Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

1.057 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisstenfall, Allgäu ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

15.01.2026 um 08:58
Am Landgericht Memmingen hat jetzt eine große Strafkammer zu entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Partner von Valerie eröffnen bzw. terminieren wird.

Ich gehe davon aus, dass das Hauptverfahren gegen den Tatverdächtigen eröffnet wird.
Im Fall der getöteten Frau (36) aus Lauben im Unterallgäu hat die Staatsanwaltschaft Memmingen Anklage wegen Totschlags gegen ihren Lebensgefährten (38) erhoben. Das Landgericht Memmingen entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Quelle: https://www.kreisbote.de/lokales/allgaeu/lauben-unterallgaeu-tod-vermisst-frau-anklage-lebensgefaehrte-mann-verdaechtig-gericht-totschlag-94121986.html


1x zitiertmelden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

22.02.2026 um 21:49
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb am 15.01.2026:Am Landgericht Memmingen hat jetzt eine große Strafkammer zu entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Partner von Valerie eröffnen bzw. terminieren wird.

Ich gehe davon aus, dass das Hauptverfahren gegen den Tatverdächtigen eröffnet wird.
Im  Fall der getöteten zweifachen Mutter  Valerie v. M. (36) aus Lauben hat nun das Landgericht Memmingen die Anklage gegen den geständigen Partner zugelassen. Tatvorwurf lautet Totschlag gemäß § 212 StGB.
Die Anklage gegen den Mann, der in Lauben seine Lebensgefährtin umgebracht haben soll, ist nun vom Landgericht Memmingen zugelassen worden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf RT1-Anfrage. Der Prozessbeginn steht noch nicht genau fest – dürfte aber in gut zwei Monaten sein. Dem Angeklagten wird Totschlag vorgeworfen. Letztes Jahr war eine 36-jährige Mutter wochenlang spurlos verschwunden. Ihr Leichnam wurde schließlich in einem Wald bei Lauben gefunden. Die Polizei nahm ihren Lebensgefährten fest – er hat die Tat gestanden.
Quelle: https://rt1.imsueden.de/tote-frau-aus-lauben-anklage-beim-gericht-zugelassen-817491/


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

06.03.2026 um 13:37
Die Prozess soll Ende April starten.
Die Termine für die Verhandlung stehen nun fest. Beginnen soll der Prozess am 30. April 2026, teilt das Landgericht Memmingen auf Anfrage mit. Es sind sechs Verhandlungstage angesetzt.
Quelle:https://www.kreisbote.de/lokales/allgaeu/lauben-unterallgaeu-tot-schlag-frau-lebenspartner-landgericht-memmingen-anklage-prozess-mord-94199420.html


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

15.04.2026 um 17:30
Die Anklage lautet ja auf Totschlag. Wieso schliesst die Staatsanwaltschaft den niederen Beweggrund wie zB Heimtücke - und somit Mord - bereits aus? Kann sich das nicht erst in der Verhandlung zeigen, welche Motive sonst noch vorhanden waren?


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

15.04.2026 um 17:47
@Furmica
Wenn die StA Mord anklagen will, muss sie Beweise (bzw aus ihrer Sicht zumindest in der Zusammenschluß ausreichende Indizien), die ein Mordmerkmal und damit die Verurteilung wegen Mordes überwiegend wahrscheinlich machen.

Ein "könnte ja auch Mord sein" reicht da nicht.

Heimtücke gehört nicht zu den niedrigen Beweggründe. Letzteres ist ein subjektives Mordmerkmal (man muss anhand der Indizien feststellen, was der Täter sich gedacht hat). Heimtücke ist objektiv und bedeutet bewusstes Ausnutzen von Arg und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung. Hierfür braucht man zunächst objektive Anhaltspunkte (oder entsprechende Einlassung) für einen Tatablauf, bei dem das Opfer arg und wehrlos war (zB Erschlagen von hinten, I'm Schlaf o. Ä.). Ist zB ein eskalierter Streit oder einfach direkter frontaler Angriff nicht ausschließbar, scheidet dieses Merkmal aus.

Soviel im Allgemeinen. Den Fall habe ich nicht so genau verfolgt, welche Anhaltspunkte für welches Mordmerkmal siehst du?

Zur Frage, ob sich das nicht noch im Prozess raus stellen kann: Falls ja: Nach entsprechendem deutlichen und rechtzeitigen rechtlichen Hinweis, dass eine Bewertung als Mord möglich ist, könnte trotz ursprünglicher Totschlagsanklage noch ein Mordurteil ergehen.


