoffe, die Canberra Times (Australische Tageszeitung) ist seriös genug.Coldcases schrieb:Schön und gut. Da steht nirgendwo etwas wie lange diese Anordnung gilt? Und das ist entscheidend. Drei Monate, ein halbes Jahr oder wie lange?
Das da Führungsaufsicht und Fussfesseln angeordnet werden sollen ist seit Wochen bekannt.
Und komme mir bitte jetzt nicht wieder mit einer Paulschalaussage von 2- 5 Jahren ums Eck, die eh nicht maßgeblich ist, da je nach Einzelfall entschieden wird.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, er müsse fünf Jahre lang eine elektronische Fußfessel tragen, sich mindestens einmal im Monat bei seinem Bewährungshelfer melden und dem Gericht jede Änderung seines Wohnsitzes oder vorübergehenden Aufenthaltsortes melden.Hervorhebungen von mir.
„Jeder Verstoß gegen diese Auflagen kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden“, fügte Staatsanwalt Christian Wolters hinzu.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
Danke für deine Mühe und die Einstellung des Artikels. Mal sehen wir lange er tatsächlich diese Fussfesslen tragen muss.two-cents schrieb:Hervorhebungen von mir.
Ich glaube absolut nicht, dass man der Wahrheit auf die Spur kommt, wenn man die Wahl der Lebensgefährtinnen eines mutmaßlichen Vergewaltigers mit der Wahl seiner Opfer abgleicht.Coldcases schrieb:Brückner ist dafür bekannt, dass er entweder mit gleichaltrigen oder wesentlich jüngeren Frauen liiert gewesen ist. Und ausgerechnet in Portugal bricht er bei einer über 70 jährigen Frau ein raubt diese aus und vergewaltigt auch noch die alte Frau?
Hmmm....
Das vielleicht nicht, aber hinterfragen sollte man das schon.equinoxx schrieb:ch glaube absolut nicht, dass man der Wahrheit auf die Spur kommt, wenn man die Wahl der Lebensgefährtinnen eines mutmaßlichen Vergewaltigers mit der Wahl seiner Opfers abgleicht.
Es passt einfach nicht in das Beuteschema Brückners. Kann ein Mensch so triebgesteuert und machtbessen sein, dass er gegen seinem eigentlich Naturell eine wesentlich ältere Frau vergewaltigt, obwohl, wie du es richtig sagst die Präferenz auf wesentlich jüngere Frauen liegt? Ich weiß es nicht und tue mich da schwer mit.equinoxx schrieb:Bei Vergewaltigungen geht es doch oftmals nicht um Präferenzen, sondern rein um ein Gefühl der Macht und Überlegenheit über das Opfer.
Dass eine ältere Dame einem jüngeren Mann meistens von Hause aus unterlegen ist, leuchtet doch ein.
Ja.equinoxx schrieb:Serienmörder und Serienvergewaltiger suchen sich sehr oft Opfer, die nicht ihrem üblichen Beuteschema angeht entsprechen. Dafür dürfte es hier in der Krimirubrik zahlreiche Beispiele geben.
Danke für deine ausführliche Antwort auf meine Frage vorhin.Gerne. War zumindest ehrlich, auch wenn die Antwort nicht jeden passt.
Du kannst das also nicht quantifizieren?Coldcases schrieb:Ich habe da keine konkreten Zahlen für. Aber Fälle wo Gutachter mal so komplett daneben gelegen haben, gibt es genügend.
Das Gutachten liegt dir nicht vor und man hat auch nicht den Eindruck, dass du allzuviel über die Erstellung von Gutachten, die Methodik und Auswertung weisst. Ist ja generell kein Porblem, aber das ist keine ausreichende Grundlage, über das Gutachten zu urteilen oder es einzuschätzenColdcases schrieb:Warum hat man wohl bei Herrn Brückner u.a. eine negative Prognose ausgestellt? Das liegt wohl ziemlich auf der Hand.
Du bist halt kein Jurist.Coldcases schrieb:Das Urteil und deren Begründung, stand für mich auf ganz wackligen Beinen.
Ist es aber nicht. Hätte, hätte...es gibt hier im Forum in jedem Thread User, die das Urteil falsch finden und eine Justiz Irrtum vermuten.Coldcases schrieb:Es hätte auch durchaus im Zweifel für den Angeklagten mit Freispruch enden können
Irgendwer muss ja Schuld sein.Coldcases schrieb:Insbesondere bei einen besseren Strafverteidiger.
Aha, dafür hätte ich gerne mal eine Quelle.nortsyd schrieb:Und ungewöhnlich bei eher geringer Strafe zuvor.
Die StA entscheidet das nichtnortsyd schrieb:Wie ich den Fall verfolgt hab, kommt es mir vor allem wie eine symbolische Maßnahme der StA vor,
Es reicht, wenn ein einziges Opfer verhindert wird.nortsyd schrieb:Und schützt die vielen Opfer, die C.B. sonst ja ganz sicher anfallen würde, wie der Gutachter ja weiß.
