kaleko schrieb:Habe grade in Wikipedia gelesen, dass es zunächst eine Inobhutnahme war, gut man weiß nicht, ob auch dort in der Einrichtung und die Aufnahme in der Mutter-Kind-Einrichtung dann als Auflage für Enise Ö. / dann wäre ja theoretisch die Einrichtung verpflichtet, Mutter und Kind wieder zu betreuen.
Nein, wäre sie auch nicht. Abgesehen davon, sind Inohutnahmeeinrichtungen rechtlich was anderes, als Mutter-Kind-Einrichtungen. Das heißt, selbst wenn sie dort eine Obhutnahmeeinrichtung haben, was durchaus manchmal im selben Haus vorkommt, wäre die Mutter-Kind-Einrichtung organisatorisch getrennt davon. Eine Aufnahme in eine Jugendhilfeeinrichtung nach §19 SGB VIII (also Mutter-Kind-Einrichtungen) beiderseitig freiwillig.
Volvic schrieb:Ihre Mutter hat das aber vermutlich langsam aufgebaut und ist in die Aufgabe hereingewachsen. Diese Aufgabe von 0 auf 100 zu übernehmen ist schon sehr ambitioniert. Guter Wille ersetzt leider keine fachlich erforderliche Kompetenz…
Ja das sehe ich absolut genauso. Ich wollte auch nur meine Idee davon darlegen, warum sie das überhaupt macht. Auf regulärem Wege, würde wohl eine 21-Jährige, noch im Studium befindliche, junge Frau keine Geschäftsführung solch einer Einrichtung übernehmen.