sunrise2008 schrieb: (…) Ich finde, hier machen sich manche Vermutungen etwas selbständig. Thomas P. wird jetzt von manchen in eine Art Schublade gesteckt, nach dem Motto "der war IMMER nur mit Frauen am Berg und NUR mit Unterlegenen. "
Das lässt sich aber doch überhaupt nicht belegen mit den paar Informationen, die wir haben.
Danke, o. g. klaue ich mir jetzt mal, weil es generell passt. Und man kann noch so oft die belegten Infos wiederholen …
(Irren oder etwas verwechseln und vergessen können wir alle, das meine ich nicht.)
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parabol schrieb:Ich würde den Aussagen von TP nicht zu viel Gewicht beimessen. Die meisten seiner Aussagen haben sich als falsch erwiesen oder sind zumindest umstritten.
Und warum pickst du dir dann gerade die Aussage von TP raus? Darum ging es nicht. Die Kernaussage meines Posts war:
In der Verhandlung wurde wohl nicht geäußert, dass am Handschuh etwas verdächtig ist.
Nach den spärlichen Informationen, die wir zum Thema Handschuh haben, kann ich nichts besonders Verdächtiges erkennen. O. g. Aussage von TP war eines der spärlichen Beispiele, die ich zusammenfasste, weil Handschuhe erwähnt wurden.
Beitrag von watnu (Seite 49)- -
Silberstreif. schrieb:Deshalb war meine Assoziation 10m Seillänge gewesen.
Dann verstehst du nun evtl. auch, warum ich dich wiederholt danach fragte, woher die Angabe "10 m Seil" stammt, worauf du wiederholt geschwiegen hast.
Bevor das jemand aufschnappt die/der nur sporadisch liest: Inzwischen ist klar, dass das ein Fehler war.
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Silberstreif. schrieb:Vielleicht hatte ich früher etwas missverstanden in der Vermischung der Begriffe Fixierung und Blockade
Unten hast du auch etwas missverstanden und den unvollständigen Satz aus dem Kontext gerissen:
Das Original beinhaltet nichts anderes als das, was schon seit der Verhandlung bekannt ist: Der Richter glaubte TP die Version nicht, dass er K. oben am Felsen fixierte. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, was du daraus gemacht hast: Dass K. es nach oben geschafft haben könnte:
Silberstreif. schrieb:Der Richter geht davon aus, dass er seine geschwächte Freundin nicht im oberen Bereich nach dem Ausstieg des Stüdlgrats gesichert hat
Mädel, warum stürzt du da oben noch nachdem du's geschafft hast!
Es ist so zum Heulen.
Langform:
Was den Auffindungsort von Kerstin G. angeht, so glaubt Hofer nicht, dass es sich so zugetragen hat, wie Thomas P. es geschildert hat. „Ich nehme ein Szenario an, das für Sie vielleicht schwer erträglich zu verantworten ist, bei dem es theoretisch andere Möglichkeiten gibt, die für mich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind.“ Der Richter geht davon aus, dass er seine geschwächte Freundin nicht im oberen Bereich nach dem Ausstieg des Stüdlgrats gesichert hat, bevor er sich aufmachte, um Hilfe zu holen, sondern dass sie entweder blockiert war oder wieder abgestürzt ist, „und Sie nicht in der Lage waren, sie zu bergen und sie sie zurücklassen haben müssen“.
Quelle:
Wikipedia: Diskussion:Tod einer Bergsteigerin am Großglockner im Jänner 2025Zitat noch länger:
Beitrag von Emil26 (Seite 46)- -
Silberstreif. schrieb:Das ist völlig unlogisch in ihrem erschöpften Zustand.
Wenn du das jetzt erkannt hast, wird nun auch klar sein, dass sie es wohl nicht auf den Gipfel geschafft hätte, um dann mit dem Splitboard zur Adlerruhe abzufahren. Bisher hast du nämlich ausgeblendet, was schon im Thread steht und sich auf dein unten angenommenes Szenario übertragen lässt.
Silberstreif. schrieb:Vielleicht war sie gar nicht zu erschöpft um noch zur Adlerhütte abzufahren.
Alles ist möglich.
Im Standard-Zitat wird der Erschöpfungszustand in Bezug auf TPs Version angesprochen, also ob K. noch in der Lage war, sich dort, wo TP sie fixiert haben will, aufzurappeln, um allein weiterzugehen. Und ob es dann zu einem Absturz gekommen sein könnte, was quasi ausgeschlossen wurde. Somit hätte sie es sicherlich auch nicht zum Gipfel geschafft:
"Ich tu mir unglaublich hart, Ihre Variante, mit dieser Situation in Einklang zu bringen", (…)
"Ist es möglich, dass, wenn man entkräftet ist, nochmal alles gibt, was möglich ist", fragt der Verteidiger des Angeklagten – praktisch in einem letzten Schub. Die Sachverständige bekräftigt: Sie hält das für unwahrscheinlich.
Quelle:
https://www.derstandard.de/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet