Vermisstenfall Valerie v.M. aus Lauben
um 00:29Fragen an Dich als Reiterin: Wie reagieren Pferde, wenn man nachts in den Stall kommt? Würde man bei Dunkelheit überhaupt ausreiten? Wenn ja, wo? Mit der Taschenlampe durch den Wald? Ich wohne eher ländlich. Hier sind viele Reiter unterwegs, allerdings ist mir bei Dunkelheit noch nie einer begegnet.griesoss schrieb:Jetzt aber kurz mein erster Gedanke als selbst aktive Reiterin
Wenn ich nun richtig schlussfolgere, wäre das "Freizeitgrundstück" im vorliegenden Fall eher als Übernachtungsmöglichkeit gedacht gewesen.
Ein Handykontakt muss nicht zwingend ein Telefongespräch gewesen sein. Ich würde auch eine SMS oder eine WhatsApp Nachricht und auch eine E-Mail darunter verstehen.Schneewi77chen schrieb:Den letzten Handykontakt zu ihren Angehörigen hatte die Frau am Dienstagabend, 5. August 2025, gegen 21:30 Uhr. Am 7. August 2025 gegen 10 Uhr meldete eine Angehörige die Frau telefonisch bei der Polizeiinspektion Mindelheim als vermisst. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Vermisste in einer hilflosen Lage befindet.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/schwaben/memmingen-kurier/auto-unterallgaeu-hilfe-kontakt-bevoelkerung-fahndung-lauben-frau-vermisst-suche-polizei-hinweis-93873629.html
Jedenfalls war es um 21:30 schon dunkel. Wenn sie im Stall oder in einer Gartenlaube übernachten wollte, wird es dort sicherlich einen Schlafsack o.ä., gegeben haben, denn zum Übernachten in T-Shirt und Jeans auf dem Liegestuhl ist es nachts bereits zu kalt. Gesehen hat sie ja offenbar niemand, lediglich das Auto auf dem Freizeitgrundstück ließ den Schluss zu, dass sie dort hingefahren ist, es sei denn dieses Ziel wurde in dem letzten Handykontakt erwähnt.
Nun ist das Handy ja auch weg. Es ist vermutlich noch nicht klar, ob dieser letzte Handykontakt tatsächlich der letzte Handykontakt war, oder ob sie nach dem Kontakt mit (vermutlich) der Schwester noch jemanden angerufen hat.
Nach einem Streit das Haus zu verlassen, ist nicht ungewöhnlich, aber sie hat einen Säugling und ein kleines Kind zurückgelassen. Sie hätte auch nach zwei Stunden im Stall, bei einer Freundin oder in einem Restaurant wieder nach Hause fahren und auf dem Sofa übernachten können.