Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Todesdrama am Großglockner

1.232 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:06
Zu u. g. "Abstieg zur Adlersruhe rettungstechnisch unsinnig, wenn ...": Dort stand eine Hütte, oder? Wenn ja, war es rettungstechnish für ihn selbst gut.
Nein zum Stüdlgrat
"Er hat ihr nicht einmal den Rucksack abgenommen, oder das Splitboard abgenommen und irgendwo hingestellt", kritisiert der Sachverständige. Aber was wären andere Handlungsmöglichkeiten gewesen?

"Man hätte auf die Besteigung des Stüdlgrat verzichten können", und den Normalweg nehmen können. Dass man diese Route versuche, sei für hochmotivierte Bergsteiger "nachvollziehbar"; aber der Fortschritt am Berg konnte nicht "wunschgemäß" sein, sagt der Sachverständige.

Auch weiter oben hätte der Angeklagte einen Notruf absetzen müssen.

Maximilian Werner vor 38 Minuten
"Rettungstechnisch unsinnig"
"Das Verhalten des [Angeklagten] ist als wenig zweckmäßig bzw. nicht als hilfreich zu bewerten", sagt der Sachverständige weiter.

Der Angeklagte "entschied sich für den rettungstechnisch unsinnigen Abstieg zur Adlersruhe, um einen erneuten Notruf abzusetzen".
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

- - - -
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Auch seine Fragen nach der Kamera finde ich auffällig.
Vermutlich hatten wir beim Lesen ähnliche Gedanken.
Nicht danach zu fragen wäre auch auffällig gewesen.


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:14
Zitat von ichhierichhier schrieb:Gestürzt war wohl das falsche Wort, ich stellte mir eher ein Rutschen vor. Wie sonst erklärt sich ein hängende Position?
Man müsste erstmal wissen, was genau mit „hängender Position“ gemeint ist. Ich hatte es so verstanden, dass mit dem Kopf/dem Oberkörper über dem Rucksack „hing“, den Kopf nach hinten überstreckt. Daher mein Gedanke, dass sie möglicherweise erst nach vorne gebeugt saß und dann nach hinten bewegt wurde, wobei sie dann mit dem Rucksack im Rücken nach hinten kippte und dadurch in diese Position gelangte. Entweder bereits tot oder im Sterben. Wie stellst du dir die „hängende Position“ vor? Dass sie wortwörtlich am Abgrund hing?


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:19
Zitat von watnuwatnu schrieb:Vermutlich hatten wir beim Lesen ähnliche Gedanken.
Nicht danach zu fragen wäre auch auffällig gewesen
Es wäre interessant zu wissen, ob er sonst noch etwas "verloren" hat, oder nur die Kamera.
Mittlerweile wird seit 13 Stunden im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Innsbruck verhandelt
KRONE Ticker

Sowas habe ich auch noch nicht erlebt.


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:27
Der Fairness halber ist unten das Plädoyer des Verteidigers. In wenigen Minuten müsste das Urteil fallen:
„Keinesfalls grobe Fahrlässigkeit“

„Aus meiner Sicht kann man keinesfalls von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen“, so der Verteidiger des Salzburgers, „er wollte helfen“. Im Zuge dessen verweist er auf die Unbescholtenheit. „Ich beantrage, meinen Mandanten freizusprechen.“
vor 6 Minuten;
22:17
„Es ist ein schicksalhaftes Unglück“

Nun erhebt Verteidiger Kurt Jelinek das Wort. „Heute haben wir gesehen, dass Fehler passiert sind – aber nicht auf der Seite meines Mandanten“, betont er am Beginn seines Plädoyers. „Es ist nach wie vor ein schicksalhaftes Unglück“, sagt Jelinek weiter.

