6fach Mord von Stade
gestern um 21:50Die Opposition äußert sich und zeigt sich entsetzt:
Spoiler
Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/11166
1
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
Abgeordnete André Bock, Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU)
Welche Erkenntnisse lagen niedersächsischen Behörden vor der Gewalttat in Stade zum mut-
maßlichen Täter vor?
Anfrage der Abgeordneten André Bock, Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU) an die Landesre-
gierung, eingegangen am 09.07.2026
Am 29. Juni 2026 wurden in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen durch Schüsse
getötet. Nach Medienberichten hat das Amtsgericht Stade Haftbefehl gegen einen 45-jährigen Tat-
verdächtigen wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes erlassen. Die Staatsanwaltschaft Stade
sehe demnach insbesondere die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als
erfüllt an.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtete am 6. Juli 2026 unter der Überschrift „Schüsse in
Stade: Was über die Gewalttat bekannt ist - ein Überblick“1
, bei dem Verdächtigen handele es sich
um einen 45-Jährigen aus Garbsen in der Region Hannover, der in Deutschland geboren sei und die
türkische Staatsangehörigkeit haben solle. Er habe einen Termin in der Jugendhilfeeinrichtung in
Stade gehabt, um über das Umgangsrecht für seine drei Monate alte Tochter zu sprechen. Der Mann
sei polizeibekannt gewesen und gelte als auffällig, aggressiv und schwierig. Weiter berichtete der
NDR, Mitarbeitende des Jugendamtes der Region Hannover seien aus diesem Grund zu dritt zu dem
Termin gefahren, weil sie Ärger erwartet haben sollen. Der Tatverdächtige sei bei der Flucht gestoppt
und festgenommen worden und befinde sich in Untersuchungshaft.
Ebenfalls berichtete der NDR2
schon am 3. Juli 2026, der Tat sei ein Rechtsstreit über den Umgang
mit der Tochter vorausgegangen. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung habe
dieser im April 2026 begonnen, nachdem der Säugling als Notfall in der Medizinischen Hochschule
Hannover untersucht worden sei. Ärztinnen und Ärzte hätten den Verdacht eines Schütteltraumas
geäußert. Es seien gegenseitige Strafanzeigen gefolgt. Das Ärzteteam der Klinik habe Anzeige ge-
gen den 45-Jährigen erstattet, weil es sich bedroht gefühlt habe. Nach mehrwöchiger Behandlung
im Krankenhaus sei die Tochter von ihren Eltern getrennt und in der Jugendhilfeeinrichtung in Stade
in Obhut genommen worden. Seit dem 26. Mai 2026 seien Mutter und Kind gemeinsam in der Ein-
richtung in Stade untergebracht gewesen.
n-tv3
berichtete am 3. Juli 2026 unter der Überschrift „Flucht aus türkischem Gefängnis: Mörder von
Stade soll eigene Tochter sexuell missbraucht haben“ der Tatverdächtige solle in der Türkei straf-
rechtlich in Erscheinung getreten sein. Unter Berufung auf Unterlagen aus dem türkischen Justizsys-
tem UYAP von mehreren Strafverfahren gegen den Verdächtigen. Es solle u. a. um den Verdacht
eines schweren Sexualdelikts aus dem Jahr 2007 sowie um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs
der eigenen Tochter im Jahr 2022 gehen. Außerdem solle sich der Tatverdächtige zwischenzeitlich
wegen einer anderen Strafsache in Untersuchungshaft befunden haben, aus einem türkischen Ge-
fängnis ausgebrochen sein und seitdem als flüchtig gelten.
