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Todesdrama am Großglockner

1.241 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

21.02.2026 um 22:19
Zitat von antheanthe schrieb:Aber irgendwelche Symptome wird sie definitiv gehabt haben, sonst hätte sie sicherlich kein Ibuprofen genommen
Vielleicht hat sie es auch erst am Berg eingenommen.
Ich habe keine Ahnung, was man so mit sich fuehrt, wenn man einen Berg besteigt, aber ein Schmerzmittel könnte ich mir vorstellen.


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Todesdrama am Großglockner

21.02.2026 um 22:21
P.S: ich meine, dass die Erkältung schon spürbar abgeklungen war. Da ist manchmal Pause bevor dann bei weiterer Belastung etwas nachkommt wie Entzündungen auf anderen Organen. Das passiert bei Sportlern immer wieder so.


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Todesdrama am Großglockner

21.02.2026 um 23:51
Zitat von watnuwatnu schrieb:13.30 Uhr: Frühstücksplatzl auf 3550 Metern. ...
20 Min. Pause lt. Standard

?? Ab dem Frühstücksplatzl habe man "a bissl länger gebraucht, als angenommen", sagt der Angeklagte. Es sei auch eine Seilblockade aufgetreten
...
Zitat von watnuwatnu schrieb:17.00 Uhr: Notruf "149" oder "140" mit Ks. Handy?

?? 17.30/18.00 Uhr:
„Wir haben ausgemacht, dass sie sich meldet, wenn sie oben ist.“ Ihre Tochter hat sich dann von unterwegs einmal gemeldet – mit den Worten: „Wir sind gut unterwegs.“ Dann gab es noch eine zweite Nachricht am Abend des 18. Jänner. Die 33-Jährige schrieb „unten“ an ihre Mutter
Zitat von watnuwatnu schrieb:18.00 Uhr: Eintritt der Dunkelheit im Januar (laut SV in der Verhandlung)
Auch von mir ein herzliches Dankeschön an dich,

@watnu Langsam lichtet sich der Nebel (um die zeitlichen Zusammenhänge zum Anrufversuch und sms). Hier "meine" Timeline.
Um 14:30 Uhr war man beim "Frühstücksplatzl "und ist nach 20 Minuten weitergestiegen.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette (10:34 Uhr)
Der Angeklagte erklärt, die Verzögerung durch den Seilverhänger habe etwa eineinhalb Stunden Zeitverlust gebracht. Nach 30 Minuten kam man zur "Schlüsselstelle", so Thomas P. Dort habe seine Freundin einen Seilpendler gehabt, nachdem sie ausgerutscht war. Dabei hat sie sich an der Hüfte und an einer Hand verletzt.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette (10.59 Uhr)
Lt Kurier grob geschätzt : 14.30 Frühstücksplatzl, 14.50 weiter, Verzögerung bis 16.20, Seilpendler 16.50 (+x). Dann evtl wieder eine Pause, Verletzung angeschaut / Handschuh ausgezogen und bei der Gelegenheit Handy zur Hand genommen. Falsche Nr gewählt, 17.30 Uhr. Auf Rückruf gewartet. Dann Nachricht an Mutter gesendet? 18.07 Uhr.
Kerstin G. habe um 18:07 Uhr an ihre Mutter geschrieben: "Wir sind fertig mit der Tour." Der Angeklagte hat dazu keine Wahrnehmung. Um 17:30 Uhr habe Kerstin G. versucht, die 149 zu wählen.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette (10.19 Uhr)