Der Anruf um 00.35 Uhr sei ein „Missverständnis“ gewesen – im Zuge dessen weist er auf den „Extremzustand“ hin, in dem sich der Angeklagte befunden habe. Schaue man sich den Strafvertrag an, seien die Punkte eins bis sieben „sehr stark Ansichtssache“.
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:28
Ich verstehe die offenen Boots nicht. Wenn sie im Seil hängend gestorben ist, wie kann sie sich da die Boots geöffnet haben? Die Handschuhe - das kann ich mir noch vorstellen, so etwas macht man in der letzten Phase des Erfrierungstodes, weil man paradoxe Hitze wahrnimmt, und Handschuhe ausziehen mag sie noch gekonnt haben. Aber zu den offenen Boots weiß ich nicht, was ich mir denken soll. Man hat ja in diesen Boots ohnehin schon weniger sicheren Tritt, wozu öffnet sie wer noch? Oder war das auch bereits eine Erfrierungserscheinung und sie hat trotzdem bis zum Tode weiter zu klettern bemüht? Man müsste wissen, wie lange diese Strecke am Seil schon war. Ob sie da wohl keine andere Wahl hatte als im Seil zu hängen, weil der Partner sie einfach zurückließ, so wie es mit der Ex-Freundin auch am Glockner war?!
Das ist mein Verdacht. Der Typ scheint mir schon etwas sehr Ehrgeizig-Verbohrtes bis Masochistisches an sich zu haben.
Ich finde auch seinen FB Kommentar bemerkenswert, wo er ihr geschrieben hatte, wenn du dann mal fit genug bist, machen wir was Anspruchsvolleres (oder so ähnlich). Mir kommt das schon bisschen wie eine Leistungsschau vor, wo er den Frauen beweisen will, dass er ja doch der tolle Hecht ist und sie vergleichsweise unfähig.


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:36
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. Er wurde, wie angeklagt, für grob fahrlässige Tötung verurteilt. Das Urteil lautet auf eine fünfmonatige bedingte Haft, zudem wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 9600 Euro verhängt.
Quelle: Krone

Da ist er aber gut weggekommen, ich hab mit mehr gerechnet.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:38
Die Urteilsbegründung ist auch schon zu lesen:
Grob fahrlässige Tötung
Maximilian Werner vor 2 Minuten
"Mit massiven Abstrichen des Strafantrages"
habe er das Urteil gefällt, sagt der Richter. Er spricht den Angeklagten direkt an: "Sie sind ein ausgezeichneter Alpinist."

Aber "Sie sind offenkundig jemand, der sich hart tut, den Switch zu schaffen von eigenen Fähigkeiten, die Sie haben, zu einem anderen."

Maximilian Werner vor 3 Minuten
Die Urteilsbegründung
Die mediale Berichterstattung sei "gelinde gesagt außergewöhnlich" gewesen – und es habe"sicher eine mediale Vorverurteilung" gegeben, hält der Richter fest.

Es sei nicht Aufgabe des Gerichts "irgendein Exempel zu statuieren", oder "irgendwo die Zügel anzuziehen" – es gehe nur um ein möglicherweise strafrechtliches Fehlverhalten.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
- - - -
Edit:
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Da ist er aber gut weggekommen
Vor allem ist er mit dem Leben davongekommen.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 22:51
Zitat von ForesterForester schrieb:Irgendwas kann mit der Dauer absolut nicht stimmen. Man kann bei schlechtem Wetter oder schlechter Kondition durchaus zwei Stunden länger brauchen, aber 18 Stunden???? für den Aufstieg kann unmöglich so geplant sein.
Die Urteilsbegründung
Die mediale Berichterstattung sei "gelinde gesagt außergewöhnlich" gewesen – und es habe"sicher eine mediale Vorverurteilung" gegeben, hält der Richter fest.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Der Prozess ist in der Alpinszene sehr beachtet weil er Verantwortungen zementiert die so sonst meistens nur ausgehandelt sind. Natürlich wird man mit so einem Urteil im Hinterkopf ab jetzt mit Seilschaften nochmal ganz anders rangehen.

