@bornheim
bornheim schrieb:B. der angeblich den Rucksack am Tatort gefunden (und ihn entfernt haben soll?)
So wie ich es verstanden habe, wird nicht gesagt, dass B den Rucksack am Tatort gefunden hat.
Es wird gesagt, dass er über den Inhalt Kenntnis hatte. Das ist für mich ein gewaltiger Unterschied. Wir nehmen nun einfach mal an, B kannte tatsächlich den Inhalt bevor davon in der Presse zu lesen war. Dann gäbe es folgende Erklärungen:
- Er war bei der Tat dabei
- Er hat den Rucksack nach der Tat gefunden
- Er hat den Rucksack (und den Inhalt) nach der Tat an anderer Stelle gesehen (zum Beispiel im Haus des Täters)
- ihm wurde vom Inhalt erzählt vom Täter
- Er erfuhr auf andere Weise vom Inhalt. Zum Beispiel aus dem Umfeld des Opfers