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 00:25
Ich bin zwar kein Alpinist, habe aber in der Kindheit und Jugend öfters Bergtouren gemacht-
Verfolge hier der Diskussion, schon seit gestern und einiges hat mich immer zu Verwunderung gebracht.
Am Fall selbst aber auch an den Kommentaren hier.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:ch wollte mit diesem Post nur sagen, dass ich noch irgendwie nachvollziehen kann, dass diese Persönlichkeiten so relativ knapp vorm Zeil nicht aufgeben wollten. gerechtfertigt ist das Verhalten deshalb nicht.
Komplett falsche Beurteilung .
Es gab an diesem Punkt kein zurück mehr , sondern nur den Weg über den Gipfel zum einfacheren Abstieg auf der abderen Seite
Zitat von StreuselStreusel schrieb:Genau das war wahrscheinlich das Problem. Sie hing da und ihr Freund war nicht in der Lage sie raufzuziehen. Darum die Suche nach Unterstützung.
Was für Unterstützung ?
Ich weis nicht wie manche sich so etwas vorstellen und empfehle die Reportage zu dem Fall.
Die Hütte war nicht besetzt nur ein Sicherheitsraum begehbar
Wie auch schon von anderen geschrieben, sollte man sich einen realistischen Eindruck der Umstände machern.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Man bekommt dort auch einen Eindruck von dem Gelände bzw den Kletterwänden und die beiden Bergwanderer erklären gut, was notwendig ist und war es von dem Verurteilten versäumt wurde.
Zitat von soomasooma schrieb:nd hoffe nur, dass nie wieder irgendjemand mit ihm alleine irgendwo klettert oder Ähnliches.
Gibt es so etwas wie ein "Bergsteigverbot" ?
Wahrscheinlich nicht.
Ich hoffe der Mann wird nie wieder eine Bergtour organisieren oder anführen und aus egoistischer Haltung andere Menschen in Gefahr bringen.
Er kann das nicht. Muss er einsehen.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Warum war sein Handy auf Flugmodus, wenn die Situation sich schon als kritisch für sie darstellte?
Es war wohl auf lautlos gestellt, wobei zu bezweifeln ist, ob er es überhaupt gehört hätte.
Dennoch ist die "Nichtbenutzung" des Handys eigentlich kaum vernünftig erklärbar.
Zitat von BohoBoho schrieb:ein, denn der Richter hat ja sehr deutlich gemacht, dass es auch eine andere Variante gäbe, die für ihn wesentlich schärfere Konsequenzen hätte - die er aber nicht sicher annehmen kann. Einiges lässt darauf schließen, aber eben nicht mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit. Es passt ja nicht wirkliches alles zusammen - egal welche Variante man annimmt.
Ich sehe da auch so einige Unstimmigkeiten, die zu einem ganz anderem Ablauf und einer ganz anderen Betrachtung des Falles hätte führen müssen.
Andereseits ist der Richter selbst Alpinist und kann sich besser in die Ausnahmesituation hineindenken.
Obwohl der eine Bergsteiger sagt, es wäre ein " No Go" jemanden alleiner zurück zu lassen kann es Situationen geben, wo es nur noch ums eigene Überleben geht.
Im Himalaya liegen auf den Bergen einige Bergsteiger die nicht mehr weiter konnten, und gezwungenermaßen zurückgelassen wurden.
Auch Messner musste wohl seinen Bruder zurücklassen
https://www.stern.de/reise/fernreisen/everest-besteigung--leichen-pflastern-den-weg-zum-gipfel-31804136.html
Ob das für die Alpen auch gilt ? Ich wage es zu bezweifeln.
Hier auf jeden Fall hätte der Mann anders reagieren müssen und mit seiner Partnerin rechtzeitig einen Hilferuf auslösen, einen geschützten Platz zum biwakieren die Nacht über suchen und dann auf Hilfe warten-

