Der Fall Valerie v. M. aus Lauben
gestern um 22:48Der Junge wurde wohl von einem Mitschüler auf den Prozess angesprochen. Vielleicht hat das ja verdrängte Ereignisse hervorgerufen
Das ist eine juristisch durchaus komplizierte Frage. Grundsätzlich steht das Recht dem Minderjährigen selbst zu, also er kann entscheiden. Aber nur, solange er das Recht versteht und was es bedeutet, wenn er z.B. gegen einen Angehörigen aussagt.Umbranebula schrieb:Mich würde mal interessieren, ob für das Zeugnisverweigerungsrecht bei Minderjährigen in erster Linie die Angehörigen das umsetzen?