I. Zur Person, Staatsangehörigkeit und zum Aufenthalt in Deutschland
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum bisherigen Lebensweg des Tatverdächti-
gen, insbesondere zu Geburtsort, Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeiten sowie zu
Aufenthaltszeiten in Deutschland und in der Türkei?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung dazu, ob der Tatverdächtige ausschließlich die
türkische Staatsangehörigkeit besitzt oder zu irgendeinem Zeitpunkt auch die deutsche Staats-
angehörigkeit besaß, beantragt hatte oder eine Einbürgerung geprüft wurde (soweit Erkennt-
nisse vorliegen, wird um eine vollständige Darstellung der Erkenntnisse gebeten)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wann der Tatverdächtige zuletzt aus
der Türkei nach Deutschland eingereist ist, insbesondere vor dem Hintergrund der Berichter-
stattung über eine mögliche Flucht aus türkischer Haft?
4. Seit wann hielt sich der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung konkret zuletzt in
Niedersachsen auf?
5. Seit wann war der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung in der Region Hannover
wohnhaft bzw. gemeldet?
II. Zu möglichen Strafverfahren, Haftflucht und Fahndung in der Türkei
6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den u. a. von n-tv berichteten Strafverfahren
gegen den Tatverdächtigen in der Türkei, insbesondere zu Vorwürfen im Zusammenhang mit
Sexualdelikten, Gewaltdelikten oder sonstigen Straftaten?
7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige in der Türkei
beschuldigt, angeklagt, verurteilt oder inhaftiert war (bitte nach Deliktsbereich, Zeitraum, Ver-
fahrensstand und Ergebnis darstellen)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige aus einem türki-
schen Gefängnis geflohen ist, und seit wann er gegebenenfalls als flüchtig galt?
9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob gegen den Tatverdächtigen zum
Zeitpunkt der Tat eine türkische, internationale oder sonstige Fahndungsausschreibung vorlag?
10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige im Schengener
Informationssystem, bei Interpol, beim Bundeskriminalamt oder in sonstigen Fahndungs- oder
Hinweisdateien als gesucht, flüchtig oder strafrechtlich relevant gespeichert war?
11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob niedersächsische Behörden vor dem
29. Juni 2026 Kenntnis von den in der Berichterstattung dargestellten türkischen Strafverfahren
oder einer möglichen Flucht aus türkischer Haft hatten?
12. Soweit es bereits vor dem 29. Juni 2026 Kenntnis bei niedersächsischen Behörden über die in
der Berichterstattung dargestellten türkischen Strafverfahren oder einer möglichen Flucht aus
türkischer Haft gab: Was wurde nach Kenntniserlangung von welcher Stelle veranlasst?
13. Wann haben nach Kenntnis der Landesregierung welche niedersächsischen Behörden erst-
mals Kenntnis von den in der Berichterstattung dargestellten türkischen Strafverfahren oder
einer möglichen Flucht aus türkischer Haft erlangt?
14. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Bekanntwerden der Medienberichte ergrif-
fen, um die Angaben zu möglichen türkischen Strafverfahren, einer möglichen Haftflucht und
einer möglichen Fahndung nach dem Tatverdächtigen zu verifizieren?
III. Zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu ausländerrechtlichen Vorgängen
15. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatte der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat in
Deutschland?
16. Seit wann verfügte der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung über den zum Zeit-
punkt der Tat bestehenden Aufenthaltstitel bzw. das zum Zeitpunkt der Tat bestehende Aufent-
haltsrecht?
17. Welche Ausländerbehörde(n) war(en) für den Tatverdächtigen zu welchem Zeitpunkt zuständig
(bitte Darstellung der konkreten Abläufe und Zuständigkeiten)?
18. Welche ausländerrechtlichen Vorgänge zu dem Tatverdächtigen sind der Landesregierung be-
kannt (bitte insbesondere nach Datum, zuständiger Behörde, Art des Vorgangs, Anlass und
Ergebnis darstellen)?
19. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit bei ausländerrechtlichen Vor-
gängen zu dem Tatverdächtigen strafrechtliche Erkenntnisse, Gefährdungshinweise, Regis-
tereinträge oder sonstige Hinweise aus Deutschland, der Türkei oder anderen Staaten vorlagen
oder berücksichtigt wurden?
a) Soweit entsprechende Hinweise vorlagen und nicht berücksichtigt wurden: Aus welchen
Gründen wurden sie nicht berücksichtigt?
b) Soweit keine entsprechenden Erkenntnisse vorlagen: Welche Gründe sieht die Landesre-
gierung dafür, dass die in der Medienberichterstattung dargestellten möglichen Straftaten
in der Türkei sowie eine mögliche Flucht aus einem türkischen Gefängnis deutschen bzw.
niedersächsischen Behörden nicht bekannt waren?
