Der Fall Valerie v. M. aus Lauben
gestern um 07:36Das Sat1-Video habe ich zwar gesehen, aber von den "5 Jahren" nichts mitbekommen.Schneewi77chen schrieb:Der Zusammenhang würde sich aus dem von @CurlySue_ zitierten Beitrag von Sat.1 ergeben, in dem das Alter des Hauses mit 5 Jahren angegeben wird.
Werde ich mir nochmal anschauen.
Es gibt da sicherlich keine Vorschriften ;-). Die Häuslesbauer, die ich kenne, haben nach längstens 5 Jahren einen blühenden Garten.Schneewi77chen schrieb:Ob diese Info korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, ebensowenig, wie lange jemand brauchen darf, um einen Garten mit Sträuchern und Blumen anzulegen.
Das ist natürlich alles Geschmackssache, sooo finde ich es etwas öde.