Mein Eindruck: Irgendwie hatte niemand mit nichts zu tun, keiner war wirklich da oder hat jemanden gesehen und von denen die da waren, war dann auch niemand so wirklich zustÀndig, hat bzw. wurde nicht (vollstÀndig) dokumentiert.
Einen Tatortleitfaden gibt es, der wird aber offenkundig nicht immer befolgt; es gibt âTatortkofferâ, die offenbar nach dem Motto âIch packe in meinen Koffer, ...â befĂŒllt werden können. Der Leitfaden scheint mir eher ein Leidfaden zu sein.
Dabei wĂ€re dieser Tatortleitfaden: âein wichtiger Arbeitsbehelf [âŠ].
Der âTatortleitfadenâ soll sowohl dem Ersteinschreiter als auch dem Tatortspezialisten eine fundierte Basis fĂŒr die Sicherung und Aufarbeitung eines fĂŒr ihn vielleicht nicht immer âalltĂ€glichenâ Tatorts bieten. [âŠ]
Er enthĂ€lt klare Vorgaben fĂŒr das Verhalten an Tatorten: fĂŒr die Bearbeitung von Tatorten und Spuren, von der Entdeckung des Tatorts und der Spur bis zur Ăbergabe gesicherter Spuren und SpurentrĂ€ger an Kriminaltechnik, SachverstĂ€ndige, Gerichte und Staatsanwaltschaften; Leitlinien fĂŒr die Zusammenarbeit aller am Tatort tĂ€tigen Personen zur Erreichung eines bestmöglichen Ergebnisses; [âŠ]
Quelle:
https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2008/03_04/files/kriminalistischer_leitfaden.pdfMan wird zu einer Wasserleiche gerufen und hat keinen Thermometer dabei um die Wassertemperatur zu messen; geht offenbar gleichzeitig davon aus, dass man eine Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau gem. §128 StPo durchfĂŒhrt, wo fĂŒr Wasserleichen u.a. die Messung der Wassertemperatur vorgesehen ist. Dies könne aber offenbar nur âeiner mit einem Thermometerâ respektive vermutet jemand âvon der Wasserpolizeiâ gemacht werden, der diesen auch in seinem Tatortkoffer gepackt hĂ€tte. Bzw. von jemandem mit TĂ€tigkeitsbereich mit GewĂ€sser. Man erinnere sich â die Polizisten sind in Krems an der DONAU stationiert. Standard, 11:40; 11:49; 12:52
FĂŒr Wasserleichen in der Donau wĂ€re allerdings Mautern zustĂ€ndig wie dann noch von Auskunftsperson 2 zu erfahren war. (Standard 15:49) â warum die Kollegen zur UnterstĂŒtzung von dort dann nicht angefordert wurden, erschlieĂt sich mir nicht.
FĂŒr die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau wĂ€ren im Ăbrigen PolizeiĂ€rzte zustĂ€ndig. Gleichzeitig begrĂŒndet man die als solche wahrgenomme damit, dass die Ărztin ja âdaneben gestanden wĂ€reâ 1) 11:16 bzw. das âso heiĂe, wenn wir [die Polizei] das durchfĂŒhrenâ.
Die GemeindeĂ€rztin wurde aber weder damit beauftragt, noch hat diese einer solchen zugestimmt (das mĂŒsste sie aktiv machen und kann auch ablehnen) und auch das entsprechende Formular war nicht dabei.
Dennoch will man aber die GemeindeĂ€rztin â rein sachlich natĂŒrlich - darĂŒber belehren haben mĂŒssen, dass sie eine Obduktion nur anregen könne. Was diese ja auch wollte und wozu sie gem. NĂ Bestattungsgesetz auch verpflichtet ist und entsprechend der von ihr durchgefĂŒhrten Totenbeschau auch gehandelt hat. Siehe dazu auch Differenzierung und Quellen untenstehend zur Totenbeschau vs. kriminalpolizeilicher Leichenbeschau.
Notizen werden von ânur zur UnterstĂŒtzungâ gerufen Polizeibeamten nicht gemacht, der Tatortbericht wird nur vom Tatortbeamten verfasst. Als zumindest Anwesende stehen die beiden unterstĂŒtzenden Polizisten dort dann aber wieder nicht?
Offenbar recht viel individuell, nach GâspĂŒr halt, also situativ. Oder situationselastisch.
Wie man ja auch ausgebildet wird gem. Auskunftsperson 1 am Tag 3:
Standard 11:20/11:27: Man lerne in der Ausbildung, worauf man zu achten habe, wie man Leute befrage, es sei nicht so, dass man da ein Buch bekomme zum Lernen und es heiĂe âDas liest und dann bist ein Kiebererâ. Eine Ausbildung in dem Sinne gebe es nicht, âman lernt jeden Tag etwasâ. RegelmĂ€Ăige, bedarfsorientierte Schulungen gibt es, wobei man den Bedarf selbst erkennen und anmelden mĂŒsse.