Was ich mitgenommen habe:
Zu spät gestartet, am Frühstücksplatzl drehen erfahrene Bergführer um wenn es 11:30 ist, die beiden sind weitergegangen als es schon 14:50 war.... Das sagt alles.
Oben auf den härtesten Passagen waren sie Lt Webcam an manchen Stellen stundenlang kaum vorwärts gekommen. Die Alpinpolizei schickte den Heli... Keine Handzeichen das sie Rettung benötigen so man das sehen konnte.... Die Alpinpolizei versuchte über Stunden ihn zu erreichen - er nahm nicht ab... 0:30 rief er zurück und gab aber nicht zu erkennen das er Hilfe benötigt. Erst als er 3:30 an einer Hütte ankam wo Menschen waren, ließ er seine Wortmeldungen an eben dieser Hütte als Notruf werten, was die Alpinpolizei veranlasste die Rettung einzuleiten die um 5 gestartet ist zu Fuß und gegen 10 die Tote erreichte.
Er hat sie verlassen ohne sie ins Biwak zu packen (hatte er dabei), ohne ihr ne Rettungsdecke zu geben (hatte er dabei), ohne ihr überhaupt den Rucksack abzunehmen, ohne ihr die Ausrüstung in den Schnee zu stellen usw.... Meine Meinung: sie war schon tot als er sie verlassen hat.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:02
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Meine Meinung: sie war schon tot als er sie verlassen hat.
Ich glaube nicht, dass sie schon tot war, als er sie verlassen hat. Denn da musste er ja auch stark damit rechnen, dass man die Tote birgt und sieht, WIE sie da hängt...
Ich glaube er ist davon gezogen, sie hat versucht irgendwie nachzukomen, bis sie gestorben ist. Weil er ignriert hat, wie es ihr ging, hat sie auch geglaubt es muss irgendwie weiter gehen, oder sie muss es versuchen bis ans bittere Ende. Brutal :-(

Ich muss gerade an Laura Dahlmeier denken. Ich würde mich nicht wundern, wenn es da auch so war, dass die Partnerin, die wiederholt gefragt hatte, ob sie nicht lieber umdrehen sollen, was Laura nicht wollte, dann einfach mal kehrt gemacht hat, und Laura alleine weiter ging. Die Berichterstattung zu dem Fall war wiederholt im Zeitverlauf völlig widersprüchlich. Im Herbst hat man in den Medien dann erfahren, dass ein Notruf aus Lauras Rucksack abgegeben worden war (wo sie doch angeblich sofort durch Steinschlag tot im Seil hing, nicht erreicht werden und nie geborgen werden konnte).


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:09
Die Tour hätte so überhaupt nicht stattfinden dürfen, wie es der Sachverständige auch deutlich ausgedrückt hat.

1. Großglockner Besteigungen sind grundsätzlich nahezu immer als Zweitagestouren mit Übernachtung in einer Hütte üblich.

2. Nachtbesteigungen gibt es, aber dabei startet man gegen 3:00 Uhr in der Nacht von einer der hochgelegenen Hütten um den Sonnenaufgang am Gipfel zu erleben.

3. Nachtbesteigungen im Winter gelten als extrem anspruchsvoll und nahezu als Königsdisziplin.

4. Nachtbestätigungen mit Startzeit morgens um 6:40 Uhr vom Tal aus, gibt es üblicherweise nicht, weil zu dieser Jahreszeit die Nacht gleich zu Beginn des Aufstiegs vorbei ist und die nächste Nacht viel zu weit in der Zukunft liegt.

5. Eine Besteigung mit einer Gesamtdauer von 16 Stunden bis zum Gipfel ohne Übernachtung gibt es ebenfalls nicht, werden nicht angeboten und ergeben keinen Sinn.

6. Nacht-Besteigungen (besonders im Winter) nur mit Profi Bergführer der sich im Gebiet besonders gut auskennt, nur mit Übernachtung am Berg und ausschließlich mit bestmöglicher professioneller hochalpiner Spezialausrüstung/Notfallausrüstung/Steigeisen/Eispickel etc und nur mit langjähriger Erfahrung. Keinesfalls für Neulinge oder Amateure.

Von den restlichen Fehlern die hier gemacht wurden und die teilweise tatsächlich passieren können, sind aber bereits die gesamt Umstände und die Planung bzw der Ablauf falsch gewesen, dass hier mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit klar war, dass es sich so nicht ausgehen kann und auch nicht ist.


Ich denke außerdem, dass auch der Angeklagte und nun Verurteilte sehr sehr viel Glück an diesen beiden Tagen hatte, dass er nicht ebenfalls verstorben ist bei dem restlichen Aufstieg oder dem langen Abstieg unter diesen Umständen nachdem er ja unterm Strich 24 Stunden mit auf- und Abstieg zu kämpfen hatte und sicherlich total übermüdet gewesen ist.