Ebenso ist mir, der ich auch mehrfach auf Bergtouren gegangen bin, vollkommen unverständlich, das keiner der beiden irgend welchern Not- Proviant oder wärmende Getränke dabei hatte. Warum hatte er keine brauchbare Flasche gekauft ? Die gibt es und die braucht man bei den Temperaturen
Auch, das die Frau mit der falschen Schuhausrüstung los marschierte, was er offensichtlich auch wusste und in Kauf nahm.
Alles Dinge , die ich gelernt habe zu berücksichtigen, wenn man zu einer Wander Tour im Hochgebirge im Sommer unterwegs war worden hier sträflichst vernachlässigt.
Ich denke auch folgendes:
Zitat von RiveGaucheRiveGauche schrieb:Oder verheimlicht er etwas? Ich finde, es würde zu gut zu einem toxisch männlichen Verhalten passen. So a la "die soll sehen, wo sie bleibt!" Da fehlte ihm das Urteilsvermögen oder er war zu wütend und hat so mehr oder weniger unbewusst ihren Tod in Kauf genommen.
So denke ich das auch.
Offensichtlich wollte er an sein Ziel und nicht zugeben, das er sich "verzockt" hatte mit der Nummer.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es ist die Frage, ob und wie die beiden darüber gesprochen haben, ob sie umdrehen oder weitergehen.
Vielleicht wäre sie sogar gerne umgedreht, aber er wollte nicht. Und dann stellt sich die Frage, hätte sie es alleine zurück geschafft?
Ich nehme an, deshalb ist die Go Pro verschwunden.
Wenn sie eine erfahrene Alpinistin war, wie dargestellt, wird sie irgendwann, vielleicht schon am Frühstücksplatz einen Abbruch des Unternehmens in Betracht gezogen haben. Vielleicht hat man sich auch bereits darüber gestritten und das wäre auf seinen Go Pro Aufnahmen ausführlich dargestellt. Sein Egoismus hat vielleicht sein Handeln bestimmt und er wollte nicht scheitern.
Wie der eine Bergsteiger in der ZDF Reportage sagte: Ein guter Bergsteiger muss wissen, wann es nötig ist. Alle guten Bergsteiger haben schon Touren abgebrochen.
Offensichtlich empfand er es als Scheitern und war zu stolz sich das einzugestehen.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:ch denke, der Verurteilte konnte kurz vor dem Gipfel nicht aufgeben.
"Konnte nicht" aufgrund seines Ehrgeizes und weil das Ziel so nahe war. Also "wollte nicht".
Ich denke, da ist was dran.
Er hätte bei seiner Freundin bleiben müssen und rechtzeitig Hilfe herbeirufen.
Er hat sie , hart gesagt, zum sterben zurückgelassen.
Ich finde die Strafe aufgrund der Anzahl der groben Fahrlässigkeiten seitens des Angeklagten, der unterlassenen Hilfeleistung und der kompletten Überschätzung seiner selbst , für zu gering.

Ich hoffe der Verurteilte hat eingesehen, das er als Bergführer planerisch und charakterlich nicht in der Lage ist, nochmals alpine Touren zu führen.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 00:50
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Ich wollte mit diesem Post nur sagen, dass ich noch irgendwie nachvollziehen kann, dass diese Persönlichkeiten so relativ knapp vorm Zeil nicht aufgeben wollten. gerechtfertigt ist das Verhalten deshalb nicht.
Komplett falsche Beurteilung .
Es gab an diesem Punkt kein zurück mehr , sondern nur den Weg über den Gipfel zum einfacheren Abstieg auf der abderen Seite
Ich habe nicht von "zurück" geschrieben, sondern von "aufgeben". - Aufgeben indem sie den Notruf wählen, sodass der Hubschrauber, der um 22.30 ja schon einmal nach ihnen geschaut hat, ihnen doch hilft. Um 0.30 Uhr hat der Partner ja dann die Bergrettung zurückgerufen, und er behauptet im Prozess, dass er damit die Rettungskette ausgelöst hat (nur leider hatte der Sturm in den zwei Stunden zugenommen, und man sagte ihm, dass der Hubschrauber jetzt nicht fliegen kann. In den zwei Stunden waren sie nicht mehr viel Höhenmeter weitergekommen). Das ist dann Aufgeben 50m unterm Gipfel.


