CorvusCorax schrieb:Und in welchem Fall entsorgt man eine Leiche schnellstmöglich und auf diese Weise? Sicher nicht, wenn die Person eines natürlichen Todes gestorben ist und Angehörige sich die Bestattungskosten sparen wollen. Sondern wenn die Person durch ein Verbrechen ums Leben gekommen ist.
In meiner Überlegung ging ja auch nicht von einem natürlichen Tod aus.
Am Wahrscheinlichsten auch für mich, dass ein Tötungsdelikt vorgelegen hat. (Muss nicht mal Mord gewesen sein).
Für mich bereits unwahrscheinlicher, dass die Frau nur einen Unfall (wäre keine natürliche Todesursache mehr) ohne Fremdverschulden gehabt haben könnte und derjenige, der sie entsorgt hat, dies nur aus Angst getan haben könnte, man würde ihm einen Unfall nicht glauben.
Möglich, klar, aber für mich unwahrscheinlicher.
brigittsche schrieb:Die Aussage, dass der Leichnam über zugerichtet wurde, bedeutet allerdings, dass das nach dem Tod passiert ist,
Stimmt. Weist zumindest stark daraufhin.
So wäre eine natürliche Todesursache noch nicht gänzlich auszuschließen, aber die Gesamtschau des Falls und Erfahrungen und statistische Wahrscheinlichkeiten lassen eine natürliche Todesursache und dann einfach nur entsorgt, um den Tod zu verschleiern, unwahrscheinlich erscheinen.
Auch dass nach der vermissten Frau nicht öffentlich gefahndet wurde, lässt nur den Schluss zu, dass sie zumindest keine bekannten schwerwiegenderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die auch zu einem natürlichen Tod hätten führen können, gehabt haben kann.
Folglich bestimmt auch keine Erwerbsminderungsrente oder je nachdem auch Pflegegeld bezogen haben dürfte und was ein Motiv begründen würde, dass jemand den Tod der Frau verschleiern wollte, um weiterhin Gelder zu kassieren.