Ich bin zwar kein Alpinist, habe aber in der Kindheit und Jugend öfters Bergtouren gemacht-
Verfolge hier der Diskussion, schon seit gestern und einiges hat mich immer zu Verwunderung gebracht.
Am Fall selbst aber auch an den Kommentaren hier.
Silberstreif. schrieb:ch wollte mit diesem Post nur sagen, dass ich noch irgendwie nachvollziehen kann, dass diese Persönlichkeiten so relativ knapp vorm Zeil nicht aufgeben wollten. gerechtfertigt ist das Verhalten deshalb nicht.
Komplett falsche Beurteilung .
Es gab an diesem Punkt kein zurück mehr , sondern nur den Weg über den Gipfel zum einfacheren Abstieg auf der abderen Seite
Streusel schrieb:Genau das war wahrscheinlich das Problem. Sie hing da und ihr Freund war nicht in der Lage sie raufzuziehen. Darum die Suche nach Unterstützung.
Was für Unterstützung ?
Ich weis nicht wie manche sich so etwas vorstellen und empfehle die Reportage zu dem Fall.
Die Hütte war nicht besetzt nur ein Sicherheitsraum begehbar
Wie auch schon von anderen geschrieben, sollte man sich einen realistischen Eindruck der Umstände machern.
Zaunkönigin schrieb:Man bekommt dort auch einen Eindruck von dem Gelände bzw den Kletterwänden und die beiden Bergwanderer erklären gut, was notwendig ist und war es von dem Verurteilten versäumt wurde.
sooma schrieb:nd hoffe nur, dass nie wieder irgendjemand mit ihm alleine irgendwo klettert oder Ähnliches.
Gibt es so etwas wie ein "Bergsteigverbot" ?
Wahrscheinlich nicht.
Ich hoffe der Mann wird nie wieder eine Bergtour organisieren oder anführen und aus egoistischer Haltung andere Menschen in Gefahr bringen.
Er kann das nicht. Muss er einsehen.
Interested schrieb:Warum war sein Handy auf Flugmodus, wenn die Situation sich schon als kritisch für sie darstellte?
Es war wohl auf lautlos gestellt, wobei zu bezweifeln ist, ob er es überhaupt gehört hätte.
Dennoch ist die "Nichtbenutzung" des Handys eigentlich kaum vernünftig erklärbar.
Boho schrieb:ein, denn der Richter hat ja sehr deutlich gemacht, dass es auch eine andere Variante gäbe, die für ihn wesentlich schärfere Konsequenzen hätte - die er aber nicht sicher annehmen kann. Einiges lässt darauf schließen, aber eben nicht mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit. Es passt ja nicht wirkliches alles zusammen - egal welche Variante man annimmt.
Ich sehe da auch so einige Unstimmigkeiten, die zu einem ganz anderem Ablauf und einer ganz anderen Betrachtung des Falles hätte führen müssen.
Andereseits ist der Richter selbst Alpinist und kann sich besser in die Ausnahmesituation hineindenken.
Obwohl der eine Bergsteiger sagt, es wäre ein " No Go" jemanden alleiner zurück zu lassen kann es Situationen geben, wo es nur noch ums eigene Überleben geht.
Im Himalaya liegen auf den Bergen einige Bergsteiger die nicht mehr weiter konnten, und gezwungenermaßen zurückgelassen wurden.
Auch Messner musste wohl seinen Bruder zurücklassen
https://www.stern.de/reise/fernreisen/everest-besteigung--leichen-pflastern-den-weg-zum-gipfel-31804136.html Ob das für die Alpen auch gilt ? Ich wage es zu bezweifeln.
Hier auf jeden Fall hätte der Mann anders reagieren müssen und mit seiner Partnerin rechtzeitig einen Hilferuf auslösen, einen geschützten Platz zum biwakieren die Nacht über suchen und dann auf Hilfe warten-
Ebenso ist mir, der ich auch mehrfach auf Bergtouren gegangen bin, vollkommen unverständlich, das keiner der beiden irgend welchern Not- Proviant oder wärmende Getränke dabei hatte. Warum hatte er keine brauchbare Flasche gekauft ? Die gibt es und die braucht man bei den Temperaturen
Auch, das die Frau mit der falschen Schuhausrüstung los marschierte, was er offensichtlich auch wusste und in Kauf nahm.
Alles Dinge , die ich gelernt habe zu berücksichtigen, wenn man zu einer Wander Tour im Hochgebirge im Sommer unterwegs war worden hier sträflichst vernachlässigt.
Ich denke auch folgendes:
RiveGauche schrieb:Oder verheimlicht er etwas? Ich finde, es würde zu gut zu einem toxisch männlichen Verhalten passen. So a la "die soll sehen, wo sie bleibt!" Da fehlte ihm das Urteilsvermögen oder er war zu wütend und hat so mehr oder weniger unbewusst ihren Tod in Kauf genommen.
So denke ich das auch.
Offensichtlich wollte er an sein Ziel und nicht zugeben, das er sich "verzockt" hatte mit der Nummer.
Zaunkönigin schrieb:Es ist die Frage, ob und wie die beiden darüber gesprochen haben, ob sie umdrehen oder weitergehen.
Vielleicht wäre sie sogar gerne umgedreht, aber er wollte nicht. Und dann stellt sich die Frage, hätte sie es alleine zurück geschafft?
Ich nehme an, deshalb ist die Go Pro verschwunden.
Wenn sie eine erfahrene Alpinistin war, wie dargestellt, wird sie irgendwann, vielleicht schon am Frühstücksplatz einen Abbruch des Unternehmens in Betracht gezogen haben. Vielleicht hat man sich auch bereits darüber gestritten und das wäre auf seinen Go Pro Aufnahmen ausführlich dargestellt. Sein Egoismus hat vielleicht sein Handeln bestimmt und er wollte nicht scheitern.
Wie der eine Bergsteiger in der ZDF Reportage sagte: Ein guter Bergsteiger muss wissen, wann es nötig ist. Alle guten Bergsteiger haben schon Touren abgebrochen.
Offensichtlich empfand er es als Scheitern und war zu stolz sich das einzugestehen.
frauZimt schrieb:ch denke, der Verurteilte konnte kurz vor dem Gipfel nicht aufgeben.
"Konnte nicht" aufgrund seines Ehrgeizes und weil das Ziel so nahe war. Also "wollte nicht".
Ich denke, da ist was dran.
Er hätte bei seiner Freundin bleiben müssen und rechtzeitig Hilfe herbeirufen.
Er hat sie , hart gesagt, zum sterben zurückgelassen.
Ich finde die Strafe aufgrund der Anzahl der groben Fahrlässigkeiten seitens des Angeklagten, der unterlassenen Hilfeleistung und der kompletten Überschätzung seiner selbst , für zu gering.
Ich hoffe der Verurteilte hat eingesehen, das er als Bergführer planerisch und charakterlich nicht in der Lage ist, nochmals alpine Touren zu führen.