@Mifrafe Sich darauf zu verlassen, dass der TV sein Geständnis nicht widerruft, können sich die ermittelnden Behörden nicht erlauben.
Hier ein bekanntes drastisches Beispiel eines Widerrufs, der Fall Peggy K. aus Lichtenberg:
Fall Peggy: Verdächtiger zieht Teilgeständnis zurück - Bayern - SZ.de
https://share.google/9rBI86Tw6MTewkAlPDenkbar wäre, auch der Anwalt des Laubener TV geht darauf aus, dass der Verdächtige von den Ermittlern so sehr unter Druck gesetzt worden sei, dass er etwas zugegeben habe, was er nicht getan habe - das Versteck, wo Valeries Körper gefunden wurde, sei ihm nur aus Ortskenntnis bekannt gewesen und nicht, weil er Valerie dort selbst hingeschafft hat, und tausend Ausflüchte mehr. Seien diese noch so fadenscheinig und leicht durchschaubar - die EB müssen so vorbereitet sein, dass sie ihm hieb- und stichfest das Gegenteil nachweisen.