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:09
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Ich glaube nicht, dass sie schon tot war, als er sie verlassen hat. Denn da musste er ja auch stark damit rechnen, dass man die Tote birgt und sieht, WIE sie da hängt...
Was nichts ändert, so wäre sie aber nicht in seiner Verantwortung gestorben - so mglws die Denke - sondern er hat ja noch Hilfe holen wollen.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Ich glaube er ist davon gezogen, sie hat versucht irgendwie nachzukomen, bis sie gestorben ist.
Sie ist an exakt jener Stelle gestorben wo er sie verlassen hat, ihre Auffindesituation war jedoch auffällig unnatürlich.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Ich muss gerade an Laura Dahlmeier denken. Ich würde mich nicht wundern, wenn es da auch so war, dass die Partnerin, die wiederholt gefragt hatte, ob sie nicht lieber umdrehen sollen, was Laura nicht wollte, dann einfach mal kehrt gemacht hat, und Laura alleine weiter ging
Kann sein, ja. Das waren aber beide Profis... Hier nur einer, der muss ein "wir gehen weiter" nicht für voll nehmen mit seiner Erfahrung.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Im Herbst hat man in den Medien dann erfahren, dass ein Notruf aus Lauras Rucksack abgegeben worden war (wo sie doch angeblich sofort durch Steinschlag tot im Seil hing, nicht erreicht werden und nie geborgen werden konnte).
Das stimmt, ist mir auch aufgefallen. Später hieß es dann sie eigentlich sofort tot gewesen. Anfänglich hieß es noch, sie hatte schwer verletzt im Seil gehangen (was den Notruf erklärbar macht, später wollte die Partnerin sofort gesehen haben das nix mehr ging.


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:14
Zitat von watnuwatnu schrieb:Vor allem ist er mit dem Leben davongekommen.
Ja, das vor allen Dingen. Und sie hätte evtl auch überleben können, wie der Richter betont
Weitere detaillierte und vor allem schlüssige Erklärungen folgen seitens des Richters. „Wenn Sie anders agiert hätten, gehe ich stark davon aus, dass Ihre Partnerin überlebt hätte.“
Quelle: Krone

Damit wird er leben müssen.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:glaube er ist davon gezogen, sie hat versucht irgendwie nachzukomen, bis sie gestorben ist. Weil er ignriert hat, wie es ihr ging, hat sie auch geglaubt es muss irgendwie weiter gehen, oder sie muss es versuchen bis ans bittere Ende. Brutal :-(
Es würde auf jeden Fall zu seinem Charakter passen. Ähnliches Verhalten wie bei seiner Ex. Er zieht durch, ohne Rücksicht auf Verluste. MMn ist das Urteil viel zu mild.

Dass er ihr, einer Sterbenden (!) noch nicht mal den Rucksack etc abgenommen hat, spricht doch Bände.

Für mich wird spätestens durch das erste Telefonat klar, dass es ihm nicht um Rettung für sie ging.
„Den ersten Kontakt mit dem Angeklagten hatte ich um 00.35 Uhr. Er hat mich aktiv unter meiner Handynummer angerufen“, erinnert sich der Polizist. Zu diesem Zeitpunkt sei er Zuhause gewesen. „Er hat mir geschildert, dass er jener Alpinist sei, der sich mit seiner Freundin am Glockner befinde. Ich habe auch hinterfragt, warum er sich bisher nicht gemeldet hat. Er hat zu mir gesagt: ,Wir brauchen hier heroben nichts, es ist alles in Ordnung.‘“
Quelle: Krone

Da fehlen mir wirklich die Worte.


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:17
Der Richter ist übrigens selbst erfahrener Alpinist. Das sehe ich eher als Vorteil:
Richter Bergsteiger, Sanitäter, Wanderführer, Flugretter ist, stellt das für sich genommen keinen Grund dar, seine Unbefangenheit zu bezweifeln.
Quelle: Krone vor, 14 Stunden 08:45
- - -
Und er ist im untersten Absatz dieses Auszugs der Urteilsbegründung nicht so streng wie ich in einem vorherigen Post:
Maximilian Werner vor 13 Minuten
Weiters gehe der Richter davon aus:
"Sie haben [die Verstorbene] bis zu einem Punkt gebracht, der relativ safe ist, was Absturz betrifft."