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22.02.2026 um 00:55
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich nehme an, deshalb ist die Go Pro verschwunden
Es hieß doch, er hätte bereits Tage nach dieser Tour auf seinen SM accounts Fotos von der Tour hochgeladen. Fotografiert er denn zusätzlich mit Handy, wenn er eine GoPro umgehängt hat?


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22.02.2026 um 00:57
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es war wohl auf lautlos gestellt, wobei zu bezweifeln ist, ob er es überhaupt gehört hätte.
Die meisten Menschen haben doch bei Handy lautlos den Vibrationsalarm eingestellt. Zumindest beim Klettern würde das Sinn machen. Ich nehme ihm die Story nicht ab.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Auch Messner musste wohl seinen Bruder zurücklassen
Dazu gibt es Zweifel und etliche Videos auf YouTube bei Interesse. Auch Messner ist bekanntlich sehr ambitioniert und es heißt, dass er so die besagte Route offiziell als erster gegangen ist. Des Weiteren hat er Wetterwarnungen ignoriert. Darüber hinaus ließ er die vermeintlichen Überbleibsel seines Bruders nach deren Fund recht schnell traditionell verbrennen, so dass heute dazu keine Nachforschungen mehr angestellt werden können …
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Er hätte bei seiner Freundin bleiben müssen und rechtzeitig Hilfe herbeirufen.
Er hat sie , hart gesagt, zum sterben zurückgelassen.
Wenn man das Urteil weiter spinnt, welches etliche unstimmige Punkte ja gar nicht weiter bearbeitet hat, muss man in Zukunft überspitzt gesagt nur auf einen Berg gehen, wenn man sich seiner Partnerin entledigen möchte. Kriegt ja keiner mit und es steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 00:58
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Was für Unterstützung ?
Ich weis nicht wie manche sich so etwas vorstellen und empfehle die Reportage zu dem Fall.
Die Hütte war nicht besetzt nur ein Sicherheitsraum begehbar
Das weiß ich.
In diesem Sicherheitsraum hätten andere Bergsteiger sein können. Eine sehr kleine Chance. Aber seine einzige.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 02:30
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:ie meisten Menschen haben doch bei Handy lautlos den Vibrationsalarm eingestellt. Zumindest beim Klettern würde das Sinn machen. Ich nehme ihm die Story nicht ab.
In dert Reportage wurde gesagt, das er den Vibrationsalarm nicht hätte war nehmen können bei der Kleidung und der Umgebung.
Das klingt plausibel.
Nicht plausibel ist, das er die Anrufe nicht bemerkt haben soll.
Warum überhaupt war das Handy auf lautlos gestellt in solch einer Situation.
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Wenn man das Urteil weiter spinnt, welches etliche unstimmige Punkte ja gar nicht weiter bearbeitet hat, muss man in Zukunft überspitzt gesagt nur auf einen Berg gehen, wenn man sich seiner Partnerin entledigen möchte. Kriegt ja keiner mit und es steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.
Dem Anschein kann man sich nicht verschließen bei all den Ungereimtheiten
Zumindest war da jemand grob fahrlässig unterwegs, wenn man keinen Vorsatz unterstellen will.
Mir wurde da zu wenig ermittelt, wie genau der Aufstieg sich abgespielt hat.
Wollte sie vielleicht schon längst abbrechen, was er widerum aus egoistischen Gründen ablehnte.
Hatte sie sich darauf verlassen, das er abbricht, wenn sie merkt sie schaft den Aufstieg nicht?
Gibt es da alpine Regeln, wie man sich dann verhält?
War er so egoistisch keine Rücksicht darauf zu nehmen ?
Blieb ihr nichts weiter übrig, als schlußendlichg weiter zu gehen, weil ein Abstieg alleine nicht mehr möglich war.