20. Inwieweit war der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt
ausreisepflichtig?
21. Inwieweit war der Tatverdächtige Gegenstand der Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maß-
nahme?
22. Sofern eine aufenthaltsbeendende Maßnahme geprüft, aber nicht eingeleitet oder nicht vollzo-
gen wurde: Aus welchen Gründen ist dies nach Kenntnis der Landesregierung unterblieben?
23. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob mögliche Straftaten, Strafverfahren,
Haftzeiten, Fahndungen oder eine mögliche Haftflucht des Tatverdächtigen in der Türkei auf-
enthaltsrechtlich relevant gewesen wären, wenn sie deutschen oder niedersächsischen Behör-
den vor der Tat bekannt gewesen wären?
IV. Zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und sonstigen behördlichen Erkenntnissen in
Deutschland
24. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige in Deutschland
oder Niedersachsen über Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, eingestellte Ermittlungs-
verfahren oder sonstige polizeiliche Erkenntnisse verfügte (bitte nach Datum, zuständiger Be-
hörde, Deliktsbereich, Verfahrensstand und Ergebnis darstellen)?
25. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob niedersächsische Polizeibehörden,
Staatsanwaltschaften, Jugendbehörden, Gerichte oder sonstige Behörden den Tatverdächtigen
als auffällig, aggressiv, schwierig oder potenziell gefährlich wahrgenommen haben? Wenn ja,
seit wann?
26. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den von Medien berichteten Vorgängen in
der Medizinischen Hochschule Hannover im April 2026, insbesondere zu dem Verdacht eines
Schütteltraumas, dem Verhalten des Tatverdächtigen gegenüber Klinikpersonal und den
daraus folgenden Strafanzeigen?
27. Welche Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Medizini-
schen Hochschule Hannover gegebenenfalls gegen den Tatverdächtigen geführt, und wie war
jeweils der Verfahrensstand vor dem 29. Juni 2026?
28. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wann und durch welche Stellen Infor-
mationen aus den Vorgängen in der Medizinischen Hochschule Hannover an andere Behörden,
insbesondere Jugendamt, Familiengericht, Polizei oder Staatsanwaltschaft, weitergegeben
wurden?
V. Zum internationalen Informationsaustausch
29. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob es vor der Tat Informationsersuchen
türkischer Behörden an deutsche oder niedersächsische Behörden zu dem Tatverdächtigen
gab?
30. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob es vor der Tat Informationsersuchen
deutscher oder niedersächsischer Behörden an türkische Behörden zu dem Tatverdächtigen
gab?
31. Welche allgemeinen Verfahren bestehen für niedersächsische Polizei-, Justiz- und Ausländer-
behörden, um Erkenntnisse aus der Türkei zu gesuchten, geflüchteten oder wegen schwerer
Straftaten beschuldigten Personen zu erhalten?
32. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob im vorliegenden Fall Informationen
aus der Türkei bei Einreise, familiengerichtlichen Verfahren, jugendhilferechtlichen Maßnah-
men oder strafrechtlichen Ermittlungen hätten bekannt werden können?