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

15.04.2026 um 21:19
Als Laie war ich immer der Meinung, ersticken mit einem Kissen wäre Mord.


1x zitiertmelden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

16.04.2026 um 05:13
Zitat von UmbranebulaUmbranebula schrieb:Als Laie war ich immer der Meinung, ersticken mit einem Kissen wäre Mord.
In der Praxis mag das oft so sein, aber juristisch ist das keineswegs klar.

Das deutsche Strafrecht ist, wenn es um Mord geht, in der Welt recht einigartig. Am besten ist das zu erklären, wenn man einmal vom Totschlag ausgeht:

Wer einen Menschen absichtlich widerrechtlich tötet begeht in Deutschland zunächst einmal einen Totschlag. Voraussetzungen sind der objektive und der subjektive Tatbestand, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Einfacher gesagt, zuerst einmal braucht man die Tat und den Vorsatz: das Opfer muss durch eine Handlung des Täters zu Tode gekommen sein und der Täter musste den Vorsatz haben, genau diesen Taterfolg, wie wir Juristen es nennen, zu erreichen.

Gibt es keine Rechtfertigungsgründe wie z.B. Notwehr und keine schuldausschliessende Gründe, wie z.B. schwere psychische Kranheit, dann haben wir einen Totschlag und der Täter kann nach § 212 StGB bestraft werden.

Nun gibt es noch den Mord. Um die gleiche Tat wie oben zum Mord nach § 211 werden zu lassen, braucht es noch den Nachweis von Mordmerkmalen. Das heisst, erst einmal brauchen wie die gleichen Tatbestände wie beim Totschlag, also objektiv die Tat und subjektiv den Vorsatz (actus reus und mens rea, wie wir Juristen sagen).

Dazu aber muss noch etwas anderes nachgewiesen werden: ein Mordmerkmal.

Auch hier unterscheidet man wieder zwischen subjektiv und objektiv.
Die Heimtücke, also das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist ein Merkmal der Tatbegehung, also objektiv.

Ein Beweggrund für die Tat ist subjektiv, das kann Mordlust sein, Befriedigung des Geschlechtstriebes usw. Eine Liste findet man im § 211.

Erst wenn ein Mordmerkmal gegeben ist, greift also der Mordparagraph.

Beispiele: 1. Totschlag

Toni und Oskar können sich nicht ausstehen. Eines Tages beschliesst Toni, dass die Welt zu klein für beide ist, und er konfrontiert den Oskar im Goldenen Löwen. Er schreit ihn minutenlang an, dass Oskar eine Wildsau sei, ein Ekel und so weiter und ruft mehrmals "ich bring dich jetzt um." Dabei erhebt er seinen Masskrug, holt aus und zertrümmert am Ende den Schädel des Oskar, der daran stirbt.

Das königlich bayerische Landgericht wird den Toni wegen Totschlag verurteilen. Toni hatte die Absicht, den Oskar zu töten, das hat er selbst mehrfach gerufen. Er führte die Tat aus. Der Masskrug auf dem Schädel war die Todesursache.

Oskar war nicht arg- und wehrlos. Er nahm die ganze sich aufbauende Konfrontation wahr. Er hatte zumindest theoretisch die Möglichkeit sich zu verteidigen oder wegzulaufen.

Ein subjektives Mordmerkmal kann man bei Toni auch nicht finden. Er hat weder Lust am Töten, noch wollte er eine andere Straftat verdecken usw usw.

2. Mord

Theodor ist erfolgreicher Berufseinbrecher und lebt gut davon. Doch am Sonntag passierte ihm ein Fehler. Gerade als er im Juwelierladen Moosgruber stand und die Diamanten einpackte, ging ausgerechnet seine Nachbarin Ottilie am Laden vorbei und sah ihn durch die Schaufensterscheibe. Theodor hat nun Angst, dass Ottilie ihn erkannt hat.

Gleich nach dem Einbruch macht sich Theodor auf zum Haus seiner Nachbarin. Die hat aber, wegen Kurzsichtigkeit, den Theodor gar nicht erkannt und dachte, der Juwelier sei noch in seinem Laden gewesen. Sie war also ruhig nach Hause gegangen und sass auf dem Sofa um die neueste Ausgabe der Landshuter Post zu lesen.