Wie wurde das während der Pour untereinander komuniziert ?
Dies sind alles Punkte, die den Verurteilten weiter belasten könnten und die bestimmt auf der Bodycam festgehalten wurden.
Das nun gerade diese verloren ging, kann man als Zufall betrachten aber es bürgt auch den Verdacht, der Verurteilte habe diese mit Absicht weggeworfen um was zu verschleiern.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 05:57
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Gibt es so etwas wie ein "Bergsteigverbot" ?
Wahrscheinlich nicht.
Habe ich nicht behauptet, sondern hoffe ebenfalls:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich hoffe der Mann wird nie wieder eine Bergtour organisieren oder anführen und aus egoistischer Haltung andere Menschen in Gefahr bringen.
Er kann das nicht. Muss er einsehen.



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22.02.2026 um 06:25
@Nightrider64

Ich fühle ähnlich und kann gut nachvollziehen, was du schreibst. Was mir dann noch in den Sinn kommt: Warum versucht sie am Nachmittag, den Notruf zu erreichen, auch wenn das aufgrund der falsch gewählten Nummer misslingt? Ich glaube, spätestens hier war ihr klar, dass sie sich in einer Notsituation befindet!

Warum macht sie dann weiter und sendet auch gegen 22:30 Uhr keine Signale an den Rettungshubschrauber?

Ihre Mutter beschreibt sie als stark und möchte keine Schwäche zeigen. Sie steht hinter ihrem Ex-Partner.

War sie vielleicht eine Frau, für die es wichtiger war, Stärke nach außen zu zeigen, als auf ihr eigenes Wohl zu achten?

Für andere stark zu sein und nach außen den Schein zu wahren, wird oft in der Kindheit verankert!


Warum ist es der Mutter so wichtig, dass K nicht als unerfahrene Bergsteigerin wahrgenommen wird? Viel entscheidender ist doch die Frage, warum der Freund sie im Stich gelassen hat. Oder?


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 08:20
Danke für den Thread — der Fall hat mich sehr bestürzt, und insbesondere nach dem Prozess tut er das noch immer.
Ich finde das Urteil viel zu milde.
Meiner Meinung ist der Mann seiner Garantenpflicht nicht nachgekommen, auch wenn viel
darüber diskutiert wurde und wird, ob er überhaupt eine Garantenstellung hatte.
Bestenfalls handelt es bei TP um einen Menschen, der während Krisenlagen absolut nicht in der Lage ist, adäquat zu kommunizieren und zu reagieren — dann hätte er lieber die Finger von solchen wagemutigen Abenteuern lassen sollen.
Mit 36 sollte man diesbezüglich seine Grenzen kennen.
Schlimmstenfalls handelt es sich aber um eine Persönlichkeit, die der eigenen Hilflosigkeit und Überforderung während Extremsituationen mit (passiver) Aggression gegen den Partner begegnet. Das Statement seiner Exfreundin, die sich mit ihm in einer ähnlichen Situation befand, ist für mich vielsagend.
Sicherlich ist die Grenze zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit schwer zu ziehen und der Richter hat natürlich ein viel umfassenderes Bild als wir. Ich wundere mich aber trotzdem sehr darüber, dass das mögliche Strafmaß im Falle fahrlässiger Tötung nicht stärker ausgereizt wurde.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 09:16
Für mich spielt alles was im Vorfeld zu dem Geschehen war, die mangelhafte Ausrüstung, nicht schon am Frühstücksplatz umzukehren etc. keine so große Rolle. Ich verstehe warum die Staatsanwaltschaft sich darauf fokussiert hat, aber ich finde das nicht so entscheidend. Fehler passieren. Ja, er war der erfahrenere der beiden, aber Kerstin hätte sich ja auch selbst informieren können, ob ihre Snowboardboots geeignet sind oder sie fit genug für den Trip ist.