Mag alles richtig sein. Ich kann mir aber keine konkreten Fallzahlen aus den Rippen schneiden und nur meine Skepsis gegenüber solcher Gutachten zum Ausdruck bringen. Auch wenn es plakativ klingt, aber ob jemand wieder straffällig wird, entscheidet nur ganz allein der jeweilige Straftäter. Prognose oder Einschätzung hin oder her. Das kann kein Gutachter genau einschätzen. Er kann nur prognostizieren und damit richtig oder komplett daneben liegen.Zaunkönigin schrieb:Du kannst das also nicht quantifizieren?
"Genügend" drückt eher etwas Gefültes aus, als harte Fakten.
Jeder Fall, in dem die Entwicklung eines Täters zu positiv eingeschätzt wird, eine Gefahr unterschätzt wird ist einer zuviel.
Mithin wären schon 2 oder 3 Falle "genügend".
Daher sind konkrete Zahlen von Bedeutung.
Vor allem aber ist das Verhältnis von Fehleinschätzungen zur Gesamtzahl der Gutachten von Bedeutung
Eben und deswegen kann man das durchaus kritisch hinterfragen.Zaunkönigin schrieb:Ist es aber nicht. Hätte, hätte...es gibt hier im Forum in jedem Thread User, die das Urteil falsch finden und eine Justiz Irrtum vermuten.
Wenn wir da im konkreten Fall sind, scheint das nach zig Jahren immer noch ungeklärt zu sein und vermutlich niemals aufgeklärt werden können.Zaunkönigin schrieb:Irgendwer muss ja Schuld sein.
Es geht um die Wehrlosigkeit eines Opfers. Eine ältere Frau ist wehrloser als eine Frau in ihrer Blüte ihres Lebens und ebenso ist ein Kind von 3 Jahren absolut wehrlos.Coldcases schrieb:Es passt einfach nicht in das Beuteschema Brückners. Kann ein Mensch so triebgesteuert und machtbessen sein, dass er gegen seinem eigentlich Naturell eine wesentlich ältere Frau vergewaltigt, obwohl, wie du es richtig sagst die Präferenz auf wesentlich jüngere Frauen liegt? Ich weiß es nicht und tue mich da schwer mit.
Dann geh doch nicht wie ein Fanboy auf jeden meiner Kommentare ein.Cyanol schrieb:Deine ganzen Texte geben mir echt ein ungutes Gefühl.
?Coldcases schrieb:Wenn wir da im konkreten Fall sind, scheint das nach zig Jahren immer noch ungeklärt zu sein und vermutlich niemals aufgeklärt werden können.
Krass, wenn das dein einziges Argument na gut. Zum Thema Gutachten und Expertise hast du immernoch nichts gesagt, weil du so ein Mist verzapft hast ohne irgendwelche Expertise diesbezüglich zu haben.Coldcases schrieb:Dann geh doch nicht wie ein Fanboy auf jeden meiner Kommentare ein.
Sorry, dann habe ich das falsch interpretiert. Ja richtig das wirft Fragen auf. Ich konnte mir ein Bild von diesen beiden Herren in Braunschweig machen und empfand es als wirklich erschreckend, dass man diesen beiden Lügenbaronen im Prozess der Vergewaltigung der Amerikanerin glauben schenkte. Aber das hatte ich bereits damals schon angemerkt. Auch in früheren Berichten, dieser ganz Mist von Kronzeugen( Helge B) hat mich wirklich sehr irritiert.Zaunkönigin schrieb:Es ging doch gerade, um den Fall der Vergewaltigung, für den CB verurteilt wurde.
Das ist nur deine Einschätzung, dass das nicht aufgeklärt ist.
Ferig ist garnichts. Das Leid der Opfer bleibt deren Leben lang. Durch das ABSITZEN ist nur die juristische Strafe in Form der Inhaftierung beendet, die Svhuld und die Verantwortung für eine Tat bleibt!Coldcases schrieb:. Er hat seine Strafe, ob jetzt schuldig gewesen oder nicht, da rechtskräftig verurteilt, abgesessen. Fertig.
Das ist auch die Idee dahinter. Je länger die Führungsaufsicht und je länger die EAÜ, desto größer die Wahrscheinlichkeit von Verstössen. Und die werden dann mit erneuter Haft geahndet. So kann dann der StA HCW, der vor dem Mikrofon ein bisschen zu dick aufschneidet, dafür seine Anklagen nicht so professionell und erfolgreich aufbauen kann, seinen Gegner trotzdem verknasten. Eine ganz besondere Berufsauffassung.two-cents schrieb:„Jeder Verstoß gegen diese Auflagen kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden“, fügte Staatsanwalt Christian Wolters hinzu.
Moralisch gesehen mag das stimmen, strafrechtlich ist der Drops aber gelutscht. Und die größte Strafe die Brückner hat, ist nicht der Knast gewesen, sondern lebenslänglich von der Gesellschaft verstoßen zu werden und nirgendwo unbeschwert, zumindest in Deutschland wieder normal leben zu können. Die Seite dann bitte auch nicht vergessen. Egal was er tun wird...das Stigma verfolgt ihn ein Leben lang.oneeightseven schrieb:Ferig ist garnichts. Das Leid der Opfer bleibt deren Leben lang. Durch das ABSITZEN ist nur die juristische Strafe in Form der Inhaftierung beendet, die Svhuld und die Verantwortung für eine Tat bleibt!