Geschickt brach Theodor die Hintertür des Hauses auf, schlich hinein, und sah Ottilie von hinten auf dem Sofa sitzend. Mit der mitgebrachten Keule erschlug der Theodor die Ottilie.Er wollte verhindern, dass sie jemals als Zeugin aussagen kann.

Hier haben wir wieder die objektive Tat: das Erschlagen der Ottilie. Den Vorsatz: Theodor wollte sie töten, damit sie nie gegen ihn aussagen kann.

Wir haben aber auch zwei Mordmerkmale: einmal die Heimtücke: Theodor schlich sich von hinten an Ottilie, die nichts Böses ahnend auf ihrem Sofa sass und keinerlei Angriff auf sie erwartete. Und wir haben den eigentlichen Grund für die Tat, nämlich dass Theodor verhindern wollte, dass er als Einbrecher im Juweliergeschäft identifiziert wird. Die Tötung geschah also zur Verdeckung einer Straftat.

Diese beiden Merkmale sieht der Gesetzgeber als gravierend an und bestimmt daher, dass die Tat als Mord, nicht als Totschlag zu bestrafen ist.


1x zitiertmelden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

16.04.2026 um 07:58
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Er hatte zumindest theoretisch die Möglichkeit sich zu verteidigen oder wegzulaufen.
Oft eine sehr theoretische Moeglichkeit.
Das hat man auch bei Frau Schemmer angenommen - die aus dem Schlaf gerissen wurde und sich ihrer dtl. Jüngeren, gross gewachsenen Schwiegertochter gegenueber - ich denke da immer, es muss doch gerade fuerchterlich sein, noch nicht mal eine reale Chance zu haben sich zu wehren - also dem Tod quasi ins Auge zu blicken.
Und das ist dann kein Mord - ich tue mich damit wirklich schwer.


1x zitiertmelden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

16.04.2026 um 09:05
Zitat von Jan_Jan_ schrieb:Und das ist dann kein Mord - ich tue mich damit wirklich schwer.
Nicht nur Du, ich auch. Die Rechtsprechung zur Heimtücke ist sehr kompliziert und noch mehr umstritten. Wie inzwischen der gesamte Komplex der Mordmerkmale.

Aber bisher sind alle Reformversuche gescheitert.


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

16.04.2026 um 10:09
Danke @Aloha-zug für diese Info.

Den Prozess werde ich wahrscheinlich auch verfolgen.

Ende April startet dann das Verfahren zum Mord an Fabian und dieser hier zu Valerie.
Das wird eng.


1x zitiertmelden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

16.04.2026 um 12:40
Vielen Dank für die ausführlichen und aufschlussreichen Antworten.

Wenn Du schreibst, @Rick_Blaine dass Deutschland hier einzigartig ist, wie ist es in den anderen Ländern? Gibt es die Unterscheidung da nicht? Ist das deutsche Strefrecht eher mild im Vergleich? Weisst Du, wie es in der CH und in A ist? Und was genau wollten die Reformen denn verändern?


1x zitiertmelden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

16.04.2026 um 13:01
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:Den Prozess werde ich wahrscheinlich auch verfolgen
Es sind 6 Prozesstage vorgesehen.
https://www.kreisbote.de/lokales/allgaeu/lauben-unterallgaeu-tot-schlag-frau-lebenspartner-landgericht-memmingen-anklage-prozess-mord-94199420.html


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

17.04.2026 um 01:05
Zitat von FurmicaFurmica schrieb:Wenn Du schreibst, @Rick_Blaine dass Deutschland hier einzigartig ist, wie ist es in den anderen Ländern? Gibt es die Unterscheidung da nicht? Ist das deutsche Strefrecht eher mild im Vergleich? Weisst Du, wie es in der CH und in A ist? Und was genau wollten die Reformen denn verändern?
Die Qualifizierung eines Tötungsdeliktes durch die "Gesinnung" des Täters wird von vielen Juristen kritisiert, nicht nur, weil diese (also z.B. niedrige Beweggründe etc.) schwer zu beweisen und zu fassen ist, sondern weil in der sonstigen Strafsystematik eben objektive Masstäbe den Vorrang haben.

In Österreich z.B. ist "Mord" das Grunddelikt und wird einfach als widerrechtliche, vorsätzliche Tötung definiert. § 75 StGB (Ö). Das Strafmass geht von 10 Jahren bis lebenslänglich (bei besonderer Strafmilderung sogar bis 1 Jahr). Hiermit gibt der Gesetzgeber dem Tatgericht einen weiten Spielraum um die Tat im Einzelfall zu bestrafen, ohne es in enges Korsett von "Mordmerkmalen" zu zwängen.

