calligraphie schrieb:15 Tage Jury Beratungen? Oha, weil sie sich nicht einstimmig einig wurden? Und weil der Richter keinen Fehlprozess wollte m, hattet kurzerhand einstimmig in Majority umgewandelt? Aus Ungeduld oder weil das grundsätzlich möglich ist.
Ich weiß solche Dinge leider nur aus US Strafprozessen. Wenn die Jury signalisiert nicht zu etwas einstimmigen zu gelangen, dann ermuntert mancher Richter die Jury, es doch noch etwas länger zu versuchen. Das ist manchmal angebracht. Die Jury darf ja auch Zwischenfragen an den Richter stellen, während sie beraten im Juryroom.
Man müsste mehr zu den Details im UK Justizsystem wissen, was geht und was nicht. Die Rolle des Richters usw.
Du zeigst hier auf einen gewichtigen Unterschied zwischen dem englischen und dem amerikanischen Recht hin. In den USA schreibt die Verfassung vor, dass ein Urteil einer Jury einstimmig sein muss. In England, wo es ja keine Verfassung gibt, sagt das Gesetz, dass zunächst das Verfahren auf ein einstimmiges Urteil hinführen soll, aber wenn das nicht möglich zu sein scheint, der Richter die Jury anweisen kann, ein Mehrheitsurteil zu fällen. Bei 12 Juroren dürfen dann 10 eine Mehrheit bilden und das Urteil steht.
Gibt es selbst die nicht, ist es wie in den USA, das Verfahren platzt und die Anklage kann es erneut durchführen, wenn sie will.
Cpt.Germanica schrieb:Das alte Verteidigerteam von Lucy Letby hatte im Prozess 2023 vergeblich beantragt, Dr. Evans als ungeeignet auszuschließen, obwohl man auf den Prozess hingewiesen hat, bei dem Evans 2021 ein Gutachten ablieferte, das der damalige Richter als "nutzlos" bezeichnete.
Richter Goss wiederum sollte auch den zweiten Letby-Prozess führen, was Lucys Verteidiger mit einem Befangenheitsantrag verhindern wollten. Richter Goss hat dann selbst entschieden, dass er nicht befangen ist und tatsächlich auch den zweiten Prozess 2024 geführt. Das sind so die Schrulligkeiten im englischen Prozessrecht.
In fast allen westlichen Staaten haben die Berufsrichter eine erhebliche Macht im Verfahren. Viele meiner Kollegen meinen gar, ein Fall wird gewonnen oder verloren lange bevor die Jury den Gerichtsaal betritt oder sich zur Beratung zurückzieht. Und das ist wirklich oft so: in England, wie in den USA, entscheidet der Richter, welche Beweismittel, welche Zeugen oder welche Gutachter zugelassen werden und wie. Und den Richtern wird dabei von den Revisionsgerichten in der Regel sehr viel Ermessenspielraum eingeräumt. Selten gelingt es in der Revision zu zeigen, dass hier Fehler gemacht wurden, noch viel seltener schon während dem laufenden Verfahren.
Genauso verhält es sich mit Befangenheitsanträgen: die passieren sehr selten im laufenden Verfahren, weil der Richter, dem man Befangenheit vorwirft, selbst entscheidet ob er befangen ist oder nicht. In der Revision hat man allerdings die Möglichkeit, das Urteil noch einmal wegen Befangenheit anzufechten. Notwendig sind aber relativ klare Beweise, z.B. wenn man gesehen hat, dass die Familie des Angeklagten dem Richter schnell einen grossen Umschlag die Hand gibt.... dann hat man eine gute Chance, diesen als befangen bzw. gar korrupt abzulehnen. Aber wenn es darum geht, dass ein Richter eben einen Gutachter für einen superkompetenten Experten hält, und die Verteigigung ihn für einen wichtigtuerischen Trottel, dann ist es schwer. Dann greift man auch nicht den Richter an, sondern eben den "Experten" selbst und in der Revision sagt man dann, dass der Richter in seiner Zulassung einen Fehler beging (was etwas anderes als Befangenheit ist).
Cpt.Germanica schrieb:Bei dem Berufungsantrag den ersten Prozess betreffend wurden u.a. die fehlerhaft ausgewerteten Zutrittsprotokolle als Begründung angegeben, die Berufungsinstanz war aber nicht der Ansicht, dass dies ausreicht um das bestehende Urteil in Frage zu stellen, so in der Art.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist das Argument damit für die Zukunft "verschlissen", weil sich die Justiz eben schon damit befasst hat.
Das ist ein weiteres Problem der Rechtsprechung: anders als viele glauben, ist nicht jeder kleine Fehler in einem Verfahren sofort ein Revisionsgrund, der zu einem neuen Verfahren führt. Es gibt eine Reihe Kardinalfehler, die sofort in der Revision zur Aufhebung des Urteils führen, z.B. der Richter war gar nicht zuständig, ein Jury Mitglied hat sich bestechen lassen usw.
Ansonsten aber ist der Masstab, ob der Prozess insgesamt zu einem fairen Urteil geführt hat oder nicht. Das Revisionsgericht prüft das "Gesamtgewicht" der vorgebrachten Beweise, und wenn es der Meinung ist, dass keine vernünftige Jury ein anderes Urteil als schuldig gefällt hätte, wenn der beanstandete Fehler nicht passiert wäre, dann wird das Revisionsgericht zwar den Fehler rügen, das Urteil aber bestätigen.