Es wäre dem Angeklagten aber "ohne Weiteres möglich gewesen", die Verstorbene so zu versorgen, dass sie überlebt (etwa mit den Notfalldecken). Sie sei aber in einem Bereich zurückgelassen worden, "in dem man den Lebenswillen verliert" – was dazu führen könne, dass man nicht mehr den Willen zu Leben aufbringen kann. Und verstirbt.

Maximilian Werner vor 14 Minuten
"Zu Ihren Gunsten"
gehe der Richter davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei.

Eine von zwei Varianten sei eingetreten, sagt der Richter: Sie habe sich gezwungen gesehen, das Seil für den eigenen Abstieg abzurollen. Eine zweite Variante sei, dass sie zum Sturz gekommen sei und dann am Seil gesichert liegen geblieben sei.

Maximilian Werner vor 17 Minuten
Aber:
Der Angeklagte habe glauben müssen, dass der Polizist auf den – aus seiner Sicht – Notruf um 0 Uhr 35 reagiert und die Rettungskette in Gang setzt: "Die grundsätzliche Erreichbarkeit" sei eine Empfehlung, dadurch, dass das nicht passierte, habe sich der Angeklagte beispielsweise die Möglichkeit genommen, "Tipps zu holen."

Die Bestrebung des Mannes sei gewesen, so schnell wie möglich, in eine Schutzhütte zu kommen. "Nicht, um sich selbst zu retten, das unterstelle ich Ihnen beim besten Willen nicht." Der Angeklagte habe vielmehr versucht, Menschen zu finden, die helfen könnten.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Die Urteilsbegründung ist in den Tickern ausführlicher.
- - -
Maximilian Werner vor 12 Stunden
Kurze Zusammenfassung ...
... In der er Hoffnung, Licht ins Dunkel zu bringen: Die Verstorbene wurde am Fels fixiert gefunden, in steiler Lage. Die Füße waren freihängend.

Der Richter hinterfragte, wie das mit der Variante des Angeklagten in Einklang zu bringen ist (sagte eben, dass sie dafür – trotz Bewegungsunfähigkeit – selbst hätte absteigen müssen) – und betonte dann, dass eine wahrscheinlichere Variante ein Sturzgeschehen wäre.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:21
Aber der Sachverständige hat doch ein Sturzgeschehen ausgeschlossen.

Was heißt denn:
gehe der Richter davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei.

Eine von zwei Varianten sei eingetreten, sagt der Richter: Sie habe sich gezwungen gesehen, das Seil für den eigenen Abstieg abzurollen. Eine zweite Variante sei, dass sie zum Sturz gekommen sei und dann am Seil gesichert liegen geblieben sei.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Wie stelle ich mir eine Situation vor, wo:: "Sie hat das Seil für den eigenen abgerollt"? Warum hängt sie da mit freien Füßen, wenn sie wahrscheinlich nicht gestürzt ist?
Kann mir das bitte jemand der Kletter-Afinen hier erläutern.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:32
Aus dem Link von @watnu
Der Angeklagte habe glauben müssen, dass der Polizist auf den – aus seiner Sicht – Notruf um 0 Uhr 35 reagiert und die Rettungskette in Gang setzt:
Wie kann es ein Notruf sein oder als solcher aufgefasst werden, wenn er betont, dass alles in Ordnung sei? Das ergibt doch keinen Sinn.

Auch der getätigte Anruf von KG, bei dem sie sich wahrscheinlich verwählte, spricht dafür, dass es ihr schon um 17.20 so schlecht ging, dass sie den Notdienst kontaktieren wollte. Auch davon will er nichts mitbekommen haben, auch da war "alles in Ordnung". Er hat sie sterben lassen, jede Std ein bisschen mehr.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:41
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Was heißt denn:
gehe der Richter davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Der Richter sagt dazu:
"Zu Ihren Gunsten"
gehe der Richter davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei.
(...)
-
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Wie kann es ein Notruf sein (...)
Vielleicht auch zu Gunsten des Angeklagten/Verurteilten?

Habe zufällig in einem Kommentar beim Standard den Verweis auf den SN-Ticker gelesen:
23:04
"Null Ahnung"

Zum Anruf oder Notruf um 0.35 Uhr: „Ich rechne ihnen an, dass sie geglaubt haben, dass sie Hilfe geholt hätten.“ Dass er dann nicht mehr weiter erreichbar war, damit habe er sich die Möglichkeit genommen, von einem Alpinpolizisten Tipps zu bekommen. Der Alpinist ging davon aus, dass er auf der Adlersruhe Hilfe bekommt.