Standard 12:35: Auf die Frage was man denn brauche fĂŒr die Ausbildung zum Kriminalbeamten:
âA GâspĂŒrâ. Man mache auch viel âsituativ.
Jedenfalls: âWir haben unsere Arbeit gemacht, wie es sich gehörtâ (AP1, Standard 11:58) und der Dank der ĂVP an die beiden Polizisten: (Elian/Zopf): âVielen Dank, dass Sie im Dienst der Polizei stehen.â (Standard 13:50; 16:22)
Als jemand der berufsbedingt auch immer viel und genau dokumentieren musste und noch muss, zitiere ich hier die AP 1 UAT 3 - wenn auch natĂŒrlich in anderem Zusammenhang:
â[âŠ] Schön langsam fĂŒhl i mi gâfrotzelt.â â Standard 12:52
Geht es da nur mir so?
Untersuchungsausschuss â 3. Tag Mi, 28.01.2026Die beiden Polizisten aus Krems an der Donau, die zusammen mit dem Kollegen aus WeiĂenkirchen (siehe UA Tag 2) fĂŒr die Tatortarbeit vor Ort zustĂ€ndig waren.
1.Auskunftsperson â Polizist Krems/DonauVertrauensperson: Martin Huemer
2. Auskunftsperson â Polizist Krems/Donau, Kollege der 1. AuskunftspersonVertrauensperson: Martin Huemer
Quellen UA Tag 3, 28.01.20261)derstandard.at âIm U-Ausschuss befragte Polizisten fanden nur Pilnaceks FuĂ-, aber keine Sturzspuren: Live-Ticker Nachlese; 28.01.2026
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000305941/u-ausschuss-befragt-zwei-kremser-polizisten-zu-pilnacek-ermittlungen2) ZackZack.at âEs is ka Leich wie die andereâ: Live-Ticker-Nachleseâ, 28.01.2026
https://zackzack.at/2026/01/28/live-ticker-aus-dem-u-ausschuss-23) Dunkelkammer Podcast - #284 Der Fall Pilnacek #25: Der U-Ausschuss, Tag 3
https://dunkelkammer.simplecast.com/episodes/284-der-fall-pilnacek-25-der-u-ausschuss-tag-3Untersuchungsausschuss â 4. Tag Do, 29.01.20261. Auskunftsperson â GemeindeĂ€rztin Dagmar W.Vertrauensperson: Wr. Rechtsanwalt
2. Auskunftsperson â StaatsanwĂ€ltin ObduktionVertrauensperson: Ex-Ehemann
Coaching ja, aber weder Huemer noch Poppenwimmer - Standard 14:30
Quellen UA Tag 4, 29.01.20261) derstandard.at âStaatsanwĂ€ltin sagt; Polizistin habe gemeint, Pilnacek sei âsicher ertrunkenâ: Live Ticker Nachlese, 29.01.2026
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000306176/u-ausschuss-befragt-aerztin-zu-angeblichem-widerstand-gegen-obduktion2) ZackZack.at âTicker-Nachlese Tag 3: âNur Polizistin war sicher, dass er ertrunken istâ 29.01.2026
https://zackzack.at/2026/01/29/gemeindeaerztin-sagt-aus-live-ticker-aus-dem-pilnacek-u-ausschuss3) Dunkelkammer Podcast - #285 Der Fall Pilnacek #26: Der U-Ausschuss, Tag 4
https://dunkelkammer.simplecast.com/episodes/285-der-fall-pilnacek-26-der-u-ausschuss-tag-4Totenbeschau vs. krimalpolizeiliche LeichenbeschauKriminalpolizeiliche LeichenbeschauDie Kriminalpolizei ist gemÀà § 128 Abs 1 Strafprozessordnung verpflichtet, sofern nicht ein natĂŒrlicher Tod feststeht, bei Auffindung einer Leiche einen Arzt beizuziehen. In der Strafprozessordnung ist nicht nĂ€her ausgefĂŒhrt, welcher Arzt dazu berufen ist. In der Richtlinie des BMI sind lediglich Details, in welchen FĂ€llen eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau erforderlich ist, enthalten. Diese Richtlinie beinhaltet eine verpflichtende Handlungsanweisung fĂŒr die Polizei (nicht fĂŒr den Arzt!), wie sie bei Auffinden einer Leiche, wenn ein unnatĂŒrlicher Tod nicht auszuschlieĂen ist, vorzugehen hat.
Quelle:
https://www.infofueraerzte.at/fileadmin/user_upload/pdfs/news/Die-kriminalpolizeiliche-Leichenbeschau_A__rzteratgeber.pdfAuszug aus den âEmpfohlene Honorarrichtwerte fĂŒr gemeindeĂ€rztliche TĂ€tigkeiten im Rahmen von WerkvertrĂ€genâ:
Kriminalpolizeiliche Leichenbeschauen sind daher erforderlich, wenn Fremdverschulden am Tod einer Person nicht ausgeschlossen werden kann oder die TodesumstĂ€nde sonst unklar sind. [âŠ]
Allerdings ist die DurchfĂŒhrung der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau grundsĂ€tzlich Aufgabe der PolizeiĂ€rzt:innen.FĂŒr niedergelassene Ărzt:innen besteht KEINE Verpflichtung, einer solchen Aufforderung Folge zu leisten. [âŠ]
Die Rechnungslegung erfolgt an die Polizeidienststelle, von der der Auftrag erfolgt ist.