(verteilt am 14.07.2026)
"Die CDU-Fraktion wirft Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann eine „Serie schwerwiegender Pannen“ vor. Zuletzt stand die SPD-Politikerin nach einer zwischenzeitlichen Flucht eines verurteilten Mörders aus dem Gefängnis in der Kritik. Außerdem bemängelt die Opposition, dass wichtige Führungspositionen im Ministerium nicht besetzt seien. „Diese Häufung von Pannen und nicht erklärbaren Vorgängen ist der Öffentlichkeit nicht länger zu vermitteln“, teilte Hermann mit"Spoilerhttps://www.focus.de/politik/deutschland/niedersachsen-cdu-kritisiert-serie-schwerwiegender-pannen_e7996129-ef41-4949-9234-64a1cc1772a8.html#:~:text=Die%20CDU%2DFraktion,teilte%20Hermann%20mit
Findet sich hier: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_12500/11001-11500/19-11166.pdfNebelfuchs schrieb:Die stellvertretende Bürgermeisterin von Stade hat sich zum Fall geäußert und es gibt eine Kleine Anfrage der niedersächsische CDU.
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Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/11166
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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
Abgeordnete André Bock, Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU)
Welche Erkenntnisse lagen niedersächsischen Behörden vor der Gewalttat in Stade zum mut-
maßlichen Täter vor?
Anfrage der Abgeordneten André Bock, Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU) an die Landesre-
gierung, eingegangen am 09.07.2026
Am 29. Juni 2026 wurden in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen durch Schüsse
getötet. Nach Medienberichten hat das Amtsgericht Stade Haftbefehl gegen einen 45-jährigen Tat-
verdächtigen wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes erlassen. Die Staatsanwaltschaft Stade
sehe demnach insbesondere die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als
erfüllt an.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtete am 6. Juli 2026 unter der Überschrift „Schüsse in
Stade: Was über die Gewalttat bekannt ist - ein Überblick“1
, bei dem Verdächtigen handele es sich
um einen 45-Jährigen aus Garbsen in der Region Hannover, der in Deutschland geboren sei und die
türkische Staatsangehörigkeit haben solle. Er habe einen Termin in der Jugendhilfeeinrichtung in
Stade gehabt, um über das Umgangsrecht für seine drei Monate alte Tochter zu sprechen. Der Mann
sei polizeibekannt gewesen und gelte als auffällig, aggressiv und schwierig. Weiter berichtete der
NDR, Mitarbeitende des Jugendamtes der Region Hannover seien aus diesem Grund zu dritt zu dem
Termin gefahren, weil sie Ärger erwartet haben sollen. Der Tatverdächtige sei bei der Flucht gestoppt
und festgenommen worden und befinde sich in Untersuchungshaft.
Ebenfalls berichtete der NDR2
schon am 3. Juli 2026, der Tat sei ein Rechtsstreit über den Umgang
mit der Tochter vorausgegangen. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung habe
dieser im April 2026 begonnen, nachdem der Säugling als Notfall in der Medizinischen Hochschule
Hannover untersucht worden sei. Ärztinnen und Ärzte hätten den Verdacht eines Schütteltraumas
geäußert. Es seien gegenseitige Strafanzeigen gefolgt. Das Ärzteteam der Klinik habe Anzeige ge-
gen den 45-Jährigen erstattet, weil es sich bedroht gefühlt habe. Nach mehrwöchiger Behandlung
im Krankenhaus sei die Tochter von ihren Eltern getrennt und in der Jugendhilfeeinrichtung in Stade
in Obhut genommen worden. Seit dem 26. Mai 2026 seien Mutter und Kind gemeinsam in der Ein-
richtung in Stade untergebracht gewesen.
n-tv3
berichtete am 3. Juli 2026 unter der Überschrift „Flucht aus türkischem Gefängnis: Mörder von
Stade soll eigene Tochter sexuell missbraucht haben“ der Tatverdächtige solle in der Türkei straf-
rechtlich in Erscheinung getreten sein. Unter Berufung auf Unterlagen aus dem türkischen Justizsys-
tem UYAP von mehreren Strafverfahren gegen den Verdächtigen. Es solle u. a. um den Verdacht
eines schweren Sexualdelikts aus dem Jahr 2007 sowie um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs
der eigenen Tochter im Jahr 2022 gehen. Außerdem solle sich der Tatverdächtige zwischenzeitlich
wegen einer anderen Strafsache in Untersuchungshaft befunden haben, aus einem türkischen Ge-
fängnis ausgebrochen sein und seitdem als flüchtig gelten.