Übrigens muss man hier sehr aufpassen, da in den deutschsprachigen Ländern die Begriffe unterschiedlich definiert werden. Mord ist also in Österreich das, was in Deutschland sowohl Totschlag als auch Mord sein kann. Den Begriff Totschlag kennt Österreich aber auch, nur ist es dort etwas anderes. Ähnlich ist das in der Schweiz: was in Deutschland Totschlag ist, heisst dort "vorsätzliche Tötung (§ 111 StGB (CH))" und Totschlag ist ähnlich wie in Österreich definiert.

Die Schweiz ist m.E. das einzige Land neben Deutschland, welches einen Mord-Tatbestand (§ 112) an der Verwerflichkeit der Tat festmacht, allerdings bewusst nicht als eigener Tatbestand, sondern als Qualifizierung. Aber die Schweiz kennt zwar ähnlich wie Deutschland auch feste Mordmerkmale, stellt die Feststellung der Anwendbarkeit im Einzelfall allerdings in das Ermessen des Tatgerichts. Das schweizer Recht ist also dem deutschen am verwandtesten.

In den USA gibt es auch nur einen Grundtatbestand, murder, der durch bestimmte Dinge qualifiziert werden kann, 1st degree murder, 2d degree murder etc., der aber wie in Österreich auch den deutschen Totschlag mit einschliesst (auch hier aufpassen: manslaughter wird zwar mit Totschlag übersetzt, ist aber nicht das Gleiche wie in D).

Frankreich kennt auch nur einen Grundtatbestand, meurtre (Art. 221-1 Code penal), und eine Qualifikation zum assassinat (221-3), wobei hier aber nicht auf Beweggründe abgezielt wird, sondern auf Elemente wie Vorplanung, Auswahl der Opfer usw. Es ist also auch hier nicht mit dem deutschen Recht vergleichbar.

Die Reformideen in Dtl. richten sich meist nach dem österreichischen Modell als Vorbild: mehr Flexibilität für das Gericht


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

18.04.2026 um 07:18
Vielen Dank, @Rick_Blaine für die ausführliche Antwort. Das war mir so nicht klar.

Was ist denn der Grund dafür, dass die Reform nicht durchkommt? Gibt es Befürworter des aktuellen Systems?


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

18.04.2026 um 09:02
Ich will den thread hier nicht aufladen, daher nur kurz gesagt: Man ist sich zwar einig, dass der § 211 schlecht ist, kann sich aber seit Jahrzehnten nicht darauf einigen, wie ein besserer Paragraph genau aussehen soll, ohne die abschreckende Wirkung und die moralische Bewertung des Mordes zu schmälern.


melden

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

18.04.2026 um 16:53
@Rick_Blaine Auch von mir ein Dankeschön für deine interessanten Antworten.

Bisher ging ich davon aus, Valerie kam anders ums Leben.


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Kriminalfälle: Welcher Kriminalfall beschäftigt euch besonders?
Kriminalfälle, 1.517 Beiträge, am 14.03.2026 von returntosender
dazed am 03.12.2016, Seite: 1 2 3 4 ... 74 75 76 77
1.517
am 14.03.2026 »
Kriminalfälle: Maria O. aus Amstetten seit 1981 vermisst
Kriminalfälle, 24 Beiträge, am 26.01.2026 von vernon2
darkstar69 am 12.11.2025, Seite: 1 2
24
am 26.01.2026 »
Kriminalfälle: Roswitha H: Vermisst seit 1999
Kriminalfälle, 316 Beiträge, am 23.08.2025 von darkstar69
darkstar69 am 02.01.2025, Seite: 1 2 3 4 ... 13 14 15 16
316
am 23.08.2025 »
Kriminalfälle: Schädelfund in Velten am 25.04.2025
Kriminalfälle, 83 Beiträge, am 20.08.2025 von LackyLuke77
RoterMohn am 29.04.2025, Seite: 1 2 3 4 5
83
am 20.08.2025 »
Kriminalfälle: Was ist mit Eleonore Schneeweiß aus Tamm geschehen? (1984)
Kriminalfälle, 448 Beiträge, am 16.05.2023 von Coconut19
LackyLuke77 am 11.04.2023, Seite: 1 2 3 4 ... 21 22 23 24
448
am 16.05.2023 »