Der Richter nimmt ein Szenario an, das für den Angeklagten wohl „schwer zu schildern“ sei. Er geht davon aus, dass die Frau nicht selbstständig abgeklettert ist. Vielmehr sei es wohl so gewesen, dass die Salzburgerin an der Stelle unterhalb des Gipfels blockiert war, so der Richter, und der Angeklagte sie nicht über die Stelle brachte. Zweites Szenario, das für den Richter plausibel erscheint: Die Frau kam zum Sturz, verlor ihren Handschuh, konnte dann nicht mehr weiterklettern, der Angeklagte musste sie zurücklassen.

Der Richter sagt, dass der Angeklagte die Situation „völlig falsch“ eingeschätzt habe. „Sie hatten null Ahnung.“
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343


5x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:44
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:
Den ersten Kontakt mit dem Angeklagten hatte ich um 00.35 Uhr. Er hat mich aktiv unter meiner Handynummer angerufen“, erinnert sich der Polizist. Zu diesem Zeitpunkt sei er Zuhause gewesen. „Er hat mir geschildert, dass er jener Alpinist sei, der sich mit seiner Freundin am Glockner befinde. Ich habe auch hinterfragt, warum er sich bisher nicht gemeldet hat. Er hat zu mir gesagt: ,Wir brauchen hier heroben nichts, es ist alles in Ordnung.‘“
Quelle: Krone

Da fehlen mir wirklich die Worte
Hier hat er - so der Podcast - über seine Anwälte aber schon im Vorfeld des Prozesses entgegnet, das er in diesem Telefonat den rettenden Notruf formuliert hat. Ein klarer Widerspruch zu der Aussage des Polizisten und man hat im Vorfeld des Prozesses erwartet, daß dies eine sehr große Rolle spielen wird, thematisch eben wieviel Fehler hat die Alpinpolizei gemacht... Die Verantwortung der Alpinpolizei wurde jedoch im Prozess mMn zu keiner Zeit infrage gestellt. Das Thema Anruf war keins worüber man sich gestritten hat, oder?
Der Angeklagte habe glauben müssen, dass der Polizist auf den – aus seiner Sicht – Notruf um 0 Uhr 35 reagiert und die Rettungskette in Gang setzt:
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Was dem Soloabstieg widerspricht... Wenn ich denke, die Rettung ist angelaufen, gibt es keinen Grund (außer der eigenen Rettung) die Partnerin zu verlassen vor allem weil zu zweit die Überlebenschancen für sie deutlich höher gewesen wären.


melden

Todesdrama am Großglockner

19.02.2026 um 23:52
Vielmehr sei es wohl so gewesen, dass die Salzburgerin an der Stelle unterhalb des Gipfels blockiert war, so der Richter, und der Angeklagte sie nicht über die Stelle brachte.
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343

Soll heißen, ihr hat die Kraft gefehlt oder bereits Erfrierungserscheinungen, oder der Tritt gefehlt wegen Steigeisen- Problemen, sodass sie weder vorwärts noch rückwärts konnte, und an der Stelle ist sie daher dann gestorben?
Mich wundert etwas, dass er in so einer Situation dann überhaupt rankonnte an ihren Rucksack mit dem Biwaksack, wenn sie an einer Stelle im Fels hängt, wo sie weder vor noch zurück kann.


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 00:05
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Soll heißen,
Ich glaube, u. g. Blockade im Seil ist gemeint:
or 36 Minuten;
23:19
(...) Der Richter klärt den Salzburger unter anderem darüber auf, wie schnell eine Seilblockade eigentlich gelöst werden kann. „Und das wissen Sie mit all Ihrer Erfahrung.“ (...)
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196

Gerade, weil ich selbst mich über den Freund so aufrege, finde ich, der Richter hat besonnen geurteilt und miteinbezogen, dass der Freund vorverurteilt wurde:
23:40
Keine Erklärung

Der Verteidiger und sein Mandant bitten um Bedenkzeit, so auch der Staatsanwalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

23:39
„Ich sehe sie nicht als Mörder“

Der Richter endet seinen Vortrag mit einem letzten Hinweis, der ihm wichtig persönlich wichtig sei:


