Im Verlauf der Tour habe man nämlich in Erwägung gezogen, aus der Eintagestour eine Zweitagestour zu machen.
Quelle:
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343...Es wäre ihnen ganz einfach nichts anderes übriggeblieben, weil sie doch viel zu erschöpft war, als dass sie nachher noch komplett absteigen hätten können. Die Adlerhütte liegt auf der Abstiegs- Normalroute eine Stunde unterm Gipfel (Österreichs höchste Berghütte). Der zweite Tag war übrigens ohnehin schon angebrochen, wenn man nach der Uhrzeit (null Uhr) geht.
behind_eyes schrieb:wenn er davon ausgeht das dies ein Notruf war und jetzt die Rettung kommt, warum entfernt er sich von ihr?
Weil der Hubschrauber wegen Windes nicht mehr fliegen konnte, das hat man man ihm definitv bei dem Telefonat gesagt.
Und die nächste theoretische Möglichkeit Menschen zu finden, die zu ihr steigen hätten können, war diese Adlerhütte - etwas mehr als eine Stunde dürfte er dorthin vom Gipfel gebraucht haben. Also deutlich weniger als wenn die Bergrettung auf der Normalroute 5h aufsteigt.
- Abgesehen davon, dass er in dieser Situation auf Grund der diversen Umstände wahrscheinlich nicht mehr rational entscheiden konnte.
Wenn ich mich recht erinnrn konnte, war aber der Richter der Meinung dass er absteigen hätte können zur Partnerin. Mir ist nicht klar, ob er ihr in der Auffindeposition Schier und Rucksack abnehmen hätte können, und den Biwacksack und Notfalldecke auspacken. Es klingt ja so als konnte er sie 1,5h lang nicht aus der Blockade bringen.