Der Knackpunkt liegt für mich in seinem Verhalten als, ich sags mal salopp, das Kind dann in den Brunnen gefallen war: Kerstin endgültig nicht mehr weiter konnte. Ab dem Zeitpunkt hätte er im Dauerkontakt mit der Rettung stehen müssen und alles mit ihnen abklären sollen. Was zu tun ist, wie er sie am besten versorgt, ob er bei ihr bleibt oder alleine zur Nothütte steigt usw. Da gibt es einfach überhaupt keine Erklärung für, warum das nicht geschehen ist. Wir werden nicht mehr nachvollziehen können, was genau in dem Telefonat um 0:30 nun wirklich gesagt wurde, aber ein einziges Telefonat ist der Situation doch überhaupt nicht angemessen. So lange das Handy noch Akku hat, kommuniziert man doch.

Ich sehe es wie andere hier schon angemerkt haben: Der Verurteilte hat ein massives Ego, was es ihm nicht erlaubt hat, Hilfe zu akzeptieren. Von einem Helikopter vom Berg geholt zu werden war für ihn nicht zu ertragen. Also hat er seine Begleiterin immer weiter gepusht, denn runter ging nach dem Frühstücksplatz nicht mehr. Als sie dann nicht mehr konnte, ist er irgendwann halt alleine weiter und hat sie zurück gelassen. Ich vermute erst als er in dem Notraum auf andere Bergsteiger gestoßen ist, die natürlich haben wissen wollen warum da jetzt zur absoluten Unzeit ein Typ alleine reingeschneit kommt, musste er dann mit der Sprache rausrücken. Und deshalb ist dann die Rettung erst um 3:30 angelaufen.

Ich kenne das österreichische Rechtssystem nicht, aber die Strafe und der ganze Prozess machen mich ein bisschen sprachlos.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 09:26
Zitat von LuminolGlowLuminolGlow schrieb:Ich kenne das österreichische Rechtssystem nicht, aber die Strafe und der ganze Prozess machen mich ein bisschen sprachlos.
3 Jahre maximal für fahrlässige Tötung. Da wäre noch Luft nach oben gewesen.
Der Richter sagte:
"Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück“
Seltsame Aussage, die das Befinden des Täters auf meiner Meinung nach sehr unpassende Weise in den Mittelpunkt stellt.

Quelle: https://www.fr.de/panorama/tu-mir-hart-prozess-zum-tod-am-grossglockner-richter-zweifelt-an-version-des-angeklagten-ich-94178018.html#google_vignette


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 10:29
Zitat von emzemz schrieb:Hilft ja nichts. Man kann es ihm nicht nachweisen. Also warum sich ewig damit aufhalten.
Der Richter in Innsbruck dürfte aufgrund des "Akts" eine realistische Vorstellung davon gehabt haben, was aufklärbar ist und was nicht. Wo Einlassungen des Angeklagten nicht zu widerlegen waren oder Sachverhaltsalternativen existierten, hat der Richter die schuldverringernde Variante gewählt.

Das war sehr fair.

Mir scheint es auch, als ob viel zu viel der Geschehnisse unklar ist, aber es sich halt auch nicht "ums Verrecken" hätte aufklären lassen. Die eine Beteiligte ist tot, der andere Beteiligte verteidigt sich. Da wäre man auch mit drei oder vier Prozesstagen nicht weiter gekommen.

Denkbar ist für mich jedenfalls auch ein Geschehen, dass für den Angeklagten deutlich ungünstiger gewesen wäre:

Er hat seine erschöpfte und schlecht ausgerüstete Begleiterin systematisch davon abgehalten, ab 17 Uhr wirksam Hilfe zu holen. Mehrfach hat er Hilfeangebote zurückgewiesen oder vereitelt. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. 'Sich vom Hubschrauber retten lassen, wie peinlich!' Vermutlich gab es Auseinandersetzungen.

Mag sein, dass die Verstorbene umkehren wollte, was bei der Tour zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ging. Die technischen Anforderungen waren aber hoch und so ging es immer langsamer. Also trieb er sie dazu an, auf den Gipfel zu gelangen, damit man absteigen konnte.

