Mysteriöse Beobachtungen, die ihr nie gemeldet habt
18.02.2026 um 18:20Auch bei Zeitschriften-Abos hat man Widerrufs- und KündigungsrechteRaspelbeere schrieb:Die Zeitschrift kommt dann auch
Für alle Abonnements gilt: Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage und beginnt, wenn Sie die erste Zeitschrift erhalten haben, aber nicht bevor Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden – zum Beispiel per Mail oder Post.Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/zeitungen-und-zeitschriften-im-abo-tipps-fuer-widerruf-oder-kuendigung-13853 (o. g. Hervorhebungen durch mich)
Der Widerruf kann formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich! Es empfiehlt sich aber, einen Nachweis sicher zu stellen, etwa in Form eines Briefs per Einschreiben. Versenden Sie Ihren Widerruf per E-Mail, sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Bestätigung erhalten. Um die 14-tägige Frist zu wahren, reicht eine E-Mail jedoch aus.
Das Wichtigste in Kürze:
• Sie können ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement, das an der Haustür oder via Internet, Telefon oder aufgrund schriftlicher Materialien zustande gekommen ist, in der Regel formlos widerrufen.
• Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sind nicht widerrufbar.
• Auch Kündigungen können ohne Unterschrift zum Beispiel per E-Mail erfolgen und müssen nicht noch einmal von Ihnen bestätigt werden.
• Generell sind Nachweise, zum Beispiel in Form von Einschreiben, empfehlenswert.
Unter o. g. Link findet ihr ausführlichere Infos.
Die Widerrufsbelehrung kann auch der Warensendung beiliegen.
Wurde man nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen und kann daher auch nicht ablaufen. D. h., der Widerruf ist in diesem Fall auch noch später möglich, aber darauf würde ich es nicht unbedingt ankommen lassen.








