Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
01.10.2025 um 18:47Mit dem Begriff "Rechtsbeuger" wäre vielleicht etwas Vorsicht angebracht.blacklady2309 schrieb:Falsch, es ist sein gutes Recht, den Rechtsbeuger OStA Wolters zur Rede zu stellen,
Dass es CBs gutes Recht sein soll, W. zur Rede zu stellen" , ist deine privat Einschätzung, aus meiner Sicht eine etwas bizarre Einstellung.
Es gibt keine Anklage. Wozu braucht es derzeit Akteneinsicht.Coldcases schrieb:Und der Obergau ist, dass der Verteidigung über 5 Jahre keine Akteneinsicht, bei der angeblich so starken Beweislage gewährt wird.
justreading schrieb:bleib doch bitte bei den Tatsachen , falsche Behauptungen sind meines Wissens nach nicht erwünscht.
Avram schrieb:
die BKA Beamtin
Die Mitarbeiterin des BKA war eine Angestellte.
Somit war sie Angestellte im Öffentlichen Dienst, und keine Beamtin auf Landes oder Bundesebene.
Kriegt euch mal wieder ein.Coldcases schrieb:dass das überwiegend alles Beamte sind, die für den Staat arbeiten. Das ist allerdings ein gewaltiger Irrglaube...
Für den vorliegenden Fall ist es völlig unabheblich, ob die Frau vom BKA im Angestellten oder Beamtenverhältnis gestanden hat.
Man muss nicht aus jeder Mücke einen Elephanten machen.