Quellen, hier wĂ€ren ĂŒbrigens auch die entsprechenden Formulare zu finden:
https://www.arztnoe.at/gemeindeaerztehttps://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/128Totenbeschau - Nà Bestattungsgesetz§ 4 Nà BG Totenbeschau
(2) Die Totenbeschau dient der Feststellung des eingetretenen Todes und der Todesursache.
(3) Die Vornahme der Totenbeschau obliegt:
1. den GemeindeÀrzten oder GemeindeÀrztinnen
§ 6 NĂ BG MaĂnahmen bei der Totenbeschau
(3) Besteht der Verdacht, dass der Tod durch fremdes Verschulden herbeigefĂŒhrt oder mitverursacht wurde, hat der Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin unverzĂŒglich die Anzeige bei der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft oder bei den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu erstatten.
Quellen:
https://www.jusline.at/gesetz/noe_bsg_2007/paragraf/4https://www.jusline.at/gesetz/noe_bsg_2007/paragraf/6https://www.arztnoe.at/fileadmin/Data/Documents/pdfs/pdf_gemeindeaerzte/wudy-FAQs_Todesfeststellung_Freigabe_Wudy_erfolgt_bj__002__Mahringer_Stand_Mai25.pdfTatortleitfadenDer âKriminalistische Leitfadenâ ist neben dem âTatortleitfadenâ ein wichtiger Arbeitsbehelf fĂŒr die Beamtinnen und Beamten. Der âTatortleitfadenâ soll sowohl dem Ersteinschreiter als auch dem Tatortspezialisten eine fundierte Basis fĂŒr die Sicherung und Aufarbeitung eines fĂŒr ihn vielleicht nicht immer âalltĂ€glichenâ Tatorts bieten. Die mit dem PAD kompatiblen Checklisten bieten dafĂŒr ein ausgezeichnetes Hilfsmittel fĂŒr eine professionelle Tatortarbeit. Der âTatortleitfadenâ besteht aus den Kapiteln allgemeiner Teil, Spurenarten, Grundlagen Tatortbearbeitung, Literaturverzeichnis, dem Anhang Formulare/Checklisten und dem Ănderungsverzeichnis. Er enthĂ€lt klare Vorgaben fĂŒr das Verhalten an Tatorten: fĂŒr die Bearbeitung von Tatorten und Spuren, von der Entdeckung des Tatorts und der Spur bis zur Ăbergabe gesicherter Spuren und SpurentrĂ€ger an Kriminaltechnik, SachverstĂ€ndige, Gerichte und Staatsanwaltschaften; Leitlinien fĂŒr die Zusammenarbeit aller am Tatort tĂ€tigen Personen zur Erreichung eines bestmöglichen Ergebnisses; Richtlinien fĂŒr die Aufbewahrung sowie Ăbergabe und Ăbernahme von Spuren
https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2008/03_04/files/kriminalistischer_leitfaden.pdfDer KLF â Kriminalistische LeiftadenâPolizeiliches Handeln kann sehr differieren und muss oft prompt abgerufen werden können. Richtiges, umfassendes Agieren wird durch den KLF erleichtert und ermöglicht ein solides QualitĂ€tsmanagement.â
https://www.verwaltungspreis.gv.at/KLF_-_Kriminalistischer_LeitfadenDes Weiteren â Klagen rund um den U-AusschussPoppenwimmer/Tomaselli:
âDie AnwĂ€ltin Linda Poppenwimmer, die eine der Polizistinnen gegen Pilz vertritt, hat nun selbst Klage wegen Beleidigung und KreditschĂ€digung eingereicht. Sie sieht sich von der grĂŒnen FraktionsfĂŒhrerin Nina Tomaselli herabgewĂŒrdigt. Diese hatte Poppenwimmer auf Puls24 in Bezug auf die U-Ausschuss-GeschĂ€ftsordnung vorgeworfen, vom "Tuten und Blasen keine Ahnung" zu haben.â
Wurm/Andreas Hanger (ĂVP) wird geklagt:
âEr wird von Pilnaceks Freundin Karin Wurm wegen einer Verletzung des Bildnisschutzes verklagt. Hanger hatte im Dezember ein Video auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht, in dem er die Causa Pilnacek kommentierte. In den ersten fĂŒnfzehn Sekunden soll dort ein Foto von Wurm eingeblendet worden sein, das von deren privater Instagram-Seite stamme.â
Quelle:
https://www.derstandard.at/story/3000000306079/klagswelle-rund-um-u-ausschuss-poppenwimmer-klagt-tomaselli-wurm-klagt-hanger