Vermutlich hing seine Begleiterin bereits im Seil, unrettbar, als er sie verließ. Deswegen holte er keine Hilfe, wollte weg vom Ort des Geschehens und behauptete schließlich, er habe sie zurückgelassen, um sich und dann sie zu retten. Die Auffindesituation und sein rational nicht nachvollziehbares Verhalten was Hilfe betrifft, das spricht einfach dagegen.

Keine Anhaltspunkte sehe ich aber für eine vorsätzliche Tötung (hier mit bedingtem Vorsatz). Da hätte er sie - zu Erreichung eines anderen Ziels wie z.B. den Gipfel - zurücklassen müssen, obwohl sie wahrscheinlich zu Tode kommen könnte. Noch weniger sehe ich einen raffiniert geplanten Mord. Dafür gibt es am Berg viel zu viele Unwägbarkeiten, auch Möglichkeiten der Vereitelung - und auch der Angeklagte geriete dabei in lebensgefährliche Situationen.

Letztlich ist er billig davon gekommen, weil seine Sorgfaltspflichtverletzung ja nicht die eines Autofahrers war, der mal für ein paar Sekunden unaufmerksam ist und beim Abbiegen einen Radfahrer überfährt. Sondern da reiht sich Fehlentscheidung an Fehlverhalten, schon angefangen bei Planung, Ausrüstung und Verpflegung, das Ignorieren sämtlicher roter Linien am Berg. Das ist wie einen ganzen Tag besoffen Auto zu fahren. Und er war fortdauernd rücksichtslos gegenüber der Verstorbenen und am Ende ging es ihm vorrangig darum, unbeschadet aus der Nummer herauszukommen. Wirkliche Reue oder Trauer habe ich auch nicht vernommen.

Mein Eindruck, nicht mehr. Ich hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr auf Bewährung für angemessen gehalten. Das Gericht war sehr sehr milde. Vielleicht, weil es sich am Berg besser auskennt als ich Flachlandtiroler.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 10:36
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Seltsame Aussage, die das Befinden des Täters auf meiner Meinung nach sehr unpassende Weise in den Mittelpunkt stellt.
Das ist schon ok, jedenfalls nach deutschem Recht. Da sind die Folgen der Tat für Täter ggf. strafmildernd zu berücksichtigen.

Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist das klassischerweise der Verlust eines nahen Angehörigen. Es kann in solchen Fällen sogar ganz von Strafe abgesehen werden, wenn die Folgen der Tat den Täter schwerer treffen, als es eine Strafe würde. Das wird z.B. angewandt, wenn Eltern durch leichte Fahrlässigkeit (Verletzung der Aufsichtspflicht) ihr Kind verlieren. Quasi: "Die sind gestraft genug."


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22.02.2026 um 10:38
Zitat von LuminolGlowLuminolGlow schrieb:Der Knackpunkt liegt für mich in seinem Verhalten als, ich sags mal salopp, das Kind dann in den Brunnen gefallen war: Kerstin endgültig nicht mehr weiter konnte. Ab dem Zeitpunkt hätte er im Dauerkontakt mit der Rettung stehen müssen und alles mit ihnen abklären sollen. Was zu tun ist, wie er sie am besten versorgt, ob er bei ihr bleibt oder alleine zur Nothütte steigt usw. Da gibt es einfach überhaupt keine Erklärung für, warum das nicht geschehen ist.
Das sehe ich ganz genauso. In dem Moment, als er sie allein zurück ließ, muss ihm klar gewesen sein, dass sie sterben wird. Für mich (als Laie) ist das sogar mehr als fahrlässig.