I. Zur Person, Staatsangehörigkeit und zum Aufenthalt in Deutschland
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum bisherigen Lebensweg des Tatverdächti-
gen, insbesondere zu Geburtsort, Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeiten sowie zu
Aufenthaltszeiten in Deutschland und in der Türkei?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung dazu, ob der Tatverdächtige ausschließlich die
türkische Staatsangehörigkeit besitzt oder zu irgendeinem Zeitpunkt auch die deutsche Staats-
angehörigkeit besaß, beantragt hatte oder eine Einbürgerung geprüft wurde (soweit Erkennt-
nisse vorliegen, wird um eine vollständige Darstellung der Erkenntnisse gebeten)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wann der Tatverdächtige zuletzt aus
der Türkei nach Deutschland eingereist ist, insbesondere vor dem Hintergrund der Berichter-
stattung über eine mögliche Flucht aus türkischer Haft?
4. Seit wann hielt sich der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung konkret zuletzt in
Niedersachsen auf?
5. Seit wann war der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung in der Region Hannover
wohnhaft bzw. gemeldet?
II. Zu möglichen Strafverfahren, Haftflucht und Fahndung in der Türkei
6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den u. a. von n-tv berichteten Strafverfahren
gegen den Tatverdächtigen in der Türkei, insbesondere zu Vorwürfen im Zusammenhang mit
Sexualdelikten, Gewaltdelikten oder sonstigen Straftaten?
7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige in der Türkei
beschuldigt, angeklagt, verurteilt oder inhaftiert war (bitte nach Deliktsbereich, Zeitraum, Ver-
fahrensstand und Ergebnis darstellen)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige aus einem türki-
schen Gefängnis geflohen ist, und seit wann er gegebenenfalls als flüchtig galt?
9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob gegen den Tatverdächtigen zum
Zeitpunkt der Tat eine türkische, internationale oder sonstige Fahndungsausschreibung vorlag?
10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige im Schengener
Informationssystem, bei Interpol, beim Bundeskriminalamt oder in sonstigen Fahndungs- oder
Hinweisdateien als gesucht, flüchtig oder strafrechtlich relevant gespeichert war?
11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob niedersächsische Behörden vor dem
29. Juni 2026 Kenntnis von den in der Berichterstattung dargestellten türkischen Strafverfahren
oder einer möglichen Flucht aus türkischer Haft hatten?
12. Soweit es bereits vor dem 29. Juni 2026 Kenntnis bei niedersächsischen Behörden über die in
der Berichterstattung dargestellten türkischen Strafverfahren oder einer möglichen Flucht aus
türkischer Haft gab: Was wurde nach Kenntniserlangung von welcher Stelle veranlasst?
13. Wann haben nach Kenntnis der Landesregierung welche niedersächsischen Behörden erst-
mals Kenntnis von den in der Berichterstattung dargestellten türkischen Strafverfahren oder
einer möglichen Flucht aus türkischer Haft erlangt?
14. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Bekanntwerden der Medienberichte ergrif-
fen, um die Angaben zu möglichen türkischen Strafverfahren, einer möglichen Haftflucht und
einer möglichen Fahndung nach dem Tatverdächtigen zu verifizieren?
III. Zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu ausländerrechtlichen Vorgängen
15. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatte der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat in
Deutschland?
16. Seit wann verfügte der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung über den zum Zeit-
punkt der Tat bestehenden Aufenthaltstitel bzw. das zum Zeitpunkt der Tat bestehende Aufent-
haltsrecht?
17. Welche Ausländerbehörde(n) war(en) für den Tatverdächtigen zu welchem Zeitpunkt zuständig
(bitte Darstellung der konkreten Abläufe und Zuständigkeiten)?
18. Welche ausländerrechtlichen Vorgänge zu dem Tatverdächtigen sind der Landesregierung be-
kannt (bitte insbesondere nach Datum, zuständiger Behörde, Art des Vorgangs, Anlass und
Ergebnis darstellen)?
19. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit bei ausländerrechtlichen Vor-
gängen zu dem Tatverdächtigen strafrechtliche Erkenntnisse, Gefährdungshinweise, Regis-
tereinträge oder sonstige Hinweise aus Deutschland, der Türkei oder anderen Staaten vorlagen
oder berücksichtigt wurden?
a) Soweit entsprechende Hinweise vorlagen und nicht berücksichtigt wurden: Aus welchen
Gründen wurden sie nicht berücksichtigt?
b) Soweit keine entsprechenden Erkenntnisse vorlagen: Welche Gründe sieht die Landesre-
gierung dafür, dass die in der Medienberichterstattung dargestellten möglichen Straftaten
in der Türkei sowie eine mögliche Flucht aus einem türkischen Gefängnis deutschen bzw.
niedersächsischen Behörden nicht bekannt waren?
20. Inwieweit war der Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt
ausreisepflichtig?
21. Inwieweit war der Tatverdächtige Gegenstand der Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maß-
nahme?
22. Sofern eine aufenthaltsbeendende Maßnahme geprüft, aber nicht eingeleitet oder nicht vollzo-
gen wurde: Aus welchen Gründen ist dies nach Kenntnis der Landesregierung unterblieben?
23. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob mögliche Straftaten, Strafverfahren,
Haftzeiten, Fahndungen oder eine mögliche Haftflucht des Tatverdächtigen in der Türkei auf-
enthaltsrechtlich relevant gewesen wären, wenn sie deutschen oder niedersächsischen Behör-
den vor der Tat bekannt gewesen wären?
IV. Zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und sonstigen behördlichen Erkenntnissen in
Deutschland
24. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob der Tatverdächtige in Deutschland
oder Niedersachsen über Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, eingestellte Ermittlungs-
verfahren oder sonstige polizeiliche Erkenntnisse verfügte (bitte nach Datum, zuständiger Be-
hörde, Deliktsbereich, Verfahrensstand und Ergebnis darstellen)?
25. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob niedersächsische Polizeibehörden,
Staatsanwaltschaften, Jugendbehörden, Gerichte oder sonstige Behörden den Tatverdächtigen
als auffällig, aggressiv, schwierig oder potenziell gefährlich wahrgenommen haben? Wenn ja,
seit wann?
26. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den von Medien berichteten Vorgängen in
der Medizinischen Hochschule Hannover im April 2026, insbesondere zu dem Verdacht eines
Schütteltraumas, dem Verhalten des Tatverdächtigen gegenüber Klinikpersonal und den
daraus folgenden Strafanzeigen?
27. Welche Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Medizini-
schen Hochschule Hannover gegebenenfalls gegen den Tatverdächtigen geführt, und wie war
jeweils der Verfahrensstand vor dem 29. Juni 2026?
28. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wann und durch welche Stellen Infor-
mationen aus den Vorgängen in der Medizinischen Hochschule Hannover an andere Behörden,
insbesondere Jugendamt, Familiengericht, Polizei oder Staatsanwaltschaft, weitergegeben
wurden?
V. Zum internationalen Informationsaustausch
29. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob es vor der Tat Informationsersuchen
türkischer Behörden an deutsche oder niedersächsische Behörden zu dem Tatverdächtigen
gab?
30. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob es vor der Tat Informationsersuchen
deutscher oder niedersächsischer Behörden an türkische Behörden zu dem Tatverdächtigen
gab?
31. Welche allgemeinen Verfahren bestehen für niedersächsische Polizei-, Justiz- und Ausländer-
behörden, um Erkenntnisse aus der Türkei zu gesuchten, geflüchteten oder wegen schwerer
Straftaten beschuldigten Personen zu erhalten?
32. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob im vorliegenden Fall Informationen
aus der Türkei bei Einreise, familiengerichtlichen Verfahren, jugendhilferechtlichen Maßnah-
men oder strafrechtlichen Ermittlungen hätten bekannt werden können?
(verteilt am 14.07.2026)
