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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.372 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 13:25
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Entscheidung hat hier ein Landgericht getroffen. Und das ist ja nicht in Stein gemeißelt und unanfechtbar, wenn man bedenkt das eine Beschwerde und die begründete Einlegung von Rechtsmitteln da seitens der Verteidigung mit Sicherheit folgen werden. Ein Landgericht ist nicht die höchste Instanz in diesem Land.
Gilt ebenso für den Freispruch im letzten Jahr. Scheint hier auch gerne vergessen zu werden.

Führungsaufsicht wird in der Regel für 2-5 Jahre angeordnet.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 13:33
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Ganz untertauchen wird Christian B. nicht können. Das Landgericht Hildesheim hat nach SPIEGEL-Recherchen am 9. September entschieden, dass der Ex-Häftling im Rahmen einer Führungsaufsicht eine ganze Reihe von Auflagen erfüllen muss: unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden. Zudem ist er laut dem Beschluss aufgefordert, sich einen festen Wohnsitz zu nehmen; ohne Genehmigung darf er ihn nicht verlassen. Seine Verteidiger haben eine Beschwerde gegen die Führungsaufsicht angekündigt.
Ganz ehrlich als normaler Mensch sollte man froh sein , das Menschen wie Brückner mit solch einer Vorgeschichte und bestätigter Gefährlichkeit (Rückfallgefahr) (wir alle sind keine Gutachter , also gehe ich von der Richtigkeit des Gutachtens aus) eine Führungsauflage bekommen.

Es wirkt für mich befremdlich wie man in irgendeine Weise diese Auflagen kritisiert .

Ich bin eher froh das es diese Auflagen gibt. Nur finde ich es leider nicht so schön das er sich wohlmöglich im Norden von Deutschland aufhält.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 13:45
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Gilt ebenso für den Freispruch im letzten Jahr. Scheint hier auch gerne vergessen zu werden
Ich war an zwei Prozesstagen im letzten Jahr zugegen. Meine Impressioen hatte ich dazu hier bereits geschildert.

Kann die StA gerne tun, gleiches gilt für die Verordnung des Landgerichts dagegen Rechtsmittel einzulegen.Ist ein freies Land und legitim.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Führungsaufsicht wird in der Regel für 2-5 Jahre angeordnet.
Kann man so pauschal nicht sagen. Bei Alexander K. dem sog. Maschseemörder wurde beispielsweise eine Führungsaufsicht von 7 Jahren verhängt. Trotzdem kann er sich aufhalten in Deutschland wo er will. Auch ein Auslandsaufenthalt wie zuletzt in Barcelona war damit möglich.

Insofern ist es interessant, was genau in dieser Verordnung steht und insbesondere wie lange diese Gültigkeit hat?!


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 13:48
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Kann man so pauschal nicht sagen. Bei Alexander K. dem sog. Maschseemörder wurde beispielsweise eine Führungsaufsicht von 7 Jahren verhängt. Trotzdem kann er sich aufhalten in Deutschland wo er will. Auch ein Auslandsaufenthalt wie zuletzt in Barcelona war damit möglich.
Deswegen schrieb ich in der Regel. Das Gesetz sieht eine Höchstdauer von 5 Jahren vor, aber in Ausnahmefällen eine Verlängerung.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 13:49
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ich war an zwei Prozesstagen im letzten Jahr zugegen. Meine Impressioen hatte ich dazu hier bereits geschildert.
Was hat das damit zu tun, dass die Entscheidung des Landgerichts nicht rechtskräftig ist und die Revision der StA beim BGH liegt?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 13:54
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Deswegen schrieb ich in der Regel. Das Gesetz sieht eine Höchstdauer von 5 Jahren vor, aber in Ausnahmefällen eine Verlängerung.
Grad noch mal die Kurve bekommen…

Wir wissen hier nicht was Inhalt der besagten Verordnung ist, wie da die Auflagen sind und wie lange diese Gültigkeit hat.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei, so lange dazu inhaltlich nichts weiter bekannt ist.😉


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 13:58
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Grad noch mal die Kurve bekommen…

Wir wissen hier nicht was Inhalt der besagten Verordnung ist, wie da die Auflagen sind und wie lange diese Gültigkeit hat.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei, so lange dazu inhaltlich nichts weiter bekannt ist.😉
@Coldcases

Laut Spiegel sind das ua. folgende Auflagen

"
unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden. Zudem ist er laut dem Beschluss aufgefordert, sich einen festen Wohnsitz zu nehmen; ohne Genehmigung darf er ihn nicht verlassen. Seine Verteidiger haben eine Beschwerde gegen die Führungsaufsicht angekündigt.