„Auf Social Media gab es zu diesem Verfahren viele Postings. Man hat sie als Mörder bezeichnet. Man hat sie als denjenigen bezeichnet, der seine eigene Haut retten wollte. Mir ist es ein Anliegen zu sagen, dass ich diese Ansicht nicht teile. Nach meinem Dafürhalten haben sie ihre Partnerin nicht mutwillig zurückgelassen. Ich sehe sie nicht als das, was da über Social Media gepostet wurde. Ich sehe sie nicht als Mörder. Ich sehe sie als den, der seine Situation falsch eingeschätzt hat.“

23:31
Schmaler Grat

„Der Grat im alpinen Gelände ist ein schmaler Grat“, sagt der Richter. „Wenn ihnen die Tour gelingt, dann sind sie der Hero.“ Wenn es ihm nicht gelinge, falle die Härte des Gesetzgebers auf den Mann ein. „Es ist unglaublich tragisch, was da passiert ist. Kein Urteil der Welt bringt Ihnen Ihre Freundin zurück.“

23:25
„Letzten Endes …“

„… sehe ich die grobe Fahrlässigkeit noch erfüllt“, fasst Hofer zusammen. „Ich sehe sie deswegen erfüllt, weil Sie ausreichend Gelegenheit hatten, ihr Können abzuschätzen“, sagt er in Richtung des Angeklagten über die Verstorbene. „Es ist für mich schwer nachvollziehbar zu glauben, dass die Erschöpfung innerhalb einer Stunde eingetreten ist.“ Der Leistungsabfall hat eine Vorgeschichte, so der Richter. „Und die fängt viel weiter unten an.“ Er habe Maßstäbe, die für ihn gelten, auf seine Partnerin angewandt. „Sie haben grob fahrlässig den Tod verursacht.“

Mildernd wertete der Richter, dass der Angeklagte unbescholten ist, dass er den Verlust seiner Freundin erfahren musste und dass über ihn eine mediale Lawine, „nicht unbedingt von den professionellen Medien, aber auf Social Media“, im Zuge des Verfahrens hereinbrach.
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343

Ich wünsche eine Gute Nacht - hoffentlich "tickerts" im Bett nicht weiter.


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 00:10
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Soll heißen, ihr hat die Kraft gefehlt oder bereits Erfrierungserscheinungen, oder der Tritt gefehlt wegen Steigeisen- Problemen, sodass sie weder vorwärts noch rückwärts konnte, und an der Stelle ist sie daher dann gestorben?
Wie es zu der Auffindesituation kam, lässt sich vielleicht nicht mehr abschließend klären. Aber nachdem Thomas P. gegangen war, hat Kerstin G., auf sich allein gestellt, vielleicht noch einmal ihre letzten Kräfte mobilisiert. Nach Einschätzung eines Bergretters, der als Zeuge befragt wurde, könnte sie versucht haben, von der Stelle, an der Thomas P. sie wohl fixiert hatte, herunterzuklettern, blieb dann aber im Seil hängen:
Der Richter hatte bereits erklärt, dass Kerstin G. am Morgen des 19. Januar tot etwa zehn Meter unterhalb einer Stelle gefunden worden war, wo der Angeklagte sie mit einem Seil am Fels gesichert haben soll, um sie vor einem Absturz zu bewahren. Das Opfer hing baumelnd an einem Seil.

Eine medizinische Gutachterin hielt es für unwahrscheinlich, dass sich Kerstin G. in ihrem Erschöpfungszustand aus der Position habe lösen und herabklettern können, berichtet «Focus Online». Sie schloss es jedoch nicht aus. Aufgrund der Todesflecken ging die Gutachterin davon aus, dass Kerstin G. zwei Stunden lang in der Wand hing, ehe sie gestorben sei, zitiert der «Kurier». Ein Bergretter, der Kerstin G.s Leiche fand, äusserte sich zur Auffindeposition des Opfers. «Es schaut für mich so aus, als ob sie abgeklettert wäre», zitiert der «Kurier» seine Antwort auf eine Nachfrage des Richters.
https://www.blick.ch/ausland/es-tut-mir-unendlich-leid-frau-33-erfriert-am-grossglockner-freund-vor-gericht-id21709755.html


melden