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Todesdrama am Großglockner

22.02.2026 um 10:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Keine Anhaltspunkte sehe ich aber für eine vorsätzliche Tötung (hier mit bedingtem Vorsatz). Da hätte er sie - zu Erreichung eines anderen Ziels wie z.B. den Gipfel - zurücklassen müssen, obwohl sie wahrscheinlich zu Tode kommen könnte
Nein. Für ein bedingt vorsätzliches Tötungsdelikt durch Unterlassen ist es nicht nötig, dass der Täter basierend auf seiner Unterlassunghandlung ein anderes Ziel erreichen wollte.

Und ob er sich gedacht hat „Na, wenn schon“ (Eventualvorsatz), oder „Es wird schon gut gehen“ (fahrlässige Tötung) können wir schwerlich wissen, wenngleich der Richter sich für fahrlässige Tötung entschieden hat.


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22.02.2026 um 10:59
Zitat von StreuselStreusel schrieb:In diesem Sicherheitsraum hätten andere Bergsteiger sein können. Eine sehr kleine Chance. Aber seine einzige.
Andere Bergsteiger, die sich ebenso in einer Notsituation befunden hätten, wie der Verurteilte.
Und dass die dann den gesicherten Raum verlassen und sich dann wieder in diese Notsituation begeben und mit ihm zusammen auf und dann wieder absteigen?

Youtube: Großglockner-Prozess: Freund vor Gericht - Extrembergsteigerin über die Gefahren | ZDFheute live
Großglockner-Prozess: Freund vor Gericht - Extrembergsteigerin über die Gefahren | ZDFheute live
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Ab 11.10 spricht die erfahrene Bergsteigerin Blacher.
Es wird eine Karte eingeblendet, die den Weg zeigt, der genommen werden hätte müssen.


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22.02.2026 um 11:06
Zitat von LuminolGlowLuminolGlow schrieb:Ich sehe es wie andere hier schon angemerkt haben: Der Verurteilte hat ein massives Ego, was es ihm nicht erlaubt hat, Hilfe zu akzeptieren. Von einem Helikopter vom Berg geholt zu werden war für ihn nicht zu ertragen.
Die Hubschrauber Rettung war ab 0.30 doch eh nicht mehr möglich, das wusste er ja durch das Telefonat. Es hätte aber Alternativen gegeben, die weiteren Stunden für sie überlebensfähig zu gestalten, zumindest den Versuch dazu. Dafür hätte er aber das Ziel Gipfel aufgeben müssen und das konnte er offensichtlich nicht.
Zitat von LuminolGlowLuminolGlow schrieb:Ich vermute erst als er in dem Notraum auf andere Bergsteiger gestoßen ist, die natürlich haben wissen wollen warum da jetzt zur absoluten Unzeit ein Typ alleine reingeschneit kommt, musste er dann mit der Sprache rausrücken. Und deshalb ist dann die Rettung erst um 3:30 angelaufen.
Huh? Ich dachte, es war Niemand in der Hütte? Es war ja nur seine "Hoffnung", dass dort Jemand wäre, der helfen könnte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vermutlich hing seine Begleiterin bereits im Seil, unrettbar, als er sie verließ. Deswegen holte er keine Hilfe, wollte weg vom Ort des Geschehens und behauptete schließlich, er habe sie zurückgelassen, um sich und dann sie zu retten.
Das vermute ich auch und sie wird ein Stück hinter ihm gewesen sein - er wird nicht zu ihr zurück gegangen sein, da bin ich mir sicher. Deshalb hatte er auch keine Ahnung, wie ihre Position war - sonst hätte er nicht diese Plateau Geschichte gebracht. Er wusste, sie ist hinter ihm, sie kommt nicht voran, er ist aber einfach weiter zum Gipfel, hat dort gewartet und sich dann entschlossen, zur Hütte zu fahren. Da wird ihm schon klar gewesen sein, dass sie sich in einer sehr prekären Lage befindet - zurück zu klettern, da wird er auch die Kraft nicht mehr dafür gehabt haben und - da bin ich bei Dir - er wird sich das auch nicht haben anschauen wollen.


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