Die Stadt Sehnde hat Christian B. zudem nach SPIEGEL-Recherchen in einem Bescheid vom 9. September mitgeteilt, dass ihm sein Reisepass entzogen wird. Er soll einen Personalausweis erhalten. Aber: Der Geltungsbereich »wird mit sofortiger Wirkung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt«, heißt es in dem vierseitigen Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-madeleine-mccann-verdaechtiger-christian-b-aus-haft-entlassen-a-6dcd86f6-03e4-4e84-9ad9-9bf27f04caac

In der Tat die Gültigkeitsdauer ist dort nicht geschrieben. Der grobe Umfang und Inhalt der Auflagen ist aber bekannt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 15:10
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Wir wissen hier nicht was Inhalt der besagten Verordnung ist, wie da die Auflagen sind und wie lange diese Gültigkeit hat.
Hier wurden mehrfach Artilel mit den Weisungen
zitiert.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 15:19
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Ganz untertauchen wird Christian B. nicht können. Das Landgericht Hildesheim hat nach SPIEGEL-Recherchen am 9. September entschieden, dass der Ex-Häftling im Rahmen einer Führungsaufsicht eine ganze Reihe von Auflagen erfüllen muss: unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden. Zudem ist er laut dem Beschluss aufgefordert, sich einen festen Wohnsitz zu nehmen; ohne Genehmigung darf er ihn nicht verlassen. Seine Verteidiger haben eine Beschwerde gegen die Führungsaufsicht angekündigt.

Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-madeleine-mccann-verdaechtiger-christian-b-aus-haft-entlassen-a-6dcd86f6-03e4-4e84-9ad9-9bf27f04caac


Für alle die immer noch nicht geglaubt haben, dass das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen hat.
So jetzt liest du dir den Artikel noch mal durch und sagst wie seriös dieser ist.
1. Nach Spiegel Recherchen
2. Entscheidung am 9. September, aber keiner wusste etwas,.......wo ist das Urteil und die LG Bestätigung
3. Wenn di Entscheidung am 9. September gefallen wäre, wie hätte die Stadt bereits am 9. September davon wissen und vorallem schon ein Zustellung an diesem Tag machen können
4. Selbst bei 9. September hätten wir keine Rechtskraft
5. Warum gab es dann noch keine Reaktion von seinem Anwalt.
6. Warum haben dann selbst die letzten Tage, die Medien noch gehofft, das es eine Entscheidung gibt?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 15:23
Typen wie C.B. gehören in Sicherungsverwahrung. Schade, dass man das offensichtlich nicht rechtfertigen konnte. (... und hoffentlich künftig auch nicht muss.)


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gestern um 15:42
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:So jetzt liest du dir den Artikel noch mal durch und sagst wie seriös dieser ist.
@blacklady2309
So und jetzt lese du nochmal wer oder welche Institutionen Beschlüsse veranlassen.
Es ist gerichtlich gedeckt.


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gestern um 15:50
Zitat von CyanolCyanol schrieb:Es wirkt für mich befremdlich wie man in irgendeine Weise diese Auflagen kritisiert
Dem möchte ich mich anschliessen.
Die Prognose des Gutachters war verhehrend.
Man kann froh sein, dass es eine Reihe von Auflagen gibt.


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gestern um 15:59
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Hier wurden mehrfach Artilel mit den Weisungen
zitiert.
Schön und gut. Da steht nirgendwo etwas wie lange diese Anordnung gilt? Und das ist entscheidend. Drei Monate, ein halbes Jahr oder wie lange?

Das da Führungsaufsicht und Fussfesseln angeordnet werden sollen ist seit Wochen bekannt.

Und komme mir bitte jetzt nicht wieder mit einer Paulschalaussage von 2- 5 Jahren ums Eck, die eh nicht maßgeblich ist, da je nach Einzelfall entschieden wird.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 16:03
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Schön und gut. Da steht nirgendwo etwas wie lange diese Anordnung gilt?
Das geht dich und uns aber auch nun einmal gar nichts an. Für die Allgemeinheit ist es total egal. Fakt ist die Anordnungen gibt es und mehr müssen wir als privat Personen nicht wissen.


