ichhier schrieb:Er war auch an genau dieser Stelle verletzt, aber es war nichts gebrochen.
Welche Verletzung hatte dein Kind genau?
Darf ich raten, es war ein bis zu ca. 2 Euro großes Hämatom, was gar nicht bis minimal nach außen geblutet hat?
Kam dein Kind von der Seite, oder von vorn und stürzte?
Ich hatte gestern nämlich überlegt, ob ein Werkzeug mit dem man ausholende Bewegungen macht, diese Verletzung verursacht haben könnte.
Wie vielleicht ein Hammer, oder ein kleines Beil.
Aber das geht ja dann auch nicht, weil ein Unfallgeschehen ausgeschlossen wird
(sofern diese Art Unfälle mit einbezogen ist).
Ich frage mich dazu,
ob der Täter den Gegenstand bewusst als Schlagwaffe eingesetzt hat,oder weil er/ sie es gerade in der Hand hielt?
Und wenn gerade mit diesem Gegenstand etwas gearbeitet wurde und der Schlag erfolgte, weil man den Jungen aus irgendeinem Grund bestrafen wollte oder verärgert war, wie ist das dann in Frankreich juristisch zu werten?
Kann man evtl den Gedanken miteinbeziehen, dass die Tat von einer Person verübt wurde die selbst Gewalt angewendet hat,oder welche erfahren musste?
Die Einstellung wird zwar zum Glück weniger,aber es gibt sie immer noch oft genug und ist auch von Nation zu Nation sehr unterschiedlich:
Ein Klaps hat niemandem geschadet, wer nicht hören will, muss fühlen...
Dazu mal hier dieser Artikel:
Ohrfeige als "väterliche Geste": Gewalt in der Erziehung ist in Frankreich weitverbreitet - ntv.de
https://share.google/ItWRCLfNo9zMS1NxiÉmile war noch so verdammt klein und zart.
Dass der Tod geplant war, kann natürlich sein, nur ist die Variante Schlagen als Maßnahme für irgendwas mit Todesfolge relevanter.