Todesdrama am Großglockner
um 22:06Zu u. g. "Abstieg zur Adlersruhe rettungstechnisch unsinnig, wenn ...": Dort stand eine Hütte, oder? Wenn ja, war es rettungstechnish für ihn selbst gut.
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Nicht danach zu fragen wäre auch auffällig gewesen.
Nein zum StüdlgratQuelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
"Er hat ihr nicht einmal den Rucksack abgenommen, oder das Splitboard abgenommen und irgendwo hingestellt", kritisiert der Sachverständige. Aber was wären andere Handlungsmöglichkeiten gewesen?
"Man hätte auf die Besteigung des Stüdlgrat verzichten können", und den Normalweg nehmen können. Dass man diese Route versuche, sei für hochmotivierte Bergsteiger "nachvollziehbar"; aber der Fortschritt am Berg konnte nicht "wunschgemäß" sein, sagt der Sachverständige.
Auch weiter oben hätte der Angeklagte einen Notruf absetzen müssen.
Maximilian Werner vor 38 Minuten
"Rettungstechnisch unsinnig"
"Das Verhalten des [Angeklagten] ist als wenig zweckmäßig bzw. nicht als hilfreich zu bewerten", sagt der Sachverständige weiter.
Der Angeklagte "entschied sich für den rettungstechnisch unsinnigen Abstieg zur Adlersruhe, um einen erneuten Notruf abzusetzen".
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Vermutlich hatten wir beim Lesen ähnliche Gedanken.Photographer73 schrieb:Auch seine Fragen nach der Kamera finde ich auffällig.
Nicht danach zu fragen wäre auch auffällig gewesen.