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gestern um 16:05
Zitat von CyanolCyanol schrieb:So und jetzt lese du nochmal wer oder welche Institutionen Beschlüsse veranlassen.
Es ist gerichtlich gedeckt.
Da steht, laut spiegel-recherchen.
Oder wo siehst du dort den Beschluss vom Gericht? es ist die Aussage des Spiegels, aber wo ist der rechtskräftige Gerichtsbeschluss, hast du diesen gesehen? Oder die bestätigung des LG hildesheim?

Ein Artikel nicht bindend, sondern nur ein gerichtlicher Beschluss, der Rechtskraft erlangt hat.


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gestern um 16:06
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Wir wissen hier nicht was Inhalt der besagten Verordnung ist, wie da die Auflagen sind
@Coldcases
Das hattest du geschrieben und wir wissen nun mal grob welche Auflagen es gibt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 16:21
Wenn ich es nicht erschreckend und traurig finden würde, würde ich echt lachen. Warum diese ungeheure Ignoranz?
Ja, die Staatsanwaltschaft hat im Maddie-Fall bisher keine Glanzleistung geliefert und das Vorgehen ist fragwürdig. Aber hier geht es ja auch nicht um diesen Fall sondern darum, die Gesellschaft vor einem doch nicht ganz unwahrscheinlichen Rückfall eines verurteilten Sexualstraftäters mit sadistischen Zügen zu schützen. Wie man einen so dermaßenen "Hass" auf die Staatsanwaltschaft an den Tag legen kann, dass man sich scheinbar wünscht C.B. würde völlig ohne Auflagen für seine verurteilten (!) Straftaten davonkommen, ist mir ein totales Rätsel. Da werden Paragraphen und Artikel so lange hin und her gedreht oder zerpflückt, bis sie in das eigene Weltbild passen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 16:29
@Thira
Sehe ich genauso.
Die STA ist sich sicher das CB es war und hat es medial auch so verkündet, aber sie sind sich nicht sicher ob es zu 100% für eine Verurteilung reicht. Sie sind sich vielleicht 90 % sicher, aber wenn es dann scheitert, dann kann CB dafür nicht mehr belangt werden.
Nun kennt aber, dank der Medien und Wolters, ganz Deutschland und Europa sein Gesicht und das wird es CB schwerer machen sich gesellschaftlich irgendwie einzufügen. Ich gönne ihm sein Pariah Status, auch wenn es nicht meiner persönlichen Maximalforderung entspricht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 16:59
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:So jetzt liest du dir den Artikel noch mal durch und sagst wie seriös dieser ist.
1. Nach Spiegel Recherchen
2. Entscheidung am 9. September, aber keiner wusste etwas,.......wo ist das Urteil und die LG Bestätigung
3. Wenn di Entscheidung am 9. September gefallen wäre, wie hätte die Stadt bereits am 9. September davon wissen und vorallem schon ein Zustellung an diesem Tag machen können
4. Selbst bei 9. September hätten wir keine Rechtskraft
5. Warum gab es dann noch keine Reaktion von seinem Anwalt.
6. Warum haben dann selbst die letzten Tage, die Medien noch gehofft, das es eine Entscheidung gibt?
Weil Führungsaufsichtsverfahren nicht öffentlich sind. Es ergeht auch kein Urteil, sondern ein Beschluss. Irgendwer wird den durchgestochen haben.

Die Maßnahmen der Stadt haben nichts mit dem Beschluss zu tun. Passentzug etc. sind gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen, die die Stadt als Verwaltungsbehörde selbstständig trifft.

Der Beschluss ist auch nicht rechtskräftig. Aber die Beschwerde der Verteidiger hat keine aufschiebebde Wirkung, weshalb die Weisungen dennoch gelten, bis das Oberlandesgericht eine andere Entscheidung trifft.

Die Veteidiger haben Stellung dazu genommen in verschiedenen Artikeln. Die Medien waren einfach bis gestern nicht informiert, weil wie gesagt, keine öffentlichen Verfahren.

Hast du noch mehr Fragen?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 17:20
Zitat von _Salzbrezel_Salzbrezel schrieb:Das geht dich und uns aber auch nun einmal gar nichts an. Für die Allgemeinheit ist es total egal. Fakt ist die Anordnungen gibt es und mehr müssen wir als privat Personen nicht wissen.
Ach, für die Allgemeinheit ist es jetzt plötzlich auf einmal egal,‘wie lange diese Herr unter Aufsicht steht?

So so, aber laut Aufschreien das dieser Mensch eine angeblich große Gefahr darstellt?! Das passt ja wunderbar zusammen.


Kannst du dir nicht ausdenken… den Widerspruch.


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